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Aufsichtspflicht bei der Kinder- und Jugendbetreuung

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Beson<strong>der</strong>e Fälle F lle I<br />

Warnung vor strafbaren Handlungen<br />

regelmäß regelmäßige<br />

ige Hinweise auf Verbot <strong>der</strong><br />

Begehung strafbarer Handlungen (insb<br />

Sachbeschädigung)<br />

Sachbesch digung)<br />

durch Ausgehregeln dafür daf r sorgen, dass<br />

Hinweise in Erinnerung bleiben <strong>und</strong><br />

möglichst glichst eingehalten werden

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