Aufsichtspflicht bei der Kinder- und Jugendbetreuung
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Wer haftet?<br />
Verantwortung <strong>der</strong> Eltern: Auswahl<br />
Verantwortung des Trägers: Tr gers: § 1313a<br />
ABGB sinngemäß sinngemäß:<br />
: „Wer Wer sich zur Erfüllung Erf llung<br />
seiner vertraglichen o<strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Verpflichtungen einer an<strong>der</strong>en Person<br />
bedient, <strong>der</strong> haftet für f r <strong>der</strong>en Verschulden.“<br />
Verschulden.<br />
Verantwortung des Mitar<strong>bei</strong>ters (DHG)<br />
Verantwortung des Kindes/Jugendlichen