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Mitglieder - Wohnungsbau-Genossenschaft „Treptow-Nord“ eG

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<strong>Wohnungsbau</strong>-<strong>Genossenschaft</strong> <strong>„Treptow</strong> <strong>Nord“</strong> <strong>eG</strong> 1/2011<br />

Aufstellung von Gerüsten unverzüglich der Hausratversicherung<br />

anzeigen<br />

Eine Gerüststellung am Haus muss dem Hausratversicherer mitgeteilt werden. Auf diese Notwendigkeit<br />

wird auch in den Ankündigungen zu bevorstehenden Modernisierungsmaßnahmen bzw. in den Mieterinformationen<br />

zu einzelnen Baumaßnahmen der WBG <strong>„Treptow</strong> <strong>Nord“</strong> <strong>eG</strong> hingewiesen.<br />

Bei Unterlassung der Mitteilung kann die Versicherungsgesellschaft die Regulierung von Einbruchsdiebstahl,<br />

der über das Gerüst erfolgt, ablehnen oder Leistungen kürzen. Eigenheimbesitzer, die in ihrem Haus<br />

wohnen, müssen ihren Versicherer schon bei der Planung der Gerüststellung unterrichten.<br />

Die Dauer der Baumaßnahme entscheidet dann darüber, ob eine Gefahrenerhöhung vorliegt. Eine rechtzeitige<br />

Mitteilung an den Versicherer vermeidet im Schadensfalle Streit.<br />

Balkonentwässerung im Winter<br />

In diesem Winter wurden uns 27 Fälle gemeldet, in denen die Balkonentwässerung zugefroren war. Davon<br />

betroffen waren neu angebaute und Bestandsbalkone. Unabhängig vom Bautyp unserer Wohnhäuser<br />

und vom Baujahr der Balkone sind alle Balkone und Terrassen entsprechend den bautechnischen Anforderungen<br />

mit einer Entwässerung ausgestattet. Diese Entwässerung ist von der Dachentwässerung des<br />

Gebäudes getrennt und dient ausschließlich der Abführung von Regen- oder Schmelzwasser vom Innenbereich<br />

des Balkons und des Balkondaches.<br />

Vom Zufrieren der Entwässerung waren Wohnungen in allen Geschossen betroffen.<br />

Ursache dafür waren ständige zwischen warmen und kalten Temperaturen<br />

wechselnde Wetterlagen. Diese extremen Witterungsbedingungen führten zum Zufrieren<br />

der Entwässerungsrohre und verhinderten, dass das nachfolgende Schmelzwasser<br />

aus den Dachbereichen der Balkone abfließen konnte. Der Vorgang verläuft<br />

in etwa wie folgt: Der auf dem Balkondach liegende Schnee schmilzt. Bei Temperaturen<br />

unter 0 °C gefriert das Schmelzwasser auf dem Weg vom Dach zum Auslauf<br />

im Rohr. Diese Eispfropfen im Rohr verhindern das Ablaufen des nachfolgenden<br />

Wassers. Bei erneutem Tauwetter schmilzt das Wasser im Rohr wieder, kann aber<br />

durch die Verstopfung nicht abfließen und drückt über den Direktablauf auf den<br />

Balkon. Die Verstopfungen lösen sich erst durch das endgültige Auftauen von selbst<br />

wieder auf.<br />

Neben der Wetterlage ist eine weitere Ursache für das Einfrieren in der unterschiedlichen<br />

Nutzung der Balkone zu finden, vor allem im Zusammenhang mit einer bestehenden Verglasung.<br />

Einige <strong>Mitglieder</strong> betrachten den Balkon nach Einbau einer Verglasung als zusätzlichen Wohnraum und<br />

beheizen diesen über das angrenzende Zimmer. Für andere <strong>Mitglieder</strong> ist der verglaste Balkon im Winter<br />

ein kalter, aber witterungsgeschützter Bereich, der regelmäßig gelüftet wird. Durch Sonneneinstrahlung<br />

werden Balkone mit Verglasung bei geschlossenen Scheiben erwärmt. Die unterschiedlichen Temperaturen<br />

im Balkonbereich wirken sich natürlich auf die Temperaturen im Rohrsystem und der Dachabdeckung<br />

aus, welche wiederum zu Verstopfungen durch Einfrierungen führen können.<br />

Jeder Balkon muss aus bautechnischen Gründen über eine entsprechende Entwässerung verfügen. Wenn<br />

der eigentliche Abfluss vereist ist, kann der Ablauf teilweise durch eine Notentwässerung gesichert werden,<br />

um stehendes Wasser auf dem Balkon und das Eindringen des Wassers in die Wohnung zu verhindern.<br />

Ein Abdichten der Notentwässerung ist grundsätzlich verboten.<br />

Bei den eingebauten Balkonverglasungen handelt es sich um eine Kaltverglasung. Zwischen den Scheiben<br />

bestehen ca. 3 mm Zwischenräume. Diese Zwischenräume dürfen nicht verschlossen werden. Das Abdichten<br />

wird immer wieder gewünscht, weil sich so die Wärme im Balkonbereich besser hält. Ein Abdichten<br />

bedeutet aber mangelnde Belüftung und Schimmelgefahr, vor allem in der angrenzenden Wohnung, da<br />

der Luftaustausch der Wohnung mit der Außenluft unterbrochen wird.<br />

Grundsätzlich ist immer zu beachten, dass der Balkon kein Wohnraum ist und nicht das ganze Jahr uneingeschränkt<br />

genutzt werden kann. Darum wird für die Balkonfläche auch nur maximal die Hälfte des Mietzinses<br />

entrichtet. Bei Wasseraustritt in Verbindung mit Frost können Eisflächen entstehen, die eine Rutsch-<br />

und Unfallgefahr mit sich bringen. Achten Sie deshalb im Winter auf mögliche Eisglätte auf dem Balkon.<br />

Hänselstraße 31 – 41<br />

Heidelbergerstraße 7–10<br />

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