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Kongress auf Mallorca als Betriebsausgaben absetzen?

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einer Klage leichter beweisen zu können, dass das Aufklärungsgespräch stattgefunden hat, sollte es den<br />

Autoren zufolge unbedingt schriftlich festgehalten werden. „Da das Gespräch in der Regel zwischen<br />

Patient und Arzt, <strong>als</strong>o unter vier Augen stattfindet, ist ein solches Dokument häufig das einzige Beweisindiz“,<br />

ergänzt Tokar.<br />

Was Ärzte bei einer juristisch fundierten Patienten<strong>auf</strong>klärung beachten müssen und wie sie dabei zugleich<br />

effizient <strong>auf</strong>klären, darüber informiert das kostenlose Seminar „Patienten<strong>auf</strong>klärung kompakt und<br />

aktuell“ am 25. September 2012 an der Medizinischen Hochschule Hannover. Teilnehmer können darin<br />

auch ihre aktuellen Problemstellungen aus dem Alltag diskutieren. Weitere Informationen finden Interessierte<br />

hier: http://www.thieme-compliance.de/ueber-uns/kongresseevents/.<br />

GOÄ aktuell<br />

PKV oder Beihilfe lehnen Erstattung ab…<br />

Häufiger <strong>als</strong> noch vor Jahren werden auch hausärztliche Leistungen wie 800-er Ziffern nicht erstattet. Da<br />

kann es hilfreich sein, sich im Vorfeld vom Patienten ein Merkblatt unterschreiben zu lassen, wie es z.B.<br />

im PRIVATARZT Dezember 2010 beschrieben wurde. Es ist nicht die Aufgabe des Arztes/ der Ärztin, sich<br />

vor der Behandlung mit den Erstattungsmöglichkeiten des einzelnen Patienten auseinander zu setzen.<br />

Es ist jedoch sinnvoll, Privatpatienten dar<strong>auf</strong> <strong>auf</strong>merksam zu machen, dass evtl. nicht alle Leistungen<br />

erstattet werden. Ein Merkblatt könnte folgendermaßen aussehen: …. (Original nur in der Print-<br />

Ausgabe)<br />

Leidiges Thema: Erstattungsfähigkeit von Analogziffern<br />

Achten Sie dar<strong>auf</strong>, dass – v. a. bei neuen technischen Leistungen - die von Ihnen in Ansatz gebrachten<br />

Ziffern nach Paragraph 4 Absatz 1 GOÄ nicht deswegen keine Anerkennung findet,<br />

weil Ihre erbrachte Leistung evtl. schon Bestandteil Ihrer sonstigen Leistung ist. (Abgelehnt<br />

wurde z. B. eine Navigationstechnik bei einer endoprothetischen Versorgung, weil diese Technik<br />

erst während einer OP eingesetzt wurde).Ein solcher Fall wurde in Arzt und Wirtschaft 9/12<br />

beschrieben.<br />

Es kann sogar sein, dass eine solche Ablehnung <strong>als</strong> „Formfehler“ ausgelegt wird und die ganze<br />

Rechnung nicht erstattet wird. (Zuletzt gemeldeter Fall: die A-31 wurde nicht erstattet, weil das<br />

homöopathische Einzelmittel nicht benannt wurde; die Versicherung zeigte sich „großzügig“, in<br />

dem sie wenigstens die GOÄ-Ziffer 1 Faktor 3,5 anerkannte, nachdem protestiert wurde, man<br />

habe doch mindestens 30 Min. Arbeitszeit investiert.<br />

GOÄ aktuell<br />

PKV LEHNT ERSTATTUNG DER (z. B.) 800ER-ZIFFERN AB<br />

Immer öfter werden bestimmte GOÄ-Ziffern auch im hausärztlichen Bereich nicht erstattet. Umso wichtiger<br />

kann die Absicherung gegenüber dem Patienten sein.<br />

Es ist nicht unsere Aufgabe, sich vor der Behandlung mit Erstattungsmöglichkeiten des Patienten auseinander<br />

zu setzen.<br />

Es ist jedoch unsere Aufgabe, private (Beihilfe-)Patienten dar<strong>auf</strong> <strong>auf</strong>merksam zu machen, dass gegebenenfalls<br />

nicht alle Leistungen erstattet werden könnten. Diesbezüglich könnte ein Merkblatt gerade für<br />

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