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Flexible Arbeitszeiten im Einzelhandel - Berufsgenossenschaft ...

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und extrem langen Einsatzzeiten ist möglichst zu<br />

vermeiden. Eine gewisse Konstanz in der Dauer der<br />

täglichen Einsatzzeiten ist förderlich, da so die<br />

körperlichen Beschwerden der Mitarbeiter reduziert<br />

werden können.<br />

● Ausgeglichene Verteilung der Samstagsarbeit auf alle<br />

Beschäftigten<br />

Die ausgeglichene Verteilung der Samstagsarbeit<br />

sowie sonstiger eher unerwünschter Einsatzzeiten<br />

auf alle Beschäftigen führt zu einer Stärkung des<br />

Verhältnisses der Mitarbeiter zu ihren Kollegen und<br />

Vorgesetzten. Die individuellen Arbeitszeitwünsche<br />

der Mitarbeiter sollten dabei selbstverständlich<br />

berücksichtigt werden.<br />

● Berücksichtigung der Arbeitszeitwünsche der<br />

Mitarbeiter<br />

Das außerbetriebliche Lebensumfeld sowie die<br />

Arbeitszeitwünsche der Mitarbeiter sollten berücksichtigt<br />

werden, da sich dieses ebenfalls belastend<br />

bzw. fördernd auf die Situation der Mitarbeiter auswirken<br />

können. Bei einer geeigneten Einsatzzeitplanung<br />

können so die individuellen Ressourcen der<br />

Mitarbeiter gestärkt werden, was sich wiederum<br />

positiv auf den Gesundheitszustand und die körperlichen<br />

Beschwerden auswirken kann.<br />

Dieser Empfehlung trägt eine aktuelle Entscheidung<br />

des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 2004<br />

(Aktenzeichen 6 AZR 567/03) Rechnung, welche<br />

besagt, dass der Arbeitgeber zwar prinzipiell auf<br />

Basis seines Direktionsrechts die Lage der Arbeitszeit<br />

seiner Beschäftigten (<strong>im</strong> Rahmen der gesetzlichen<br />

Maßgaben) näher best<strong>im</strong>men könne, er jedoch<br />

bei der Verteilung der <strong>Arbeitszeiten</strong> die wesentlichen<br />

Umstände abwägen und die beiderseitigen Interessen<br />

angemessen berücksichtigen muss. Insbesondere<br />

muss auf schutzwürdige familiäre Belange<br />

des Arbeitnehmers (z.B. erforderliche Beaufsichtigung<br />

und Betreuung von Kindern) Rücksicht genommen<br />

werden, soweit der vom Arbeitnehmer gewünschten<br />

Verteilung der Arbeitszeit nicht betriebliche<br />

Gründe oder berechtigte Belange anderer Beschäftigter<br />

entgegenstünden.

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