Mitglieder - Wohnungsbau-Genossenschaft „Treptow-Nord“ eG
Mitglieder - Wohnungsbau-Genossenschaft „Treptow-Nord“ eG
Mitglieder - Wohnungsbau-Genossenschaft „Treptow-Nord“ eG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Wohnungsbau</strong>-<strong>Genossenschaft</strong> <strong>„Treptow</strong> <strong>Nord“</strong> <strong>eG</strong> 1/2011<br />
Aufstellung von Gerüsten unverzüglich der Hausratversicherung<br />
anzeigen<br />
Eine Gerüststellung am Haus muss dem Hausratversicherer mitgeteilt werden. Auf diese Notwendigkeit<br />
wird auch in den Ankündigungen zu bevorstehenden Modernisierungsmaßnahmen bzw. in den Mieterinformationen<br />
zu einzelnen Baumaßnahmen der WBG <strong>„Treptow</strong> <strong>Nord“</strong> <strong>eG</strong> hingewiesen.<br />
Bei Unterlassung der Mitteilung kann die Versicherungsgesellschaft die Regulierung von Einbruchsdiebstahl,<br />
der über das Gerüst erfolgt, ablehnen oder Leistungen kürzen. Eigenheimbesitzer, die in ihrem Haus<br />
wohnen, müssen ihren Versicherer schon bei der Planung der Gerüststellung unterrichten.<br />
Die Dauer der Baumaßnahme entscheidet dann darüber, ob eine Gefahrenerhöhung vorliegt. Eine rechtzeitige<br />
Mitteilung an den Versicherer vermeidet im Schadensfalle Streit.<br />
Balkonentwässerung im Winter<br />
In diesem Winter wurden uns 27 Fälle gemeldet, in denen die Balkonentwässerung zugefroren war. Davon<br />
betroffen waren neu angebaute und Bestandsbalkone. Unabhängig vom Bautyp unserer Wohnhäuser<br />
und vom Baujahr der Balkone sind alle Balkone und Terrassen entsprechend den bautechnischen Anforderungen<br />
mit einer Entwässerung ausgestattet. Diese Entwässerung ist von der Dachentwässerung des<br />
Gebäudes getrennt und dient ausschließlich der Abführung von Regen- oder Schmelzwasser vom Innenbereich<br />
des Balkons und des Balkondaches.<br />
Vom Zufrieren der Entwässerung waren Wohnungen in allen Geschossen betroffen.<br />
Ursache dafür waren ständige zwischen warmen und kalten Temperaturen<br />
wechselnde Wetterlagen. Diese extremen Witterungsbedingungen führten zum Zufrieren<br />
der Entwässerungsrohre und verhinderten, dass das nachfolgende Schmelzwasser<br />
aus den Dachbereichen der Balkone abfließen konnte. Der Vorgang verläuft<br />
in etwa wie folgt: Der auf dem Balkondach liegende Schnee schmilzt. Bei Temperaturen<br />
unter 0 °C gefriert das Schmelzwasser auf dem Weg vom Dach zum Auslauf<br />
im Rohr. Diese Eispfropfen im Rohr verhindern das Ablaufen des nachfolgenden<br />
Wassers. Bei erneutem Tauwetter schmilzt das Wasser im Rohr wieder, kann aber<br />
durch die Verstopfung nicht abfließen und drückt über den Direktablauf auf den<br />
Balkon. Die Verstopfungen lösen sich erst durch das endgültige Auftauen von selbst<br />
wieder auf.<br />
Neben der Wetterlage ist eine weitere Ursache für das Einfrieren in der unterschiedlichen<br />
Nutzung der Balkone zu finden, vor allem im Zusammenhang mit einer bestehenden Verglasung.<br />
Einige <strong>Mitglieder</strong> betrachten den Balkon nach Einbau einer Verglasung als zusätzlichen Wohnraum und<br />
beheizen diesen über das angrenzende Zimmer. Für andere <strong>Mitglieder</strong> ist der verglaste Balkon im Winter<br />
ein kalter, aber witterungsgeschützter Bereich, der regelmäßig gelüftet wird. Durch Sonneneinstrahlung<br />
werden Balkone mit Verglasung bei geschlossenen Scheiben erwärmt. Die unterschiedlichen Temperaturen<br />
im Balkonbereich wirken sich natürlich auf die Temperaturen im Rohrsystem und der Dachabdeckung<br />
aus, welche wiederum zu Verstopfungen durch Einfrierungen führen können.<br />
Jeder Balkon muss aus bautechnischen Gründen über eine entsprechende Entwässerung verfügen. Wenn<br />
der eigentliche Abfluss vereist ist, kann der Ablauf teilweise durch eine Notentwässerung gesichert werden,<br />
um stehendes Wasser auf dem Balkon und das Eindringen des Wassers in die Wohnung zu verhindern.<br />
Ein Abdichten der Notentwässerung ist grundsätzlich verboten.<br />
Bei den eingebauten Balkonverglasungen handelt es sich um eine Kaltverglasung. Zwischen den Scheiben<br />
bestehen ca. 3 mm Zwischenräume. Diese Zwischenräume dürfen nicht verschlossen werden. Das Abdichten<br />
wird immer wieder gewünscht, weil sich so die Wärme im Balkonbereich besser hält. Ein Abdichten<br />
bedeutet aber mangelnde Belüftung und Schimmelgefahr, vor allem in der angrenzenden Wohnung, da<br />
der Luftaustausch der Wohnung mit der Außenluft unterbrochen wird.<br />
Grundsätzlich ist immer zu beachten, dass der Balkon kein Wohnraum ist und nicht das ganze Jahr uneingeschränkt<br />
genutzt werden kann. Darum wird für die Balkonfläche auch nur maximal die Hälfte des Mietzinses<br />
entrichtet. Bei Wasseraustritt in Verbindung mit Frost können Eisflächen entstehen, die eine Rutsch-<br />
und Unfallgefahr mit sich bringen. Achten Sie deshalb im Winter auf mögliche Eisglätte auf dem Balkon.<br />
Hänselstraße 31 – 41<br />
Heidelbergerstraße 7–10<br />
11