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Aufsichtspflicht bei der Kinder- und Jugendbetreuung

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Wer haftet?<br />

Verantwortung <strong>der</strong> Eltern: Auswahl<br />

Verantwortung des Trägers: Tr gers: § 1313a<br />

ABGB sinngemäß sinngemäß:<br />

: „Wer Wer sich zur Erfüllung Erf llung<br />

seiner vertraglichen o<strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Verpflichtungen einer an<strong>der</strong>en Person<br />

bedient, <strong>der</strong> haftet für f r <strong>der</strong>en Verschulden.“<br />

Verschulden.<br />

Verantwortung des Mitar<strong>bei</strong>ters (DHG)<br />

Verantwortung des Kindes/Jugendlichen

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