Flexible Arbeitszeiten im Einzelhandel - Berufsgenossenschaft ...
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Bekleidung Warenhaus Gesamt<br />
Vollzeitbeschäftigte<br />
1.210 35,0 % 2.316 43,7 % 3.526 40,3 %<br />
Teilzeitbeschäftigte<br />
1.471 42,6 % 2.052 38,8 % 3.523 40,3 %<br />
Geringfügig<br />
Beschäftigte<br />
566 16.4 % 427 8,1 % 993 11,3 %<br />
Sonstige 208 6,0 % 499 9,4 % 707 8,1 %<br />
Abb. 2: Bestandsaufnahme der Arbeitsformen in den befragten <strong>Einzelhandel</strong>sbetrieben<br />
(Quelle: STOCK, BOGUS, STOWASSER 2004, S. 41)<br />
Insgesamt bestätigte die Bestandsaufnahme der<br />
praktizierten Arbeitszeitmodelle <strong>im</strong> <strong>Einzelhandel</strong> den<br />
allgemeinen Trend zur Flexibilisierung der <strong>Arbeitszeiten</strong><br />
(vgl. Abb. 3): Bei 43 % der Vollzeitbeschäftigten in den<br />
Bekleidungsfachgeschäften werden Lage und Verteilung<br />
der Arbeitszeit flexibel geplant, ebenso bei 55 % der<br />
Vollzeitbeschäftigten in den Warenhäusern. Deutliche<br />
Unterschiede gibt es bei den praktizierten Arbeitszeitmodellen<br />
der Teilzeitbeschäftigten sowohl bezüglich<br />
der täglichen Arbeitsdauer wie auch der Lage der<br />
Arbeitszeit: Beschäftigte der Warenhäuser arbeiten<br />
vorwiegend völlig flexibel (19 % arbeiten mit variablen<br />
täglichen <strong>Arbeitszeiten</strong> und 79 % mit einer variablen<br />
Lage der Arbeitszeit), während in den Bekleidungsfachgeschäften<br />
<strong>im</strong>merhin 64 % der Teilzeitbeschäftigten zu<br />
fest definierten Zeiten eingesetzt werden.<br />
In beiden Branchen ist der Ausgleichszeitraum (d.h. der<br />
Zeitraum, innerhalb dessen die vertraglich vereinbarte<br />
Arbeitszeit erbracht werden muss) eher mittelfristig<br />
angelegt, während der Planungszeitraum (d.h. der<br />
Zeitraum, innerhalb dessen die Einsatzzeiten für jeden<br />
Mitarbeiter eines Betriebes verbindlich festgelegt<br />
werden) kurzfristig ist (vgl. Abb. 4). Die Entscheidung<br />
über die Planung der <strong>Arbeitszeiten</strong> fällt dabei vornehmlich<br />
auf der Ebene der Geschäftsleitung oder der Abteilungsleiter<br />
(vgl. Abb. 5). Auffällig ist hier, dass die<br />
Mitarbeiter nur in einem sehr geringen Maße an der<br />
Arbeitszeitplanung beteiligt werden.