Aufsichtspflicht bei der Kinder- und Jugendbetreuung
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Beson<strong>der</strong>e Fälle F lle II<br />
sexuelle Betätigung Bet tigung Jugendlicher V<br />
Zusammenfassung<br />
Jugendleiter sollten, um „auf auf <strong>der</strong> sicheren Seite zu<br />
stehen“ stehen<br />
Sexuellen Kontakten zwischen Jugendlichen<br />
vorbeugen, auch wenn die Betreffenden<br />
„au außerhalb erhalb“ ein Paar sind. Daher<br />
kein gemeinsames Übernachten<br />
bernachten<br />
<strong>bei</strong> konkreten Anhaltspunkten für f r sexuelle<br />
Handlungen einschreiten