Positivliste für Einzelfuttermittel (Futtermittel ... - Provieh
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Vorbemerkungen zur 5. Auflage<br />
Der Gesetzgeber hat mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des europäischen Parlaments und<br />
des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung eine<br />
neue rechtliche Einordnung von Aminosäuren und ihren Salzen, deren Analoge sowie Harnstoff<br />
und seine Derivate vorgenommen. Demnach wurden diese Stoffe ab Oktober 2004 als Zusatzstoffe<br />
und nicht mehr wie bisher als <strong>Einzelfuttermittel</strong> eingestuft; sie sind deshalb aus der <strong>Positivliste</strong><br />
zu streichen.<br />
Das von der Europäischen Kommission aktuell gehaltene Gemeinschaftsregister der zugelassenen<br />
Zusatzstoffe ist im Internet unter folgender Adresse einzusehen:<br />
http://ec.europa.eu/food/food/animalnutrition/feedadditives/registeradditives_en.htm. Das<br />
Register ist derzeit nur in englischer Sprache abrufbar. Aktuelle Informationen zu den Zulassungsbedingungen<br />
<strong>für</strong> Zusatzstoffe stehen unter www.bvl.bund.de � <strong>Futtermittel</strong> � Zusatzstoffe in<br />
<strong>Futtermittel</strong>n zur Verfügung.<br />
Die bis zum Erscheinen der 5. Auflage der <strong>Positivliste</strong> erfolgten Änderungen/Neuerungen sind aus<br />
der Tabelle 1 im Anhang (s. Seite XVlll) zu entnehmen.<br />
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