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Herunterladen - Medizinische Laboratorien Düsseldorf

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TEIL 4: HYGIENEUNTERSUCHUNGEN<br />

• Untersuchung von Schwimm- und Badebeckenwasser nach DIN 19643<br />

Untersuchung von Schwimm- und Badebeckenwasser, Reinwasser, Filtrat<br />

• Untersuchung von Wasser aus Dentaleinheiten<br />

Die Untersuchung erfolgt entsprechend der Empfehlung: „Infektionsprävention in der<br />

Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“, veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt 2006<br />

– 49. Die Probenahme kann sowohl durch unsere geschulten Mitarbeiter als auch selbst (nach<br />

entsprechender Anleitung) durchgeführt werden.<br />

• Untersuchung von Wasserproben und Flüssigkeiten, die für die Dialyse verwendet werden<br />

(Permeat, Dialysat, Bicarbonat)<br />

Die hygienisch-bakteriologische Untersuchung von Flüssigkeiten, die für Dialysezwecke<br />

eingesetzt werden, erfolgt nach der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention<br />

(Ziffer 5.1 – Krankenhaushygiene bei der Dialyse), sowie nach den mikrobiologisch-infektiologischen<br />

Qualitätsstandards (MIQ 22: Krankenhaushygienische Untersuchungen).<br />

Die bakteriologische Untersuchung der Gesamtkoloniezahl sowie die Untersuchung auf<br />

P. aeruginosa sollte zweimal im Jahr bzw. nach Reparaturen oder anderen Eingriffen an den<br />

wasserführenden Systemen durchgeführt werden. Auf Wunsch kann zusätzlich auf E. coli/ coliforme<br />

Keime untersucht werden. Das Untersuchungsvolumen liegt je nach Anforderung bei 110<br />

ml (Keimzahl + P. aeruginosa) bzw. 210 ml (zusätzlich E. coli/coliforme Bakterien).<br />

Bewertung (lt. RKI-Richtlinie): Gesamtkoloniezahl: < 100 KBE/ml. P. aeruginosa darf in 100 ml<br />

nicht nachweisbar sein.<br />

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