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Kongress auf Mallorca als Betriebsausgaben absetzen?

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ISSN Nummer 1438-7085<br />

Ausgabe 5/2012<br />

(Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass hier im Internet unsere Verbandsnachrichten nur sehr<br />

verkürzt wiedergegeben werden. Insbesondere Tipps zur Abrechnung stellen wir nur unseren<br />

Mitgliedern zur Verfügung)<br />

(EBM-) Honorarstreit, (GOÄ-) Nullrunde<br />

Liebe Mitglieder,<br />

das „Sommerloch“ in der Politik ist wieder vorbei, <strong>auf</strong> manchen Feldern wird wieder heftig gekämpft.<br />

Für die Reformierung unserer Privatmedizin (bzgl. GOÄ) ist noch keine Dringlichkeitsstufe erkennbar<br />

geworden; so wird nur in mäßigem Tempo daran gearbeitet.<br />

Immerhin sind Forderungen nach der Abschaffung der PKV leiser geworden, die freie Wahl einer<br />

Versicherung darf <strong>als</strong>o weiterhin ein hohes Gut unseres Wohlstandes bleiben, zumindest<br />

für unser potentielles Klientel. In unserer fünften Ausgabe des Jahres 2012 haben wir wieder<br />

einige interessante Bereiche rund um die Privatmedizin zusammengefasst. Aus urheberrechtlichen<br />

Gründen können wir zahlreiche Artikel nicht mehr direkt übernehmen, auch nicht aus<br />

medizinischen Zeitschriften. Wir werden versuchen, auch in den Kürzungen noch transparent<br />

genug bleiben zu können.<br />

Dr. med. Heinz Oehl-Voss<br />

1


Aus dem „Privatarzt“<br />

2


Privatversicherer schlagen sich trotz Finanzkrise gut<br />

Nach Informationen des Branchendienstes „KVpro“ haben die deutschen privaten Krankenversicherungen<br />

(PKV) im vergangenen Jahr eine solide Anlagestrategie gefahren. Die Nettoverzinsung der Altersrückstellungen<br />

für 2011 lag bei deutlich über 3,5 Prozent.<br />

Die Folge: Beitragssätze können stabil bleiben und die Abwanderung von Versicherten gestoppt werden<br />

Die Analyse von „KVpro“ zeigt, dass die Debeka <strong>auf</strong> dem Kapitalmarkt am besten abgeschnitten hat:<br />

4,76 Prozent betrug ihre Nettoverzinsung. Ebenfalls sehr gute Werte erreichten die Concordia (4,5 Prozent),<br />

die Allianz (4,3 Prozent) und die DEVK (4,26 Prozent).<br />

Eine direkte Auswirkung des guten Kapitalertrags, der sich quer durch die ganze Branche zieht, sind<br />

stabile oder gar sinkende Beiträge für die Versicherten. „Denn die erwirtschafteten Anlage-Ergebnisse<br />

helfen, die – durch den Gesetzgeber verursachten – zum Teil erheblichen Mehrbelastungen für die Versichertengemeinschaften<br />

der PKV (z.B. durch Leistungs- und Budgetkürzungen der GKV, die wiederum<br />

Privatpatienten beim Arzt nachweislich stärker belasten) abzufedern und Beitragsanpassungen (BAP),<br />

unter anderem ausgelöst durch steigende ambulante Behandlungskosten, entsprechend zu drücken“,<br />

schreibt „KVpro“.<br />

Die Privatversicherer können sich für 2011 auch an einem Zuwachs von Versicherten erfreuen, manche<br />

Versicherungen wie die HanseMerkur glänzen sogar mit Zuwächsen von 18 Prozent. Viele dieser Zahlen<br />

sind aber mit Vorsicht zu genießen – durch die zahlreichen Übernahmen im PKV-Bereich speisen sich<br />

Zuwächse häufig hauptsächlich aus dem zusätzlichen Versichertenstamm der übernommenen Konkurrenten.<br />

PKV<br />

Privatpatienten müssen teure Medikamente z. T. nicht mehr sofort bezahlen<br />

Nach einem erfolgreichen Modellprojekt in Bayern wurde ein Vertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband<br />

(DAV) und der Allianz Private Krankenversicherung (APKV) geschlossen.<br />

In der Modellregion Bayern hat sich die Direktabrechnung zwischen DAV und APKV seit dem 1. April<br />

2011 offensichtlich bewährt. Der Modellversuch wurde jetzt in einen bundesweiten Vertrag überführt.<br />

Die Anzahl der kooperierenden Apotheken wird wohl noch nicht sehr groß sein. Der Vertrag kommt nur<br />

für Rezeptsummen ab 750 € zum Tragen. Des Weiteren gilt dies bisher wohl nur für „reine" Privatversicherte.<br />

Das Gros der Privatversicherten ist Beihilfe berechtigt und diese unterliegen ja mittlerweile den<br />

Einschränkungen des Gesetzgebers für die GKV. Damit wird für diese Gruppe vorerst alles beim Alten<br />

bleiben. Andererseits hilft dieser neue Service wohl insbesondere schwer kranken Patienten, die hochpreisige<br />

Arzneimittel <strong>auf</strong> Privatrezept verordnet bekommen, wie die Münchener Medizinische Wochenschrift<br />

Nr. 14/2012 mitteilt<br />

Ärztliche Beiträge zur eigenen PKV: Wie kann man Kosten sparen?<br />

Um die Alterungsrückstellungen nicht zu gefährden, ist ein Wechsel des Anbieters meistens die schlechtere<br />

Lösung für Einsparungen. Andererseits versuchen die Versicherer oft, einen Tarifwechsel im eigenen<br />

Haus zu umgehen. Es empfiehlt sich aber trotzdem, von Zeit zu Zeit einen Tarifwechsel schriftlich<br />

anzufordern, und zwar per Einschreiben mit einer Frist von 14 Tagen. Da muss der Versicherer dann ein<br />

Umstellungsangebot unterbreiten, so die Ärztezeitung vom 24.07.2012. „Reagiert der Versicherer auch<br />

<strong>auf</strong> Nachfragen nicht, sollte sich der Kunde direkt an den Vorstand wenden“.<br />

Inzwischen gibt es eine Reihe von Anbietern, die einem „behilflich“ sein wollen bei einem Tarifwechsel;<br />

aber Vorsicht: die Kosten hierfür schwanken erheblich. Besser beim Bund der Versicherten (BdV) ggf.<br />

3


nachfragen; Timo Voss; Kosten: ca. 400,00 € plus Steuern für diesen Extra-Service. (Auch evtl. vergleichen<br />

bei www.beitragsoptimierung24.de)<br />

Krankenhaus-Qualitäts-Partnerschaften mit der PKV<br />

Volker Leienbach, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung, schreibt im Leitartikel von<br />

PKVpublik über neue Kooperationsformen mit bestimmten Krankenhäusern. „In diesen Qualitätspartnerschaften<br />

schließen sich Partner zusammen, die ein gemeinsames Interesse verfolgen: die Behandlung<br />

der Patienten <strong>auf</strong> einem herausragenden Qualitätsniveau". Asklepios und Sana seien schon „beigetreten".<br />

Die PKV verteilt Gütesiegel, auch über Patientenzufriedenheit. Er betont, dass Vorteile <strong>auf</strong> beiden<br />

Seiten so entstünden. Man kann daraus ableiten, dass über diesen „Umweg" auch eine Öffnungsklausel<br />

bei der neuen GOÄ begründet werden könnte. Schließlich behauptet ja die PKV stets, dass eine solche<br />

Klausel ausschließlich dem Wohl des Patienten diene. Allerdings kann Qualität m.E. bspw. beim Komfort<br />

im Krankenhaus leichter abgebildet werden wie eine gelungene Behandlung im niedergelassenen Bereich;<br />

eine Objektivierung ist dort sehr viel schwieriger, und die meisten von uns würden eher einem<br />

„Dumping-Verfahren" durch die PKV unterliegen.<br />

Die Deutsche Ärzte Finanz informiert:<br />

Ab 21.12.2012 kommen „Unisex-Tarife“, d. h. Männer zahlen bei ihrer PKV etwas mehr, Frauen dann<br />

eher weniger. Bei Abschluss bis zum 20.12. dieses Jahres können Männer bis zu 30% noch sparen. Nähere<br />

Auskunft bei: Heiko Vogler, Büro für Deutsche Vermögensberatung , Werner Heisenberg Str. 3, 64823<br />

Groß-Umstadt, Tel. 06078/75880, Mobil: 0171-3233599<br />

Tarifwechsel innerhalb einer PKV oft blockiert<br />

Wie die meisten Privatärzte wissen, können Patienten innerhalb der gleichen Gesellschaft oft einen<br />

günstigeren Tarif nutzen, man muss sich nur aktiv selbst darum kümmern. Freiwillig bieten die PKV´s<br />

nicht an, im Gegenteil, sie versuchen sogar meistens dreist, eine solche „Begünstigung“ zu verhindern,<br />

drohen Gesundheitsprüfungen an usw.; alles unrechtens!<br />

Es empfiehlt sich, wenn Schikanen angedroht werden, einen unabhängigen Experten hinzuzuziehen.<br />

Empfohlen sei sowohl Ihnen <strong>als</strong> auch Ihren Patienten, alle 2 – 3 Jahre einen „Wechsel in einen günstigeren<br />

Tarif im eigenen Haus“ zu beantragen.<br />

Neue Kooperation zwischen bestimmten PKV's und Betrieben<br />

Zur besseren Mitarbeiter-Bindung bieten einige Betriebe ihren Führungskräften Gruppen- (Privat-) Versicherungen<br />

an, wie die Aerzte-Zeitung am 30.8.12 schreibt. Viele Krankenversicherungen sehen das<br />

Segment <strong>als</strong> zukunftsträchtiges Geschäftsfeld. Für Jüngere mit Vorerkrankungen ist es eine Möglichkeit,<br />

ohne Prämien<strong>auf</strong>schlag in eine „Private" zu kommen. Z.B. die AXA bietet <strong>auf</strong> diesem Weg auch gesetzlich<br />

Versicherten eine Zusatzversicherung an. Den gesamten Markt teilen sich derzeit 15 Anbieter. Ein<br />

Experte ist vom Siegeszug dieser neuen betrieblichen Vorsorge mindestens so überzeugt wie von der<br />

betrieblichen Altersvorsorge; angeblich wollen die Marktführer (wie DEBEKA) ab 2013 ebenfalls in diesen<br />

Markt.<br />

Private Abrechnungsdienstleister im Vergleich<br />

Ein neues Portal will Praxen bei der Auswahl des Servicepartners helfen.<br />

ROSBACH (maw). In den Markt für den Online-Vergleich von privaten Abrechnungsstellen für Ärzte und<br />

Zahnärzte kommt Bewegung. Nachdem im Mai mit www.abrechnungsstellen-vergleich.de das nach eigenen<br />

Angaben erste kostenfreie Angebot gestartet ist, bekommt das Unternehmen nun Konkurrenz<br />

4


von Scoremed. Der Anbieter hat für sein Vergleichsportal www.scoremed.de erste Funktionen eigeschaltet.<br />

Während der Betaphase können Ärzte nach Unternehmensangaben ab sofort privatärztliche Verrechnungsstellen<br />

bewerten und empfehlen. Ab September soll das Portal dann voll funktionsfähig sein. Neben<br />

der Bewertungsfunktion kommt laut Scoremed ein »online-gestützter und bedarfsorientierter Abrechnungsstellenvergleich<br />

anhand zahlreicher Leistungskriterien der Abrechnungsdienstleister hinzu".<br />

Scoremed möchte einen nach eigener Auffassung „unübersichtlichen Markt" transparent machen. Statt<br />

vordergründig das günstigste Angebot zu finden, stehe die Auswahl eines geeigneten Abrechnungspartners<br />

im Mittelpunkt Als Bonbon bietet Scorened Ärzten eine maximal halbstündige kostenlose Telefonberatung<br />

zu den vorliegenden Offerten an.<br />

Mehr Rechte für Privatversicherte<br />

Privat Versicherte sollen künftig innerhalb von zwei Wochen erfahren können, ob ihre Versicherung<br />

bestimmte Behandlungskosten übernimmt oder nicht, allerdings nur ab einer Summe von über 2000 €.<br />

Hält sich die Versicherung nicht an diese<br />

Frist, kann man davon ausgehen, dass es sich um eine medizinisch notwendige Leistung handelt. Die<br />

Versicherung muss dann im Streitfall beweisen, dass dies nicht der Fall sei.<br />

Mangelhafte Aufklärung oft Grund für Patientenklagen<br />

Nachweis durch Information und Dokumentation erleichtern<br />

Erlangen/Stuttgart – Der kürzlich vorgelegte Bericht der Gutachterkommission der Schlichtungsstellen<br />

der Ärztekammern belegt, dass mangelnde Aufklärung einer der häufigsten Gründe für eine Klage von<br />

Patienten gegen den Arzt ist. Eine umfassende und verständliche Aufklärung der Patienten ist daher<br />

unerlässlich; im Streitfall muss der Arzt nämlich beweisen, dass er ordnungsgemäß <strong>auf</strong>geklärt hat,<br />

betont Thieme Compliance. Der Anbieter von rechtlich fundierten Aufklärungsbögen, Filmen und<br />

Software für Patienten weist außerdem dar<strong>auf</strong> hin, dass mit dem neuen Patientenrechtegesetz Regelungen<br />

zur Aufklärungspflicht des Arztes erstmalig ins Bürgerliche Gesetzbuch <strong>auf</strong>genommen werden.<br />

Für jeden medizinischen Eingriff braucht der Arzt die Einwilligung des Patienten – ansonsten begeht er<br />

im Prinzip Körperverletzung. Damit der Patient wirksam einwilligen kann, muss er im Großen und Ganzen<br />

wissen, was <strong>auf</strong> ihn zukommt. Dazu gehören zum Beispiel Informationen über Risiken, Erfolgsaussichten<br />

und Alternativen einer Maßnahme.<br />

Bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern gingen in 2011 insgesamt 14 095 Beschwerden ein. An<br />

fünfter Stelle rangierte <strong>als</strong> Grund dafür mangelhafte Aufklärung: Patienten warfen in 707 Fällen ihrem<br />

Arzt vor, nur mangelhaft <strong>auf</strong>geklärt zu haben. Insgesamt kamen die ärztlichen Gutachterstellen schließlich<br />

in 2287 Fällen zu dem Ergebnis, dass Behandlungen, Diagnosen oder die Patienten<strong>auf</strong>klärung fehlerhaft<br />

oder unzulänglich waren. Damit Ärzte im Aufklärungsgespräch keine wesentlichen Punkte vergessen,<br />

bietet Thieme Compliance juristisch fundierte Aufklärungsbögen an. „Unsere Fachinformationen<br />

zeichnen sich durch die Kombination von juristischer und medizinscher Expertise aus. Sie werden jeweils<br />

von einem Autorenteam verfasst, dem mindestens ein Mediziner und ein Jurist angehören“, betont<br />

Reinhold Tokar, Geschäftsführer von Thieme Compliance in Erlangen. Die Bögen sind in bis zu 17 Sprachen<br />

übersetzt, informieren umfassend und helfen, das Aufklärungsgespräch zu strukturieren.<br />

Dass sich Patienten trotz intensivem Aufklärungsgespräch wenig später an wichtige Details nicht mehr<br />

erinnern, zeigt eine Untersuchung von Privatdozent Dr. med. Fikret Er vom Herzzentrum der Universität<br />

zu Köln im Fachblatt „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“. Danach konnten sich zwei von 200<br />

<strong>auf</strong>geklärten Patienten nicht mehr an die Inhalte des Gespräches erinnern, obwohl sie die Einwilligung<br />

unterschrieben hatten. Anderen Patienten waren viele mögliche Komplikationen entfallen. Um im Falle<br />

5


einer Klage leichter beweisen zu können, dass das Aufklärungsgespräch stattgefunden hat, sollte es den<br />

Autoren zufolge unbedingt schriftlich festgehalten werden. „Da das Gespräch in der Regel zwischen<br />

Patient und Arzt, <strong>als</strong>o unter vier Augen stattfindet, ist ein solches Dokument häufig das einzige Beweisindiz“,<br />

ergänzt Tokar.<br />

Was Ärzte bei einer juristisch fundierten Patienten<strong>auf</strong>klärung beachten müssen und wie sie dabei zugleich<br />

effizient <strong>auf</strong>klären, darüber informiert das kostenlose Seminar „Patienten<strong>auf</strong>klärung kompakt und<br />

aktuell“ am 25. September 2012 an der Medizinischen Hochschule Hannover. Teilnehmer können darin<br />

auch ihre aktuellen Problemstellungen aus dem Alltag diskutieren. Weitere Informationen finden Interessierte<br />

hier: http://www.thieme-compliance.de/ueber-uns/kongresseevents/.<br />

GOÄ aktuell<br />

PKV oder Beihilfe lehnen Erstattung ab…<br />

Häufiger <strong>als</strong> noch vor Jahren werden auch hausärztliche Leistungen wie 800-er Ziffern nicht erstattet. Da<br />

kann es hilfreich sein, sich im Vorfeld vom Patienten ein Merkblatt unterschreiben zu lassen, wie es z.B.<br />

im PRIVATARZT Dezember 2010 beschrieben wurde. Es ist nicht die Aufgabe des Arztes/ der Ärztin, sich<br />

vor der Behandlung mit den Erstattungsmöglichkeiten des einzelnen Patienten auseinander zu setzen.<br />

Es ist jedoch sinnvoll, Privatpatienten dar<strong>auf</strong> <strong>auf</strong>merksam zu machen, dass evtl. nicht alle Leistungen<br />

erstattet werden. Ein Merkblatt könnte folgendermaßen aussehen: …. (Original nur in der Print-<br />

Ausgabe)<br />

Leidiges Thema: Erstattungsfähigkeit von Analogziffern<br />

Achten Sie dar<strong>auf</strong>, dass – v. a. bei neuen technischen Leistungen - die von Ihnen in Ansatz gebrachten<br />

Ziffern nach Paragraph 4 Absatz 1 GOÄ nicht deswegen keine Anerkennung findet,<br />

weil Ihre erbrachte Leistung evtl. schon Bestandteil Ihrer sonstigen Leistung ist. (Abgelehnt<br />

wurde z. B. eine Navigationstechnik bei einer endoprothetischen Versorgung, weil diese Technik<br />

erst während einer OP eingesetzt wurde).Ein solcher Fall wurde in Arzt und Wirtschaft 9/12<br />

beschrieben.<br />

Es kann sogar sein, dass eine solche Ablehnung <strong>als</strong> „Formfehler“ ausgelegt wird und die ganze<br />

Rechnung nicht erstattet wird. (Zuletzt gemeldeter Fall: die A-31 wurde nicht erstattet, weil das<br />

homöopathische Einzelmittel nicht benannt wurde; die Versicherung zeigte sich „großzügig“, in<br />

dem sie wenigstens die GOÄ-Ziffer 1 Faktor 3,5 anerkannte, nachdem protestiert wurde, man<br />

habe doch mindestens 30 Min. Arbeitszeit investiert.<br />

GOÄ aktuell<br />

PKV LEHNT ERSTATTUNG DER (z. B.) 800ER-ZIFFERN AB<br />

Immer öfter werden bestimmte GOÄ-Ziffern auch im hausärztlichen Bereich nicht erstattet. Umso wichtiger<br />

kann die Absicherung gegenüber dem Patienten sein.<br />

Es ist nicht unsere Aufgabe, sich vor der Behandlung mit Erstattungsmöglichkeiten des Patienten auseinander<br />

zu setzen.<br />

Es ist jedoch unsere Aufgabe, private (Beihilfe-)Patienten dar<strong>auf</strong> <strong>auf</strong>merksam zu machen, dass gegebenenfalls<br />

nicht alle Leistungen erstattet werden könnten. Diesbezüglich könnte ein Merkblatt gerade für<br />

6


Beihilfe-Versicherte hilfreich sein. Das könnte wie nebenstehend aussehen: Beispiel nur in Print-<br />

Ausgabe veröffentlicht!<br />

Exakte Datierung / Abläufe bei Arbeitsunfähigkeit<br />

Eine Patientin ruft samstags ihren Hausarzt an und schildert massive Erkältungssymptome. Sie erhält am<br />

Telefon Anweisungen zur Behandlung. Am Montag kommt sie in die Praxis zur Untersuchung und Behandlung.<br />

Die Erkältungssymptome sind immer noch deutlich vorhanden. Sie erhält eine AU ab Samstag.<br />

Nun erkennt eine Versicherung den Krankheitsbeginn nicht an, weil der Kontakt mit dem Arzt am Samstag<br />

nur telefonisch war.<br />

Grundsätzlich ist die Rückdatierung nicht gewünscht - auch um nur einen Tag. Nach § 5 Abs. 3 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien<br />

(Stand: 21. Juni 2012) ist die Rückdatierung jedoch im Ausnahmefall zulässig:<br />

"Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten Inanspruchnahme des Arztes liegende Zeit grundsätzlich<br />

nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit <strong>auf</strong> einen vor<br />

dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen<br />

der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der<br />

Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig."<br />

Kernproblem ist vorliegend dem Anschein nach nicht die eigentliche Rückdatierung, sondern die lediglich<br />

telefonische (Erst-)Feststellung der AU.<br />

Gerade Erkältungssymptome sollten auch einer telefonischen Abklärung zugänglich sein, zumal das<br />

Fortbestehen am folgenden Montag im persönlichen Kontakt ohne weiteres verifiziert werden konnte.<br />

Die Beurteilung der AU setzt ja lediglich die Auswirkungen der festgestellten Erkrankung in Relation zu<br />

den beruflichen Anforderungen an den Patienten.<br />

Eine entsprechend gewissenhafte Prüfung am folgenden Montag sollte der Versicherung gegenüber<br />

unter Hinweis <strong>auf</strong> o.g. Regelung dargelegt werden.<br />

(Aus der Medical Tribune 47. Jahrgang Nr. 33 17. August 2012)<br />

Was eigentlich aus den inzwischen zahlreich erschienenen GOÄ-Kommentaren<br />

jedem von uns bekannt sein müsste:<br />

GOÄ korrekt abrechnen von Ultraschall bis Labor<br />

Ob Beratung oder Untersuchung – ein Kommentar aus der PVS Büdingen (zusammengefasst und gekürzt<br />

von Dr. Oehl-Voss)<br />

Steigerungssätze richtig und geschickt anwenden<br />

Für die Bundesbahnbeamten (KVB I-III) gelten bekanntlich andere Sätze, die nicht gesteigert werden<br />

dürfen (ärztlich 2,2-fach, technisch 1,8-fach, Labor 1,15-fach). Während letztere Sätze vertraglich verankert<br />

sind, gilt für die „Postbeamtenkrankenkasse B“ eine Vereinbarung. Das Besondere daran ist, dass<br />

die vereinbarten Sätze (ärztlich 1,9-fach, technisch 1,5-fach, Labor 1,15-fach) mit einer Begründung prinzipiell<br />

bis zum<br />

3,5- bzw. 2,5-fachen Satz gesteigert werden können.<br />

Eine weitere Besonderheit sind der Basis- und Standardtarif. Dabei müssen sich Patienten vor dem Beginn<br />

der Behandlung <strong>als</strong> Basis- oder Standardtarifversicherte ausweisen. Schweigen die Patienten, darf<br />

der Arzt eine normale Rechnung ausstellen.<br />

7


Um bei den sogenannten „800-er Ziffern“ keine Erstattungsprobleme zu bekommen, sollte dar<strong>auf</strong> geachtet<br />

werden, dass sinngebende Diagnosen dabeistehen wie z. B. „psychische Belastungsreaktion“ ,<br />

„familiäre Konfliktsituation“ oder „reaktive Depression“ …<br />

Honorar für Ultraschall mehrerer Organe<br />

Auch beim Ultraschall sind die Steigerungsfaktoren hilfreich, wenn etwa mehrere Organe geschallt wurden.<br />

Die Nr. 410 fällt bei der Sonographie eines (des ersten) Organs an, die Nr. 420 kann bis zu dreimal<br />

für die weiteren geschallten Organe abgerechnet werden.<br />

Dazu folgendes Beispiel: Der Arzt sieht sich Leber, Gallenblase, Pankreas, beide Nieren und die Blase an.<br />

Hier wird abgerechnet: Nr. 410 für die Leber und dreimal die Nr. 420 für Nieren beiderseits und den<br />

Pankreas. Die Gallenblase und Blase wären somit „ohne Honorar“ untersucht worden. Um das auszugleichen,<br />

kann der Arzt die Nr. 420 z.B. jeweils bis zum 3,5-fachen Satz in Rechnung stellen, erklärt<br />

Jentzsch (Referent für ärztliches Honorarwesen der PVS). Mögliche Begründung: US-Beurteilung besonders<br />

zahlreicher Organe.<br />

Krebsvorsorge plus Gesundheitsuntersuchung<br />

Bei den Vorsorgen gilt: Krebsvorsorgen nach den Ziffern 27 oder 28 schließen eine Gesundheitsuntersuchung<br />

nach Ziffer 29 am selben Tag nicht aus. Berechnet der Arzt beide Positionen, sollte er berücksichtigen,<br />

dass diese Positionen sich im Inhalt teilweise überschneiden. Er kann dies durch einen unter<br />

dem 2,3-fachen liegenden Faktor zum Ausdruck bringen.<br />

Neben diesen Vorsorgen können alle weiteren notwendigen Leistungen wie EKG und Ultraschall zusätzlich<br />

berechnet werden. Beim Labor dürfen vom Arzt nur diejenigen Leistungen ab-<br />

gerechnet werden, die von ihm selbst erbracht wurden.<br />

Manche Ärzte haben in der Vergangenheit M III/IV-Analysen beim Großlabor veranlasst und berechneten<br />

diese den Patienten <strong>als</strong> eigene Leistungen. Teilweise wurden dabei die Leistungen auch in M I umbenannt.<br />

Das hat zu zahlreichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren geführt. Denn es gilt:<br />

Auch wenn der Arzt keinen Cent an der Laborleistung verdient und er es dem Patienten mit einer Rechnung<br />

aus einer Hand einfacher machen will, wird dieses Vorgehen doch <strong>als</strong> Abrechnungsbetrug gewertet,<br />

weil er die Laborleistung nicht selbst erbracht hat! Deshalb heißt es hier: Nur wirkliche „eigene Leistungen“<br />

dürfen dem Patienten in Rechnung gestellt werden.<br />

Medizinische Notwendigkeit und Beihilfe:<br />

Wir haben bereits dar<strong>auf</strong> hingewiesen, es ist jedoch sinnvoll, es zu wiederholen: Patienten können Beihilfe<br />

auch für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Methoden auch dann erhalten, wenn die<br />

Wirksamkeit nur für ihren eigenen Fall bescheinigt wird; es gilt <strong>als</strong>o der Einzelfall!<br />

Dies ist ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes von 2011, Az.2 B 76/10 der frühere Urteile bzgl.<br />

Linderung von Leidensfolgen unwirksam macht; im neueren Beispielging es um die Erstattung von TCM-<br />

Rezepturen; eine zuvor durchgeführte schulmedizinische Behandlung hatte nichts Positives bewirkt.<br />

Immerhin war zur Beurteilung ein amtsärztliches Gutachten notwendig, zumindest sollte eine Bescheinigung<br />

des Behandlers/ der Behandlerin vorliegen bzw. mit eingereicht werden, im Zweifelsfall ist die<br />

Auseinandersetzung mithilfe eines Medizinrechtlers Erfolg versprechend.<br />

Ein Fahrtenbuch ohne Privatfahrten ist kein Fahrtenbuch<br />

8


Vergisst ein Freiberufler oder Unternehmer, der seinen Dienstwagen auch privat nutzt, die privaten<br />

Fahrten im Fahrtenbuch anzugeben, kann ihm das Finanzamt die Anerkennung verweigern.<br />

Mehr noch, das Finanzamt kann den steuerlichen Vorteil der Privatnutzung dann nach der Ein-Prozent-<br />

Methode berechnen, das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor.<br />

Das heißt, dem steuerlich relevanten Einkommen wird dann monatlich ein Prozent des Listenneupreises<br />

des PKW zugeschlagen.<br />

So erging es im verhandelten Fall einem GmbH-Geschäftsführer.<br />

Denn zur ordnungsgemäßen Führung des Fahrtenbuches gehöre es, dass neben den dienstlichen auch<br />

alle Privatfahrten - <strong>als</strong>o auch die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb - korrekt eingetragen worden<br />

sind, urteilten die Richter. Dies hatte der GmbH-Geschäftsführer versäumt.<br />

Az.: 14 K 14175/07<br />

Günstigere Regelung bei Fahrtkosten zu Zweigpraxen: Reisekosten oder Entfernungspauschale?<br />

Für Ärzte gilt: Regelmäßige Betriebsstätte ist der Ort, der den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit<br />

(Hauptpraxis) darstellt. Die Fahrtkosten zu anderen Einrichtungen (beispielsweise Zweigpraxen) sind,<br />

sofern sich der PKW im Betriebsvermögen befindet, komplett und nicht nur in Höhe der Entfernungspauschalen<br />

(0,30 Euro/km Hin- und Rückweg) <strong>als</strong> <strong>Betriebsausgaben</strong> zu berücksichtigen. Es wird <strong>als</strong>o<br />

nach Reisekostengrundsätzen abgerechnet.<br />

Ist der PKW nicht im Betriebsvermögen, darf der Weg von der Hauptbetriebsstätte zur Nebenbetriebsstätte<br />

und zurück zu 0,30 Euro/km angesetzt werden.<br />

Umsatzsteuer in der Privatpraxis<br />

Uns erreichte eine Anfrage eines Kollegen, der in großem Umfange reisemedizinisch tätig ist.<br />

Liebe Kolleg/Innen,<br />

<strong>als</strong> Mitglied des PVB wende ich mich heute mit einer speziellen Fragestellung an Sie, ggfls. mit der Bitte<br />

um Weiterleitung und Bearbeitung durch die PVB kooperierende Steuerberatung:<br />

Es handelt sich um die Frage nach der Umsatzsteuerpflicht <strong>auf</strong> reisemedizinische Beratungs- und Impfleistungen<br />

und Sportmedizinische Untersuchungen.<br />

Hierzu hatte ich bereits einen Briefwechsel mit einem Steuerberater, den ich in Auszügen unten anfüge:<br />

Nach Auffassung der OFD Frankfurt vom 09.02.2012 – S-7170 A-63-St 112 ist die Auffassung Ihres Steuerberaters<br />

zutreffend, wonach grundsätzlich eine Steuerfreiheit im Sinne des § 4 Nr. 14 UStG vorliegt,<br />

wenn ein therapeutisches Ziel im Mittelpunkt steht. Diese hat sport- und reisemedizinische Untersuchungen<br />

und Beratungen stets <strong>als</strong> umsatzsteuerpflichtig beurteilt.<br />

Im Gegensatz dazu hat die OFD Karlsruhe mit Verfügung vom 05.04.2011 – 5233274 entschieden, dass<br />

hierbei danach zu differenzieren ist, ob die reisemedizinische Untersuchungs- und Beratungsleistung<br />

ausgestellt wird, um <strong>als</strong> Grundlage für eine Entscheidung eines Dritten zu dienen (zum Beispiel Reisetauglichkeitsbescheinigung<br />

etc.). In diesem Fall würde <strong>als</strong>o stets die Umsatzsteuerpflicht gelten. Jedoch<br />

wurde bei sonstigen Gutachten für private Zwecke festgestellt, dass sport- und reisemedizinische Untersuchungs-<br />

und Beratungsleistungen steuerprivilegiert sind, soweit sie eben nicht gemäß der vorherigen<br />

Aussage steuerpflichtig sind. Demnach würden Sie teilweise entlastet sein.<br />

9


Da ich via Finanzamt Bad-Kreuznach den Entscheidungen/Interpretationen/Auslegungen der OFD Koblenz<br />

unterliege, die sich hierzu bisher nicht festgelegt hat und ich in großen Umfang reisemedizinisch<br />

impfend tätig bin, bin ich nun sehr verunsichert; folge ich der OFD Karlsruhe und führe nicht UST ab,<br />

riskiere ich bei einer UST Sonderprüfung nach OFD Frankfurt Interpretation, nachträglich (nicht erhobene)<br />

UST abführen zu müssen, führe ich ab (OFD Frankfurt) und dies nachträglich zu Unrecht, müsste<br />

ich mit Rückforderungen seitens der Reisenden rechnen...<br />

Was rät der PVB seinem Mitglied?<br />

Wir werden sehen, Reisemedizin ist nicht gleich Reisemedizin, es kommt dar<strong>auf</strong> an:<br />

Die Umsatzsteuer greift mehr und mehr in den ärztlichen Bereich ein. Hier wird die Ärzteschaft umdenken<br />

und sich dar<strong>auf</strong> einstellen müssen.<br />

Die Auffassungen der OFD Frankfurt und der OFD Karlsruhe schließen sich m.E. nicht aus.<br />

Im Falle einer therapeutischen Maßnahme liegt immer eine USt-freie ärztliche Leistung vor.<br />

Insofern ist bei sportmedizinischen Behandlungen zu differenzieren, denn auch <strong>auf</strong> dem Bereich können<br />

therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden.<br />

Wenn es sich aber z.B. um Untersuchungen und Gutachtenerstellung handelt, die zur Feststellung der<br />

Tauglichkeit oder der Belastbarkeit dienen (z.B. für einen Wettkampf), liegt eine umsatzsteuerpflichtige<br />

Behandlung vor.<br />

Bei reisemedizinischen Leistungen, auch Impfungen, besteht Umsatzsteuerpflicht, wenn aus dem Ergebnis<br />

der Untersuchung oder der Vornahme der Impfung ein Rechtsanspruch <strong>auf</strong> eine Einreisegenehmigung<br />

oder ein Visum erwächst oder Voraussetzung dafür ist.<br />

Auch bei sonstigen ärztlichen Gutachten, aus denen sich ein Rechtsanspruch ergibt, ist das ärztliche<br />

Honorar umsatzsteuerpflichtig.<br />

Beispiel: Gutachten für die Rentenversicherung, Führerscheingutachten, Tauglichkeitsgutachten für eine<br />

berufliche Tätigkeit<br />

In diesen Fällen entfällt der therapeutische Zweck und die für die Umsatzsteuerbefreiung erforderliche<br />

<strong>auf</strong> einen Heilungszweck gerichtete Maßnahme.<br />

Die Situation wird aber in vielen Fällen dadurch “entschärft“, dass bis zu einem Umsatz des Vorjahres<br />

von 17.500 € (Honorare zuzgl. Umsatzsteuer) der Arzt <strong>als</strong> sog. Kleinunternehmer von der Erhebung der<br />

Umsatzsteuer befreit ist. Die herkömmlichen ärztlichen Honorare werden hierbei nicht mitgerechnet.<br />

Das bedeutet:<br />

Umsatzsteuerpflichtige Honorare von 14.700 € netto zuzüglich 19% USt (2.793 €) ergeben einen Bruttoumsatz<br />

von 17.493 € im Vorjahr.<br />

Der Arzt muss im Folgejahr keine Umsatzsteuer berechnen.<br />

Umsatzsteuerpflichtige Honorare von 15.000 € netto zuzüglich 19% USt (2.850 €) ergeben einen Bruttoumsatz<br />

von 17.850 € im Vorjahr.<br />

Der Arzt muss im Folgejahr <strong>auf</strong> die Honorare Umsatzsteuer berechnen.<br />

Als wäre das nicht schon kompliziert genug, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Honorare im l<strong>auf</strong>enden<br />

Jahr voraussichtlich nicht 50.000 € brutto überschreiten.<br />

10


Ansonsten muss im l<strong>auf</strong>enden Jahr Umsatzsteuer erhoben werden, auch wenn im Vorjahr der Honorarumsatz<br />

unter 17.500 € lag.<br />

Uwe Appel<br />

Rechtsanwalt/Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht<br />

Moltkestr. 40<br />

74072 Heilbronn<br />

Tel. 07131/6099-0<br />

Fax 07131/6099-41<br />

Flugkosten zum Ärzte-<br />

<strong>Kongress</strong> <strong>auf</strong> <strong>Mallorca</strong> <strong>als</strong> <strong>Betriebsausgaben</strong> <strong>absetzen</strong>?<br />

Was bei beruflich bedingten Auslandsreisen für den Arzt derzeit steuerlich abzugsfähig und wor<strong>auf</strong> bei<br />

der Ansetzung zu achten ist, erläutert Evelyn Rapp, Steuerberaterin der vsbb Partnerschaft, Stuttgart<br />

III Das Finanzamt unterscheidet zwischen betrieblich veranlassten Aufwendungen und Aufwendungen für<br />

die private Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG). Letztere sind steuerlich nicht abzugsfähig. Finanzämter haben<br />

hier bisher sehr streng geurteilt und den <strong>Betriebsausgaben</strong>abzug untersagt, wenn ein privates Ansinnen<br />

erkennbar war. Im Rahmen einer Betriebsprüfung ist dies ein beliebtes Prüfungsfeld. Aufwendungen für<br />

mehrtägige Auslandskongresse waren bislang insgesamt nicht abzugsfähig, wenn die betriebliche Veranlassung<br />

nicht ( fast ausschließlich im Vordergrund stand und eine Trennung der Aufwendungen <strong>auf</strong> die verschiedenen<br />

Teilbereiche nicht eindeutig war. Das bedeutete, dass die Flug- und Fahrtkosten, die Verpflegungsmehr<strong>auf</strong>wendungen<br />

sowie die Übernachtungskosten steuerlich nicht anerkannt wurden. Lediglich die<br />

Seminarkosten konnten <strong>als</strong> Betriebsausgabe abgesetzt werden.<br />

Gelockerte Handhabung<br />

Dies hat sich jedoch seit September 2009 geändert. Mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (<br />

21.09.2009 ), umgesetzt durch mehrere aktuelle Rechtsprechungen, wird die Aufteilung von gemischten<br />

Aufwendungen nun zugelassen. Allerdings muss eine Trennung möglich sein. Dies ist beispielsweise<br />

der Fall, wenn der Arzt vor oder nach dem <strong>Kongress</strong> ein paar zusätzliche Urlaubstage <strong>auf</strong> <strong>Mallorca</strong> anhängt<br />

oder wenn eine separate Veranstaltung wie ein Opernbesuch wahrgenommen wird. Wenn der<br />

private Charakter der gesamten Veranstaltung völlig untergeordnet ist, ist keine Aufteilung erforderlich<br />

und die Aufwendungen sind insgesamt abzugsfähig - wie z.B. bei kleinen Auftaktveranstaltungen (privater<br />

Anteil


Liebes PBV-Team,<br />

gestern erreichte mich diese interessante Nachricht. Hatte auch kein Impressum <strong>auf</strong> der FB-Seite, das ist<br />

nun in etwas mehr <strong>als</strong> 5 Minuten geändert (Gesamt<strong>auf</strong>wand mit Lesen ca. 25 Minuten). Also: Kleines<br />

Zeitinvestment für klare Verhältnisse.<br />

Abmahnwelle wegen Impressumsfehlern –<br />

Sichern Sie Ihre Fanseite in 5 Minuten<br />

Die Zahl an Abmahnungen wegen Impressumfehlern <strong>auf</strong> Facebook-Fanseiten nimmt rapide zu. Seit einigen<br />

Wochen kursieren zudem Berichte über Abmahnungen der Kanzlei HWK, die anscheinend im größeren<br />

Umfang für eine Firma Binary Services GmbH Impressumfehler geltend macht. Mir liegen bereits<br />

drei dieser Abmahnungen vor. Abgemahnt werden nicht nur Fanseiten, die gar kein Impressum haben,<br />

sondern auch solche, bei denen das Impressum im “Info”-Bereich steht oder bei denen die Impressums-<br />

Apps f<strong>als</strong>ch verwendet werden.<br />

In diesem Beitrag zeige ich Ihnen wo die Stolperfallen lauern und wie Sie das Impressum <strong>auf</strong> Ihrer Fanseite<br />

in 5 Min sicher gestalten. Falls Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, erkläre ich Ihnen, wie<br />

Sie sich verhalten sollten.<br />

Impressumspflicht <strong>auf</strong> Facebook<br />

Im November letzten Jahres hat das Landgericht Aschaffenburg (Urteil vom 19. August 2011 · 2 HK O<br />

54/11) bestätigt, dass auch Facebookseiten ein Impressum benötigen. Ein Impressum muss vor allem die<br />

folgenden Bedingungen erfüllen:<br />

Einfach erkennbar – Ein durchschnittlich <strong>auf</strong>geklärter Nutzer muss sofort erkennen können, wo sich<br />

das Impressum befindet. Rubrikbezeichnungen wie “Impressum”, “Über uns” oder “Kontakt” sind ausreichend.<br />

Bei Facebook gibt es aber nur die Rubrik “Info”. Aber leider hat das Gericht entschieden,<br />

dass ein durchschnittlicher Nutzer nicht einfach erkennen kann, dass hinter “Info”, Informationen zum<br />

Anbieter der Fanseite zu finden sind (ich bin anderer Ansicht, wie Sie es in der K&R nachlesen können).<br />

Zudem hat das OLG Hamm (Urteil v. 20.05.2010 – I-4 U 225/09) entscheiden, dass Informationspflichten<br />

auch in den mobilen Apps erfüllt werden müssen.<br />

Unmittelbar erreichbar – Das Impressum muss von jeder Seite des Angebotes mit 2-Klicks erreichbar<br />

sein. Das müssen Sie ganz besonders beachten, wenn Sie <strong>auf</strong> das Impressum <strong>auf</strong> Ihrer Website verlinken.<br />

Eindeutig – Wenn Sie <strong>auf</strong> das Impressum <strong>auf</strong> Ihrer Website verlinken, darf der Betreiber der<br />

Facebook-Seite nicht anders lauten, <strong>als</strong> die Angabe in dem Impressum <strong>auf</strong> der Website. Wenn Z.B. bei<br />

Facebook steht, dass die Fanseite ein Angebot der “Muster GmbH” ist und im verlinkten Impressum<br />

steht die “Muster GmbH & Co KG”, ist das Impressum nicht eindeutig. In diesem Fall müssen Sie im<br />

verlinkten Impressum den Hinweis “Dieses Impressum gilt auch für die Facebookseite<br />

http://facebook.com/IhrVanityURL” ergänzen.<br />

Ständig verfügbar – Das Impressum muss permanent erreichbar sein. Das gilt auch, wenn Sie Ihre<br />

Fanseite gerade erst <strong>auf</strong>bauen.<br />

Es gibt mehrere Wege die Impressumspflicht zu erfüllen. In der folgenden Übersicht sind die Möglichkeiten<br />

absteigend nach Risikograd gelistet: … (ausführliche Kommentare nur in der Print-Ausgabe)<br />

… Fazit:<br />

Verlassen Sie sich nicht <strong>auf</strong> Impressums-Apps, sondern nutzen die Infobox Ihrer Facebookseite. Eine<br />

Abmahnung ist immer mit Kosten verbunden, zumindest für Ihre Verteidigung. Falls Sie eine Abmahnung<br />

erhalten haben, sollten Sie <strong>auf</strong> jeden Fall einen Anwalt konsultieren. Es sei denn, Sie sind sich sicher<br />

ein ordentliches Impressum zu haben und möchten die “Info”-Entscheidung des LG Aschaffenburg<br />

vor Gericht angreifen. In den meisten Fällen wird sich das Risiko jedoch nicht lohnen. Anders <strong>als</strong> 5 Minuten,<br />

die Sie jetzt sofort in ein rechtssicheres Impressum investieren sollten.<br />

12


Steuerliche Berücksichtigung von Krankheitskosten<br />

Bereits bisher forderte die Finanzverwaltung, dass Krankheitskosten nur abgezogen werden können,<br />

wenn bereits vor Beginn der Heilmaßnahme ein ärztliches Gutachten oder Attest deren medizinische<br />

Notwendigkeit nachweist. Der BFH hat in gleich mehreren Urteilen dieser strengen Handhabung widersprochen<br />

und auch bei nachträglich erstellten Attesten den Abzug zugelassen. Diese Rechtsprechung<br />

hebelt der Gesetzgeber aus, indem er die bisherige Verwaltungs<strong>auf</strong>fassung ins Gesetz <strong>auf</strong>nimmt. Einen<br />

Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot erkennt die Bundesregierung darin nicht.<br />

Haftung innerhalb ärztlicher Partnerschaften<br />

Bei Berufsausübungsgemeinschaften wird die Absicherung von Ertragsausfällen durch z.B. Krankheit<br />

eines Beteiligten oft <strong>auf</strong> die leichte Schulter genommen; dabei erleiden jährlich mehr <strong>als</strong> eine Million<br />

Menschen in Deutschland eine schwere Krankheit. Da sollte man z.B. an eine „Dread-Disease-<br />

Versicherung „ denken, durch die bis zu 43 schwere Krankheiten abgesichert sind, bspw. ein Morbus<br />

Boeck oder eine Netzhautdystrophie (nicht nur Herzinfarkt, Schlaganfall usw.) Freiberuflich Tätige können<br />

die Beiträge nicht steuerlich <strong>absetzen</strong>. Kommt es aber zur Leistung, müssen die Zahlungen auch<br />

nicht versteuert werden. Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) können den Schutz allerdings steuerlich<br />

geltend machen, die Versicherungsleistungen sind dann <strong>als</strong> Betriebseinnahmen zu erfassen.<br />

Gesundheits-Apps nehmen eine rasante Entwicklung<br />

„Fragen Sie Ihre App oder Ihren Apotheker" lauten neuere Überschriften…<br />

Was bei den Älteren unter uns wahrscheinlich Kopfschütteln bewirkt, ist bei vielen Jüngeren bereits<br />

sinnvoller Alltag: „mobile Lösungen bieten in der Versorgung sowohl für Patienten <strong>als</strong> auch für Ärzte ein<br />

großes Anwendungspotential. Allerdings wirft der praktische Einsatz noch Fragen <strong>auf</strong>", schreibt das<br />

Dtsch.Ärzteblatt am 6.August 2012. Unbestritten ist, dass neue Smartphones zu einigem in der Lage<br />

sind, was vor kurzem noch unvorstellbar war, und das mit spielerischer Komponente; sie sind in der<br />

Lage, neue Kontaktmöglichkeiten zwischen Arzt und Patient zu erschließen sowie den Patienten besser<br />

in den Versorgungsprozess einzubinden. Natürlich gilt es dabei wiederum, besondere rechtliche Bedingungen<br />

zu beachten, die Software zu sichern, Netzwerkstrukturen zu beachten sowie Datenschutzbestimmungen.<br />

„Die großen Potentiale mobiler Apps im medizinischen Umfeld können sich jedoch nur<br />

entfalten...wenn die Anwendungen in professionelle IT-Systeme integriert sind und wenn sie die direkte<br />

Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten unterstützen" so im Artikel von Heike E.Krüger-Brand.<br />

All diese Möglichkeiten wurden präsentiert <strong>auf</strong> der Fachtagung Telemed in Berlin<br />

(www.telemed.berlin.de).<br />

Bereits großen praktischen Nutzen haben Datenübertragungen in der Notfallmedizin<br />

Rüdiger Dahlke<br />

Buch-Empfehlungen<br />

13


Peace-Food<br />

Wie der Verzicht <strong>auf</strong> Fleisch und Milch Körper und Seele heilt<br />

Mit 30 veganen Genussrezepten von Dorothea Neumayr<br />

312 Seiten mit ca. 60 Farbfotos, Infografiken und Rezeptfotos<br />

Format: 13,5 x 21 cm, Hardcover, 4-farbig<br />

19,90 € (D)/ 20,50 € (A)/ 28,50 sFr<br />

ISBN 978-3-8338-2286-5<br />

Erscheinungstermin: September 2011<br />

Die richtige Ernährung für seelische und körperliche Balance<br />

(Wir möchten anhand dieser Buchempfehlung des relativ bekannten Autors Dahlke eine Diskussion anstoßen,<br />

die für all unsere Krebspatienten - und solche die keine werden wollen- hoch interessant ist:<br />

welche Kost ist günstig, was soll man unbedingt meiden!? Sind Kohlenhydrate, Fett oder Eiweiß für die<br />

Krebszellen der beste Nährboden oder was macht die Krebsabwehr "robuster"? Schulmedizinisch geht<br />

es am Ende der Krebserkrankung meist nur um die Kompensation der katabolen Stoffwechsellage, man<br />

empfiehlt eine Eiweiß-reiche Kost.)<br />

Dahlke bezieht sich <strong>auf</strong> die sog. China- Studie, deren Fazit wäre eine vegane Kost - die er auch mit reichlich<br />

ethischen Argumenten unterlegt, daher auch der Titel "Peace-Food". Die Relevanz der China-Studie<br />

(von Campbell) wurde allerdings sehr fundiert wissenschaftlich hinterfragt und hat auch unter TCM-<br />

Medizinern reichlich Kritik ausgelöst. Dies kann man sehr interessant unter z.B. google Scholar in dem<br />

Artikel des Schweizer Ganzheitsmediziners Johannes G. Schmidt nachlesen: Gemüse gegen Fleisch, Altchinesische<br />

Ernährungslehre und Yang-Mangel - eine Analyse statistischer Trugschlüsse in einer Ernährungsstudie.<br />

Die charismatische Persönlichkeit Dahlkes, sein zweifellos gelungenes Gesamtwerk, mit vielen guten<br />

Büchern, findet m.E. in diesem neuen eine gelungene Fortsetzung in zahlreichen Bemerkungen zur Situation<br />

der westlichen Ernährung. Jedoch ist die allzu einseitige Ausrichtung seiner Empfehlungen zur<br />

"Krebsernährung " ideologisch bis dogmatisch gefärbt, und seine Behauptungen nicht in dem Maß<br />

"zweifelsfrei wissenschaftlich belegt" wie er permanent behauptet in "Peace-Food". Jeder kann sich<br />

auch selbst seine Meinung bilden, wenn er stolz bemerkt, dass er selbst, "obwohl im 60.ten Lebensjahr,<br />

noch nie bei einer der sogenannten schulmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen" teilgenommen hat,<br />

"und gedenke auch nicht hinzugehen, solange es dabei lediglich um schlimmstenfalls gefährliche oder<br />

mindestens äußerst unangenehme Früherkennung handelt".<br />

Insgesamt aber eine gute Auseinandersetzung mit der Thematik und lesenswert.<br />

Wer sich mit der Dahlke zugrunde liegenden –Tier-Eiweiß-vermeidenden – Diät intensiv beschäftigen<br />

möchte, sollte das „Original“ beziehen „China-Study“<br />

Martin Wachter<br />

Chronische Schmerzen<br />

2012, 119 S., 14 Abb., Softcover<br />

19,95 € (D)/ 20,51 € (A)/ 25,00 CHF (unverbindliche Preisempfehlung)<br />

ISBN 978-3-642-19612-6<br />

Für engagierte Schmerztherapeuten nichts wesentlich Neues, jedoch <strong>als</strong> Hilfsangebot für chronisch geplagte<br />

Patienten eine umfangreiche, gut geschriebene Hilfe, vor allem für Angehörige von Schmerzpatienten<br />

damit diene nicht nur immer sagen: „Stell dich nicht so an“.<br />

Hans Förstl<br />

14


Demenzen in Theorie und Praxis<br />

2011, 616 S., 44 Abb., 46 Tabellen, Softcover<br />

34,95 € (D)/ 35,93 € (A)/ 47,00 CHF (unverbindliche Preisempfehlung)<br />

ISBN 978-3-642-19794-9<br />

Dieses Buch empfiehlt sich vor allem für Angehörige und Pflegepersonal<br />

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Eine seit 12 Jahren eingeführte Privatpraxis für TCM und andere Naturheilverfahren soll Zug um Zug<br />

an eine/n Kollegen/in weitergegeben werden. In Privatpraxis kann man sich <strong>als</strong> Arzt (ohne Gebietsbezeichnung)<br />

niederlassen. Vorteilhaft wäre eine zumindest angefangene Ausbildung in TCM oder Akupunktur.<br />

Die Vollständige Ausbildung kann Berufsbegleitend z.B. bei der SMS in München erworben<br />

werden.<br />

Der/die neue Kollege/in kann ohne Kapitaleinsatz in meiner Praxis eine hausärztliche Betreuung von<br />

Privatpatienten und Selbstzahlern <strong>auf</strong>bauen. Zahlreiche Patienten aus meiner Kartei, die im näheren<br />

Umkreis der Praxis wohnen, können sofort übernommen werden. Ich selbst habe hausärztliche Betreuung<br />

nicht angeboten. Die Praxis würde von vornherein <strong>als</strong> Praxisgemeinschaft geführt. Meine<br />

speziellen Therapieverfahren, insbesondere meine Entdeckungen können direkt bei mir erlernt werden.<br />

Ich konnte Methoden entwickeln, bei denen durch Selbstheilung Krankheiten gelindert oder völlig<br />

behoben werden. Besonders erfolgreich verläuft die völlige Beseitigung von Allergien einschließlich<br />

Autoimmunerkrankungen. Tumorkranke, bei denen die Universität von vornherein eine Behandlung<br />

abgelehnt hatte, leben noch weit über Jahre hinaus. Selbstverständlich werden Rückenschmerzen,<br />

Migräne und sonstige Schmerzen effektiv behandelt.<br />

Nürnberg bietet fast alle Annehmlichkeiten einer Großstadt, ist jedoch noch übersichtlich und man ist<br />

auch schnell in der freien Natur. Die Fränkisch Schweiz, das Fränkische Seenland sind gut erreichbar.<br />

Schulen aller Stufen sind reichlich am Ort, und auch die Universität Erlangen / Nürnberg bietet Bildungschancen<br />

für den Nachwuchs. Im Gegensatz zu München sind hier Wohnungen und Häuser noch<br />

erschwinglich.<br />

Dr. med. Hans Gschwender<br />

TCM-Praxis Bayreuther Str. 29a<br />

90409 Nürnberg<br />

www.tcm-franken.de<br />

Nun wünschen wir Ihnen allen – in der gesamten Republik – einen<br />

Goldenen Oktober, so wie er bei uns gerade Einzug hält im Südwesten.<br />

Wir würden uns freuen, Sie zahlreich bei unserer Herbstveranstaltung<br />

begrüßen zu dürfen.<br />

Die Vorstandschaft<br />

16

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