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Kongress auf Mallorca als Betriebsausgaben absetzen?

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Liebes PBV-Team,<br />

gestern erreichte mich diese interessante Nachricht. Hatte auch kein Impressum <strong>auf</strong> der FB-Seite, das ist<br />

nun in etwas mehr <strong>als</strong> 5 Minuten geändert (Gesamt<strong>auf</strong>wand mit Lesen ca. 25 Minuten). Also: Kleines<br />

Zeitinvestment für klare Verhältnisse.<br />

Abmahnwelle wegen Impressumsfehlern –<br />

Sichern Sie Ihre Fanseite in 5 Minuten<br />

Die Zahl an Abmahnungen wegen Impressumfehlern <strong>auf</strong> Facebook-Fanseiten nimmt rapide zu. Seit einigen<br />

Wochen kursieren zudem Berichte über Abmahnungen der Kanzlei HWK, die anscheinend im größeren<br />

Umfang für eine Firma Binary Services GmbH Impressumfehler geltend macht. Mir liegen bereits<br />

drei dieser Abmahnungen vor. Abgemahnt werden nicht nur Fanseiten, die gar kein Impressum haben,<br />

sondern auch solche, bei denen das Impressum im “Info”-Bereich steht oder bei denen die Impressums-<br />

Apps f<strong>als</strong>ch verwendet werden.<br />

In diesem Beitrag zeige ich Ihnen wo die Stolperfallen lauern und wie Sie das Impressum <strong>auf</strong> Ihrer Fanseite<br />

in 5 Min sicher gestalten. Falls Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, erkläre ich Ihnen, wie<br />

Sie sich verhalten sollten.<br />

Impressumspflicht <strong>auf</strong> Facebook<br />

Im November letzten Jahres hat das Landgericht Aschaffenburg (Urteil vom 19. August 2011 · 2 HK O<br />

54/11) bestätigt, dass auch Facebookseiten ein Impressum benötigen. Ein Impressum muss vor allem die<br />

folgenden Bedingungen erfüllen:<br />

Einfach erkennbar – Ein durchschnittlich <strong>auf</strong>geklärter Nutzer muss sofort erkennen können, wo sich<br />

das Impressum befindet. Rubrikbezeichnungen wie “Impressum”, “Über uns” oder “Kontakt” sind ausreichend.<br />

Bei Facebook gibt es aber nur die Rubrik “Info”. Aber leider hat das Gericht entschieden,<br />

dass ein durchschnittlicher Nutzer nicht einfach erkennen kann, dass hinter “Info”, Informationen zum<br />

Anbieter der Fanseite zu finden sind (ich bin anderer Ansicht, wie Sie es in der K&R nachlesen können).<br />

Zudem hat das OLG Hamm (Urteil v. 20.05.2010 – I-4 U 225/09) entscheiden, dass Informationspflichten<br />

auch in den mobilen Apps erfüllt werden müssen.<br />

Unmittelbar erreichbar – Das Impressum muss von jeder Seite des Angebotes mit 2-Klicks erreichbar<br />

sein. Das müssen Sie ganz besonders beachten, wenn Sie <strong>auf</strong> das Impressum <strong>auf</strong> Ihrer Website verlinken.<br />

Eindeutig – Wenn Sie <strong>auf</strong> das Impressum <strong>auf</strong> Ihrer Website verlinken, darf der Betreiber der<br />

Facebook-Seite nicht anders lauten, <strong>als</strong> die Angabe in dem Impressum <strong>auf</strong> der Website. Wenn Z.B. bei<br />

Facebook steht, dass die Fanseite ein Angebot der “Muster GmbH” ist und im verlinkten Impressum<br />

steht die “Muster GmbH & Co KG”, ist das Impressum nicht eindeutig. In diesem Fall müssen Sie im<br />

verlinkten Impressum den Hinweis “Dieses Impressum gilt auch für die Facebookseite<br />

http://facebook.com/IhrVanityURL” ergänzen.<br />

Ständig verfügbar – Das Impressum muss permanent erreichbar sein. Das gilt auch, wenn Sie Ihre<br />

Fanseite gerade erst <strong>auf</strong>bauen.<br />

Es gibt mehrere Wege die Impressumspflicht zu erfüllen. In der folgenden Übersicht sind die Möglichkeiten<br />

absteigend nach Risikograd gelistet: … (ausführliche Kommentare nur in der Print-Ausgabe)<br />

… Fazit:<br />

Verlassen Sie sich nicht <strong>auf</strong> Impressums-Apps, sondern nutzen die Infobox Ihrer Facebookseite. Eine<br />

Abmahnung ist immer mit Kosten verbunden, zumindest für Ihre Verteidigung. Falls Sie eine Abmahnung<br />

erhalten haben, sollten Sie <strong>auf</strong> jeden Fall einen Anwalt konsultieren. Es sei denn, Sie sind sich sicher<br />

ein ordentliches Impressum zu haben und möchten die “Info”-Entscheidung des LG Aschaffenburg<br />

vor Gericht angreifen. In den meisten Fällen wird sich das Risiko jedoch nicht lohnen. Anders <strong>als</strong> 5 Minuten,<br />

die Sie jetzt sofort in ein rechtssicheres Impressum investieren sollten.<br />

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