Abrundung Täfelberg - Althengstett
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Abrundung Täfelberg - Althengstett
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GEMEINDE ALTHENGSTETT - Lkr. Calw<br />
Begründung<br />
zum Bebauungsplan<br />
"<strong>Abrundung</strong> <strong>Täfelberg</strong>"<br />
mit Satzung über örtliche Bauvorschriften<br />
nach § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuchs (BauGB)
Gemeinde <strong>Althengstett</strong> / Landkreis Calw Bebauungsplan <strong>Abrundung</strong> <strong>Täfelberg</strong><br />
Begründung<br />
Inhalt der Begründung:<br />
1 Geltungsbereich...................................................................................................................1<br />
2 Überörtliche Planungen .......................................................................................................1<br />
2.1 Landesentwicklungsplan......................................................................................................1<br />
2.2 Regionalplan........................................................................................................................2<br />
3 Darstellungen des Flächennutzungsplanes .........................................................................2<br />
4 Verbindliche Bauleitplanung ................................................................................................3<br />
5 Sonstige Planungen und Bestimmungen.............................................................................3<br />
6 Erfordernis und Ziele der Planaufstellung............................................................................3<br />
7 Verfahren .............................................................................................................................4<br />
8 Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ........................................................................................4<br />
9 Maßnahmen zur Verwirklichung...........................................................................................4<br />
9.1 Verkehrserschließung..........................................................................................................4<br />
9.2 Wasserversorgung, Entwässerung und Schmutzwasserableitung .....................................4<br />
9.3 Stromversorgung .................................................................................................................5<br />
9.4 Gasversorgung ....................................................................................................................5<br />
9.5 Müllentsorgung ....................................................................................................................5<br />
9.6 Fernmeldetechnische Versorgung.......................................................................................5<br />
9.7 Bodenordnung .....................................................................................................................5<br />
10 Planungsrechtliche Festsetzungen ......................................................................................5<br />
10.1 Baugebiet, Art und Maß der baulichen Nutzung..................................................................5<br />
10.2 Stellplätze und Garagen ......................................................................................................6<br />
10.3 Grünordnerische Regelungen und Festsetzungen..............................................................6<br />
10.4 Flächen für Aufschüttungen.................................................................................................6<br />
11 Örtliche Bauvorschriften.......................................................................................................6<br />
11.1 Äußere Gestaltung der Baukörper.......................................................................................6<br />
11.2 Gestaltung der nicht bebauten Grundstücksflächen............................................................7<br />
11.3 Stellplätze ............................................................................................................................7<br />
12 Verwirklichung der Planung .................................................................................................7<br />
13 Flächenbilanz.......................................................................................................................8
Gemeinde <strong>Althengstett</strong> / Landkreis Calw Bebauungsplan <strong>Abrundung</strong> <strong>Täfelberg</strong><br />
Begründung<br />
1 Geltungsbereich<br />
Der Geltungsbereich befindet sich am südlichen Rand der Ortslage <strong>Althengstett</strong>, am Fuß des <strong>Täfelberg</strong>s<br />
und umfasst die südlich der Olgastraße bzw. Eugenstraße gelegenen Grundstücke 4256, 4257, 4258,<br />
4259, 4260, 4261, 4368, 4369, 4370 (tlw.), 4370/1, 4371 (tlw.), 4371/1, 4371/2 (tlw.), 4381, 4382, 4407<br />
(tlw.), 5540 und 5541 der Gemarkung <strong>Althengstett</strong>.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt:<br />
im Norden: durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 5542, 5543, 5544, 5545, 5546, 5547, 5548<br />
und 5549 sowie den nördlichen Rand Flurst. 4407<br />
im Osten: durch die westliche Straßenbegrenzung des Teufelsäckerweg sowie den nach Süden verlaufenden<br />
Wirtschaftsweg<br />
im Süden: durch die nördlichen Flurstücksgrenzen 4255/2 sowie 4372<br />
im Westen: durch die nach Süden zu verlängernde westliche Grundstücksgrenze 5427.<br />
Maßgeblich für die Abgrenzung ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes.<br />
Lage im Ortsteil <strong>Althengstett</strong> (TK 1:25.000)<br />
2 Überörtliche Planungen<br />
2.1 Landesentwicklungsplan<br />
Der Landesentwicklungsplan 2002 ordnet die Gemeinde <strong>Althengstett</strong> der Kategorie "Randzone um die<br />
Verdichtungsräume" innerhalb der Landesentwicklungsachse Calw(-Leonberg-Stuttgart) zu. Randzonen<br />
um die Verdichtungsräume umfassen Gebiete mit erheblicher Siedlungsverdichtung im Einzugsbereich<br />
der Verdichtungsräume, die sich im Allgemeinen durch eine hohe Wohnattraktivität und ein starkes Siedlungswachstum<br />
auszeichnen, das durch die Suburbanisierung angestoßen und durch vergleichsweise<br />
niedrige Bodenpreise begünstigt wird. Dabei nehmen die Randzonen als Zielgebiete von Wohnstandort-<br />
und Betriebsverlagerungen im Zug der Suburbanisierung Entlastungsfunktionen für Verdichtungsräume<br />
wahr und bieten vielfältige Möglichkeiten für einen noch relativ preisgünstigen Wohnungsbau in Verbindung<br />
mit beträchtlichen Umwelt-, Wohnumfeld- und Erholungsqualitäten. Um Beeinträchtigungen auf<br />
Grund einer dispersen Siedlungsentwicklung und einer damit verbundenen flächenhaften Zersiedlung<br />
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Gemeinde <strong>Althengstett</strong> / Landkreis Calw Bebauungsplan <strong>Abrundung</strong> <strong>Täfelberg</strong><br />
Begründung<br />
vorzubeugen, formuliert der LEP für die Raumkategorie unter anderem folgende allgemeine Grundsätze<br />
und Ziele:<br />
Die Randzonen um die Verdichtungsräume sind so zu entwickeln, dass eine Zersiedlung der Landschaft<br />
und Beeinträchtigungen der Wohn- und Umweltqualität vermieden, Freiräume und Freiraumfunktionen<br />
gesichert, Entlastungsaufgaben für Verdichtungsräume wahrgenommen und Entwicklungsimpulse in den<br />
Ländlichen Raum vermittelt werden. Dabei soll unter anderem<br />
– sich die Siedlungsentwicklung an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und<br />
-schwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss<br />
an das überörtliche Straßennetz konzentriert werden;<br />
– bei der Ausweisung von Neubauflächen auf eine umweltschonende, flächen- und energiesparende<br />
Bebauung und eine verkehrsgünstige und wohnortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen,<br />
Wohnbau- und Gewerbeflächen hingewirkt werden;<br />
2.2 Regionalplan<br />
Der Regionalplan weist die Gemeinde <strong>Althengstett</strong> im zentralörtlichen System in Ergänzung des LEP als<br />
Kleinzentrum aus und empfiehlt im Rahmen einer Fortschreibung des LEP als weitere Landesentwicklungsachse<br />
bzw. zur Netzergänzung als Regionale Entwicklungsachse:<br />
– Calw-<strong>Althengstett</strong>-Ostelsheim-(Grafenau-Böblingen)<br />
Grundsätzlich soll die Siedlungsentwicklung am Netz der Zentralen Orte und Entwicklungsachsen ausgerichtet<br />
und vorrangig in Siedlungsbereichen konzentriert werden, in denen sich die Siedlungstätigkeit verstärkt<br />
vollziehen soll. Dabei wird der Hauptort <strong>Althengstett</strong> als ein Konzentrationsbereich in der Landesentwicklungsachse<br />
festgelegt. Eine Konzentration der Siedlungstätigkeit soll insbesondere durch die verstärkte<br />
Ausweisung von Wohnbauflächen umgesetzt werden.<br />
Der gesamte Bereich des <strong>Täfelberg</strong>s und damit die unmittelbar südlich an das Plangebiet angrenzenden<br />
Flächen werden als Regionaler Grünzug ausgewiesen und in der Raumnutzungskarte dargestellt. Das<br />
Plangebiet selbst ist in der Raumnutzungskarte als geplanter Siedlungsbereich ausgewiesen.<br />
3 Darstellungen des Flächennutzungsplanes<br />
Der genehmigte Flächennutzungsplan 2015 des Gemeindeverwaltungsverbandes <strong>Althengstett</strong> stellt den<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplans als geplante Wohnbaufläche nach § 1 (1) Ziff. 1 BauNVO dar. Die<br />
konkrete Ausweisung im Bebauungsplan entspricht damit der vorbereitenden Bauleitplanung, womit der<br />
Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.<br />
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Gemeinde <strong>Althengstett</strong> / Landkreis Calw Bebauungsplan <strong>Abrundung</strong> <strong>Täfelberg</strong><br />
Begründung<br />
Auszug aus dem Flächennutzungsplan 1:5.000<br />
4 Verbindliche Bauleitplanung<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind bisher keine Festsetzungen im Rahmen eines Bebauungsplans<br />
getroffen.<br />
5 Sonstige Planungen und Bestimmungen<br />
Das Bebauungsplangebiet grenzt mit seiner südlichen Geltungsbereichsgrenze direkt an das LSG<br />
2.35.054 Würm-Heckengäu.<br />
Das nächst gelegene Teilgebiet der Gebietskulisse FFH-Gebiet DE 7218-341 Calwer Heckengäu nach<br />
"Natura 2000“ (Gebiete, die als europäisches ökologisches Netz der Fauna – Flora – Habitat – Richtlinie<br />
oder der Vogelschutzrichtlinie unterliegen) befindet sich etwa 60 m südlich des Geltungsbereichs. Die<br />
Abgrenzung des nächst gelegenen Teilgebiets des NSG 2.226 Würm-Heckengäu deckt sich in etwa mit<br />
dem Verlauf der nördlichen Abgrenzung des FFH-Teilgebiets.<br />
Im Übrigen sind für den Geltungsbereich keine anderen Planungen vorgesehen und keine sonstigen<br />
Festlegungen von Fachbehörden bekannt und zu beachten.<br />
6 Erfordernis und Ziele der Planaufstellung<br />
Die Gemeinde <strong>Althengstett</strong> ist ein bevorzugter Wohn- und Gewerbestandort in der Nähe zur großen<br />
Kreisstadt Calw und dem Ballungsraum Böblingen-Sindelfingen.<br />
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Begründung<br />
Die Gemeinden haben nach § 1 Abs. 3 BauGB Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für<br />
die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Aufgrund der weiterhin hohen Baulandnachfrage<br />
soll das Plangebiet als Ergänzung zum bereits bestehenden Wohngebiet <strong>Täfelberg</strong> II als geordneter<br />
und strukturierter Siedlungsabschluss ausgebildet werden, wozu bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen<br />
einer Nutzung als Wohnbaufläche zugeführt werden. Aufgrund der Lage direkt am südlichen Ortsrand<br />
<strong>Althengstett</strong>s mit Übergang zur freien Landschaft kann die Gemeinde hier Bauwilligen besonders<br />
attraktive Bauflächen anbieten.<br />
Folgende Aspekte sind besonders zu berücksichtigen:<br />
– Es soll eine Bebauung, die der Struktur der Bestandsumgebung entspricht, entwickelt werden.<br />
– Am Übergang zur freien Landschaft soll eine hohe gestalterische Qualität der Gebäude und ein schonender<br />
Übergang in die freie Landschaft gewährleistet werden.<br />
– Ökologische Zielsetzungen sollen berücksichtigt werden (Orientierungsmöglichkeit der Frei- und<br />
Wohnflächen nach Süden, Nutzung der Sonnenenergie)<br />
– Das Plangebiet muss an die bestehende Wasserver- und –entsorgung im Süden bzw. Südosten angebunden<br />
werden.<br />
7 Verfahren<br />
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "<strong>Abrundung</strong> <strong>Täfelberg</strong>“ und wird im Standardverfahren gem.<br />
BauGB durchgeführt. Nach § 2 Abs 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine<br />
Umweltprüfung nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen<br />
Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.<br />
8 Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung<br />
Um die möglichen Eingriffe in den Naturhaushalt festzustellen, wird eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung<br />
mit Grünordnungsplan (GOP) erstellt. Die wesentlichen Aussagen des GOP werden als Festsetzungen<br />
im Bebauungsplan übernommen und sind somit verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans.<br />
Ein Vollausgleich im naturschutzrechtlichen Sinn kann durch externe Kompensationsmaßnahmen außerhalb<br />
des Geltungsbereichs, die durch städtebaulichen Vertrag zu sichern sind, oder durch Maßnahmen<br />
aus dem Ökokonto der Gemeinde gewährleistet werden.<br />
9 Maßnahmen zur Verwirklichung<br />
9.1 Verkehrserschließung<br />
Das Bebauungsplangebiet ist günstig an den örtlichen und überörtlichen Verkehr angeschlossen Die<br />
übergeordnete Erschließung des Baugebiets erfolgt über eine Anbindung an den Teufelsäckerweg und<br />
die Olgastraße sowie die Eugenstraße, die im Weiteren eine Anbindung an das übergeordnete Straßennetz<br />
gewährleisten.<br />
9.2 Wasserversorgung, Entwässerung und Schmutzwasserableitung<br />
Die Wasserversorgung, Entwässerung und Schmutzwasserableitung erfolgen durch Anschluss an das<br />
bestehende Ortsnetz. Die Entwässerung wird im Mischsystem vorgesehen, auf den Privatgrundstücken<br />
anfallendes Niederschlagwasser soll mit Hilfe von Zisternen zurückgehalten und der<br />
Brauchwassernutzung zugeführt werden.<br />
Das aus den südlichen Außenbereichen anfallende Niederschlagswasser wird über eine flache Erdmulde<br />
abgeleitet und zur Versickerung gebracht.<br />
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Gemeinde <strong>Althengstett</strong> / Landkreis Calw Bebauungsplan <strong>Abrundung</strong> <strong>Täfelberg</strong><br />
Begründung<br />
Das Niederschlagswasser der Erschließungsstraße und aus den Baugrundstücken sowie von Dachflächen<br />
anfallendes überschüssiges Niederschlagswasser wird über einen Regenwasserkanal zur Kläranlage<br />
abgeleitet. Das häusliche Schmutzwasser wird über einen Schmutzwasserkanal entsorgt.<br />
9.3 Stromversorgung<br />
Die Stromversorgung wird durch das zuständige Energieversorgungsunternehmen gewährleistet.<br />
9.4 Gasversorgung<br />
Das Gebiet ist zur Versorgung mit Erdgas durch das zuständige Versorgungsunternehmen vorgesehen.<br />
9.5 Müllentsorgung<br />
Die Müllentsorgung wird durch die Abfallwirtschaftskonzepte des Landkreises Calw in dessen Zuständigkeit<br />
geregelt. Die Erschließungsstraße wird so bemessen, dass sie den Anforderungen für Müllfahrzeuge<br />
entspricht.<br />
9.6 Fernmeldetechnische Versorgung<br />
Die fernmeldetechnische Versorgung ist gewährleistet. Die Fernsprechleitungen werden unterirdisch geführt.<br />
9.7 Bodenordnung<br />
Zur Bebauung des Plangebietes sind bodenordnende Maßnahmen erforderlich.<br />
10 Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
10.1 Baugebiet, Art und Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Plangebiet wird, entsprechend der umgebenden Bebauung und Nutzung als Allgemeines Wohngebiet<br />
nach § 4 der BauNVO festgesetzt. Der vorhandenen Nachfrage nach Wohnraum für Familien soll<br />
damit Rechnung getragen werden.<br />
Eine Mischung mit den allgemein zulässigen Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauNVO wird nicht<br />
ermöglicht, da diese - von der Struktur im begrenzten Bereich des Plangebietes in die Wohnbebauung<br />
eingebunden - zu städtebaulichen Spannungen und Unverträglichkeiten führen würden. Nach § 4 Abs. 3<br />
BauNVO ausnahmsweise zulässige Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende<br />
Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Tankstellen und Gartenbaubetriebe sind ausgeschlossen.<br />
Das Maß der baulichen Nutzung ist mit der Grundflächenzahl (GRZ), der Geschossflächenzahl (GFZ)<br />
und der maximalen Firsthöhe (FH max) hinreichend bestimmt. Die maßgebliche Grundstücksfläche ergibt<br />
sich aus der GRZ in Verbindung mit den dargestellten überbaubaren Grundstücksflächen.<br />
Mit diesen Festsetzungen sowie mit der Festsetzung von Einzelhäusern in offener Bauweise und der<br />
vorgegebenen Gebäudeausrichtung bei den südlichen Baugrundstücken passen sich die Gebäude in<br />
Größe und Kubatur an die benachbarte Bebauung sowie die topographischen Verhältnisse an und<br />
entsprechen dem Ziel einer lockeren, durchgrünten Bebauung am Ortsrand, die auch weiterhin<br />
ausreichende Kaltluftabflussmöglichkeiten bewahren soll. Diesem dient auch die Festsetzung zur<br />
maximalen Gebäudehöhe, die sich an der topographischen Situation orientiert. Dabei wird für die<br />
bergseitige Bebauung oberhalb der Erschließungsstraßen die Firstrichtung prallel zur Straße vorgegeben.<br />
Pultdächer werden in diesen Bereichen der WA 2 und WA 4 ausdrücklich zugelassen. Um die<br />
Möglichkeiten solarenergetischer Nutzungen nicht einzuschränken, sind Pultdächer in diesen Bereichen<br />
auch mit einer talseitigen Traufausrichtung möglich. In diesem Fall allerdings nur als versetzte Pultdächer,<br />
um auf der dem Außenbereich zugewandten Seite überdimensionierte Gebäudehöhen zu<br />
vermeiden.<br />
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Begründung<br />
Geländeschnitt 1:250<br />
10.2 Stellplätze und Garagen<br />
Bedingt durch die Erschließungssituation stehen keine öffentlichen Verkehrsflächen zur Unterbringung<br />
des ruhenden Verkehrs zur Verfügung. Somit werden für Wohngebäude pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze<br />
vorgeschrieben. Die Festsetzungen zur Zulässigkeit und Stellung von Carports und Stellplätzen entsprechen<br />
dem Gebietscharakter und lassen andererseits Platz zur Gestaltung zusammenhängender<br />
Vorgartenzonen.<br />
10.3 Grünordnerische Regelungen und Festsetzungen<br />
Es wurde ein Grünordnungsplan mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung erstellt. Die Festsetzungen dienen<br />
dem Ausgleich entsprechend § 1a BauGB und § 21 BNatSchG und ermöglichen die Gestaltung entsprechend<br />
der städtebaulichen Konzeption.<br />
Grünordnerische Maßnahmen sollen dazu dienen, den Konflikt mit den vorhandenen Landschaftspotentialen<br />
zu minimieren. Die Grundstücke sind für die vorgesehene Bebauung ausreichend dimensioniert.<br />
Soweit möglich, werden grünordnerische Regelungen für die Baugrundstücke getroffen, die auch eine<br />
landschaftsangepasste Gestaltung gewährleisten sollen. Als zusammenhängende Grünfläche wird im<br />
südlichen Bereich eine Grün- und Freifläche festgesetzt. Sie dient in Verbindung mit Festsetzungen auf<br />
den privaten Grundstücksflächen der Ableitung von Niederschlagsabfluss aus den südlich angrenzenden<br />
Außenbereichen. Zur gestalterischen Pufferung gegenüber bereits bestehender Bebauung werden zwei<br />
weitere öffentliche Grünflächen (G2) festgesetzt, deren Gestaltung auch den Übergang zur<br />
angrenzenden freien Landschaft kennzeichnen soll. Die grünordnerische Konzeption wird im<br />
Umweltbericht-GOP eingehend dargestellt.<br />
10.4 Flächen für Aufschüttungen<br />
Um den Straßenkörper herstellen zu können, sind Auffüllungen über das bestehende Gelände hinaus<br />
notwendig. Die notwendigen Böschungen liegen auch auf den privaten Grundstücken. Diese Böschungen<br />
sind von den Grundstückseigentümern zu dulden. Bei der späteren Bebauung der Grundstücke wird das<br />
Gelände in der Regel wieder an die Straße angeglichen.<br />
11 Örtliche Bauvorschriften<br />
11.1 Äußere Gestaltung der Baukörper<br />
Die Gestaltungsvorschriften sollen ein vertretbares Maß an Übereinstimmung mit dem angrenzenden<br />
Siedlungsbereich und der dort vorherrschenden Bebauung erreichen und gleichzeitig zu einer entsprechenden<br />
Gestaltqualität des neuen Wohngebietes beitragen.<br />
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Begründung<br />
Als Dachform sind Sattel- und Pultdächer mit einer Dachneigung von max. 35° bzw. 15°vorgeschrieben.<br />
Garagen und überdachte Stellplätze/Carports können im gesamten Plangebiet auch als Flachdach<br />
ausgeführt werden, sofern sie mit extensiver Dachbegrünung ausgeführt sind. Die Stellung der baulichen<br />
Anlagen wird für die bergseitig zu den Erschließungsstraßen liegende Bebauung für alle Gebäude auf<br />
eine parallel zur jeweiligen Erschleißungsstraße ausgerichtete Firstrichtung beschränkt. Zusammen mit<br />
der Höhenbegrenzung baulicher Anlagen soll hierdurch ein möglichst harmonischer Übergang in die freie<br />
Landschaft erreicht werden.<br />
Um eine Übereinstimmung im Orts- und Straßenbild zu erreichen und um der besonderen, exponierten<br />
Lage des Wohngebietes zu entsprechen, sind auch die Gestaltungsvorschriften für Dachaufbauten zu<br />
beachten.<br />
11.2 Gestaltung der nicht bebauten Grundstücksflächen<br />
Um dem Erscheinungsbild des Plangebietes einen offenen Charakter zu geben sowie aus<br />
landschaftsgestalterischen und ökologischen Gründen ist für die Freiflächengestaltung zu beachten, dass<br />
die nicht überbauten Grundstücksflächen als Grünfläche oder gärtnerisch anzulegen und zu nutzen sind.<br />
Die Höhe der Einfriedung wird begrenzt, um den offenen Charakter zu unterstützen. Gleichzeitig werden<br />
Festsetzungen zur Gestaltung der an den südlichen Außenbereich angrenzenden Grundstücksflächen<br />
getroffen, um einen landschaftsverträglichen Übergang sowie eine dem Ortsbild angepasste <strong>Abrundung</strong><br />
des Siedlungsrandes zu gewährleisten.<br />
11.3 Stellplätze<br />
Die Stellplatzzahl pro Wohneinheit wird gemäß § 74 (2) 2 LBO auf 1,5 Stellplätze erhöht, da <strong>Althengstett</strong><br />
vorwiegend dörflich strukturiert ist und aufgrund des geringen ÖPNV-Angebots mit einer erhöhten Zahl<br />
von Kraftfahrzeugen gerechnet werden muss.<br />
12 Verwirklichung der Planung<br />
Die Gemeinde <strong>Althengstett</strong> beabsichtigt, den Bebauungsplan zügig zu verwirklichen.<br />
Die Verkehrserschließung sowie die Ver- und Entsorgung im Plangebiet erfordern keine überörtlichen<br />
Baumaßnahmen bzw. sind für das Gebiet Anschlussmöglichkeiten am Versorgungsnetz und der<br />
Erschließung im benachbarten Wohngebiet <strong>Täfelberg</strong> II gegeben.<br />
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Begründung<br />
13 Flächenbilanz<br />
Fläche des Plangebiets<br />
Allgemeines Wohngebiet<br />
Verkehrsfläche<br />
Öffentliche Grünfläche<br />
Anzahl der Grundstücke Gesamt:<br />
350 - 400 m²<br />
400 - 450 m²<br />
450 - 500 m²<br />
500 - 550 m²<br />
550 - 600 m²<br />
> 600 m²<br />
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung<br />
Flächen für Versorgungsanlagen<br />
Grundstücks-größen<br />
1,5 Wohneinheiten / Grundstück<br />
2,5 Einwohner / Wohneinheit*<br />
Nettowohndichte (Wohnbaufläche)<br />
Bruttowohndichte (Geltungsbereich)<br />
* - gem Angaben Stat. Landesamt<br />
(WE = Wohneinheiten; EW = Einwohner)<br />
Aufgestellt:<br />
<strong>Althengstett</strong>, 01.04.2009<br />
Der Bürgermeister<br />
Dr. Clemens Götz<br />
Straßenverkehrsfläche<br />
Fuß-/Gehwegfläche<br />
Bebauungsplan<br />
"<strong>Abrundung</strong> <strong>Täfelberg</strong>"<br />
ca. 1,76 ha 100%<br />
ca. 1,38 ha 78%<br />
ca. 0,24 ha 14%<br />
ca. 0,23 ha<br />
---<br />
ca. 0,01 ha<br />
ca. 0,14 ha 8%<br />
---<br />
29<br />
0<br />
6<br />
16<br />
5<br />
2<br />
0<br />
43 WE<br />
107 EW<br />
77 EW/ha<br />
61 EW/ha<br />
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