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Aufsichtspflicht bei der Kinder- und Jugendbetreuung

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Beson<strong>der</strong>e Fälle F lle II<br />

sexuelle Betätigung Bet tigung Jugendlicher V<br />

Zusammenfassung<br />

Jugendleiter sollten, um „auf auf <strong>der</strong> sicheren Seite zu<br />

stehen“ stehen<br />

Sexuellen Kontakten zwischen Jugendlichen<br />

vorbeugen, auch wenn die Betreffenden<br />

„au außerhalb erhalb“ ein Paar sind. Daher<br />

kein gemeinsames Übernachten<br />

bernachten<br />

<strong>bei</strong> konkreten Anhaltspunkten für f r sexuelle<br />

Handlungen einschreiten

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