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Kongress auf Mallorca als Betriebsausgaben absetzen?

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Ansonsten muss im l<strong>auf</strong>enden Jahr Umsatzsteuer erhoben werden, auch wenn im Vorjahr der Honorarumsatz<br />

unter 17.500 € lag.<br />

Uwe Appel<br />

Rechtsanwalt/Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht<br />

Moltkestr. 40<br />

74072 Heilbronn<br />

Tel. 07131/6099-0<br />

Fax 07131/6099-41<br />

Flugkosten zum Ärzte-<br />

<strong>Kongress</strong> <strong>auf</strong> <strong>Mallorca</strong> <strong>als</strong> <strong>Betriebsausgaben</strong> <strong>absetzen</strong>?<br />

Was bei beruflich bedingten Auslandsreisen für den Arzt derzeit steuerlich abzugsfähig und wor<strong>auf</strong> bei<br />

der Ansetzung zu achten ist, erläutert Evelyn Rapp, Steuerberaterin der vsbb Partnerschaft, Stuttgart<br />

III Das Finanzamt unterscheidet zwischen betrieblich veranlassten Aufwendungen und Aufwendungen für<br />

die private Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG). Letztere sind steuerlich nicht abzugsfähig. Finanzämter haben<br />

hier bisher sehr streng geurteilt und den <strong>Betriebsausgaben</strong>abzug untersagt, wenn ein privates Ansinnen<br />

erkennbar war. Im Rahmen einer Betriebsprüfung ist dies ein beliebtes Prüfungsfeld. Aufwendungen für<br />

mehrtägige Auslandskongresse waren bislang insgesamt nicht abzugsfähig, wenn die betriebliche Veranlassung<br />

nicht ( fast ausschließlich im Vordergrund stand und eine Trennung der Aufwendungen <strong>auf</strong> die verschiedenen<br />

Teilbereiche nicht eindeutig war. Das bedeutete, dass die Flug- und Fahrtkosten, die Verpflegungsmehr<strong>auf</strong>wendungen<br />

sowie die Übernachtungskosten steuerlich nicht anerkannt wurden. Lediglich die<br />

Seminarkosten konnten <strong>als</strong> Betriebsausgabe abgesetzt werden.<br />

Gelockerte Handhabung<br />

Dies hat sich jedoch seit September 2009 geändert. Mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (<br />

21.09.2009 ), umgesetzt durch mehrere aktuelle Rechtsprechungen, wird die Aufteilung von gemischten<br />

Aufwendungen nun zugelassen. Allerdings muss eine Trennung möglich sein. Dies ist beispielsweise<br />

der Fall, wenn der Arzt vor oder nach dem <strong>Kongress</strong> ein paar zusätzliche Urlaubstage <strong>auf</strong> <strong>Mallorca</strong> anhängt<br />

oder wenn eine separate Veranstaltung wie ein Opernbesuch wahrgenommen wird. Wenn der<br />

private Charakter der gesamten Veranstaltung völlig untergeordnet ist, ist keine Aufteilung erforderlich<br />

und die Aufwendungen sind insgesamt abzugsfähig - wie z.B. bei kleinen Auftaktveranstaltungen (privater<br />

Anteil

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