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Wege in der Altenpflege - Dienstleistungsmetropole Berlin

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Bildungsprämie<br />

Die Bildungsprämie trägt als Angebot zur För<strong>der</strong>ung von<br />

beruflicher Weiterbildung bei.<br />

Sie umfasst zwei F<strong>in</strong>anzierungskomponenten, den Prämiengutsche<strong>in</strong><br />

und das Weiterbildungssparen.<br />

Der „Prämiengutsche<strong>in</strong>“ dient zur Ko-F<strong>in</strong>anzierung <strong>in</strong>dividueller<br />

beruflicher Weiterbildung. Die Höhe des Gutsche<strong>in</strong>s<br />

kann bis zu 500 Euro betragen, wenn m<strong>in</strong>destens die gleiche<br />

Summe als Eigenanteil geleistet wird. Voraussetzung<br />

ist e<strong>in</strong>e Beratung sowie die E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>er gewissen<br />

E<strong>in</strong>kommensobergrenze.<br />

Das Weiterbildungssparen richtet sich an diejenigen, die<br />

vermögenswirksame Leistungen ansparen. Dabei können<br />

Interessierte Geld für berufliche Weiterbildungen von ihrem<br />

Anlagekonto entnehmen, ohne dabei ihr Anrecht auf<br />

die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.<br />

www.bildungspraemie.<strong>in</strong>fo<br />

Bildungsurlaub<br />

Bildungsurlaub bezeichnet den Rechtsanspruch von Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen<br />

und Arbeitnehmern gegenüber ihrem Arbeitgeber<br />

auf bezahlte Freistellung von <strong>der</strong> Arbeit für die<br />

Teilnahme an anerkannten o<strong>der</strong> als anerkannt geltenden<br />

Veranstaltungen, die <strong>der</strong> politischen Bildung und/o<strong>der</strong><br />

beruflichen Weiterbildung dienen. Rechtsgrundlage ist<br />

das Berl<strong>in</strong>er Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG).<br />

Der Bildungsurlaub beträgt 10 Arbeitstage <strong>in</strong>nerhalb von<br />

zwei aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> folgenden Kalen<strong>der</strong>jahren. Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen<br />

und Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25.<br />

9. Zertifizierung von Fort- und Weiterbildung<br />

Zertifikat als Teilnahmebestätigung<br />

Weiterbildungen können den beruflichen Werdegang und<br />

vor allem die Bewerbungen unterstützen und aufwerten.<br />

Der Abschluss e<strong>in</strong>er Weiterbildung sollte daher durch e<strong>in</strong><br />

aussagefähiges Zertifikat für den Teilnehmenden besche<strong>in</strong>igt<br />

werden. Dabei ist zu beachten, dass das Niveau von<br />

Zertifikaten sehr unterschiedlich se<strong>in</strong> kann. Die Spanne<br />

reicht von e<strong>in</strong>er Teilnahmebestätigung des Anbieters bis<br />

zu e<strong>in</strong>er bundesweit — o<strong>der</strong> sogar EU-weit — anerkannten<br />

Prüfung mit e<strong>in</strong>em entsprechenden Abschlusszeugnis.<br />

Genaue Angaben über die Art <strong>der</strong> Abschlüsse sollte auch<br />

das Informationsmaterial des Anbieters geben.<br />

FAKTENBOX FORT- UND WEITERBILDUNG<br />

Lebensjahres haben e<strong>in</strong>en Anspruch von 10 Arbeitstagen<br />

im Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />

http://www.berl<strong>in</strong>.de/sen/arbeit/bildungsurlaub/<br />

Weiterbildung Ger<strong>in</strong>gqualifizierter und beschäftigter<br />

älterer Arbeitnehmer <strong>in</strong> Unternehmen (WeGebAU)<br />

Im Fokus dieses Programms stehen Beschäftigte, die ger<strong>in</strong>g<br />

qualifiziert s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> aber das 45. Lebensjahr vollendet<br />

haben. Die För<strong>der</strong>ung soll e<strong>in</strong>e Anschubf<strong>in</strong>anzierung<br />

für die Weiterbildung <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>eren und<br />

mittleren Unternehmen darstellen. Geför<strong>der</strong>t werden<br />

können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die<br />

Dauer e<strong>in</strong>er Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts<br />

freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen<br />

werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter<br />

bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber e<strong>in</strong><br />

Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.<br />

Der Arbeitnehmer<strong>in</strong>/dem Arbeitnehmer können die notwendigen<br />

Lehrgangskosten erstatten werden. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus kann e<strong>in</strong> Zuschuss zu den notwendigen übrigen<br />

Weiterbildungskosten (z.B. Fahrkosten) gewährt werden.<br />

Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen erhalten für<br />

die För<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>en Bildungsgutsche<strong>in</strong>. Damit können sie<br />

unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.<br />

http://www.arbeitsagentur.de/nn_508552/zentraler-<br />

Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/<br />

Allgeme<strong>in</strong>/Weiterbildung-WeGebAU.html<br />

Zertifizierung <strong>der</strong> Fort- und Weiterbildung nach §§84 ff.<br />

SGB III<br />

Weiterh<strong>in</strong> ist die Zertifizierung <strong>der</strong> Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />

und Träger <strong>der</strong> Bildungsmaßnahmen<br />

zu beachten. Bildungsgutsche<strong>in</strong>e können nur für Bildungsmaßnahmen<br />

verwendet werden, die nach §§ 84/85<br />

SGB III anerkannt s<strong>in</strong>d. Das bedeutet, dass Bildungsträger<br />

und Bildungsmaßnahme den Maßstäben <strong>der</strong> Anerkennungs-<br />

und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)<br />

genügen und somit als „AZWV zertifiziert“ gelten. Bildungsmaßnahmen,<br />

die diesen Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen,<br />

heben dieses meist deutlich <strong>in</strong> ihren Beschreibungen<br />

hervor (z.B. „zertifiziert nach AZWV“, o<strong>der</strong> „geför<strong>der</strong>t<br />

durch die Bundesagentur für Arbeit“).<br />

Checkliste zur Qualität beruflicher Weiterbildung ➜ Checkliste zur Qualität beruflicher Weiterbildung, herausgegeben<br />

vom Bundes<strong>in</strong>stitut für Berufsbildung (BIBB)<br />

http://www.bibb.de/checkliste<br />

För<strong>der</strong>möglichkeiten im Überblick ➜ Infoheft <strong>der</strong> Agentur für Arbeit „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> beruflichen<br />

Weiterbildung für Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen und Arbeitnehmer“<br />

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/<br />

Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/<br />

MB6-Foerd-<strong>der</strong>-berufl-Weiterbildung-f-AN.pdf<br />

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