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Kongress auf Mallorca als Betriebsausgaben absetzen?

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Steuerliche Berücksichtigung von Krankheitskosten<br />

Bereits bisher forderte die Finanzverwaltung, dass Krankheitskosten nur abgezogen werden können,<br />

wenn bereits vor Beginn der Heilmaßnahme ein ärztliches Gutachten oder Attest deren medizinische<br />

Notwendigkeit nachweist. Der BFH hat in gleich mehreren Urteilen dieser strengen Handhabung widersprochen<br />

und auch bei nachträglich erstellten Attesten den Abzug zugelassen. Diese Rechtsprechung<br />

hebelt der Gesetzgeber aus, indem er die bisherige Verwaltungs<strong>auf</strong>fassung ins Gesetz <strong>auf</strong>nimmt. Einen<br />

Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot erkennt die Bundesregierung darin nicht.<br />

Haftung innerhalb ärztlicher Partnerschaften<br />

Bei Berufsausübungsgemeinschaften wird die Absicherung von Ertragsausfällen durch z.B. Krankheit<br />

eines Beteiligten oft <strong>auf</strong> die leichte Schulter genommen; dabei erleiden jährlich mehr <strong>als</strong> eine Million<br />

Menschen in Deutschland eine schwere Krankheit. Da sollte man z.B. an eine „Dread-Disease-<br />

Versicherung „ denken, durch die bis zu 43 schwere Krankheiten abgesichert sind, bspw. ein Morbus<br />

Boeck oder eine Netzhautdystrophie (nicht nur Herzinfarkt, Schlaganfall usw.) Freiberuflich Tätige können<br />

die Beiträge nicht steuerlich <strong>absetzen</strong>. Kommt es aber zur Leistung, müssen die Zahlungen auch<br />

nicht versteuert werden. Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) können den Schutz allerdings steuerlich<br />

geltend machen, die Versicherungsleistungen sind dann <strong>als</strong> Betriebseinnahmen zu erfassen.<br />

Gesundheits-Apps nehmen eine rasante Entwicklung<br />

„Fragen Sie Ihre App oder Ihren Apotheker" lauten neuere Überschriften…<br />

Was bei den Älteren unter uns wahrscheinlich Kopfschütteln bewirkt, ist bei vielen Jüngeren bereits<br />

sinnvoller Alltag: „mobile Lösungen bieten in der Versorgung sowohl für Patienten <strong>als</strong> auch für Ärzte ein<br />

großes Anwendungspotential. Allerdings wirft der praktische Einsatz noch Fragen <strong>auf</strong>", schreibt das<br />

Dtsch.Ärzteblatt am 6.August 2012. Unbestritten ist, dass neue Smartphones zu einigem in der Lage<br />

sind, was vor kurzem noch unvorstellbar war, und das mit spielerischer Komponente; sie sind in der<br />

Lage, neue Kontaktmöglichkeiten zwischen Arzt und Patient zu erschließen sowie den Patienten besser<br />

in den Versorgungsprozess einzubinden. Natürlich gilt es dabei wiederum, besondere rechtliche Bedingungen<br />

zu beachten, die Software zu sichern, Netzwerkstrukturen zu beachten sowie Datenschutzbestimmungen.<br />

„Die großen Potentiale mobiler Apps im medizinischen Umfeld können sich jedoch nur<br />

entfalten...wenn die Anwendungen in professionelle IT-Systeme integriert sind und wenn sie die direkte<br />

Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten unterstützen" so im Artikel von Heike E.Krüger-Brand.<br />

All diese Möglichkeiten wurden präsentiert <strong>auf</strong> der Fachtagung Telemed in Berlin<br />

(www.telemed.berlin.de).<br />

Bereits großen praktischen Nutzen haben Datenübertragungen in der Notfallmedizin<br />

Rüdiger Dahlke<br />

Buch-Empfehlungen<br />

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