Mitteilungsblatt Ausgabe 35 - Verbandsgemeinde Nassau
Mitteilungsblatt Ausgabe 35 - Verbandsgemeinde Nassau
Mitteilungsblatt Ausgabe 35 - Verbandsgemeinde Nassau
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>35</strong><br />
Mittwoch, 26. August 2009<br />
46. Jahrgang<br />
Heimat- und Bürgerzeitung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Nassau</strong><br />
Aktion Kinderwald<br />
2009<br />
TuS Nassovia<br />
Junioren starten<br />
in neue Saison<br />
Kinderkrippe “Wir<br />
sind Hollesse”<br />
erhällt Landespreis<br />
Lahntalmöven in<br />
der Huflandklinik<br />
Heimat- und Bürgerzeitung für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Nassau</strong>, der Stadt <strong>Nassau</strong> und der Gemeinden Attenhausen, Dessighofen, Dienethal, Dornholzhausen, Geisig,<br />
Hömberg, Lollschied, Misselberg, Obernhof, Oberwies, Pohl, Schweighausen, Seelbach, Singhofen, Sulzbach, Weinähr, Winden und Zimmerschied
<strong>Nassau</strong>er Land 2 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
POLIZEI / FEUERWEHR<br />
Polizeinotruf 110<br />
Polizeiinspektion Bad Ems, Viktoriaallee 02603/9700<br />
FEUERWEHR u. Rettungsdienst 112<br />
RETTUNGSDIENST/KRANKENWAGEN/<br />
NOTARZT/RETTUNGSHUBSCHRAUBER<br />
Notarzt, Rettungsdienst 112<br />
Krankentransport, Ambulanz, Dialysetransporte 19222<br />
Giftnotrufzentrum, Mainz 06131/19240<br />
Entgiftungszentrale Mainz - Info - 06131/232466<br />
Rettungshundestaffel 0700-20022005<br />
Rhein-Lahn-Taunus (Alarmierung kostenlos)<br />
ÄRZTE<br />
Bereitschaftsdienstpraxis<br />
Stiftungsklinikum Mittelrhein, Borngasse 14, Nastätten<br />
Bereitschaftsdienst-Tel. 01805/112089 (14 ct/min)<br />
Dienstbereit am Wochenende:<br />
Freitag von 18:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr<br />
Feiertage: Vorm Vorabend des Feiertages 18:00 Uhr<br />
bis zum Folgetag des Feiertages 8:00 Uhr.<br />
Mittwoch von 14:00 Uhr bis Donnerstag 8:00 Uhr<br />
In dieser Zeit kann auch ohne Anmeldung in die Praxis<br />
Krankenhaus Nastätten, Erdgeschoss, kommen.<br />
Bei Lebensgefahr sollte direkt der Notarzt über die<br />
Notruf-Nummer 112, gerufen werden.<br />
An Werktagen gelten die örtlichen Diensteinteilungen:<br />
Stadt <strong>Nassau</strong>, Ortsgemeinden Attenhausen, Dienethal,<br />
Dornholzhausen, Hömberg, Misselberg, Obernhof<br />
Oberwies, Schweighausen, Seelbach, Singhofen, Sulzbach,<br />
Weinähr und Winden und Zimmerschied:<br />
Notrufnummer: 01801-115588<br />
Ortsgemeinden Geisig, Lollschied, Pohl<br />
Notrufnummer: 01801-116688<br />
oder unter der jeweiligen Praxis-Telefonnummer.<br />
ZAHNÄRZTE<br />
Einheitliche zahnärztliche<br />
Notrufnummer: 01805040308<br />
zu den üblichen Telefontarifen.<br />
Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:<br />
Freitag von 14:00 bis 18:00 Uhr,<br />
Samstag von 8:00 bis Montag 8:00 Uhr<br />
Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr, und an<br />
Feiertagen entsprechend von 8:00 Uhr bis zum<br />
nachfolgenden Tag 8:00 Uhr,<br />
an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag<br />
8:00 Uhr bis Samstag, 8:00 Uhr.<br />
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst<br />
kann man unter www.bzk-koblenz.de nachlesen.<br />
Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes<br />
ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich.<br />
AUGENÄRZTE<br />
Notdienst-Telefonnummer 0261/4040444<br />
APOTHEKEN<br />
NOTRUFE / BEREITSCHAFTSDIENSTE<br />
Notrufnummer: 01805-258825 plus Postleitzahl<br />
des Standortes<br />
Nach Wahl der Notdienstnummer und direkter Eingabe<br />
der Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur<br />
werden drei dienstbereite Apotheken in der<br />
Umgebung des Standortes angesagt . Der Notdienstplan<br />
ist im Internet unter www.lak-rlp.de abrufbar.<br />
N O T D I E N S T / BEREITSCHAFTSDIENSTE<br />
Der Notdienst beginnt immer um 8:30 Uhr und endet<br />
um 8:30 Uhr am folgenden Tag, auch an Sonn- und<br />
Feiertagen.<br />
Die Markt-Apotheke Singhofen hat auch in der Woche,<br />
in der sie keinen Bereitschaftsdienst versieht, mittwochs<br />
nachmittags geöffnet.<br />
KRANKE NHÄUS E R<br />
Marienkrankenhaus, <strong>Nassau</strong> Tel. 02604/706-0<br />
Paracelsus-Klinik, Bad Ems Tel. 02603/6000<br />
FORSTREVIERE<br />
Forstrevier <strong>Nassau</strong>:<br />
FAR Dieter Bielicki, Tel. 015228851817 od. 02604/951470<br />
zuständig: für die Stadt <strong>Nassau</strong> sowie die Ortsgemeinden<br />
Dessighofen, Dienethal, Misselberg, Oberwies,<br />
Schweighausen und Sulzbach<br />
Sprechstunde: jeden 1. Donnerstag im Monat von 16:00<br />
bis 18:00 Uhr im Revierleiterbüro „In der Weierwiese“<br />
in <strong>Nassau</strong> bzw. nach telef. Vereinbarung im Forsthaus<br />
donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr<br />
Forstrevier Singhofen:<br />
FOI Johannes Gieseler, Am Keltenring 11, 56379 Singhofen,<br />
Tel. 02604-941417 od. 01522-8851819,<br />
Mail: johannes.gieseler@wald-rlp.de<br />
zuständig: für die Ortsgemeinden Attenhausen, Dornholzhausen,<br />
Geisig, Lollschied, Pohl, Seelbach und<br />
Singhofen<br />
Forstrevier Winden:<br />
FAR Bernd Schendel, Schulstraße1, 56379 Winden<br />
Tel. 02604/1006 oder 0152-28851820<br />
Mail: bernd.schendel@wald-rlp.de<br />
zuständig: für die Ortsgemeinden Hömberg, Obernhof,<br />
Weinähr, Winden und Zimmerschied<br />
FAM Roland van der Rünstrat, Am Sonnenhang 8,<br />
Weinähr, Tel. 02604/4313<br />
Ansprechpartner für die Ortsgemeinde Weinähr<br />
Gräfl. Forstverwaltung <strong>Nassau</strong>:<br />
zuständig: Forstbüro Andreas Heibert Tel. 01797900860<br />
S T Ö R U N G S D I E N S T E<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke <strong>Nassau</strong>:<br />
- Wasserversorgung 0172/6521128<br />
- Abwasserentsorgung 0172/6818968<br />
Bauhof Stadt <strong>Nassau</strong>, mo. bis fr. 02604/941928<br />
Süwag Energie / Niederlassung Mitte MKW:<br />
Strom 069/31072333<br />
Gas 069/31072666<br />
Kanalreinigung und Grubenentleerung<br />
Kanal Wambach GmbH, Neuwied/Engers 02622/13001<br />
TELEFONSEELSORGE<br />
(<strong>Nassau</strong>) Tel. 0800/1110111 und 0800/1110222<br />
gebührenfrei rund um die Uhr<br />
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG NASSAU<br />
Am Adelsheimer Hof 1, 56377 <strong>Nassau</strong>,<br />
Tel. 02604/9702-0, Fax-Nr. 02604/970258,<br />
E-Mail: poststelle@vgnassau.de<br />
Internet: http://www.vgnassau.de<br />
Öffnungszeiten Bürgerbüro:<br />
montags bis mittwochs von 07:30 bis 16:30 Uhr<br />
donnerstags von 07:30 bis 18:00 Uhr<br />
freitags von 07:30 bis 12:30 Uhr<br />
samstags von 10:00 bis 12:00 Uhr<br />
Abteilungen: täglich von 07:30 bis 12:30 Uhr<br />
montags bis mittwochs zusätzlich 13.30 bis 16.30 Uhr<br />
donnerstags zusätzlich von 13:30 bis 18:00 Uhr
<strong>Nassau</strong>er Land 3 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
�988/6���2.���/�./6� �3��+6�8<br />
�2 3��<br />
#3228+1� ./� #/48/�,/6 ��<br />
:32 � ,�7 � %�6�<br />
P61/6�+97 ��96 +�8/2 #-�9�/�<br />
�9� �+90 +21/,38/2 ;/6./2 ��22/2 +,�� 92. ��2./6��/��<br />
.921 0P6 �/6,78 92. '�28/6� ��2./6;+1/2� #4�/�7+-�/2�<br />
%�78+2.7,/��/�.921 92. +��/7 692. 9� �988/6 92. ��2.<br />
'/6 �28/6/77/ �+8� /�2/2 &/6�+90778+2.<br />
/�2�96�-�8/2� �+22 7�-� +, 730368 ,/� �+8�+<br />
#4/6��-� �2 3�� �$/� � � �<br />
�2036��/6/2 92. +2�/�./2<br />
P6 .+7 �/�,��-�/ '3�� �78 ��8 �+00// 92.<br />
�9-�/2 ,/732./67 198 1/73618<br />
10 JAHRE<br />
ERZÄHLCAFÉ<br />
DER VERBANDSGEMEINDE NASSAU<br />
JUBILÄUMSVERANSTALTUNG<br />
IM HOTEL WEINHAUS TREIS WEINÄHR<br />
AM 8. SEPTEMBER 09<br />
Edmund Scherer mit seinen Puppen!<br />
Sonstige Überraschungen stehen noch auf<br />
dem Programm!<br />
Abfahrt ab Bahnhof <strong>Nassau</strong> 15°° Uhr<br />
Die Abfahrzeiten für die Ortsgemeinden<br />
werden bei Anmeldung mitgeteilt!<br />
Eine Veranstaltung des Erzählcafés der VG <strong>Nassau</strong><br />
In Kooperation mit dem Seniorenbüro „Die Brücke“<br />
Um Anmeldung – wie immer – wird gebeten bei:<br />
Anneliese Schwörer � 02604 – 950 261<br />
Elisabeth Walter � 02694 – 5323<br />
Anne Jungwirth � 02604 - 5107<br />
:+21/��7-�/ :+21/��7-�/ :+21/��7-�/ :+21/��7-�/ ��6-�/21/�/�2./ ��6-�/21/�/�2./ ��6-�/21/�/�2./ ��6-�/21/�/�2./ +77+9 +77+9 �+�2 �+�2 �+�2 �+�2<br />
�/6���-�/ �/6���-�/ �/6���-�/ �/6���-�/ �2�+.921 �2�+.921 �2�+.921 �2�+.921 �9� �9� �9� �9�<br />
�0�6 �0�6 �0�6 �0�6 ��2./6 ��2./6 ��2./6 ��2./6 :32 :32 ,�7 ,�7 ,�7 ,�7 �+�6/2� �+�6/2� �+�6/2� �+�6/2�<br />
+,� #/48/�,/6 �<br />
��/./2 #3228+1 ,�7 :36/678 ��<br />
9�� %�6 ,�7 -+ %�6<br />
��� :+21/��7-�/2 /�/�2./�+97<br />
+77+9� +�2�30786<br />
�1/1/2�,/6 ./� +�2�30 +77+9�
<strong>Nassau</strong>er Land 4 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht<br />
in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung<br />
von Wahlscheinen<br />
für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag<br />
am 27. September 2009<br />
1. Das Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahl für die Stadt <strong>Nassau</strong><br />
und die Ortsgemeinden<br />
Attenhausen<br />
Dessighofen<br />
Dienethal<br />
Dornholzhausen<br />
Geisig<br />
Hömberg<br />
Lollschied<br />
Misselberg<br />
Obernhof<br />
Oberwies<br />
Pohl<br />
Schweighausen<br />
Seelbach<br />
Singhofen<br />
Sulzbach<br />
Weinähr<br />
Winden<br />
Zimmerschied<br />
wird in der Zeit von Montag, 7. September 2009 bis Freitag, 11. September<br />
2009,<br />
während der allgemeinen Öffnungszeiten montags bis mittwochs von<br />
7.30 Uhr bis 16.30 Uhr, donnerstags von 7. 30 Uhr bis 18.00 Uhr und<br />
freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Nassau</strong>, Am Adelsheimer Hof 1, Rathaus, 56377 <strong>Nassau</strong>,<br />
Bürgerbüro, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.<br />
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der<br />
zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.<br />
Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit<br />
der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen<br />
überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus<br />
denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses<br />
ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht<br />
hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister<br />
ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes<br />
entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen<br />
ist.<br />
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die<br />
Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.<br />
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder<br />
einen Wahlschein hat.<br />
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,<br />
kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl,<br />
spätestens am Freitag, 11. September 2009, bis 12.30 Uhr,<br />
bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong>, Am Adelsheimer Hof<br />
1, Rathaus, 56377 <strong>Nassau</strong>, Zimmer 15 Einspruch einlegen.<br />
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift<br />
eingelegt werden.<br />
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,<br />
erhalten bis spätestens zum<br />
Sonntag, 6. September 2009<br />
eine Wahlbenachrichtigung.<br />
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt<br />
zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen,<br />
wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht<br />
ausüben kann.<br />
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />
werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen<br />
beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 205<br />
Montabaur<br />
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises<br />
oder<br />
durch Briefwahl<br />
teilnehmen.<br />
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />
5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />
5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist<br />
auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der<br />
Bundeswahlordnung (bis zum 6. September 2009) oder die Einspruchsfrist<br />
gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung<br />
(bis zum 11. September 2009) versäumt hat,<br />
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der<br />
Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist<br />
nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,<br />
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden<br />
und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses<br />
zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.<br />
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen<br />
Wahlberechtigten<br />
bis zum 25. September 2009, 18.00 Uhr,<br />
bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong>, Am Adelsheimer Hof<br />
1, Rathaus, 56377 <strong>Nassau</strong>, Bürgerbüro mündlich, schriftlich oder elektronisch<br />
beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm,<br />
Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische<br />
Übermittlung als gewahrt.<br />
Bei Beantragung per E-Mail sind der Name, der Vorname, das<br />
Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl<br />
und Ort) des Antragstellers anzugeben. Darüber hinaus soll<br />
die Angabe der Wählerverzeichnis- sowie der Wahlbezirksnummer,<br />
die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen.<br />
Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung<br />
abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese<br />
Adresse angegeben werden.<br />
Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular steht im Internet<br />
unter<br />
www.vgnassau.de<br />
zur Verfügung. Der Antrag per E-Mail ist zu richten an folgende E-<br />
Mail-Adresse:<br />
poststelle@vgnassau.de.<br />
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des<br />
Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten<br />
möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr,<br />
gestellt werden.<br />
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte<br />
Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der<br />
Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können<br />
aus den unter 5.2. Buchstaben a bis c angegebenen Gründen<br />
den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage,<br />
15.00 Uhr, stellen.<br />
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer<br />
schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein<br />
behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe<br />
einer anderen Person bedienen.<br />
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte<br />
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,<br />
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden<br />
ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und<br />
- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen<br />
anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme<br />
der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen<br />
wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte<br />
vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme<br />
der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen<br />
hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl<br />
muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein<br />
so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der<br />
Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.<br />
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne<br />
besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post<br />
AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief<br />
angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
56377 <strong>Nassau</strong>, den 24. Juli 2009 Udo Rau<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong> Bürgermeister<br />
Wahlbekanntmachung<br />
1. Am Sonntag, dem 27. September 2009<br />
findet die<br />
Wahl zum 17. Deutschen Bundestag<br />
statt.<br />
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
<strong>Nassau</strong>er Land 5 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
2. Die Stadt <strong>Nassau</strong> ist in folgende vier Wahlbezirke eingeteilt:<br />
Wahlbezirk I: Wahlraum:<br />
Ackerweg Stadthalle <strong>Nassau</strong><br />
Am Adelsheimer Hof Amtsstraße 8<br />
Am Eimelsturm 56377 <strong>Nassau</strong><br />
Am Grauen Turm<br />
Am Kurpark<br />
Am Marktplatz<br />
Amtsstraße<br />
Arnsteiner Straße<br />
Auf der Aesch<br />
Auf der Au<br />
Bachgasse<br />
Bahnhofstraße<br />
Bonifatiusweg<br />
Breslauer Straße<br />
Brühlweg<br />
Dr. Haupt-Weg<br />
Elisenhütte<br />
Emser Straße<br />
Freiherr-vom-Stein-Straße<br />
Furth<br />
Gerhart-Hauptmann-Straße<br />
Grabenstraße<br />
Hintergasse<br />
Hömberger Straße<br />
Im Bienengarten<br />
Im Weilspießen<br />
In der Laach<br />
Pont-Chateau-Platz<br />
Wahlbezirk II: Wahlraum:<br />
Burg <strong>Nassau</strong> Stadthalle <strong>Nassau</strong><br />
Dr. Mutterer-Straße Amtsstraße 8<br />
Hof Obergutenau 56377 <strong>Nassau</strong><br />
Hof Untergutenau<br />
Kettenbrückstraße<br />
Kirchstraße<br />
Königsberger Straße<br />
Lahnstraße<br />
Langenauer Straße<br />
Lübener Straße<br />
Mühlpforte<br />
Neuzebachweg<br />
Obernhofer Straße<br />
Obertal<br />
Oranienplatz<br />
Oranienstraße<br />
Römerstraße<br />
Scheubachweg<br />
Schlossberg<br />
Schlossstraße<br />
Seilergasse<br />
Späthestraße<br />
Westerwaldstraße<br />
Zum Woog<br />
Wahlbezirk III: Wahlraum:<br />
Stadtteile Bergnassau und ehemalige Schule im<br />
Scheuern Stadtteil<br />
Scheuern<br />
Am Sauerborn 3<br />
56377 <strong>Nassau</strong><br />
Wahlbezirk IV: Wahlraum:<br />
Bachbergweg Freiherr-vom-Stein-Schule<br />
Feldstraße (Parterre)<br />
Hohe-Lay-Straße Windener Straße 21<br />
In der Weierwiese 56377 <strong>Nassau</strong><br />
Kaltbachstraße<br />
Kaltbachtal<br />
Mittelpfad<br />
Oberer Bongert<br />
Oberer Hallgarten<br />
Paul-Schneider-Straße<br />
Schulpfad<br />
Unterer Bongert<br />
Unterer Hallgarten<br />
Windener Straße<br />
Zum Heidchen<br />
Zur Schlimmeich<br />
Die übrigen Ortsgemeinden der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Nassau</strong> bilden je<br />
einen Wahlbezirk. Die Wahlräume werden wir folgt eingerichtet:<br />
Attenhausen Dorfgemeinschaftshaus,<br />
Ortsstraße 41<br />
Dessighofen Bürgerhaus, Birkenstraße 2<br />
Dienethal Dorfgemeinschaftshaus,<br />
Köpfchensweg 1<br />
Dornholzhausen Gemeindesaal, Ringstraße 4<br />
Geisig Hombachhalle, Rhein-Taunus-<br />
Straße 24<br />
Hömberg Rathaus, Rathausstraße 9<br />
Lollschied Rathaus, Talstraße 1<br />
Misselberg Gemeindehaus, Taunusstraße 12<br />
Obernhof Dorfgemeinschaftshaus,<br />
Schulstraße 3<br />
Oberwies Gemeindehaus, Mühlbachstraße 8<br />
Pohl Gemeindehaus, Taunusstraße 25<br />
Schweighausen Bürgermeisteramt, Feldstraße 12<br />
Seelbach Bürgerhaus, Obernhofer Straße 2<br />
Singhofen Mehrzweckhalle, Schulstraße 14<br />
Sulzbach Ehemalige Schule, Zum Nußberg 5<br />
Weinähr Rathaus, Hauptstraße 28<br />
Winden Bürgerhaus, Schulstraße 9<br />
Zimmerschied Bürgerhaus, Hauptstraße 29<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit<br />
vom 25.08.2009 bis 29.08.2009 übersandt worden sind, sind der<br />
Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte<br />
zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />
um 15:00 Uhr im Rathaus <strong>Nassau</strong>, Bürgerbüro, Am<br />
Adelsheimer Hof 1 zusammen.<br />
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks<br />
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis<br />
oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei<br />
Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.<br />
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der<br />
Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe<br />
der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser,<br />
bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts<br />
und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die<br />
Kennzeichnung,<br />
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung<br />
der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch<br />
dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen<br />
Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen<br />
Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Der Wähler gibt<br />
seine Erststimme in der Weise ab,<br />
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch<br />
ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig<br />
kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />
und seine Zweitstimme in der Weise,<br />
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein<br />
in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />
macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss<br />
vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen<br />
Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden,<br />
dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.<br />
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />
erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im<br />
Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis,<br />
in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises<br />
oder<br />
b) durch Briefwahl<br />
teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde<br />
einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag<br />
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und<br />
seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag)<br />
und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig<br />
der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass<br />
er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief<br />
kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />
persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
<strong>Nassau</strong>er Land 6 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl<br />
herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis<br />
zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§<br />
107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />
<strong>Nassau</strong>, den 18. August 2009 In Vertretung:<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong> Rainer Pätzold<br />
1. Beigeordneter der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Nassau</strong><br />
Dessighofen und Geisig<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum<br />
DLR Westerwald-Osteifel<br />
Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren<br />
Niederbachheim<br />
Aktenzeichen: 81021 HA2.3<br />
1. Änderungsbeschluss<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren<br />
Niederbachheim<br />
I. Anordnung<br />
1. Anordnung einer geringfügigen Änderung des Flurbereinigungsgebietes<br />
(§ 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG))<br />
Hiermit wird das durch Beschluss vom 12.12.2005 festgestellte Flurbereinigungsgebiet<br />
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens<br />
Niederbachheim, Rhein-Lahn-Kreis, wie folgt geändert:<br />
1.1 Zum Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke zugezogen:<br />
Gemarkung Niederbachheim<br />
Flur 4 Flurstück Nr. 15<br />
Flur 29 Flurstücke Nrn. 3, 4, 6 und 7<br />
1.2. Vom Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke ausgeschlossen:<br />
Gemarkung Niederbachheim<br />
Flur 9 Flurstücke Nrn. 13/5 und 26/2<br />
Flur 15 Flurstücke Nrn. 19/2, 24/2, 40/5 und 40/6<br />
Flur 18 Flurstück Nr. 2/2<br />
2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes<br />
Das Flurbereinigungsgebiet wird nach Maßgabe der Änderungen<br />
unter Nr. 1 festgestellt.<br />
4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung<br />
Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der<br />
Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit<br />
des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen:<br />
4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der<br />
Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden,<br />
wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.<br />
4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche<br />
Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde<br />
errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden.<br />
4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken,<br />
Obstbäume, und Beerensträucher dürfen nur in Ausnahmefällen, so<br />
weit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und<br />
der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung<br />
der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden.<br />
4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung<br />
übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde.<br />
Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der<br />
Forstaufsichtsbehörde erteilt wer den.<br />
II. Anordnung der sofortigen Vollziehung<br />
Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) nach<br />
§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in<br />
der jeweils gültigen Fassung, wird angeordnet mit der Folge, dass<br />
Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben.<br />
III. Hinweise:<br />
1. Ordnungswidrigkeiten<br />
Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderungen<br />
vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können<br />
sie in Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die<br />
Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137<br />
FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Vereinfachten Flurbereinigung<br />
dienlich ist.<br />
Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr. I 4.3 vorgenommen<br />
worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen<br />
anordnen.<br />
Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorgenommen<br />
worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass<br />
derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verlichtete<br />
Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß<br />
in Bestand zu bringen hat.<br />
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4 sind<br />
Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden können.<br />
2. Betretungsrecht<br />
Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur<br />
Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke<br />
zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf<br />
ihnen vorzunehmen.<br />
3. Anmeldung unbekannter Rechte<br />
Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses<br />
sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur<br />
Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei der Flurbereinigungsbehörde,<br />
dem<br />
Dienstleistungszentrum<br />
Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR),<br />
Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur<br />
anzumelden.<br />
Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die<br />
Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen<br />
gelten lassen.<br />
Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vor<br />
der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten<br />
lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe<br />
des Verwaltungsaktes (Flurbereinigungsbeschlusses) zuerst in<br />
Lauf gesetzt worden ist.<br />
4. Auslegung des Beschlusses mit Gründen<br />
und Übersichtskarte<br />
Eine Ausfertigung dieses Änderungsbeschlusses mit den Beschlussgründen<br />
und einer Übersichtskarte liegen einen Monat lang nach der<br />
Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus bei:<br />
- dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Niederbachheim<br />
Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist nachrichtlich in einer<br />
Übersichtskarte dargestellt.<br />
Begründung:<br />
1. Sachverhalt:<br />
Das bisherige Flurbereinigungsgebiet mit rund 234 ha Verfahrensfläche<br />
erfährt durch die Änderungen eine geringfügige Vergrößerung<br />
von etwa 7 ha.<br />
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Niederbachheim hat den<br />
festgesetzten Änderungen des Flurbereinigungsgebiets in seiner Sitzung<br />
am 26.02.2009 zugestimmt.<br />
2. Gründe<br />
2.1 Formelle Gründe<br />
Dieser Änderungsbeschluss wird vom DLR Westerwald-Osteifel als<br />
zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen.<br />
Rechtsgrundlage für den Beschluss ist § 8 Abs. 1 FlurbG.<br />
Die formellen Voraussetzungen für die geringfügige Änderung eines<br />
Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sind mit der Anhörung des<br />
Vorstands der Teilnehmergemeinschaft erfüllt.<br />
2.2 Materielle Gründe<br />
Die Zuziehungen in der Waldflur 29 sind erforderlich, um die angestrebten<br />
Erschließungs- und Ausbauziele (insbesondere die Durchgängigkeit<br />
des Wegenetzes sowie den gemarkungsübergreifenden<br />
Wegeausbau) verwirklichen zu können.<br />
Die Zuziehung des Flurstückes Gemarkung Niederbachheim Flur 4<br />
Nr. 15 sowie die Ausschließungen in den Fluren 9, 15 und 18 sind<br />
aus vermessungstechnischen Gründen erforderlich,<br />
Insgesamt handelt es sich um geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes.<br />
Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 FlurbG sind<br />
damit erfüllt.<br />
Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden<br />
Interesse der Beteiligten. Es liegt insbesondere in ihrem Interesse,<br />
dass die Weiterführung des Flurbereinigungsverfahrens nicht verzögert<br />
wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen Vorteile<br />
möglichst bald eintreten. Dem gegenüber könnte durch die aufschiebende<br />
Wirkung möglicher Rechtsbehelfe eine erhebliche Verfahrensverzögerung<br />
eintreten, mit der Folge, dass die neuen Grundstücke<br />
erst ein oder zwei Jahre später als vorgesehen bewirtschaftet<br />
werden können. Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen<br />
Interesse. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und<br />
die damit investierten öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur<br />
Erhaltung der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft und damit zur<br />
Erhaltung eines bedeutenden Wirtschaftsfaktors in der Landwirtschaft<br />
bei. Im Hinblick auf den raschen Strukturwandel in der Landwirtschaft<br />
ist es erforderlich, dass die mit der Flurbereinigung angestrebten Ziele<br />
möglichst schnell verwirklicht werden.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten<br />
Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem<br />
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum<br />
Westerwald-Osteifel (DLR)<br />
Bahnhofstraße 32 56410 Montabaur
<strong>Nassau</strong>er Land 7 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
oder wahlweise bei der<br />
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,<br />
- Obere Flurbereinigungsbehörde -<br />
Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier<br />
einzulegen.<br />
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist<br />
nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist<br />
bei einer der beiden Behörden eingegangen ist.<br />
Montabaur, den 17.08.2009 Im Auftrag Theodor Burkard<br />
Obervermessungsrat<br />
Dessighofen und Schweighausen<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Kehlbach<br />
Aktenzeichen: 81069 HA2.3<br />
1. Änderungsbeschluss<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren<br />
Kehlbach<br />
I. Anordnung<br />
1. Anordnung einer geringfügigen Änderung des Flurbereinigungsgebietes<br />
(§ 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG))<br />
Hiermit wird das durch Beschluss vom 12.12.2005 festgestellte Flurbereinigungsgebiet<br />
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens<br />
Kehlbach, Rhein-Lahn-Kreis, wie folgt geändert:<br />
1.1 Zum Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke zugezogen:<br />
Gemarkung Kehlbach:<br />
Flur 1 Flurstücke Nrn. 45/2, 47/1, 47/2, 48/1, 48/2,<br />
50/1, 50/2, 50/3 und 51.<br />
Flur 3 Flurstück Nr. 19.<br />
Flur 5 Flurstück Nr. 14/4.<br />
Flur 13 Flurstücke Nrn. 5, 7/1, 8, 9, 11, 12 und 13.<br />
1.2 Vom Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke ausgeschlossen:<br />
Gemarkung Kehlbach:<br />
Flur 5 Flurstücke Nrn. 5/5, 6/1, 6/2, 6/3, 6/4, 10/1 und<br />
15/1.<br />
Flur 12 Flurstücke Nrn. 38/11 und 38/12.<br />
2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes<br />
Das Flurbereinigungsgebiet wird nach Maßgabe der Änderungen<br />
unter Nr. 1 festgestellt.<br />
3. Teilnehmergemeinschaft<br />
Die Eigentümer des zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen<br />
Grundstückes (Teilnehmer) sind Mitglieder der mit dem Flurbereinigungsbeschluss<br />
vom 12.12.2005 entstandenen<br />
”Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung<br />
Kehlbach”<br />
4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung<br />
Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der<br />
Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit<br />
des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen:<br />
4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der<br />
Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden,<br />
wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.<br />
4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche<br />
Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde<br />
errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden.<br />
4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken,<br />
Obstbäume, und Beerensträucher dürfen nur in Ausnahmefällen, so<br />
weit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und<br />
der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung<br />
der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden.<br />
4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung<br />
übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde.<br />
Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der<br />
Forstaufsichtsbehörde erteilt wer den.<br />
II. Anordnung der sofortigen Vollziehung<br />
Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) nach<br />
§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in<br />
der jeweils gültigen Fassung, wird angeordnet mit der Folge, dass<br />
Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben.<br />
III. Hinweise:<br />
1. Ordnungswidrigkeiten<br />
Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderungen<br />
vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können<br />
sie in Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die<br />
Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137<br />
FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Vereinfachten Flurbereinigung<br />
dienlich ist.<br />
Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr. I 4.3 vorgenommen<br />
worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen<br />
anordnen.<br />
Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorgenommen<br />
worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass<br />
derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verlichtete<br />
Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß<br />
in Bestand zu bringen hat.<br />
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4 sind<br />
Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden können.<br />
2. Betretungsrecht<br />
Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur<br />
Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke<br />
zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf<br />
ihnen vorzunehmen.<br />
3. Anmeldung unbekannter Rechte<br />
Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses<br />
sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur<br />
Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei der Flurbereinigungsbehörde,<br />
dem<br />
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR),<br />
Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur<br />
anzumelden.<br />
Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die<br />
Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen<br />
gelten lassen.<br />
Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vor<br />
der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten<br />
lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe<br />
des Verwaltungsaktes (Flurbereinigungsbeschlusses) zuerst in<br />
Lauf gesetzt worden ist.<br />
4. Auslegung des Beschlusses mit Gründen<br />
und Übersichtskarte<br />
Eine Ausfertigung dieses Änderungsbeschlusses mit den Beschlussgründen<br />
und einer Übersichtskarte liegen einen Monat lang nach der<br />
Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus bei:<br />
- dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Kehlbach<br />
Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist nachrichtlich in einer<br />
Übersichtskarte dargestellt.<br />
Begründung:<br />
1. Sachverhalt:<br />
Das bisherige Flurbereinigungsgebiet mit rund 138 ha Verfahrensfläche<br />
erfährt durch die Änderungen eine Vergrößerung von rund 27<br />
ha. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Kehlbach hat den festgesetzten<br />
Änderungen des Flurbereinigungsgebiets in seiner Sitzung<br />
am 12.02.2009 zugestimmt.<br />
2. Gründe<br />
2.1 Formelle Gründe<br />
Dieser Änderungsbeschluss wird vom DLR Westerwald-Osteifel als<br />
zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen.<br />
Rechtsgrundlage für den Beschluss ist § 8 Abs. 1 FlurbG.<br />
Die formellen Voraussetzungen für die geringfügige Änderung eines<br />
Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sind mit der Anhörung des<br />
Vorstands der Teilnehmergemeinschaft erfüllt.<br />
2.2 Materielle Gründe<br />
Die Zuziehung der unter Flur 1 aufgeführten Flurstücke ist erforderlich,<br />
um die mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 12.12.2005<br />
beabsichtigte und in der zugehörigen Gebietskarte dargestellte<br />
Abgrenzung zu vollziehen. Die Einbeziehung dieser Flurstücke war<br />
bisher aus vermessungstechnischen Gründen nicht möglich.<br />
Die Zuziehung in der Flur 3 (Grabenfläche) ist erforderlich aus vermessungstechnischen<br />
Gründen.<br />
Die Zuziehungen in der Waldflur 13 sind erforderlich, um die angestrebten<br />
Erschließungs- und Ausbauziele (insbesondere die Durchgängigkeit<br />
des Wegenetzes sowie den gemarkungsübergreifenden<br />
Wegeausbau) verwirklichen zu können.<br />
Die Zuziehung in der Flur 5 ist erforderlich, um hier den Anschluss<br />
einer Wegebaumaßnahme an das Straßennetz in der bebauten Ortslage<br />
zu ermöglichen.<br />
Die Ausschließungen sind erforderlich aus vermessungstechnischen<br />
Gründen (Flur 5 Flurstücke 10/1 und 15/1) und auf Grund einer kürzlich<br />
erfolgten Baulandumlegung, für die kein Neuordnungsbedarf mehr<br />
besteht (Flur 5 Flurstücke 5/5 und 6/1 bis 6/4 sowie Flur 12 Flurstücke<br />
38/11 und 38/12).<br />
Insgesamt handelt es sich um geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes.<br />
Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 FlurbG sind<br />
damit erfüllt.<br />
Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden<br />
Interesse der Beteiligten. Es liegt insbesondere in ihrem Interesse,<br />
dass die Weiterführung des Flurbereinigungsverfahrens nicht verzögert<br />
wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen Vorteile<br />
möglichst bald eintreten. Dem gegenüber könnte durch die aufschiebende<br />
Wirkung möglicher Rechtsbehelfe eine erhebliche Verfah-
<strong>Nassau</strong>er Land 8 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
rensverzögerung eintreten, mit der Folge, dass die neuen Grundstücke<br />
erst ein oder zwei Jahre später als vorgesehen bewirtschaftet<br />
werden können. Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen<br />
Interesse. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und<br />
die damit investierten öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur<br />
Erhaltung der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft und damit zur<br />
Erhaltung eines bedeutenden Wirtschaftsfaktors in der Landwirtschaft<br />
bei. Im Hinblick auf den raschen Strukturwandel in der Landwirtschaft<br />
ist es erforderlich, dass die mit der Flurbereinigung angestrebten Ziele<br />
möglichst schnell verwirklicht werden.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten<br />
Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem<br />
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald -<br />
Osteifel (DLR)-<br />
Bahnhofstraße 32 56410 Montabaur<br />
oder wahlweise bei der<br />
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,<br />
- Obere Flurbereinigungsbehörde -<br />
Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier<br />
einzulegen.<br />
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist<br />
nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist<br />
bei einer der beiden Behörden eingegangen ist.<br />
Montabaur, den 17.08.2009 Im Auftrag<br />
(Theodor Burkard)<br />
Obervermessungsrat<br />
Sitzung des Ortsgemeinderates<br />
der Ortsgemeinde Dessighofen<br />
Zu einer Sitzung des Ortsgemeinderates habe ich eingeladen auf<br />
Montag, 07.09.2009, 20:00 Uhr, Bürgerhaus “Talblick”, Dessighofen<br />
Tagesordnung<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses<br />
2. Beratung über kurz-, mittel- und langfristige Planungen der Gemeinde<br />
3. Beratung und Beschlussfassung zur Sanierung der gemeindeeigenenen<br />
Mietwohnung<br />
4. Beratung und Beschlussfassung zum Verfahren bei zukünftigen<br />
Pflege- und Wartungsarbeiten in der Gemeinde<br />
5. Mitteilungen und Anfragen<br />
Nichtöffentliche Sitzung<br />
6. Personalangelegenheiten<br />
Dessighofen, 18. August 2009 Wilfried Ilgauds<br />
Ortsgemeinde Dessighofen Ortsbürgermeister<br />
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde<br />
Dornholzhausen für das Jahr 2009<br />
vom 04.08.2009<br />
Der Ortsgemeinde hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung<br />
Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende<br />
Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />
wird:<br />
§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf ......................216.652 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ..........243.146 Euro<br />
der Jahresüberschuss auf ................................-26.494 Euro<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf ......................191.775 Euro<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf .....................200.555 Euro<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf ................................................-8.780 Euro<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf ........................0 Euro<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf .......................0 Euro<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf ........................................................0 Euro<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ................0 Euro<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ...............0 Euro<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit auf .......................................0 Euro<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />
auf .........................................................................16.380 Euro<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ...7.600 Euro<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit auf ............................8.780 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ............208.155 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf ...........208.155 Euro<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestandes<br />
im Haushaltsjahr auf ...................................................0 Euro<br />
veranschlagt.<br />
§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
werden nicht veranschlagt.<br />
§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 6 - Steuersätze<br />
Steuersätze für die Gemeinde werden wie folgt festgesetzt:<br />
- Grundsteuer A auf ............................................................270 v.H.<br />
- Grundsteuer B auf .............................................................320 v.H.<br />
- Gewerbesteuer auf ............................................................<strong>35</strong>5 v.H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden<br />
- für den ersten Hund ............................................................30 Euro<br />
- für den zweiten Hund ..........................................................60 Euro<br />
- für jeden weiteren Hund .....................................................72 Euro<br />
- für den ersten gefährlichen Hund .....................................300 Euro<br />
- für den zweiten gefährlichen Hund ...................................600 Euro<br />
- für jeden weiteren gefährlichen Hund ...............................720 Euro<br />
§ 7 - Gebühren und Beiträge<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />
nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />
(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006<br />
(GVBl. S. 57) werden festgesetzt:<br />
- 1. Der gemäß § 3 der Erschließungsbeitragssatzung festzulegende<br />
Einheitssatz für den Anteil ... der Straßenoberflächenentwässerung<br />
wird festgesetzt auf ............................................................9,09 Euro<br />
§ 9 - Eigenkapital<br />
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12.2008 beträgt.......................................................nn. Euro.<br />
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12.2009 beträgt.......................................................nn. Euro.<br />
(Vermerk: Der vorauss. Stand des Eigenkapitals kann erst nach<br />
Abschluss der Jahresrechnung 2008 und Bekanntg. der Eröffnungsbilanz<br />
ermittelt werden.)<br />
§ 10 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />
gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall<br />
1.000 Euro überschritten sind.<br />
§ 11 - Wertgrenze für Investitionen<br />
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind im jeweiligen<br />
Teilhaushalt einzeln darzustellen.<br />
§ 14 - Weitere Bestimmungen<br />
Kreditaufnahmen (§ 103 GemO)<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong> wird ermächtigt, die Kreditneuaufnahmen,<br />
die zur Finanzierung von Investitionsausgaben<br />
dringend erforderlich werden sowie Kreditumschuldungen bei der<br />
Bank oder Sparkasse aufzunehmen, die die besten Kreditkonditionen<br />
anbietet. Vor der Aufnahme ist die Zustimmung des Ortsbürgermeisters<br />
einzuholen. Der Ortsbürgermeister hat den Gemeinderat in seiner<br />
nächsten Sitzung über die Aufnahme zu unterrichten.<br />
Dornholzhausen, 4. August 2009 (Siegel) Eckhard Mangold<br />
Ortsgemeinde Dornholzhausen Ortsbürgermeister<br />
Hinweis:<br />
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde<br />
mit Schreiben vom 30.04.2009 angezeigt worden. Sie enthält<br />
keine genehmigungspflichtigen Teile.<br />
Der Haushaltsplan liegt zu Einsichtnahme von Mittwoch, 2. Sept.<br />
2009, bis Freitag, 11. Sept. 2009, (montags bis mittwochs von 8:00<br />
Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8.00<br />
Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus, Adelsheimer<br />
Hof 1, Zimmer 21, öffentlich aus.<br />
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gilt die Satzung, die unter<br />
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung<br />
zustande gekommen ist, ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn,
<strong>Nassau</strong>er Land 9 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />
die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden sind oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-<br />
oder Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Nassau</strong> unter Bezeichnung des Sachverhalts,<br />
der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />
Verletzung geltend machen.<br />
<strong>Nassau</strong>, 4. August 2009 Udo Rau<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong> Bürgermeister<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Marienfels -<br />
Az.: 81018 HA 10.2<br />
Zuteilung der Massegrundstücke<br />
gegen Geldausgleich<br />
Das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Massegrundstücke)<br />
wird nach § 54 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.<br />
März 1976 (BGBl. I S. 546), in der jeweils gültigen Fassung, im Flurbereinigungsplan<br />
gegen Geldausgleich zu Eigentum zugeteilt. Wer<br />
an einer solchen Landzuteilung interessiert ist, wird hiermit aufgefordert,<br />
beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-<br />
Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur bis spätestens<br />
20.09.2009 ein schriftliches Gebot abzugeben.<br />
Es handelt sich hierbei um folgende Flurstücke:<br />
Gemarkung Flur Flurst. Fläche Wert Mindest-<br />
Marienfels [ar] [WE] [Euro] Lage gebot<br />
Im Weitfeld 32 1 14,73 279,87 1.229,-<br />
In den Bergen 32 23 227,77 3222,19 14.145,-<br />
In den Bergen 32 28 56,65 700,68 3.076,-<br />
Auf der Nordhell 32 29/2 34,87 601,91 2.642,-<br />
Auf Krummenäcker 32 31 70,08 1141,99 5.013,-<br />
Am Käsberg 32 147 100,84 1651,89 7.252,-<br />
Auf Horchestriesch 32 327/2 195,49 2966,17 13.021,-<br />
Auf der Neuwies 32 3<strong>35</strong> 43,83 788,80 3.463,-<br />
Auf Kampferholz 32 408 138,62 2104,44 9.238,-<br />
Flurstück Flur 32 Nr. 327/2 ist mit einer Kanalleitung und einer Wasserleitung<br />
belastet, Flur 32 Nr. 3<strong>35</strong> ist mit einer Kanalleitung belastet.<br />
Diese Belastungen müssen vom Neueigentümer übernommen werden.<br />
Angebotsvordrucke können beim DLR Westerwald-Osteifel<br />
angefordert werden bzw. sind beim Vorsteher der Teilnehmergemeinschaft<br />
Marienfels, Herrn Axel Harlos, Am neuen Weg 7, 56<strong>35</strong>7<br />
Marienfels, erhältlich. Für die Landzuteilung gelten die vom DLR festgelegten<br />
Zuteilungsbedingungen.<br />
Die Bewerber erkennen mit der Abgabe ihrer Gebote diese Bedingungen<br />
als für sie rechtsverbindlich an.<br />
Eine Karte, in der die Massegrundstücke eingetragen sind, sowie die<br />
Zuteilungsbedingungen liegen beim DLR in Montabaur sowie beim<br />
Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft - Herrn<br />
Axel Harlos, Am neuen Weg 7, 56<strong>35</strong>7 Marienfels - zur Einsichtnahme<br />
aus.<br />
Im Auftrag<br />
Theodor Burkard, Obervermessungsrat<br />
Hauptsatzung der Gemeinde Hömberg<br />
vom 5. August 2009<br />
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung<br />
(GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung<br />
der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung<br />
über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter<br />
(KomAEVO), in seiner Sitzung am 5. August 2009 die folgende<br />
Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:<br />
§ 1 - Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben<br />
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen in der Bürgerzeitung<br />
“<strong>Nassau</strong>er Land” der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Nassau</strong>. Darüber<br />
hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet<br />
unter der Adresse: http.//www.vgnassau.de<br />
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder<br />
Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in<br />
einem Dienstgebäude der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung zu jedermanns<br />
Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden.<br />
In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum),<br />
Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der<br />
Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes<br />
1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben<br />
volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit<br />
der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass<br />
an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.<br />
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben<br />
ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt<br />
Absatz 2 entsprechend.<br />
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO<br />
des Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von<br />
Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich am<br />
Rathaus befindet, bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung<br />
gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.<br />
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer<br />
Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht<br />
angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche<br />
Bekanntmachung durch öffentlichen Ausruf. Die Bekanntmachung<br />
ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen<br />
Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der<br />
Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.<br />
(6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht<br />
eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.<br />
§ 2 - Zahl der Beigeordneten<br />
(1) Die Gemeinde hat bis zu 3 Beigeordnete.<br />
§ 3 - Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters<br />
(1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß<br />
§ 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO.<br />
(2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung<br />
der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die<br />
pauschale Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pauschale<br />
Lohnsteuer und pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge<br />
werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.<br />
§ 4 - Aufwandsentschädigung der Beigeordneten<br />
(1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung<br />
des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung<br />
des Ortsbürgermeisters nach § 12 Abs. 1 Satz<br />
1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für<br />
die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung<br />
ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister<br />
zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung während<br />
eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung<br />
die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2.<br />
(2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung<br />
der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die<br />
pauschale Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pauschale<br />
Lohnsteuer und pauschale Krankenversicherungsbeiträge werden auf<br />
die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.<br />
§ 6 - Inkrafttreten<br />
(1) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 3. September 1999 außer<br />
Kraft.<br />
56379 Hömberg, den 5. August 2009 Paul Linscheid<br />
Ortsbürgermeister<br />
Information zur Überhakenbeseitigung<br />
In der<br />
Gemarkung: Seelbach,<br />
Flur 15 Flurstücke: 14/6, 113<br />
Flur 25 Flurstücke: 2941, 3209/1, 3210, 3211, 3212/1, 3222<br />
Flur 30 Flurstück: 46/3<br />
Flur 31 Flurstücke: 3, 4<br />
Flur 32 Flurstücke: 3190, 3191<br />
Flur 33 Flurstück: 133<br />
Flur 36 Flurstücke: 1, 2, 3, 4, 5, 8, 9, 10
<strong>Nassau</strong>er Land 10 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass der Weiterentwicklung<br />
von Amts wegen durch die Fortführungsnachweise 2684/2009- 1-22<br />
aktualisiert.<br />
Dazu ergehen folgende Hinweise:<br />
Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters bewirkt die Aufteilung<br />
(Zerlegung) der oben aufgeführten Flurstücke in Form einer einfachen<br />
Sonderung (ohne Liegenschaftsvermessung). Die Zerlegung betrifft<br />
(z.B. von einem Weg durchschnittene) Flurstücke mit örtlich getrennt<br />
liegenden Flurstücksteilen. Jedes Flurstücksteil wird im Liegenschaftskataster<br />
verselbständigt und erhält eine eigene Flurstücksnummer.<br />
Die in der Liegenschaftskarte bisher nachgewiesenen Überhaken<br />
werden somit beseitigt. Im Grundbuch bleiben die neu gebildeten Flurstücke<br />
weiterhin einer Buchungseinheit zugeordnet. Die bestehenden<br />
eigentumsrechtlichen Verhältnisse erfahren folglich keine Änderung.<br />
Die Maßnahme ist zur sachgerechten Führung des Liegenschaftskatasters<br />
in automatisierter Form zwingend erforderlich. Den Eigentümerinnen,<br />
Eigentümern und Erbbauberechtigten entstehen dafür keine<br />
Kosten. Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche<br />
Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572,<br />
BS 219-1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten<br />
der oben aufgeführten Flurstücke die Änderungen der Daten<br />
im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende<br />
Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:<br />
„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises<br />
zu aktualisieren.“<br />
Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 31.August 2009 bis<br />
01.Oktober 2009 beim Vermessungs- und Katasteramt in St.Goarshausen<br />
in der Außenstelle Diez (Zimmer 04) ausgelegt und kann<br />
während der Dienststunden (Mo. - Do. von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
und Fr. von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) eingesehen werden. Telefonische<br />
Auskunft erhalten Sie unter der Rufnummer 06432/933-113.<br />
Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1<br />
des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976<br />
(GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung<br />
mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />
nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung<br />
als bekannt gegeben.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach<br />
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim<br />
Vermessungs- und Katasteramt St.Goarshausen schriftlich oder zur<br />
Niederschrift einzulegen.<br />
Im Auftrag<br />
Kathrin Kippes<br />
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der<br />
Ortsgemeinde Singhofen<br />
Zu einer nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />
habe ich eingeladen auf Dienstag, 01.09.2009, 19:30 Uhr, Sitzungssaal<br />
des Gemeindezentrums, Singhofen<br />
Tagesordnung<br />
Nichtöffentliche Sitzung<br />
1. Beratung über die Neufassung der Hauptsatzung<br />
Vorlage: BV 2009/14-005-ZV<br />
2. Beratung über die Neufassung der Geschäftsordnung<br />
Vorlage: BV 2009/14-006-ZV<br />
3. Vertragsangelegenheiten<br />
4. Beratung über eine Satzung zur Aufhebung der 4. Änderung des<br />
Bebauungsplanes “ Auf’m Hunzel”<br />
Vorlage: BV 2009/14-002-BV<br />
5. Beratung über den Erlass einer Klarstellungssatzung für den<br />
Gemarkungsbereich “Bornstraße / Vor der Hub”<br />
Vorlage: BV 2009/14-003-BV<br />
6. Verschiedenes<br />
Singhofen, 20. August 2009 Hans Schmid<br />
Ortsgemeinde Singhofen Ortsbürgermeister<br />
Aufruf von Reihengrabstätten<br />
auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Singhofen<br />
Gemäß § 13 Absatz 4 in Verbindung mit § 22 Absatz 2 der Friedhofssatzung<br />
der Ortsgemeinde Singhofen vom 08. Juni 1984 in der<br />
derzeit gültigen Fassung wird hiermit die Abräumung nachstehender<br />
Reihengrabstätten, deren Ruhefristen von 30 Jahren abgelaufen sind,<br />
bzw. in Kürze ablaufen werden, öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Abräumung ist für Ende Februar 2010 vorgesehen. Alle zur Grabpflege<br />
verpflichteten Hinterbliebenen werden gebeten, bis zum ange-<br />
gebenen Termin die Grabsteine, Grabplatten, Grabumfassungen,<br />
Fundamente, Pflanzen und Schalen zu entfernen und die Grabstelle<br />
einzuebnen.<br />
Folgende Reihengrabstätten auf dem Friedhof der Ortsgemeinde<br />
Singhofen sind betroffen:<br />
Name Vorname Bestattungsjahr<br />
Köhler Wilhelm 1978<br />
Müller Maria 1978<br />
Heimann Emma 1978<br />
Heimann Heinrich 1978<br />
Hemmelmann Wilhelmine 1978<br />
Üdelhoven Karl 1978<br />
Klump Erna 1978<br />
Köhler Karl 1978<br />
Rüffert Karl 1978<br />
Bauer Georg 1978<br />
Clos Elise 1979<br />
Wagner Inge 1978<br />
Henn Hedwig 1978<br />
Clos Karl Adolf 1979<br />
Klein Hermann 1979<br />
Gross Emil 1979<br />
Knauf Gerd 1979<br />
Schmidt Else 1979<br />
Hartenfels Adolf 1979<br />
Euler Karl 1979<br />
Heimann Rudolf 1979<br />
Heinz Richard 1979<br />
Die Ortsgemeinde Singhofen bietet den Hinterbliebenen an, die Grabstätten<br />
gegen Kostenerstattung abräumen und entsorgen zu lassen.<br />
Hierzu wird ein kurzer schriftlicher Auftrag erbeten. Nähere Auskünfte<br />
erteilt die Friedhofsverwaltung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Nassau</strong>, Tel.: 02604-970238. Kommen die Verpflichteten der Aufforderung<br />
zum Abräumen bis zum 28. Februar 2010 nicht nach, so ist<br />
die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätten auf Kosten der<br />
Verpflichteten abzuräumen. Grabsteine etc. gehen in diesem Fall entschädigungslos<br />
in das Eigentum der Gemeinde über.<br />
56377 <strong>Nassau</strong>, 19.08.2009 In Vertretung<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong> (S) Rainer Pätzold<br />
I. Beigeordneter<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Nassau</strong>, Postfach 1107, 56371 <strong>Nassau</strong>,<br />
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.<br />
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs gilt die Widerspruchsfrist<br />
(Satz 1) nur als gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem<br />
Ablauf dieser Frist hier eingegangen ist.<br />
56377 <strong>Nassau</strong>, 19.08.2009 In Vertretung<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong> (S) Rainer Pätzold<br />
I. Beigeordneter<br />
Hinweis:<br />
Der Verwaltungsakt liegt zur Einsichtnahme von Mittwoch, 26.<br />
August 2009, bis Freitag, 04. September 2009, (montags bis freitags<br />
von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis mittwochs von 13.30<br />
Uhr bis 16.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr) bei<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong>, Rathaus, Zimmer 6,<br />
56377 <strong>Nassau</strong>, öffentlich aus.<br />
56377 <strong>Nassau</strong>, 19.08.2009 In Vertretung<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong> (S) Rainer Pätzold<br />
I. Beigeordneter<br />
Aus unserer <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Rufnummern der Grundschulen<br />
und Kindergärten<br />
in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Nassau</strong><br />
Grundschule <strong>Nassau</strong> ..................................Tel-Nr. 02604 -4700<br />
Grundschule Singhofen ..............................Tel-Nr. 02604 -4777<br />
...................................................................(01805-1257818547)<br />
Kindertagesstätte <strong>Nassau</strong> ..........................Tel-Nr. 02604 -1587<br />
Kindertagesstätte Singhofen ..............................Tel-Nr. 02604 -<br />
367 .............................................................(018051257811126)<br />
Kindertagesstätte Scheuern .........................Tel-Nr. 02604 -363<br />
Kindergarten Geisig .....................................Tel-Nr. 06776/1312<br />
Kindergarten Winden .............................Tel-Nr. 02604 -212120
<strong>Nassau</strong>er Land 11 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
Aktuelle Notizen<br />
Briefwahlunterlagen<br />
ab sofort erhältlich und auch<br />
ONLINE beantragbar<br />
Ab sofort sind die Briefwahlunterlagen im<br />
Bürgerbüro der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Nassau</strong><br />
erhältlich.<br />
Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit,<br />
mit ihrer Wahlbenachrichtigung<br />
die Erteilung eines Wahlscheines zu<br />
beantragen.<br />
Im Bürgerbüro kann auch direkt von dem<br />
Wahlrecht Gebrauch gemacht werden.<br />
Das Bürgerbüro befindet sich in den Räumen<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung,<br />
Am Adelsheimer Hof 1 in <strong>Nassau</strong> im Erdgeschoss.<br />
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen<br />
ONLINE kann auch ab sofort vorgenommen<br />
werden. Den entsprechenden Link<br />
zum Antrag finden Sie hier.<br />
Weitere Informationen erhält man gerne<br />
bei den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros.<br />
Aktuelles aus dem Rathaus<br />
Personalausweise und Reisepässe<br />
können abgeholt werden<br />
Personalausweise und Reisepässe, die bis zum 06. August 2009 beantragt<br />
wurden, können bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong>,<br />
Rathaus, Bürgerbüro (Eingang rechts), während der Dienststunden<br />
abgeholt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass vorläufige sowie<br />
abgelaufene Personalausweise und Reisepässe abzugeben sind.<br />
Öffnungszeiten des Bürgerbüros:<br />
Montag bis Mittwoch ....................................07:30 Uhr bis 16:30 Uhr<br />
Donnerstag...................................................07:30 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Freitag ..........................................................07:30 Uhr bis 12:30 Uhr<br />
Samstag .......................................................10:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />
Aus unserer Stadt<br />
Lesesommer geht zu Ende!<br />
Der Lesesommer der Stadtbibliothek<br />
<strong>Nassau</strong> neigt sich dem Ende zu. Die letzten<br />
Bewertungskarten müssen bis Donnerstag,<br />
den 27.08., in der Stadtbibliothek abgegeben werden. Die<br />
Eintrittskarten für das Mitmachabenteuer mit Ulf Blanck am 02.09.<br />
bekommen alle Kinder, die mindestens 3 Bücher gelesen haben, ab<br />
sofort in der Stadtbibliothek! Die Verleihung der Urkunden erfolgt im<br />
Anschluss der Veranstaltung.<br />
Vorlesenachmittag in der Stadtbibliothek <strong>Nassau</strong><br />
Nach der Sommerpause findet am Montag, 7. September, ab 16 Uhr<br />
wieder der Vorlesenachmittag in der Stadtbibliothek <strong>Nassau</strong> statt.<br />
Frau Heck liest eine Geschichte vor und bastelt anschließend mit den<br />
Kindern. Alle Kinder ab 4 Jahren sind herzlich eingeladen.<br />
IMPRESSUM:<br />
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen<br />
sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung<br />
für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBl. S. 153 ff.und<br />
den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden<br />
Fassungen, erscheint wöchentlich.<br />
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG,<br />
56195 Höhr-Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 /<br />
911-0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de<br />
ANZEIGEN-eMail: anzeigen@wittich-hoehr.de<br />
Redaktions-eMail: poststelle@vgnassau.de<br />
Verantwortlich für den amtlichen Teil: <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung, der Bürgermeister.Verantwortlich<br />
für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter<br />
Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter<br />
Anschrift des Verlages. Innerhalb der <strong>Verbandsgemeinde</strong> wird die Heimat- und<br />
Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro<br />
zzgl. Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen<br />
übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und<br />
Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung<br />
des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind<br />
ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine<br />
Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet<br />
werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung<br />
ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen,<br />
Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
<strong>Nassau</strong>er Land 12 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
Aktion Kinderwald 2009<br />
Stadtbürgermeister Armin Wenzel konnte am<br />
13. August 2009 im Rahmen einer kleinen Feierstunde<br />
eine neue <strong>Nassau</strong>er Bürgerin sowie<br />
deren Eltern begrüßen. Sein besonderer Dank<br />
galt Herrn Landrat Günter Kern welcher an der<br />
kleinen Feierstunde im Rathaus teilnahm. Er<br />
begrüßte ferner die Vertreter der Sponsoren<br />
der Aktion „Kinderwald“, Michaela Zimmermann<br />
(Volksbank <strong>Nassau</strong>) und Hannelore<br />
Heinz (<strong>Nassau</strong>ische Sparkasse). Es waren ferner<br />
anwesend Barbara Schröder (Leiterin der<br />
Stadtbücherei), Ursula Braun (Naturpark <strong>Nassau</strong>),<br />
Manfred Braun (Landespflege SGD<br />
Nord), Dieter Bielicki (Revierförster), Achim<br />
Steinhäuser (Fotograf) und Martin Steinhäuser<br />
(Standesbeamter). Stadtbürgermeister<br />
Armin Wenzel beglückwünschte die Eltern zu<br />
deren Nachwuchs und überreichte einen Blumenstrauß,<br />
eine Urkunde sowie einen Einkaufsgutschein.<br />
Am 21. April 2009 wurde Anna Josephine Meffert<br />
in Lahnstein geboren. Die stolzen Eltern<br />
sind Anna Hahn-Meffert und Jochen Meffert.<br />
Insgesamt wurden 9 „Neugeborene“ mit Eltern<br />
eingeladen. Schade, dass nur eine Familie an<br />
diesem Aktionstag teilnehmen konnte.<br />
Im Herbst 2009 wird dann für jedes neugeborene<br />
„<strong>Nassau</strong>er Kind“ im Rahmen einer Pflanzaktion,<br />
zu der auch die Eltern eingeladen werden,<br />
für jedes Kind ein Baum gepflanzt.<br />
Aus unserer Gemeinde<br />
- Dienethal -<br />
Seniorennachmittag in Dienethal<br />
Am Samstag, dem 05.09.2009, findet für die Ortsgemeinden Sulzbach,<br />
Dienethal und Misselberg der diesjährige Seniorennachmittag<br />
statt. Eingeladen sind alle Senioren aus den drei Ortsgemeinden.<br />
Beginn ist um 15:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Dienethal. Bürger<br />
aus Misselberg und Sulzbach werden um 14:45 Uhr an den<br />
bekannten Abfahrtsstellen abgeholt.<br />
Wir hoffen auf zahlreiche Gäste.<br />
Harald Vogt Ralf Hartenfels<br />
Ortsgemeinde Dienethal Ortsgemeinde Sulzbach<br />
Adolf Himmighofen<br />
Ortsgemeinde Misselberg<br />
- Dornholzhausen -<br />
Kindergruppe<br />
“Wir sind<br />
Hollesse” erhält<br />
Landespreis!<br />
Die Kindergruppe “Wir<br />
sind Hollesse “ hat bei<br />
dem Landeswettbewerb<br />
“Kinder- und jugendfreundlicheDorferneuerung”<br />
2009 einen Preis<br />
gewonnen der mit<br />
1000,00 € dotiert ist. Die<br />
Kindergruppe, die von<br />
Frau Ilona Köhler-Heymann<br />
ins Leben gerufen<br />
wurde und noch weiteren Müttern betreut wird, trifft sich einmal im<br />
Monat zu verschiedenen Aktivitäten.<br />
Die Aktivitäten reichen von Wanderungen zu Erkundung der Natur,<br />
über Turnübungen, Fahrten ins Theater, Erlernen von Singspielen bis<br />
hin zur Verrichtung von kleinen Tätigkeiten innerhalb der Gemeinde.<br />
Das Eichenfest haben die Kinder mit zwei Singspielen während des<br />
Rahmenprogrammes der Ortsvereine unterstützt.<br />
Die Gemeinde gratuliert der Gruppe “Wir sind Hollesse, Große und<br />
Kleine stellen gemeinsam was auf die Beine” ganz herzlich zu der<br />
Preisverleihung. Einen besonderen Dank gilt hier den Müttern, die<br />
sich in vorbildlicher Weise den Kindern annehmen.<br />
von links: Landrat Günter Kern, Michaela Zimmermann, Ursula Braun, Jochen Meffert mit<br />
Sohn Niklas, Hannelore Heinz, Anna Hahn-Meffert mit Tochter Anna Josephine, Martin Steinhäuser,<br />
Dieter Bielicki, Barbara Schröder, Manfred Braun und Stadtbürgermeister Armin<br />
Wenzel Foto: Achim Steinhäuser<br />
Die Preisverleihung, die im November diesen Jahres in Landau stattfindet,<br />
wird für die Kinder bestimmt zu ein besonderen Erlebnis werden.<br />
- Geisig -<br />
Logo für 750 Jahre Geisig<br />
Die Ortsgemeinde Geisig wird ihr Ortsjubiläum im<br />
kommenden Jahr 2010 mit einer Reihe von Veranstaltungen<br />
begehen. Als Rahmen für alle Aktivitäten<br />
hat die einheimische Künstlerin Iris Minor ein spezielles<br />
Logo entwickelt.<br />
Sie erläutert ihre Graphik wie folgt: „Das Logo zeigt<br />
Spuren in der Landschaft, die als Blick aus der Vogelperspektive<br />
auf Geisig dargestellt werden.<br />
Die schwarze Linie, die sich unten im Bild gabelt, ist<br />
die Straße. Sie führt oben nach Dornholzhausen,<br />
links nach Dessighofen und rechts nach Marienfels. Die blaue Linie,<br />
die parallel zur Straße verläuft, ist der Hombach. Die gelbe Linie, die<br />
oben im Bild die Straße nach Dornholzhausen schneidet, ist der<br />
Limes. Die grüne Fläche auf der linken Seite ist der Wald.“<br />
„Dieser eher ungewöhnliche Blick auf Geisig wird sich für viele<br />
Betrachter nicht sofort erschließen, sondern erfordert eine eingehendere<br />
Betrachtung“ meint Ortsbürgermeisterin Anita Krebs. „Aber der<br />
Schriftzug darunter schafft die Verbindung zum Ort und mit etwas<br />
Fantasie erhalten die Linien eine klare Bedeutung“ so Krebs weiter.<br />
Der Schriftzug „750 Jahre Geisig 2010“ ist von Stefan Matheisl, einem<br />
freien Mitarbeiter der Fa. Heymann GmbH in Nastätten erarbeitet worden.<br />
Das Logo ist bereits auf der Limes-Stele an der neuen Bushaltestelle<br />
zu sehen und soll ab sofort sowohl im Schriftwechsel als auch
<strong>Nassau</strong>er Land 13 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
bei allen Beiträgen im „<strong>Nassau</strong>er Land“ mitgeführt werden. Außerdem<br />
hält die Gemeinde Aufkleber bereit, die kostenlos abgegeben<br />
werden, z. B. für PKWs oder andere Fahrzeuge.<br />
Geisig ist „online“<br />
Rechtzeitig vor den kommenden 750-Jahr-Feiern in<br />
2010 wurde der Internetauftritt der Ortsgemeinde<br />
Geisig fertiggestellt. Zwar geht die Ortsgemeinde<br />
nicht nur wegen des Ortsjubiläums online; aber das<br />
Internet ist, neben der Zeitung, die ideale Plattform,<br />
um die Bürgerinnen und Bürger schnell und direkt zu<br />
informieren, insbesondere auch über die vielen Aktivitäten,<br />
die im kommenden Jahr geplant sind. So soll<br />
ab jetzt laufend über die Vorbereitungen für die einzelnen<br />
Veranstaltungen berichtet und so das Interesse<br />
der Bürgerinnen und Bürger geweckt werden.<br />
Webentwickler und Designer Mario Wilhelm (rechts) bespricht die Einzelheiten<br />
des Internetauftritts der Gemeinde Geisig mit der Ortsbürgermeisterin<br />
Anita Krebs. Diese zeigt sich beeindruckt vom Umfang<br />
der Informationen, die zusammengetragen wurden und vom modernen<br />
und ansprechenden Aufbau der Seiten.<br />
Aber der Internetauftritt dient auch dazu, jeden, egal woher, über Geisig<br />
zu informieren. Sei es darüber, wo es liegt, wie man es findet, was<br />
Geisig zu bieten hat und wann etwas los ist. „Wir hoffen, dass die<br />
Internetnutzer einen ersten, hoffentlich guten Eindruck von unserer<br />
Taunusgemeinde bekommen“, sagt Ortsbürgermeisterin Anita Krebs.<br />
Sie bedankt sich sehr bei Mario Wilhelm, der als Internet-Fachmann<br />
den Auftritt gestaltet und die Informationen aufbereitet hat. „Wichtig<br />
ist, dass die Seiten aktuell bleiben und alle wichtigen Informationen<br />
eingestellt werden. Dies ist eine dauernde Aufgabe“, betont Mario Wilhelm.<br />
„Es wäre schön, wenn sich ein Redaktionsteam von 3 - 4 Leuten<br />
zusammen finden würde und sich ständig um aktuelle Informationen<br />
kümmert.“ Wer an dieser Aufgabe Interesse hat, kann sich bei<br />
Anita Krebs melden, zum Beispiel über die Seite „Kontakt“.<br />
Noch ist nicht alles fertig! Es fehlen noch die Rubriken „Limes“ und<br />
„Freizeit“, sowie bei anderen Rubriken noch bestimmte Unterkapitel.<br />
Aber der Anfang ist gemacht und „fertig“ wird der Auftritt wohl nie sein,<br />
denn es wird immer gute Gründe für Aktualisierungen und Verbesserungen<br />
geben. „Das erste Feedback von Besuchern der Website<br />
ist durchaus sehr positiv. Gelobt wird die gelungene Zusammenstellung<br />
von wichtigen Informationen und Illustrationen über die Ortsgemeinde“,<br />
sagt Berthold Krebs, der die meisten Informationen für den<br />
Internetauftritt zusammengetragen hat.<br />
Die Internet-Adresse lautet: www.geisig.de<br />
- Seelbach -<br />
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters fällt aus<br />
Frank Puchtler, Mitglied des Landtages und Alexander Schweitzer<br />
vom Wirtschafts und Verkehrsministerium treffen sich am 31.08.09<br />
um 16.30 Uhr in der Gemeinde Seelbach am Ortsausgang Richtung<br />
Kördorf. Es geht um den geplanten Ausbau der L 324, anschließend<br />
wird noch die Firma - Fischer Kunststofftechnik besichtigt. Daher fällt<br />
am Montag, den 31.08.09, die Sprechstunde aus.<br />
- Weinähr -<br />
Anleinpflicht für Hunde<br />
Am 14. August wurde auf dem Bachweg (in der Nähe des Kinderspielplatzes)<br />
eine Frau von einem freilaufenden Hund durch einen<br />
Biss in den Unterarm so schwer verletzt, dass sie in einem Krankenhaus<br />
ärztlich behandelt werden musste.<br />
Diesen Vorfall nehme ich zum Anlass, um noch einmal auf die am<br />
01.01.2009 in Kraft getretene „Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung<br />
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen<br />
Straßen und in öffentlichen Anlagen der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Nassau</strong>“ hinzuweisen.<br />
In dieser Verordnung ist die Anleinpflicht für Hunde im § 2 klar geregelt.<br />
Auch nachzulesen auf unserer Internetseite www.weinaehr.de<br />
Für alle Hundehalter sollte ebenso bekannt, wie selbstverständlich<br />
sein, dass Hunde auf den Spielplätzen nichts zu suchen haben!<br />
Ich bitte künftig um Beachtung!<br />
Mathias Schliemann, Ortsbürgermeister<br />
Feuerwehrinformationen<br />
Stammtisch der Ehrenmitglieder<br />
der FFW Scheuern trifft sich<br />
Der Stammtisch der Ehrenmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Scheuern trifft sich am Freitag, dem 28. August 2009, um 19:00 Uhr,<br />
im Hotel „Zum Goldenen Faß“ in <strong>Nassau</strong>.<br />
Soziale Dienste<br />
Weitere Helfer(innen) für „Emser Tafel“ gesucht<br />
Menschen mit einem geringen Einkommen aus den <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />
Bad Ems und <strong>Nassau</strong> können die Hilfe der „Emser Tafel“<br />
erhalten. Betroffene bekommen im Tafelladen wöchentlich Lebensmittel.<br />
Ein Fahrdienst holt die gespendeten Lebensmittel mit einem<br />
Kühlfahrzeug in den Einkaufsmärkten der Region ab. Insbesondere<br />
für den Ladendienst an Vormittagen sowie für den Fahrdienst mit<br />
einem Kühlfahrzeug werden derzeit noch Frauen und Männer im Rahmen<br />
einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt.<br />
Interessenten wenden sich an den Träger der Tafelarbeit, dem Diakonischen<br />
Werk Rhein-Lahn in Bad Ems, Am alten Rathaus, Telefon<br />
02603/962330. Ansprechpartnerin ist Ulrike Pommerenke auch für<br />
weitere Informationen.<br />
Gesprächskreis für Angehörige<br />
von Menschen mit Behinderung<br />
Zum Gesprächskreis wird für Freitag, den 28.08.2009, von 18:30<br />
- 20:00 Uhr im Nebenraum der Orgelpfeife in den Heime Scheuern<br />
herzlich eingeladen.<br />
An diesem Abend wird Herr Arens von der Betreuungsbehörde des<br />
Rhein-Lahn-Kreises zu Gast sein und Fragen zum Betreuungsrecht<br />
beantworten.<br />
Gerne wird für die Zeit des Gesprächskreises ein Betreuungsangebot<br />
für den Angehörigen/ die Angehörige organisiert. Für Fragen zum<br />
Angebot steht Svenja Schwarz-Bremer unter 02604/979-147 oder<br />
unter info@heime-scheuern.de gerne zur Verfügung.<br />
Herbstsammlung steht<br />
unter dem Thema „Armut“<br />
Arme Eltern haben arme Kinder, die arme Eltern werden<br />
„Armut“ lautet das Motto, für das Kirchenvorsteher und Ehrenamtliche<br />
mancher evangelischer Kirchengemeinden im September von<br />
Haus zu Haus gehen und um Spenden bitten. „Arme Eltern haben<br />
arme Kinder, die wieder arme Eltern werden“, schreibt der Vorstandsvorsitzende<br />
des Diakonischen Werkes in Hessen und <strong>Nassau</strong>,<br />
Dr.Wolfgang Gern. Dass in Deutschland 8 Millionen Menschen von<br />
Fürsorgeleistungen leben, davon 2,2 Millionen Kinder und Jugendliche,<br />
schlägt deutlich auch bis in den Rhein-Lahn-Kreis durch.<br />
In Nastätten sitzt Frau M. in der Sprechstunde und weint, weil sie ihre<br />
Stromrechnung nicht mehr bezahlen kann. Das Problem von Menschen,<br />
die an den Rand der Gesellschaft geraten sind, ist dabei nicht<br />
einfach mit Geld zu lösen. Wie die Leiterin des Diakonischen Werkes<br />
Rhein-Lahn Ulrike Pommerenke erläutert, geraten immer mehr Menschen<br />
seit Einführung des Arbeitslosengeldes II und die gekürzte<br />
staatliche Unterstützung im Jahre 2005 in einen sozialen Abstieg.<br />
Von Diez bis Lahnstein sind Menschen von einer Gesetzgebung<br />
betroffen, in der sie - zumeist ohne eigene Schuld - arbeitslos werden<br />
und bald danach in die Bedürftigkeit fallen. Was dann bedeutet,<br />
das sie ihr gesamtes Einkommen für die Ernährung und die Kosten<br />
der Wohnung benötigen. Weder für Urlaub, kulturelle Angebote wie<br />
Kino, Theater oder Konzerte und noch nicht einmal für eine Tafel<br />
Schokolade oder die Portion Eis im Sommer bleibt etwas im Geldbeutel.<br />
Bitter sei dies insbesondere für Kinder und Jugendliche, wo<br />
neue Schulbücher oder die Klassenfahrt der Tochter unmittelbar zum<br />
Familienproblem generieren. Jeder 13. Kreisbewohner ist nach Mei-
<strong>Nassau</strong>er Land 14 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
nung der Diakonie von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fast<br />
zur Gänze ausgeschlossen. In den Dienststellen in Diez, Nastätten<br />
und Bad Ems werden Menschen professionell beraten mit dem Ziel<br />
einer Hilfe zur Selbsthilfe. Stark nachgefragt sind derzeit fachliche<br />
Informationen, welche Sozialgesetze im jeweiligen Notfall beansprucht<br />
werden können. Die Diakonie hilft darüber hinaus mit Geldern<br />
aus staatlichen oder kirchlichen Stiftungen oder gibt Lebensmittel im<br />
Rahmen der Tafelarbeit. Mehr als 140 ehrenamtliche Frauen und<br />
Männer unterstützen darüber hinaus die Arbeit des Diakonischen<br />
Werkes Rhein-Lahn völlig unentgeltlich als Suchtkrankenhelfer, in<br />
Selbsthilfegruppen, in der Arbeit mit psychisch Erkrankten oder in der<br />
<strong>Ausgabe</strong> von Lebensmitteln. Für die vielfältigen Aufgaben sozialer<br />
Beratung und Hilfe werden beteiligte Kirchengemeinden ab dem 13.<br />
September im Rahmen einer Haus- und Straßensammlungen oder<br />
im Gemeindebrief um Spenden bitten.<br />
Touristik im <strong>Nassau</strong>er Land<br />
<strong>Nassau</strong>er Funzelführung<br />
Am Freitag, dem 28. August 2009, gibt es die nächste „<strong>Nassau</strong>er Funzelführung“.<br />
Um 22.00 Uhr ist Treffpunkt am historischen Rathaus.<br />
Mit kleinen Laternen ausgestattet erfahren die Teilnehmer im Rahmen<br />
der einstündigen Führung alles über die Geschichte der Stadt<br />
<strong>Nassau</strong> und deren Persönlichkeiten. Zum Abschluss gibt es für alle<br />
Teilnehmer im Schlosshof noch einen „Alten <strong>Nassau</strong>er“. Der Preis pro<br />
Person beträgt 4,- €. Gruppen ab 8 Personen werden um Voranmeldung<br />
gebeten. Nähere Informationen zu der „Funzelführung“ erhält<br />
man über die Tourist-Information „<strong>Nassau</strong>er Land“, <strong>Nassau</strong>,Tel.:<br />
02604/952521.<br />
Zur Information<br />
Informationsveranstaltung<br />
“Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)?“<br />
Wer kann wann und unter welchen Voraussetzungen Altersrente<br />
erhalten? Wann sind Rentenabschläge möglich?<br />
Rund um die Altersrente informiert die Deutsche Rentenversicherung<br />
Rheinland-Pfalz bei einer Informationsveranstaltung am Dienstag,<br />
den 15. September, um 16:30 Uhr in der Auskunfts- und Beratungsstelle,<br />
Hohenfelder Straße 7-9 in Koblenz.<br />
Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos.<br />
Eine Anmeldung ist erforderlich. Telefon 0261 988160, Fax 0261<br />
98816190 oder E-Mail aub-stelle-koblenz@drv-rlp.de<br />
Dienstleistungszentrum Ländlicher<br />
Raum Westerwald-Osteifel, Montabaur<br />
Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel,<br />
Montabaur bietet nachfolgende Weiterbildungsveranstaltungen an,<br />
mit dem Thema:<br />
Aktuelle Versuchsergebnisse, Sortenempfehlungen und Pflanzenschutzmaßnahmen<br />
zur Herbstaussaat<br />
Dienstag, den 01.09.2009, um 20:00 Uhr in Rettert, Gasthof Gemmer<br />
Mittwoch, den 02.09.2009 um 20:00 Uhr in Mudenbach, Gasthaus<br />
Zur Linde<br />
Referenten: Stefan Ernert und Peter Zilles, DLR Westerwald-Osteifel<br />
Montabaur.<br />
Dickmachern auf der Spur -<br />
Ampelcheck schafft den Durchblick!<br />
Lebensmittel bewusster auswählen und dafür zum Beispiel wissen<br />
wie der Zuckergehalt der Lieblings-Frühstücksflocken zu bewerten<br />
ist? Oder auf den ersten Blick erkennen, welche Tiefkühlpizza weniger<br />
Fett enthält und wie es mit dem Salzgehalt aussieht?<br />
Die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Iris<br />
Brenner enttarnt gemeinsam mit Teilnehmern an Hand der Ampelcheck-Karte<br />
Dickmacher und Zuckerbomben. Bringen Sie doch einfach<br />
die Verpackung Ihrer Lieblingsprodukte mit.<br />
Im Rahmen eines Info-Nachmittags am Dienstag, den 8. September<br />
2009 zeigt die Ernährungsberaterin bei der Verbraucherberatung<br />
Koblenz, Pfuhlgasse 11 (2.Stock) in einer unterhaltsamen Stunde ab<br />
14 Uhr, wie die Fett- und Zuckerfallen entlarvt werden. Mit der Ampelcheck-Karte<br />
als neuem Einkaufsbegleiter lernt man so bei künftigen<br />
Einkäufen die Fallen zu umgehen. Die Teilnahme kostet 2,50 €. Eine<br />
Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen erforderlich und wird<br />
unter der Rufnummer 0261-12727 (montags, mittwochs und donnerstags<br />
von 9 bis 17 Uhr) entgegengenommen.<br />
LIMES ERLEBNISTAG<br />
So. 20. SEPT.2009<br />
BECHELN<br />
LAHNSTEIN<br />
von v on 10.00 bis 18.00 Uhr<br />
10.30 Uhr: Geführte Wanderung ab Forstmühle nach Becheln<br />
auf dem „Zwei-Welterben-Weg“ (ehemalige Trasse der <strong>Nassau</strong>ischen Kleinbahn)<br />
„Landgasthof Am Limes“in Becheln :<br />
Aktionsprogramm zum Mitmachen und Ausstellung zum römischen Leben und mehr<br />
Veranstaltungsgelände „Bechelner Limes-Meile“ mit Aktionsprogramm<br />
vom „Landgasthof Am Limes“ bis zum „Grauen Stein“<br />
• Limes-Rallye für Kinder<br />
• Germanenlager „Ars Replica“ (mit Informationen über Leben, Arbeiten,<br />
Ernährung und Körperpflege bei den Germanen im 1. Jahrhundert)<br />
• Römerlager „Cohors XXVI Broele Trans Rhenum“<br />
mit Informationen über das Leben der römischen Kohorten am Limes,<br />
Kunsthandwerk, Schaukämpfe<br />
• Straßenmaler-Aktion und Malworkshop für Kinder am Friedhofs-Parkplatz<br />
• Kostenlose Planwagenfahrten auf der „Limes-Meile“<br />
• Römische Speisen und Getränke, Imbiss<br />
Der<br />
Erlebnistag<br />
für die<br />
ganze<br />
Familie<br />
Ganztägig kostenloser<br />
Bustransfer zwischen<br />
Lahnstein (Bahnhof<br />
Niederlahnstein)<br />
und Becheln<br />
Das ganze Programm unter:<br />
www.limes-live.de<br />
Becheln Lahnstein<br />
Hintergrundgrafik: Markus Meinen (GKE) / Foto: D. Oster / Hamm-Design<br />
Wirtschaftsförderungs-<br />
Gesellschaft Rhein-Lahn<br />
Flyer mit weiteren Informationen zum Programm von “Limes live” und<br />
zum Limes bei Becheln sind bei der Tourist-Information bei der Touristik<br />
im <strong>Nassau</strong>er Land in <strong>Nassau</strong> erhältlich.<br />
„Ganz sicher“ beim BIZ-Donnerstag<br />
Wer sich bei der Bundeswehr, Bundespolizei oder beim Zoll bewerben<br />
möchte, bekommt im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur<br />
für Arbeit Montabaur alle wichtigen Infos - zum Beispiel über Einstellungsvoraussetzungen<br />
und Aufgabengebiete. In der Reihe „…<br />
und donnerstags ins BIZ“ sind am 3. September ab 13 Uhr Einstellungsberater<br />
für diese Berufe zu Gast. An diesem Nachmittag, der<br />
unter dem Motto „Ganz sicher“ steht, können auch im persönlichen<br />
Gespräch Fragen geklärt werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich:<br />
Wer Interesse hat, kommt einfach zwischen 13 Uhr und 18 Uhr<br />
ins BiZ. Die Adresse: Tonnerrestraße 1 in Montabaur. Weitere Auskünfte<br />
gibt´s beim BiZ-Team unter Telefon 02602/123256.<br />
Aufruf zur Teilnahme an der Landesprämierung<br />
für Wein und Sekt<br />
Zur Förderung der Erzeugung qualitativ herausragender Qualitäts-,<br />
Prädikatsweine und Sekte veranstaltet die Landwirtschaftskammer<br />
jährlich, verteilt auf sechs Termine, die Landesprämierung für Wein<br />
und Sekt. Zur Teilnahme aufgerufen sind Betriebe, die Wein erzeugen<br />
oder abfüllen (Winzer, Kellerei, Erzeugergemeinschaft). Anstellungstermin<br />
bei allen Weinbauämtern und Dienststellen der Kammer<br />
für die sechs Prüftermine ist jeweils der 15. eines ungeraden Monats,<br />
also Januar, März, Mai, Juli, September und November. Es gelten die<br />
Bestimmungen der Landesprä-mierung. Diese sowie alle Informationen<br />
dazu finden sich auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer<br />
www.lwk-rlp.de unter Weinbau und Wein- und Sektprämierung.<br />
Der Wettbewerb ist der mit Abstand größte dieser Art in Deutschland,<br />
zu dem von über 1.800 Betrieben rund 19.500 Erzeugnisse aus den<br />
sechs rheinland-pfälzischen Anbaugebieten vorgestellt werden. Die<br />
Weine und Sekte werden nach fachlichen Gesichtspunkten sortiert<br />
ohne Kenntnis der engeren geografischen und betrieblichen Herkunft<br />
den Sachverständigenkommissionen zur Beurteilung vorgestellt. Als
<strong>Nassau</strong>er Land 15 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
Sachverständige werden nur in der Sensorik besonders geschulte<br />
und in der Weinbewertung erfahrene Personen herangezogen.<br />
Die Bewertung der Weine und Sekte wird nach dem für die amtliche<br />
Qualitätsweinprüfung in der Weinverordnung vorgeschriebenen<br />
Bewertungsschema vorgenommen. Nur deutlich über dem Durchschnitt<br />
liegende Erzeugnisse werden mit einer Preismünze ausgezeichnet.<br />
Ausgezeichnete Weine und Sekte sind erkennbar an der<br />
Medaille in Gold, Silber oder Bronze auf den Flaschen. Goldprämierte<br />
Weine haben die Chance, einmal im Jahr beim Wettbewerb der<br />
Besten Siegerwein des Jahres zu werden. Die Ergebnisse der Landesprämierung<br />
werden in Prämierungsverzeichnissen und im Internet<br />
veröffentlicht. Auskünfte erteilt die Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />
Pfalz in Bad Kreuznach, Tel. 0671/793-0, E-Mail: info@lwk-rlp.de.<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
Evangelische Kirchengemeinde<br />
<strong>Nassau</strong>/Lahn mit Winden<br />
Pfarramt <strong>Nassau</strong>/L. mit Winden: Pfarrerin Dr. Menzel-Wortmann,<br />
Mittelpfad 38, 56377 <strong>Nassau</strong> , Tel.-Nr. 1551, Fax-Nr. 942117, Sprechstunde<br />
im Ev. Gemeindehaus <strong>Nassau</strong> (gegenüber dem Bahnhof) freitags,<br />
18.00 Uhr<br />
Gemeindebüro: Bahnhofstraße 14, Telefon: 1820; Öffnungszeiten:<br />
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr (Fax-Nr.<br />
02604/951128; email: KGM.nassau@t-online.de)<br />
Veranstaltungen vom 26. August bis 02. September 2009<br />
MITTWOCH, 26.08. 18.00 Uhr Probe des Posaunenchores nach<br />
Absprache im Ev. Gemeindehaus<br />
DONNERSTAG, 27.08. 10.00 Uhr Morgenandacht 19.30 Uhr „Gebet<br />
der Sammlung“ mit Pfarrer Rolf Boge, Holzappel, im Ev. Gemeindehaus<br />
<strong>Nassau</strong><br />
FREITAG, 28.08. 09.00 Uhr Schulgottesdienst für die Klassen 2 - 4<br />
in der kath. Kirche <strong>Nassau</strong><br />
SONNTAG, 30.08. 10.15 Uhr Gottesdienst (Frau W. Strate), Kollekte<br />
für die eigene Gemeinde<br />
MONTAG, 31.08. 17.00 Uhr Konfirmandenunterricht im Ev. Gemeindehaus<br />
<strong>Nassau</strong><br />
DIENSTAG, 01.09. 19.00 Uhr Mütterkreis im Ev. Gemeindehaus<br />
MITTWOCH, 02.09. 18.00 Uhr Probe des Posaunenchores nach<br />
Absprache im Ev. Gemeindehaus<br />
Geschichten - Telefon“ - 02603/919211 - die Hotline für Kids im<br />
Rhein-Lahn<br />
23.08. - 29.08.2009 „Hudson Taylor -6-“<br />
30.08. - 05.09.2009 „Der gute Hirte“<br />
Evangelische Kirchengemeinde <strong>Nassau</strong>/Lahn<br />
Herzliche Einladung!<br />
�#/2� �#/2� �#/2� �#/2� �-� �-� �-� �-� �27 �27 �27 �27 78���/ 78���/ 78���/<br />
� /6�+6. $/678//1/2�<br />
78���/ 92�� 92��<br />
92�� 92��<br />
Atem und Stille finden<br />
beim<br />
/,/8 /,/8 ./6 ./6 #+���921 #+���921 #+���921 #+���921<br />
mit Pfarrer Rolf Boge aus Holzappel<br />
am<br />
Donnerstag, dem 27. August 2009<br />
und am<br />
Donnerstag, dem 03. September 2009<br />
um 19.30 Uhr<br />
im Evangelischen Gemeindehaus Beielstein in<br />
<strong>Nassau</strong> (Bahnhofstraße 14, gegenüber dem<br />
<strong>Nassau</strong>er Bahnhof)<br />
Kirchliche Nachrichten der Ev.<br />
Kirchengemeinden Kördorf und Obernhof<br />
Pfarramt Kördorf und Obernhof: Dörsbachstr. 1, 56370 Kördorf, Tel.<br />
06486/6288<br />
Gottesdienste:<br />
29.08.2009, 13.30 Uhr Gottesdienst anlässlich der Trauung von<br />
Tamara und Mario Müller und Taufe von Sirka Müller in Kördorf<br />
30.08.2009, 9.00 Uhr Gottesdienst in Obernhof, 10.15 Uhr Gottesdienst<br />
in Kördorf<br />
Veranstaltungen in der Kirchengemeinde Kördorf:<br />
Dienstag, 01.09.2009, 15.00 Uhr Konfirmandenunterricht (Gruppe 1),<br />
16.30 Uhr Konfirmandenunterricht (Gruppe 2)<br />
Die Kirchenchöre treffen sich nach Absprache.<br />
Veranstaltungen in der Kirchengemeinde Obernhof<br />
Mittwoch, 26.08.2009 19.30 Uhr Kirchenchor im Pfarrhaus in<br />
Obernhof<br />
Donnerstag, 27.08.2009, 17.00 Uhr Konfirmandenunterricht im Pfarrhaus<br />
in Obernhof<br />
Mittwoch, 02.09.2009, 19:30 Uhr Kirchenchor im Pfarrhaus in Obernhof<br />
Ev. Kirchengemeinden Becheln,<br />
Dornholzhausen (mit Dessighofen und Geisig),<br />
Schweighausen (mit Oberwies)<br />
Sonntag, 30. August 2009: 10:00 Uhr: Gottesdienst in Becheln, 11:00<br />
Uhr: Gottesdienst in Dornholzhausen<br />
Pfarrer Martin Ufer, ev. Kirchengemeinde, 56<strong>35</strong>7 Dornholzhausen,<br />
Ringstr. 30, Tel. 02604/4495, Fax: 02604/6587.<br />
Öffnungszeiten Gemeindebüro: dienstags und donnerstags von 8:30<br />
bis 11:00 Uhr.<br />
Jungschar:<br />
Mittwochs ab 17:15 Uhr in Becheln<br />
Freitags ab 17:00 Uhr in Geisig im Sitzungszimmer<br />
Jugendgruppen:<br />
Montags ab 18:15 Uhr in Becheln (Mädchenkreis)<br />
Freitags ab 18:30 Uhr in Becheln (Indiaca unter 14 Jahre)<br />
Freitags ab 19:30 Uhr in Becheln (Indiaca über 14 Jahre)<br />
Posaunenchorprobe:<br />
Dienstags ab 19:30 Uhr in Schweighausen<br />
Gospelchorprobe:<br />
Donnerstags: 19:30 bis 21:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in<br />
Becheln<br />
Ev. Kirchengemeinde Hömberg/Zimmerschied<br />
Ev. Pfarramt Pfarrerin Monika Sommer<br />
Lahnstraße 63, 56132 Dausenau, Tel. 02603-6256,<br />
E-Mail: sommer.monika@web.de<br />
Sonntag, 30. August 2009, 17.30 Uhr Abendgottesdienst (Pfarrerin<br />
Monika Sommer)<br />
Ev. Kirchengemeinde Singhofen<br />
Pfarramt Singhofen, Pfarrer Andreas Heil, Mühlbachstraße 8, 56379<br />
Singhofen, Tel. 02604-4076, Email: ek-singhofen@arcor.de<br />
Bürostunden: Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr; Donnerstag 9.00 - 11.00 Uhr<br />
SONNTAG, 30.08.2009 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst<br />
12. Sonntag nach Trinitatis<br />
Montag, 31.08.2009 15.00 Uhr jüngere Jungschar<br />
Ansprechpartnerin: Tabea Metz, Tel. 06772-969585 und Julian<br />
Schmidt, Tel. 02604-8906<br />
Montag, 31.08.2009 19.30 Uhr Gesangsgruppe „NiedToSing“ Ev.<br />
Gemeindehaus<br />
Informationen bei Volker Becker, Tel. 06772-7701<br />
Alle sangesfreudigen Menschen sind uns herzlich willkommen.<br />
Dienstag, 01.09.2009 19.00 Uhr Frauensingkreis im Ev. Gemeindehaus<br />
Informationen bei Wilma Schmidt, Tel. 02604-4346<br />
Landeskirchliche Gemeinschaft Singhofen<br />
Kontaktadresse: Prediger i.R. Herbert Klump Schulstraße 10, Tel. /<br />
Fax. 02604/951919<br />
Seelsorge: Hilfe und Begleitung<br />
Jugendkreis: Freitag, 28. August 2009 um 20.00 Uhr. Thema: Rain Man<br />
Familiengottesdienst: Sonntag, 30. August 2009 um 11.00 Uhr.<br />
Danach Sommerfest im Gemeinschaftsgarten. Thema: Ich will dem<br />
Herrn singen, dass er so wohl an mir tut.<br />
Beide Veranstaltungen finden im Haus der Evang. Gemeinschaft,<br />
Miehlen, In der Gewann 7, statt.<br />
Hauskreis: Donnerstag, 27. August 2009 um 20.00 Uhr bei Fam.<br />
Gödickemeier, Pfarrgasse 1, 56379 Singhofen. Herzliche Einladung.
<strong>Nassau</strong>er Land 16 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
Ev. Kirchengemeinde Niedertiefenbach<br />
mit den Orten Lollschied, Pohl, Roth und Niedertiefenbach.<br />
Pfarramt Singhofen, Pfarrer Andreas Heil, Mühlbachstraße 8, 56379<br />
Singhofen, Tel. 02604-4076, Email: ek-singhofen@arcor.de<br />
Bürostunden:<br />
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr, Donnerstag 9.00 - 11.00 Uhr<br />
SAMSTAG, 29.08.2009, 12. Sonntag nach Trinitatis, 18.00 Uhr Gottesdienst<br />
Montag, 31.08.2009, 19.30 Uhr Gesangsgruppe „NiedToSing“, Ev.<br />
Gemeindehaus Singhofen<br />
Infos bei Volker Becker, Tel. 06772-7701<br />
Alle sangesfreudigen Menschen sind uns herzlich willkommen.<br />
Kath. Kirche im <strong>Nassau</strong>er Land<br />
Gemeinsame Gottesdienstordnung der Pfarreien St. Bonifatius-<br />
<strong>Nassau</strong>, St. Margareta-Arnstein und St. Willibrord-Winden<br />
Pfarrverwalter: Pater Bornefeld, Kloster Arnstein bei Obernhof, Tel.:<br />
02604/1412 oder 97040<br />
Pastoralreferent Michael Staude, <strong>Nassau</strong>, Tel.:02604/942212<br />
Öffnungszeiten der Pfarrbüros:<br />
Arnstein bei Obernhof: mo, do, fr von 9.00 bis 12.00 Uhr, Tel.:<br />
02604/1412, Fax: 02604/970466;<br />
E-mail: pfarramt.arnstein-obernhof@online.de<br />
<strong>Nassau</strong>, Emser Straße 18: mo, mi, do, fr von 9.00 bis 12.00 Uhr<br />
Tel.: 02604/942212, Fax: 02604/942214;<br />
E-mail: st.bonifatius.nassau@t-online.de<br />
Winden, Hahnenstr. 4: di von 9.00 bis 12.00 Uhr und do von 15.00 bis<br />
18.00 Uhr, Tel.: 02604/4746; E-mail: st.willibrord.winden@online.de<br />
Gottesdienste, Informationen und Termine<br />
St. Bonifatius-<strong>Nassau</strong><br />
mit den Orten Bergnassau, Dausenau, Dienethal, Dornholzhausen,<br />
Hömberg, Misselberg, Oberwies, Scheuern, Schweighausen,<br />
Sulzbach und Zimmerschied<br />
Hinweis: alle Angaben gelten für den Ort <strong>Nassau</strong> und die Pfarrkirche,<br />
soweit nicht anders vermerkt.<br />
sonntags, 9.15 Uhr Amt im Marienkrankenhaus; 10.30 Uhr Amt<br />
donnerstags, 18.30 Uhr Hl. Messe<br />
werktags außer samstags 18.30 Uhr, Hl. Messe im Marienkrankenhaus<br />
montags, 19.00 Uhr Scholaprobe<br />
St. Margareta - Arnstein<br />
mit den Orten Arnstein (bei Obernhof), Attenhausen, Berg,<br />
Bremberg, Obernhof, Seelbach, Singhofen, Weinähr<br />
Samstag, 29.08.2009, 16.30 Dankamt zur Goldenen Hochzeit in<br />
Arnstein; 18.30 Uhr Vorabendmesse in Winden<br />
Sonntag, 30.08.2009, 14.00 Taufgottesdienst in Singhofen<br />
sonntags, 10.30 Uhr Amt in Arnstein<br />
montags, 18.30 Uhr Hl. Messe in Weinähr<br />
dienstags, 18.30 Uhr Hl. Messe in Singhofen<br />
freitags, 18.30 Uhr Hl. Messe in Seelbach<br />
montags und samstags, 7.30 Uhr,<br />
Hl. Messe in Arnstein (Hauskapelle)<br />
dienstags, mittwochs, donnerstags,<br />
11.00 Uhr Pilgermesse in Arnstein<br />
St. Willibrord - Winden<br />
Samstag, 29.08.2009, 18.30 Uhr Vorabendmesse<br />
Freitag, 04.09.2009, 18.00 Uhr Eucharistische Anbetung entfällt; verlegt<br />
auf 11.09.2009<br />
mittwochs, 18.30 Uhr Hl. Messe<br />
Hinweis: Die Eltern-Kind-Gruppe trifft sich am Freitag, 28.08. und<br />
04.09.2009 um 10.30 Uhr im Pfarrheim, Information bei Angela Wolf,<br />
Tel.: 943773<br />
Ökumenische Gottesdienste zum Schulanfang<br />
Dienstag, 25. August 2009 , 9.00 Uhr in St. Bonifatius-<strong>Nassau</strong> für das<br />
5. Schuljahr (Schulzentrum-<strong>Nassau</strong>); 9.15 Uhr in der Johanniskirche-<br />
<strong>Nassau</strong> für das 1. Schuljahr (Grundschule-<strong>Nassau</strong>)<br />
9.30 Uhr in der Evang. Kirche Singhofen für das 1. Schuljahr (Grundschule<br />
Singhofen)<br />
Freitag, 28. August 2009, 9.00 Uhr in St. Bonifatius-<strong>Nassau</strong> für die<br />
Klassen 2-4 der Grundschule <strong>Nassau</strong><br />
Krankenkommunion in den Pfarreien Arnstein,<br />
<strong>Nassau</strong> und Winden im September<br />
Der Termin für den Besuch von P. Peter Harr wird mit denjenigen, die<br />
angemeldet sind, telefonisch abgesprochen. Wer außerdem den<br />
Besuch des Pfarrers für sich oder einen Angehörigen wünscht, meldet<br />
sich bitte bei P. Peter Harr, Tel.: 02604/9704-42 oder in einem der<br />
Pfarrbüros.<br />
Kath. Pfarramt St. Petrus, Katzenelnbogen<br />
SONNTAG, 30.08.2009, 08:30 Uhr hl. Messe; 15:00 Uhr Einführung<br />
des neuen Weihbischofs im Dom zu Limburg<br />
DIENSTAG, 01.09.2009, 10:30 Uhr hl. Messe im Seniorenstift<br />
MITTWOCH, 02.09.2009, 20:00 Uhr PGR-Sitzung<br />
DONNERSTAG, 03.09.2009, 07:45 Uhr Abfahrt ab Dörsbachbrücke<br />
zum Tagesausflug der 3 Pfarreien<br />
FREITAG, 04.09.2009, 18:00 Uhr Aktion mitmachen! „Anbetung und<br />
Verehrung“ Herz-Jesu-Freitag; 18:30 Uhr hl. Messe<br />
SAMSTAG, 05.09.2009, 09:30 Uhr Firmvorbereitungstreffen in Zollhaus;<br />
18:00 Uhr Vorabendmesse<br />
Kath. Pfarramt, Mariä Himmelfahrt Pohl<br />
Donnerstag, 27.08. 17:30 Uhr hl. Messe<br />
Sonntag, 30.08. 10:00 Uhr Hochamt; 15:00 Uhr Einführung des neuen<br />
Weihbischofs im Dom zu Limburg<br />
Donnerstag, 03.09. 08.00 Uhr Abfahrt ab Kirche zum Tagesausflug<br />
der 3 Pfarreien<br />
Samstag, 05.09. 09:30 Uhr Firmvorbereitungstreffen in Zollhaus<br />
Sonntag, 06.09. 08:30 Uhr hl. Messe<br />
Für den Pastoralen Raum Katzenelnbogen, Pohl, Zollhaus:<br />
Pfarrer Bruder Friedrich Neumüller ist unter der Tel.-Nr. 06486/6214<br />
in Katzenelnbogen zu erreichen.<br />
Katholische Pfarrei St. Peter u. Paul<br />
56<strong>35</strong>5 Nastätten Tel.-Nr. 96772/94437 Fax-Nr. 06772/94438<br />
E-mail: kath.kirche-nastaetten@t-online.de<br />
Freitag, 28.08.2009, hl. Augustinus, 10:30 Uhr hl. Messe im Altenund<br />
Pflegeheim des Paulinenstiftes Nastätten<br />
Samstag, 29.08.2009, 16:00 Uhr Nastätten Beichtgelegenheit, 18:30<br />
Uhr Holzhausen Vorabendmesse<br />
Sonntag, 30.08.2009, 09:30 Uhr Nastätten Hochamt<br />
Montag, 31.08.2009, 09:15 Uhr Nastätten hl. Messe für die Pfarrgemeinde<br />
Dienstag, 01.09.2009, 09:15 Uhr Nastätten hl. Messe<br />
Mittwoch, 02.09.2009, 09:15 Uhr Nastätten Gemeinschaftsmesse<br />
Donnerstag, 03.09.2009, 09:15 Uhr Nastätten hl. Messe<br />
Kath. Pfarrheim in Nastätten<br />
Nastätter Tanzkreis: dienstags, 16:00 - 17:30 Uhr, großer Saal<br />
Mutter-Kind-Gruppe: mittwochs u. donnerstags, 10:00 - 11:30 Uhr,<br />
großer Saal<br />
Kinderchor: donnerstags, 17:00 - 18:00 Uhr, großer Saal<br />
Jugendchor: freitags, 18:00 - 19:30 Uhr, großer Saal<br />
Deutschkurse: montags (für Anfänger) u. mittwochs<br />
(für Fortgeschrittene), 18:00 - 19:30 Uhr<br />
Gebetsanliegen des Papstes im Monat September<br />
1. Dass die Quelle von Freiheit und Freude, das Wort Gottes, besser<br />
bekannt, angenommen und ins Leben übersetzt wird.<br />
2. Dass der Heilige Geist den Christen in Laos, Kambodscha und<br />
Myanmar in ihren großen Schwierigkeiten die Kraft gibt, ihren Brüdern<br />
und Schwestern das Evangelium zu verkünden.<br />
Treffen der Firmlinge<br />
Die Firmlinge treffen sich am Freitag, 28. August 2009, von 16:00 -<br />
17:30 Uhr im Kath. Pfarrheim in Nastätten. Das nächste Treffen ist<br />
am Freitag, 4. September 2009, 16:00 - 17:30 Uhr, in der Kirche.<br />
Neuapostolische Kirche<br />
Seit 1. August 2008 finden die Gottesdienste<br />
in der Spessartstraße 1, in 56410 Montabaur statt.<br />
Sonntags vormittags.............................................................9:30 Uhr<br />
Mittwoch abends.................................................................20:00 Uhr<br />
Änderungen werden in den Gottesdiensten bekannt gegeben, oder<br />
sind nachzulesen im Internet unter: www.nak.de<br />
Adventgemeinde im Rhein-Lahn-Kreis<br />
Samstags: 10:00 bis 12:00 Uhr<br />
Gottesdienst einmal anders: Zu dem Gottesdienst im Wintergarten<br />
des Buchladens Claudia Hauser in Singhofen wird herzlich eingeladen.<br />
Wie die Christen in den ersten Jahrhunderten wird der Gottesdienst<br />
am Sabbat gefeiert. Im Rahmen des Gottesdienstes wird in<br />
persönlicher Atmosphäre über Themen, die Bedeutung für das alltägliche<br />
Leben haben, gesprochen. Mit modernen christlichen Liedern<br />
wird Gott gelobt und in der Predigt entwickeln sich aus einem<br />
biblischen Text oft ganz aktuelle Fragen und zeitgemäße Themen.<br />
Ein anschließendes gemeinsames Mittagessen gibt allen Gottesdienstbesuchern<br />
die Möglichkeit zum Gedankenaustausch.<br />
Donnerstags: 19:00 bis 20:30 Uhr Bibelkreis im Wintergarten des<br />
Buchladens Claudia Hauser. Alle an biblischen Themen interessierten<br />
Personen sind herzlich willkommen.<br />
Kontakt: Claudia Hauser Tel. 02604 / 8664
<strong>Nassau</strong>er Land 17 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
Gemeinde Unterwegs Rhein-Lahn e.V.<br />
(Mitglied im freikirchlichen ev. Gemeindewerk)<br />
Mittwoch 26.08., 20:00 Uhr Hauskreis bei Magdalene Kolar (Obertiefenbach,<br />
Rathausstr. 21)<br />
Sonntag 30.08., 10:00 Uhr Predigtgottesdienst. Thema: Offenheit. Es<br />
predigt Uschi Bauer aus Singhofen. (Gemeinderäume)<br />
Montag 31.08., 18:00-20:30 Uhr Teenkreis (Gemeinderäume)<br />
Dienstag 01.09., 9:00 Uhr Gebetstreffen bei Harald Alberti (Singhofen,<br />
Seelackerstr. 26a)<br />
Achtung: Vom 30.8. - 4.9. ist Till Dering in Belgien und nur per Email<br />
erreichbar. Bei telefonischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ulrich<br />
Nagel: 02604-7512.<br />
Gemeinderäume: Industriestr. 12 (neben dem TÜV), 56<strong>35</strong>5 Nastätten<br />
Gemeindepastor: Till Dering, Rheinstr. 11, 56370 Rettert, Tel.: 06486-<br />
904883, Handy: 01577-4152113. Weitere Infos unter: www.gemeinde-unterwegs-rl.de<br />
& www.fegw.de. Gemeinderäume: Industriestr. 12<br />
(neben dem TÜV), 56<strong>35</strong>5 Nastätten<br />
Freie evangelische Gemeinde <strong>Nassau</strong><br />
Jeden Sonntag lädt die Freie evangelische Gemeinde <strong>Nassau</strong> ein<br />
um 10.30 Uhr im Gewölbekeller des Günther-Leifheit Kulturhauses<br />
gemeinsam Gottesdienst zu feiern, Gott kennenzulernen, ihn zu<br />
loben und zu feiern, sich anregen zu lassen über Gott und den Sinn<br />
und das Ziel des Lebens nachzudenken und sich unter Gottes Segen<br />
stellen zu lassen. Auch den Kindern wird in ihrem eigenen altersgemäßen<br />
Gottesdienst Gott näher gebracht und bekannt gemacht.<br />
Man erlebt eine tolle Gemeinschaft beim Singen, Beten, Hören, beim<br />
Basteln und Spielen. Im Anschluss an die Gottesdienste hat man bei<br />
Kaffee und Tee die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und ins<br />
Gespräch zu kommen. Die FeG <strong>Nassau</strong> freut sich über jeden Besucher.<br />
Zu den Veranstaltungen unter der Woche ist ebenfalls jeder<br />
herzlich willkommen. Es finden statt:<br />
Frauenfrühstück an jedem 1. Dienstag im Monat von 9.30Uhr bis<br />
11.30Uhr im Treffpunkt, Römerstraße 1, ehemalige Buchhandlung<br />
am Markt. Alle Frauen sind herzlich willkommen, Infos bei Heidi Klamp<br />
unter 02603-508687.<br />
Hausbibelkreis jeden Mittwoch um 20.00 Uhr in Kördorf, Infos unter<br />
06486-900131<br />
Mädchenjungschar ab 2.9.09 jeden Mittwoch von 17.00 Uhr-18.30<br />
Uhr im Treffpunkt, Römerstraße 1 in <strong>Nassau</strong><br />
Ab dem 7.September wird montags ab 20.00Uhr im Treffpunkt ein<br />
Glaubensgrundkurs angeboten.<br />
Weitere Infos und Kontaktadressen: Ingo & Antje Rehorn, Scheubachweg<br />
5a, 56377 <strong>Nassau</strong>, 02604 941410, Ingo.rehorn@gmx.com<br />
/ HJ & Jutta Klamp, Bornstr 30a, 56379 Singhofen, 02604 1785, hjujklamp@web.de<br />
Pfadfinderstunde<br />
der CPA Ortsgruppe Singhofen<br />
SAMSTAG, 29.08.2009, von 15:00-18:00 Uhr.<br />
Kids, die Interesse an der Natur, am kreativen Gestalten<br />
und Orientierung haben, sind herzlich eingeladen<br />
“herein zu schnuppern” und sich “wohl zu fühlen”.<br />
Jungpfadfinder: Alter: 8 bis 11 Jahre<br />
Pfadfinder: Alter: 12 bis 15 Jahre<br />
Scouts: Alter: 16 bis 19 Jahre<br />
Es freuen sich: Stefan, Claudia, Micha, Milena, Christian, Jacquie<br />
CPA Ortsgruppe Singhofen, Singhofen, Erich-Kästner-Str. 14<br />
Info bei Fam. Hauser Tel. 02604/8664<br />
www.cpa-singhofen.de<br />
Lichtblick am Abend<br />
Abendtreff mit gemeinsamem Essen<br />
Herzliche Einladung für Frauen, die Gemeinschaft suchen; Frauen,<br />
die Fragen ans Leben haben; Frauen, die Fragen an Gott haben<br />
THEMA: Wie kann ich Gottes Stimme hören?<br />
WANN: Dienstag, 01.09.2009, von 19:00 bis 21:00 Uhr<br />
WO: Wintergarten des BUCHLADEN Claudia Hauser, Erich-Kästner-<br />
Str. 14, 56379 Singhofen, Tel. 02604 - 8664<br />
Anmeldung bis zum 31.08.2009<br />
Verbands- und<br />
Vereinsmitteilungen<br />
Herzsportgruppe auf Schiffstour<br />
Zum Abschluss ihres diesjährigen Sommerprogramms unternahm die<br />
Herzsportgruppe <strong>Nassau</strong> eine Schiffstour auf der Mosel. Von <strong>Nassau</strong><br />
fuhr die Gruppe mit dem Zug nach Koblenz. Dort wurde auf den Bus<br />
umgestiegen und zum Schiffsanleger zum Deutsche Eck gefahren.<br />
Hier wartete schon das Schiff für die Weiterfahrt auf der Mosel. Das<br />
Mittagessen nahm die Gruppe auf dem Schiff ein. Moselkern war das<br />
Ziel der Herzsportgruppe. Bei einem zweieinhalb-stündigen Aufenthalt<br />
war die Gelegenheit geboten, einen Wein-/Biergarten aufzusuchen,<br />
bevor die Heimreise mit der Bahn angetreten wurde. Den<br />
Abschluss der Sommertour bildete der gemeinsame Besuch eines<br />
Biergartens in <strong>Nassau</strong>.<br />
Nach dem gemeinsamen Abendessen klang der Tag aus. Alle freuen<br />
sich jetzt schon wieder auf die erste Übungsstunde nach der Sommerpause<br />
am 20. 08. 2009 um 18:30 Uhr in der Turnhalle des Schulzentrums<br />
<strong>Nassau</strong>.<br />
Politische Parteien und Wählergruppen<br />
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />
Veranstaltung zur Biodiversität in <strong>Nassau</strong><br />
Zu diesem Thema veranstaltet der Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE<br />
GRÜNEN einen kreisweiten Informationsabend mit der Bundestagsabgeordneten<br />
Undine Kurth, parlamentarische Geschäftsführerin und<br />
Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion für Natur- und Tierschutzpolitik.<br />
Die Veranstaltung findet statt am<br />
Sonntag, 30. August, 19.30 Uhr in der Stadthalle in <strong>Nassau</strong><br />
Zu dieser Veranstaltung wird herzlich eingeladen.<br />
CDU lädt ein zur Mitgliederversammlung<br />
Der CDU Ortsverband Mühlbachgrund lädt ein zur Mitgliederversammlung<br />
am Donnerstag, 03. September 2009 um 20.00 Uhr in<br />
das Gemeindezentrum in Geisig, Jugend- und Sitzungsraum.<br />
Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen<br />
Einladung, 2. Bericht des Vorsitzenden, 3. Bericht des Kassierers,<br />
4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Aussprache zu TOPs 3 und<br />
4, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Wahl eines Wahlleiters, 8. Neuwahl<br />
des Vorstandes: a) Vorsitzende(r), b) stellv. Vorsitzende(r), c)<br />
Schriftführer(in), d) Beisitzer(in), e) Kassierer(in), 9. Wahl der Kassenprüfer,<br />
10. Wahl eines(r) Delegierten für den Kreisparteitag, 11.<br />
Aussprache über Angelegenheiten des Ortsverbandes, 12. „Aktuelles<br />
aus der Landespolitik“, mit Mathias Lammert, MdL und Kreisvorsitzender<br />
der CDU, 13. Schlusswort<br />
<strong>Nassau</strong><br />
TVB <strong>Nassau</strong><br />
Jahresausflug der Wanderfreunde<br />
Der Biggesee ruft. Jahresausflug am 28. bis 30. August 2009. Treffpunkt<br />
8.00 Uhr Scheuern Feuerwehrhaus. Wanderführer: Christel &<br />
Erhard, Telefon: 02604 / 5836<br />
Besuch aus Pont-Château bei der Judoabteilung<br />
Nach dem Besuch einer großen Gruppe der Judoabteilung des TV<br />
1860 <strong>Nassau</strong> in Pont-Château im Sommer 2008 kam es nun zu einem<br />
Gegenbesuch. 31 Franzosen der Partnerstadt trafen in <strong>Nassau</strong> nach<br />
einer Nachtfahrt mit dem Bus ein.<br />
Die Aktion lief über den deutsch-französischen Jugendaustausch und<br />
die Partnerschaft zwischen <strong>Nassau</strong> und Pont-Château. So wurde<br />
dann zu Beginn auf Einladung der Stadt <strong>Nassau</strong> gemeinsam im Kulturkeller<br />
gefrühstückt. Stadtbürgermeister Armin Wenzel begrüßte alle<br />
Gäste aus Frankreich und der Judoabteilung herzlich. An den folgenden<br />
Tagen gab es ein umfangreiches Programm mit Besichtigung
<strong>Nassau</strong>er Land 18 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
Attenhausen<br />
TUS Attenhausen<br />
Dorfgemeinschaftshaus wird zum Bettenlager<br />
Zum Abschluss der Großen haben die Kinderturnkinder des TUS<br />
Attenhausen im Dorfgemeinschaftshaus übernachtet. Abends ab<br />
18.00 Uhr ging es mit dem Bettenmachen auf der Bühne los. Anschließend<br />
gab es leckere Würstchen vom Grill.<br />
Nach dem Essen wurden dann Lauf- und Spielwettbewerbe durchgeführt.<br />
Und so verging die Zeit wie im Flug und die Nachtwanderung<br />
konnte gestartet werden. Leider hat der Regen die Nachtwanderung<br />
Kommern ist eine Reise wert<br />
Zum Tagesausflug in das Freilichtmuseum Kommern am 9. August<br />
konnte Horst Friedrich, Vors. des Heimatvereins Singhofen, 40 Teilnehmer<br />
begrüßen, darunter zahlreiche Nichtmitglieder. Mit schönem<br />
Reisewetter und fröhlicher Stimmung steuerte ihr „Kapitän der Landstraße“,<br />
Horst Gotthardt, das Freilichtmuseum<br />
an. Auf halber Strecke<br />
wurde eine kurze Rast eingelegt, bei<br />
der der Heimatverein mit einem kleinen<br />
Frühstück überraschte. Während<br />
des ca. 3-stündigen Aufenthaltes<br />
im Freilichtmuseum konnten sich<br />
die Teilnehmer in das Leben vor<br />
etwa 150 Jahren zurückversetzen.<br />
In mehr als 60 originalen Wohnhäusern<br />
mit Nebengebäuden und Stallungen<br />
wird das Leben, Wohnen und<br />
Arbeiten eindrucksvoll verdeutlicht.<br />
Beeindruckt waren alle von den<br />
Sonderausstellungen über altes<br />
Holzspielzeug, Fachwerkbau und<br />
die Auswanderung nach Nordamerika<br />
Mitte des 19. Jh. Unübertroffen<br />
war die Sonderausstellung „Wir<br />
Rheinländer“, eine Zeitreise durch<br />
eine rheinische Kleinstadt zwischen<br />
1790 und 1960.<br />
und Führung der Festung Ehrenbreitstein<br />
in Koblenz, eine Kanutour auf der<br />
Lahn, eine Wanderung zur Privatbrauerei<br />
Schaufertshof und Besichtigung<br />
und Führung der Marksburg und<br />
der Loreley. Am letzten Tag standen<br />
ein Freundschaftskampf und ein Grillfest<br />
auf Einladung der Judoabteilung<br />
auf dem Programm. Den Vergleichskampf<br />
konnten die <strong>Nassau</strong>er mit 10:5<br />
für sich entscheiden. Das Grillfest bot<br />
dann noch lange Gelegenheit zum<br />
gemütlichen Abschluss einer überaus<br />
gelungenen Aktion der Judoabteilung<br />
des TV 1860 <strong>Nassau</strong>.<br />
dann um etliches verkürzt. Wieder Trocken im Dorfgemeinschaftshaus<br />
angekommen ging es dann in die Betten, wo nach einer etwas<br />
mehr oder weniger kurzen Zeit alle Kinder eingeschlafen waren.<br />
Am nächsten Morgen kamen dann alle Eltern und hatten Sachen zum<br />
Frühstücken mitgebracht.<br />
Nach dem alle Großen und Kleinen gefrühstückt hatten wurde noch<br />
zusammengeräumt und alle waren sich einig das dass ein schöner<br />
Saisonabschluss war. Kinder ab 3 Jahren die noch Interesse am Kinderturnen<br />
haben können sich bei Sabrina Merz melden.<br />
Singhofen<br />
Freunde der südlichen Nordsee<br />
sowie Interessierte sind am 29.08.09, 16:00 Uhr, ins Schwimmbadrestaurant<br />
Dernbachtal, „Da Manuel“ in Singhofen herzlichst eingeladen.<br />
Menschen, die Wellen, Wind, Wogen, Strand, das Meer, weite Dünenlandschaften<br />
lieben, die unendliche Weite, mit der Natur verbunden<br />
sind, sollten zum Klönsnack kommen. Auf fast jede Frage zum Meer,<br />
Nationalpark, der Seefahrt, die Landschaft, der Gezeitenstrom erhält<br />
man eine Antwort.<br />
Ab 18.00 Uhr ist ein Abendbüfett gerichtet. Glück bei einer Tombola<br />
wird erhofft.<br />
Horst Gotthardt begeisterte dann noch mit der Wahl der Heimreise<br />
durch das landschaftlich wunderschöne Ahrtal und präsentierte sich<br />
mit seinen Hinweisen auf Sehenswürdigkeiten hervorragend als Reiseleiter.<br />
Mit dem gemeinsamen Abendessen in Dachsenhausen ging<br />
ein wahrlich schöner Tag zu Ende.
<strong>Nassau</strong>er Land 19 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
Winden<br />
Ausflug der Turnerfrauen Winden<br />
Der Ausflug beginnt am Samstag (29.08.09) um 8.00 h in der Halle<br />
mit einem Frühstück. Aufbruch ist um 9.00 h, um den Zug gegen 9:27<br />
Uhr rechtzeitig zu erreichen. Alle weiteren Infos gibt es dann vor Ort.<br />
Für die Damen, die sich der Gruppe erst im Laufe des Tages anschließen<br />
wollen: Die Stadtführung beginnt um 12:45 Uhr am Domportal<br />
und die Nachmittagsvorstellung im Hotel Oranien beginnt ca. um<br />
15:00 h. Für Fragen stehen Carmen und Sonja gerne zur Verfügung.<br />
Nachzügler dürfen sich gerne noch anmelden.<br />
Überregionale Vereinsmitteilungen<br />
Tierfreunde im <strong>Nassau</strong>er Land e.V.<br />
Zwölf Wochen junges Schwanenkind<br />
aus Miellen erlag Bissverletzungen<br />
Am 08.08.09 wurden die Tierfreunde nach Miellen gerufen, wo am<br />
Ufer eines der im Mai geschlüpften Schwanenkinder saß und so<br />
geschwächt war, dass es sich kaum mehr auf den Beinen halten konnte.<br />
Äußerlich erkennbar waren verkrustete Bisswunden am Hals und<br />
es hatte fühlbar Fieber. Die Schwaneneltern hatten es deshalb aufgegeben<br />
und verstoßen. Das erst 3 Monate alte Schwänchen wurde<br />
sofort nach Mayen in die Spezial-Tierklinik gebracht, wo es stationär<br />
behandelt und versorgt wurde. Anschließend übernahm die Wildvogelpflegestation<br />
Kirchwald die weitere Pflege. Die Situation verschlechterte<br />
sich kurz darauf dramatisch, so dass Frau Steffens mit<br />
dem Tier in die Notfallsprechstunde nach Mayen fuhr. Auf dem Weg<br />
dorthin ist das Kleine dann gestorben. Bei der Obduktion ergab sich,<br />
dass das Schwänchen eine Herzbeutelentzündung hatte, verursacht<br />
durch eine Sepsis, die durch die Bissverletzung entstanden war.<br />
Aus diesem Anlass wiederholen die Tierfreunde ihre Bitte<br />
Zum Schutz der Wasservögel: Hunde an die Leine nehmen!<br />
In den letzten Jahren kam es immer wieder vor, dass Schwanenküken<br />
und Jungschwäne von Hunden angegriffen und getötet wurden. Keiner<br />
der Besitzer dieser Hunde war in der Lage, sein Tier aufzuhalten<br />
und keiner wird glücklich darüber gewesen sein. Es ist unverantwortlich,<br />
Hunde in der Nähe der Schwanenfamilien nicht anzuleinen,<br />
oder die Hunde sogar ins Wasser zu lassen, wo sie die Schwäne und<br />
Enten jagen. Besonders gefährlich wird es für die Schwäne, wenn sie<br />
auf den Wiesen grasen. Werden sie dabei von einem Hund angegriffen,<br />
schaffen sie es leider oft nicht mehr schnell genug aufs Wasser.<br />
Es ist auch verantwortungslos, Kinder mit großen Hunden alleine<br />
spazieren gehen zu lassen, wenn diese körperlich gar nicht in der<br />
Lage sind, das Tier zu halten.<br />
Besondere Tierschutzfälle aus den letzten Wochen:<br />
Turmfalke, Uhu und Entchen<br />
Anfang August war bei der AOK Bad<br />
Ems ein ausgewachsener Turmfalke<br />
abgestürzt. Die Tierfreunde<br />
brachten ihn zur Tierärztin Wagner<br />
nach <strong>Nassau</strong>, die ihn wieder aufgepäppelt<br />
hat. Es geht ihm wieder gut,<br />
und er kann voraussichtlich ausgewildert<br />
werden.<br />
Ende Juli sammelten die Tierfreunde<br />
einen jungen, geschwächten Uhu<br />
ein. Er saß nass und dreckig in einer<br />
Böschung in Dausenau. Auch er wurde nach <strong>Nassau</strong> zur Tierärztin<br />
Wagner gebracht, die sich sehr um ihn bemüht hat, bis sie sagen<br />
konnte „Er hat’s geschafft!“ Der Uhu wird in ein Auswilderungsprogramm<br />
aufgenommen. Mitte Juli saß an der Wolfsmühle in Friedrichssegen<br />
eine halbwüchsige Ente mit gebrochenem Bein. Sie sitzt<br />
jetzt mit Gipsbein in <strong>Nassau</strong> bei Frau Wagner bis der Bruch verheilt<br />
ist. Die Tierfreunde sind im Internet zu erreichen unter www.tierfreunde-nassauer-land.de,<br />
dort gibt es Informationen zum Verein, eine<br />
Beitrittserklärung, die Spendenkontonummer und vieles mehr. Für<br />
Tierschutzfragen stehen die 1. Vorsitzende Silvia Heibert unter der<br />
Telefonnr. 02604-5730 und Familie Pammer unter der Telefonnr.<br />
02603-4782 zur Verfügung.<br />
Marinekameradschaft Bad Ems<br />
Bratwurst im Marinehof<br />
Zum letzten Backsabend vor den Sommerferien hatte der 1. Vorsitzende<br />
Werner Pfaff seine Marinekameraden in den Hof seiner Mühle<br />
eingeladen, den er mit Dingen aus dem Fundus der MK maritim<br />
geschmückt hatte.<br />
Fast 30 Gäste folgten der Einladung und verzehrten bei herrlichstem<br />
Wetter das restliche Grillgut vom Bordfest zugunsten der MK-Kasse.<br />
Fröhlich erklangen auch ein paar Seemannslieder. Es wurde bis spät<br />
in die Nacht gefeiert.<br />
Lahntalmöwen in der Hufelandklinik<br />
Auch in diesem Jahr sangen die Lahntalmöwen wieder im Foyer der<br />
Hufelandklinik und nahmen die Patienten mit auf eine kleine musikalische<br />
Seereise. Die Lahntalmöwen - unter der Leitung von Hilde<br />
Gasteyer - sind der Shanty-Chor der Marinekameradschaft Bad Ems,<br />
der sich seit 5 Jahren in die Herzen vieler Seeleute und Landratten<br />
gesungen hat. Das breit gestreute Repertoire enthält sowohl romantische<br />
als auch fröhliche Lieder.<br />
Schwester Barbara und die Lahntalmöwen<br />
Einricher Wanderfreunde 90 e.V. Allendorf<br />
Die Einricher Wanderfreunde 90 eV Allendorf haben bei ihrer Tagesfahrt<br />
am 06.09.2009 nach St. Julian noch Plätze frei. Abfahrt ab Allendorf<br />
7.00 Uhr oder Katzenelnbogen bei Wagner 7.10 Uhr.<br />
Anmeldung bitte an: Detlev Freitag, 06486 / 9020960 oder Diether<br />
Satony, 06486 / 8823<br />
Taunusklub Bad Ems<br />
Sterntreffen der Westerwald-Vereine beim Zweigverein Hillscheid<br />
am Sonntag, 6. September 2009<br />
Eingebunden in das traditionelle Limesfest in Hillscheid ist das diesjährige<br />
Sterntreffen des Westerwaldvereins. „Auf den Spuren der Römer“<br />
wird nach Hillscheid gewandert und am Limesturm in Hillscheid wird<br />
gefeiert. Neben guter Verpflegung gibt es um 14.00 Uhr römische Wettkampfspiele,<br />
dazu benötigt der Hillscheider Verein auch Teilnehmer aus<br />
Bad Ems! Es gibt ein kleines Museum für Geschichtsinteressierte und<br />
zur Besichtigung auch einen römischen Garten direkt am Limesturm!<br />
Um 15.00 Uhr wird musikalische Unterhaltung mit dem Musikverein Hillscheid<br />
geboten. Die Wimpelausgabe erfolgt um 16.00 Uhr mit der Verlosung<br />
einer Ballonfahrt. Es werden zwei Gruppen angeboten:<br />
Die A-Gruppe folgt dem Limeswanderweg von Bad Ems Kurhaus bis<br />
Hillscheid. Markante Aussichtspunkte bei Welschneudorf, Arzbach<br />
und Kadenbach ermöglichen Ausblicke über Taunus und Westerwald.<br />
Durch Schautafeln und Teilrekonstruktionen des Limes, verschiedener<br />
Wachturmstandorte und Kastellanlagen wird die römische Grenzbefestigung<br />
und ihre Funktion erlebbar. Die Halbmarathonstrecke ist<br />
24 km lang und hat 800 m Steigung.<br />
Treffpunkt dieser Wandergruppe ist um 8.00 Uhr auf dem Marktplatz<br />
Wipsch in Bad Ems. Hier gibt es auch Parkmöglichkeiten.<br />
Die B-Gruppe wandert auf dem kürzesten Weg mit 12 km nach Hillscheid.<br />
Am Emsbach entlang geht es durch Bad Ems, am Forsthaus<br />
Eichwald beginnt eine Steigung von 200 m am Theilenbach hinauf nach<br />
Eitelborn. Der Weg ist schattig und an einer Quelle lässt sich gut rasten<br />
und erholen. Durch Eitelborn und Neuhäusel führt der Weg auf Nebenstraßen<br />
mit schönen Gärten. Durch bewaldetes Gebiet geht der Weg<br />
hinab zum Kalterbach und gleich wieder 130 Höhenmeter hinauf nach<br />
Hillscheid. Hier trifft die Wandergruppe auch auf den „Limes“ und wenig<br />
später auf das Festgelände am Limesturm. Treffpunkt dieser Wanderung<br />
ist um 9.00 Uhr auf dem Marktplatz Wipsch in Bad Ems. Wanderschuhe<br />
sind empfehlenswert. Für die Zwischenrast ist Rucksackverpflegung<br />
mitzunehmen. Gäste sind zum Mitwandern immer herzlich<br />
willkommen. Die Wanderer werden bis 14.00 Uhr das Festgelände in<br />
Hillscheid erreichen. Die Rückfahrt mit dem Omnibus nach Bad Ems<br />
ist nach der Wimpelausgabe um ca. 16.30 Uhr. Anmeldungen bei den<br />
jeweiligen Wanderführern bis Freitag, 04.09. um 17.00 Uhr. Für die A-<br />
Gruppe unter der Tel. 02603-14095, B-Gruppe 02603 - 5586.<br />
Sportnachrichten<br />
Fußball<br />
VfR 1916 Winden e.V.<br />
Hallo Fußballfreunde, der VfR 1916 Winden e.V. hat das nächste<br />
Heimspiel am Sonntag, den 30. August 2009. Die Begegnung VfR<br />
Winden gegen TuS <strong>Nassau</strong> II findet um 14:30 Uhr auf dem Sportplatz<br />
in Winden statt.
<strong>Nassau</strong>er Land 20 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
TuS Nassovia <strong>Nassau</strong> 1913 e.V.<br />
Junioren starten in neue Saison<br />
Am kommenden Wochenende, genauer am Samstag, dem<br />
29.08.2009, starten die Junioren der TuS Nassovia <strong>Nassau</strong> in die<br />
neue Saison 2009/2010.<br />
Zur Eröffnung stehen sich um 13.00 Uhr im Sportzentrum <strong>Nassau</strong> die<br />
heimischen F 1-Junioren und die TuS Dahlheim, im Meisterschaftsspiel,<br />
gegenüber. Anschließend treffen in der 1. Runde des Kreispokals,<br />
an gleicher Stelle, um 15.15 Uhr die D-Junioren auf TuS Katzenelnbogen/Klingelbach<br />
II.<br />
Den Abschluss bildet dann um 17.00 Uhr die Begegnung der B-Junioren<br />
gegen die JSG Ahrbach in der 1.Runde des Rheinlandpokals.<br />
Im Auswärtsspiel müssen die E-Junioren, im Kreispokal um 14.00<br />
Uhr, gegen die TuS Katzenelnbogen/Klingelbach ran.<br />
Außerdem treffen, ebenfalls in der 1. Runde des Rheinlandpokals,<br />
jeweils auswärts, die C-Junioren um 15.00 Uhr auf die JSG Weitersburg<br />
III und die A-Junioren um 17.00 Uhr auf den ESV Siershahn.<br />
FC Inter <strong>Nassau</strong><br />
Erstes Spiel erster Sieg<br />
FC Inter <strong>Nassau</strong> - TuS Katzenelnbogen ........................3 : 0 ( 0 : 0 )<br />
Bei strahlendem Sonnenschein hatte der FC Inter <strong>Nassau</strong> am Sonntagnachmittag<br />
zu Hause die erste Herausforderung in der neuen<br />
Spielklasse zu bestehen. Zu Gast war der TuS aus Katzenelnbogen,<br />
seines Zeichens erfahrene A-Klasse Truppe und schwierig einzuschätzen.<br />
Doch die Aufgabe wurde vom Gastgeber bravourös gelöst.<br />
Ohne den in Kur verweilenden Trainer, der in den kommenden<br />
Wochen durch Ilyas Zengin und Ismail Cimen vertreten wird, dafür<br />
aber mit neuen Trikots, gesponsert von der Firma Gescha innotec<br />
aus Lahnstein, traten die Schwarz Orangen mit breiter Brust an.<br />
Es entwickelte sich zunächst eine recht ausgeglichene Partie, in der<br />
sich die Gastgeber durch technische Überlegenheit, einen optischen<br />
Vorteil herausarbeiten konnten, der aber zunächst zu keinem Ergebnis<br />
führte. Eine Großchance von Dominik Hillenbrand ging knapp am<br />
Tor vorbei, nachdem er zunächst schön von Ihsan Kiziltoprak angespielt<br />
wurde und den Ball aus linker Position abzog. Eine weitere<br />
sehenswerte Aktion bekamen die heimischen Zuschauer dann acht<br />
Minuten vor dem Halbzeitpfiff nach einer Ecke von Okan Gözler´s zu<br />
sehen, Viktor Becker zum Fallrückzieher ansetzte und der Ball nur<br />
knapp den rechten oberen Winkel des Katzenelnbogener Gehäuses<br />
verfehlte. Weitere fünf Minuten später war es dann Dominik Hillenbrand,<br />
der sich alleine gegen drei Gegenspieler im Strafraum durchsetzen<br />
konnte, den Ball dann aber knapp am Tor vorbei schoss.<br />
Somit ging es mit einem Remis in die Halbzeitpause.<br />
Nach dem Wiederanpfiff machte Inter allerdings da weiter, wo man in<br />
der ersten Hälfte aufgehört hatte. Nach Flanke Hillenbrand kam Viktor<br />
Becker an den Ball und verschoss fast freistehend vor dem Gästekeeper.<br />
Doch eine Minute später war es dann endlich soweit. Bei Inter<br />
wurde Geschichte geschrieben: Dominik Hillenbrand erzielte den<br />
ersten Intertreffer in der A-Klasse und dies mit einem Schuss links<br />
am Tormann vorbei, nachdem er vom kurz zuvor eingewechselten<br />
Metin Kiziltoprak traumhaft, mit einem Heber über die gegnerische<br />
Abwehr, freigespielt wurde.<br />
Nach diesem Treffer ließ Inter Ball und Gegner laufen und gewann<br />
zunehmend die Oberhand, doch es sprang zunächst nichts zählbares<br />
mehr dabei heraus. In der 76. Spielminute ging es dann aber wieder<br />
heiß vor dem Gästegehäuse her. Igor Krynnytskyy sieht rechts<br />
außen Viktor Becker frei laufen und spielt ihn an, dieser schlägt eine<br />
Maßflanke auf Dominik Hillenbrand, doch der Ball ging knapp am linken<br />
Tor vorbei. Wiederum eine Minute später war es dann Viktor<br />
Becker, der eine Vorarbeit von Dominik Hillenbrand verwerten konnte,<br />
als der den Ball wiederum per Heber zum erleichternden 2 : 0 in<br />
den Katzenelnbogener Machen versenken konnte.<br />
Zehn Minuten später folgte dann die endgültige Entscheidung, als Dominik<br />
Hillenbrand mit seinem zweiten Treffer den 3 : 0 Endstand markier-<br />
te. Nach einer herrlichen Einzelaktion Metin Kiziltopraks auf der rechten<br />
Seite, schlug dieser eine harte Flanke nach innen, die Hillenbrand per<br />
Kopf zu verwandeln wusste. Fast wäre auch noch der vierte Treffer gefallen,<br />
Als Hasan Erkan und Dominik Hillenbrand nach einem schönen<br />
Doppelpass frei vor dem gegnerischen Kasten auftauchten, der Keeper<br />
aber diesmal glänzend zu parieren wusste. Danach pfiff der gute Unparteiische<br />
die Partie ab, die Inter hochverdient für sich entschied und selbstbewusst<br />
ins nächste Match gehen kann.<br />
Spielbericht von Carsten Lotz<br />
FC Inter <strong>Nassau</strong>: i. Kiziltoprak - Y. Basibüyük - I. Abbas, H. Erkan, I.<br />
Krynnytskyy - V. Becker, V. Ens (ab 45. M. Wis.), O. Gözler (ab 45. M. Kiziltoprak),<br />
M. Mensah, E. Tazegül (ab 65. E. Müller) - D. Hillenbrand<br />
TUS Katzenelnbogen/Klingelbach: keine Aufstellung angegeben<br />
Tore: 1:0 D. Hillenbrand (48.), 2:0 V. Becker (76.), 3:0 D. Hillenbrand (86.)<br />
Tus Attenhausen<br />
SV Gutenacker/ Allendorf - Tus Attenhausen ..........................3:3<br />
Bei Spielen dieser Mannschaften bekommt der Zuschauer einiges für<br />
sein Geld geboten.<br />
Wie eine Woche zuvor hieß es auch heute wieder 3:3, allerdings dieses<br />
Mal in 90 Minuten.<br />
Das Spiel war noch keine 2 Minuten alt, da klingelte es schon das<br />
erste Mal im Tor der Tus. Ein hoch herein geschlagener Ball kam<br />
eigentlich ungefährlich vor Torhüter Sascha Wolf auf, der aber den<br />
Ball, der extrem hoch auf kam, falsch berechnete und über ihm hinweg<br />
im Tor landete.<br />
Keineswegs geschockt machte der Tus Attenhausen da weiter wo er<br />
vor 7 Tagen aufgehört hatte. Sie kämpften, rackerten und spielten<br />
teilweise schöne Spielzüge nach vorne.<br />
Dieser Aufwand wurde nach 16 Minuten belohnt, als Peter Hein auf<br />
der rechten Außenbahn bis auf die Grundlinie vorstieß und mustergültig<br />
auf seinen Bruder Paul zuspielte, der aus kurzer Distanz einnetzte.<br />
Der SV Gutenacker/Allendorf wurde immer dann gefährlich,<br />
wenn sich Ihr Libero mit nach vorne einschaltete. So auch kurz vor<br />
der Halbzeit, als eine Flanke von links zum aufgerückten SV Libero<br />
geschlagen wurde und dieser zum 2:1 traf.<br />
Die zweite Halbzeit begann etwas ruhiger als die erste und es dauerte<br />
bis zur 62 Minute, als die nächste Chance wieder zum Tor der<br />
Gastgeber führte. Der wieder sehr gut mit nach vorne spielende Libero<br />
der Einricher erkämpfte sich den Ball im Mittelfeld, marschierte<br />
ungestört bis zur Grundlinie und legte dann dem mit aufgerücktem<br />
Mitspieler auf, der den Ball nur noch über die Torlinie zu schieben<br />
brauchte. Doch Attenhausen steckte diesen 2 Tore Rückstand gut<br />
weg und kam nur 2 Minuten nach dem Gegentreffer wieder ran. Daniel<br />
von der Heydt brachte einen Freistoß von Halbrechts aus in den<br />
16er hinein, wobei der Ball von keinem mehr berührt in die linke Ecke<br />
einschlug. Die Gäste hatten spätestens ab diesem Moment an wieder<br />
mehr vom Spiel. In der 77 Minute fiel dann das verdiente Ausgleichtor,<br />
zum 3:3 - den wiederum der heute sehr gut spielende Paul<br />
Hein nach einem Freistoß mit dem Kopf versenkte.<br />
Zwischenzeitlich wurde auch ein Spieler der Heimmannschaft, auf<br />
Grund von wiederholtem Foulspiel, mit Gelb/Rot vom Platz verwiesen,<br />
allerdings konnte der Tus nicht wirklich einen Nutzen daraus ziehen<br />
und die Feldüberlegenheit ausspielen. In den Schlussminuten<br />
häuften sich dann nochmals die Chancen zu Gunsten des TuS, jedoch<br />
versäumten es Daniel von der Heydt freistehend vor dem Tor, sowie<br />
Peter Hein den Siegtreffer zu erzielen. Auch die Heimmannschaft kam<br />
noch einmal gefährlich vor das Tor, als ein strammer Schuss aus gut<br />
20 Metern gerade noch so von Schlussmann Sascha Wolf gehalten<br />
wurde. Das Spiel endete schließlich mit einem vertretbarem 3:3 unentschieden,<br />
obwohl der erste Auswärtssieg der neuen Saison im<br />
Bereich des möglichen gewesen wäre.<br />
Auch heute bleibt abschließend zu sagen das die Mannschaft, wenn<br />
sie im Training weiterhin zahlreich erscheint und sich weiterentwickelt,<br />
auf einem guten Weg ist. Zwar ist bei einigen noch Luft nach oben,<br />
doch muss man auch heute wieder die Einstellung und den unbedingten<br />
Wille ein Spiel noch (teilweise) zu drehen, hervorheben. Im<br />
Vergleich zu letzten Saison, wo dies oft vermisst wurde, ein hoffentlich<br />
erster kleiner Schritt in eine bessere Saison.<br />
Es spielten: Sascha Wolf, Frank Menche, Alexander Hagelstein,<br />
Björn Wiegand, Eric Müller, Lucas Egert (65 min Patrik Neber), Martin<br />
Egert, Daniel von der Heydt, Jan-Niclas Wolf, Peter Hein, Paul<br />
Hein (80 min Alexander Ernst)<br />
Leichtathletik<br />
Blombergsportfest in Bad Tölz<br />
Eine alte traditionelle Verbindung nach Bad Tölz wurde nach längerer<br />
Pause wieder aufleben gelassen. Vier Sportler des TV 1860 <strong>Nassau</strong><br />
fuhren mit Betreuer zum 99. Blombersportfest.<br />
Beim Dreikampf der aus Kugelstoßen, Sprint und Weitsprung besteht<br />
konnte Wolfgang Proff den ersten Platz in seiner Alterklasse belegen.<br />
Wolfgang Paul und Jürgen Leibig wurden im Dreikampf jeweils Zwei-
<strong>Nassau</strong>er Land 21 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
ter. Manfred Riege konnte in seiner Alterklasse den Dritten Platz erreichen.<br />
Beim anschließenden Steinstoßen wurde Manfred Riege gegen<br />
eine sehr starke Konkurrenz aus Teilnehmern von deutschen und bayrischen<br />
Meisterschaften, Dritter mit dem 5 kg Stein.<br />
Wolfgang Paul und Jürgen Leibig starteten mit dem 10 kg Stein. Hier<br />
konnte sich Jürgen Leibig vor Wolfgang Paul auf den ersten Platz<br />
stoßen und den Siegerpokal mit nach <strong>Nassau</strong> nehmen.<br />
Dieses Sportfest wird nächstes Jahr zum 100. Mal auf dem Blomberg<br />
bei Bad Tölz stattfinden. Die Vorbereitungen für dieses regionale<br />
Volksfest laufen jetzt schon an.<br />
Für die Sportler des TV 1860 <strong>Nassau</strong> gilt es dann die gezeigten Leistungen<br />
zu bestätigen.<br />
Sportabzeichen<br />
TV 1860 <strong>Nassau</strong><br />
Sportabzeichen beendet die Sommerpause<br />
Mit dem Ende der Sommerferien lädt der Sportabzeichentreff wieder<br />
zum Training in das Sportzentrum ein. Erster Übungsabend ist am<br />
Mittwoch, 26.08.2009, ab 17:30 Uhr. Schwimmprüfungen werden am<br />
Samstag, dem 29.08.2009, ab 10:00 Uhr im Freibad <strong>Nassau</strong> abgenommen.<br />
Herzlich willkommen sind alle Hobbysportler auch ohne Vereinsmitgliedschaft.<br />
Die Teilnahme an den Übungseinheiten ist kostenfrei.<br />
Allgemeine Sportnachrichten<br />
Stabhochsprung-Show mitten im Ballsaal<br />
Spitzensportler beim <strong>35</strong>. Landes-Sport-Ball am 5. September<br />
in Mainz<br />
Höhenluft schnuppern im Ballsaal - der <strong>35</strong>. Landes-Sport-Ball am 5.<br />
September (19.30 Uhr) bietet ein ganz besonderes Sport-Highlight:<br />
In einer spektakulären Stabhochsprung-Show werden die rheinlandpfälzischen<br />
Topathletinnen Anna Battke, Carolin Hingst (beide USC<br />
Mainz) und Kristina Gadschiew (LAZ Zweibrücken) inmitten der<br />
Stuhlreihen der Mainzer Rheingoldhalle ihre Sprünge zeigen. So will<br />
der Landessportbund Rheinland-Pfalz den direkten Bezug dieses<br />
Abends zwischen Spitzensport und Ball-Atmosphäre herausstellen.<br />
Der rheinland-pfälzische Spitzensport steht ganz im Mittelpunkt des<br />
<strong>35</strong>. Landes-Sport-Balls. Der Erlös der Veranstaltung mit erwarteten<br />
1.500 Gästen kommt den Athleten des neu gegründeten „Teams<br />
Rheinland-Pfalz“ zugute, die auf ihrem Weg zu den Olympischen<br />
Spielen 2012 in London unterstützt werden. Zum Team Rheinland-<br />
Pfalz, den „Repräsentanten des rheinland-pfälzischen Spitzensports“,<br />
zählen unter anderen der Koblenzer Fecht-Weltmeister Peter Joppich,<br />
Trampolin-Olympiasiegerin Anna Dogonadze aus Bad Kreuznach,<br />
der Paralympics-Sieger Wojtek Czyz aus Kaiserslautern sowie<br />
der Trierer Ruderer Richard Schmidt.<br />
Neben der Stabhochsprung-Show hat der <strong>35</strong>. Landes-Sport-Ball noch<br />
vieles mehr zu bieten: Als musikalischer Top-Act wird die 70er-Jahre-Kultband<br />
„Boney M.“ mit Original-Leadsängerin Liz Mitchell auftreten.<br />
Das Orchester Thilo Wolf spielt Finest Ballroom Music, Trapezkünstler<br />
Christoph Haese, Finalteilnehmer der RTL-Fernsehshow<br />
„Das Supertalent“, bietet eine spektakuläre Show, und im Foyer warten<br />
viele Mitmach-Angebote auf die Ball-Gäste ? vom Torwandschießen<br />
über Biathlon bis hin zum Golfen und Klettern. Für die jungen<br />
Ball-Gäste legt bei der bigFM-Disco-Party ein DJ eine Mischung<br />
aus Rock, Pop, Danceclassics und aktuellen Party-Hits auf.<br />
Ball-Karten gibt es in den Preiskategorien 40, 50 und 60 Euro. Flanierkarten<br />
kosten 20 Euro.<br />
Weitere Infos und Kartenbestellung unter: Landessportbund<br />
Rheinland-Pfalz, Tel.: 06131 / 2814-191, E-Mail: landessportball@lsbrlp.de,<br />
Internet: www.landes-sport-ball.de<br />
TURNGAU RHEIN-LAHN<br />
Gau-Schüler- und Jugendturnfest<br />
Der Turngau Rhein-Lahn und die TG Oberlahnstein e.V. laden alle<br />
Vereine des Turngaues Rhein-Lahn zum diesjährigen Gau-Schülerund<br />
Jugendturnfest am Sonntag, den 20.09.2009, Stadion Rhein-Lahn<br />
in Niederlahnstein herzlich ein. Ausrichter ist in diesem Jahr die TG<br />
Oberlahnstein. Die Veranstaltung beginnt um 10:00 Uhr mit der <strong>Ausgabe</strong><br />
der Wettkampfkarten; die Wettkämpfe beginnen um 11:00 Uhr.<br />
Den weiteren Ablauf kann man im Internet unter, www.turngau-rheinlahn.de<br />
einsehen und den Ausschreibungsunterlagen, die den 1. Vorsitzenden<br />
der Vereine bereits zugegangen sind.<br />
Meldeschluss ist der 04.09.2009. Bitte die Meldebestimmungen<br />
beachten!<br />
Allgemeine Nachrichten<br />
Secondhand-Basar in Bremberg<br />
Am Samstag, dem 5. September 2009, findet von 14.00 bis 16.00 Uhr<br />
im Bürgerhaus in Bremberg ein Herbst/Winter-Secondhand-Basar mit<br />
Kinder- und Erwachsenenbekleidung sowie Spielwaren statt.<br />
Anmeldungen, Informationen und Nummernvergabe bei Christina<br />
Schmittel, Tel. 06439/7629, Lieselotte Spriestersbach, Tel. 06439/<br />
6152<br />
Verkauf an Schwangere nach Terminabsprache!<br />
Lahntalbahnstrecke: Tunnelsanierung<br />
vorgesehen<br />
- Aktueller Zeitplan für Elektronischen Stellwerk (ESTW)<br />
Wie die Deutsche Bahn AG dem Landtagsabgeordneten Frank Puchtler<br />
jetzt auf seine Anfrage mitteilte, werden in den kommenden Jahren<br />
auf der Lahntalbahn der Hollricher und Langenauer Tunnel, zwischen<br />
<strong>Nassau</strong> und Obernhof, saniert. Hierzu wird 2010 ein Gleiswechselbetrieb<br />
eingerichtet.<br />
Die Tunnelmaßnahmen werden voraussichtlich Mitte 2013 abgeschlossen<br />
sein. Da nach kann laut Bahn AG mit der Realisierung des<br />
Elektronischen Stellwerks (ESTW) begonnen werden. Eine Umsetzung<br />
des „ESTW Untere Lahn“ ist aus der heutigen Sicht bis Ende<br />
2014 geplant. Umfang und Ziel der Maßnahme ESTW Lahn ist die<br />
Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik auf der unteren Lahntalbahn<br />
durch Errichtung der elektronischen Stellwerkstechnik.<br />
Die Strecke 3710 des Regionalnetzes Westerwald von Wetzlar über<br />
Limburg nach Niederlahnstein wird derzeit, bis auf das Relaisstellwerk<br />
in Bad Ems, in mechanischer Stellwerkstechnik bedient. Das<br />
Projekt „ESTW Untere Lahn“ umfasst den Abschnitt von Limburg bis<br />
Niederlahnstein. Dieser Abschnitt führt in westlicher Richtung entlang<br />
der Lahn auf einer Gesamtlänge von etwa 45 Kilometer über Diez,<br />
<strong>Nassau</strong> und Bad Ems nach Niederlahnstein. Für die Umsetzung des<br />
Konzeptes ist es erforderlich, sechs Stationen und zehn Bahnübergänge<br />
zu erneuern sowie an die neue Technik anzupassen. Abgesehen<br />
von der umfassenden Maßnahme „ESTW Untere Lahn“ ist an<br />
der Lahntalbahn ein weiteres Projekt geplant. Dies betrifft die Ausrüstung<br />
der Station Bad Ems West mit dynamischen Schriftanzeigern<br />
im Rahmen des Konjunkturpakets, so abschließend die Deutsche<br />
Bahn AG in ihrer Mitteilung an MdL Frank Puchtler.<br />
4. A-Capella Night in Weisel<br />
Mit Unterstützung des Kultursommers der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Loreley<br />
findet am Samstag, dem 7. November 2009, die 4. A-Capella Night mit<br />
den „Singenden Feuerwehrmännern Weisel und der Gruppe „Vokal<br />
fatal“ aus Lorch statt. Der Vorverkauf der ersten 200 Karten findet am<br />
30.08.2009 von 11 - 14 Uhr im Gerätehaus Weisel statt. Ab Montag,<br />
dem 31.08.2009 werden die restlichen (minimum 150 Karten) über die<br />
Hompage www.sfmweisel.de zu erwerben sein. Die Verteilung erfolgt<br />
nach Eingang der Mails. Es gibt keine Platzreservierung. Nähere Info’s<br />
zum Vorverkauf und zu den Gruppen auch unter www.sfmweisel.de.<br />
Mutter-Kind-Flohmarkt<br />
Verkauf von Mutter zu Mutter - für Groß und Klein. Auch dieses Jahr<br />
ist es wieder soweit. Am Samstag, den 26.09.2009 zwischen 14:00<br />
Uhr und 16:00 Uhr findet unser alljähriger Mutter-Kind-Flohmarkt statt.<br />
Aufbau ist um 13:00 Uhr. Zur Stärkung ist auch diesmal wieder unsere<br />
Kaffee und Kuchentheke geöffnet. Anmeldungen werden ab Freitag,<br />
den 18.09.2009 ab 17:00 Uhr von Stefanie Scheid unter 06772-<br />
961286 entgegen genommen. Anmeldungen vor diesem Stichtag werden<br />
nicht berücksichtigt.
<strong>Nassau</strong>er Land 22 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
Majestätische Erscheinung im <strong>Nassau</strong>er Wald<br />
Wachsen und wachsen lassen - die Königskerze<br />
Ein Spaziergang durch den <strong>Nassau</strong>er Wald ist eine Herausforderung<br />
für die Sinne. Wie durch tausend Zungen prasseln Informationen auf<br />
den Spaziergänger, der wenn er mit offenen Augen durch die Natur<br />
geht, sich vielleicht für einen Moment auf den Höhen <strong>Nassau</strong>s neben<br />
die übergroße Königskerze mit ihren geradezu majestätischen Blättern<br />
und Blüten stellt und schweigt.<br />
Foto: Achim Steinhäuser<br />
Ganz klein wirkt der Mensch da. Die<br />
Pflanze überragt ihn um Längen. Und<br />
man beginnt zu verstehen. Die Königskerze<br />
lieben die Wärme und die<br />
Sonne. Sie ist eine stolze, freundliche<br />
und fröhliche Pflanze, die ihren<br />
Namen wegen der Größe hat, die sie<br />
erreicht. Sie kann bis zu drei Meter<br />
hoch werden. Damit ist sie eine der<br />
größten einheimischen Blumen. Kerzengerade<br />
ragen ihre Blütenstände in<br />
den Himmel, übersät von unzähligen<br />
kleinen, leuchtend gelben Blüten und<br />
deren Knospen. Wenn eine Blüte<br />
hinüber ist, erblüht die nächste. Die<br />
Blätter liegen samtig, filzig behaart,<br />
groß und wohlig auf dem Boden. Bedenkt man, dass sich der Blütenstand<br />
in der kurzen Zeit ab April/Mai zu solcher Pracht, solcher<br />
Höhe, solchem Umfang entwickelt, kann man nur hochachtungsvoll<br />
staunen. Text: Achim Steinhäuser<br />
Terminüberblick<br />
Donnerstag, 27. August 2009<br />
Seelbach: Bürgerhaus - 20:00 Uhr:<br />
Sitzung des Ortsgemeinderates Seelbach<br />
Freitag, 28.August 2009<br />
<strong>Nassau</strong>: Heime Scheuern (Nebenraum der Orgelpfeife) - 18.00 Uhr<br />
bis 20.00 Uhr: Gesprächskreis für Angehörige von Menschen mit<br />
Behinderung<br />
Samstag, 29. August 2009<br />
Singhofen: Erich-Kästner-Straße 14 - 15.00 bis 18.00 Uhr: Pfadfinderstunde<br />
der CPA Ortsgruppe Singhofen<br />
Singhofen: Schwimmbadrestaurant Dernbachtal „Da Manuel“ - 16.00<br />
Uhr: Abend der Freunde der südlichen Nordsee<br />
Winden: Gemeindehalle - 08.00 Uhr: Frühstück und anschl. Ausflug<br />
der Turnerfrauen Winden<br />
Sonntag, 30. August 2009<br />
<strong>Nassau</strong>: Stadthalle - 19:30 Uhr: Informationsveranstaltung zur Biodiversität,<br />
Bündnis 90/Die Grünen<br />
Geisig: Feuerwehrgerätehaus - 10:30 Uhr: Frühschoppen der FFW<br />
Geisig<br />
Freitag, 28., bis Sonntag, 30. August 2009<br />
<strong>Nassau</strong>: Feuerwehrhaus Scheuern - 08.00 Uhr: Jahresausflug des<br />
TVB <strong>Nassau</strong> zum Biggesee<br />
Dienstag, 1. September 2009<br />
<strong>Nassau</strong>: Günter Leifheit-Kulturhaus - 19:30 Uhr: Veranstaltung des<br />
SPD-Gemeindeverbandes <strong>Nassau</strong><br />
Singhofen: Gemeindezentrum - 19:30 Uhr: Sitzung des Haupt- und<br />
Finanzausschusses der Gemeinde Singhofen<br />
Aus der heimischen Wirtschaft<br />
Qualität der Pflege schwarz auf weiß<br />
Altenpflegeheim “Haus Hohe Lay” in <strong>Nassau</strong> erhält Gütesiegel<br />
für Pflegequalität und Kundenorientierung<br />
Jetzt steht es schwarz auf weiß fest: Pflege, Hauswirtschaft, Betreuung,<br />
Haustechnik und Verwaltung der Stiftung Diakonische Friedenswarte,<br />
Altenpflegeheim “Haus Hohe Lay” in <strong>Nassau</strong> erfüllt höchste<br />
Qualitätsstandards. Nach eingehender Prüfung unabhängiger Gutachter<br />
wurde im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Beisein von<br />
Stadtbürgermeister Armin Wenzel und von Seiten der Stiftung Diakoniewerk<br />
Friedenswarte: Dr. Manfred Unglaub (Kuratoriumsvorsitzender),<br />
Pfarrer Wilhelm Schmidt (Vorsteher), Axel Urban (Verwaltungsdirektor)<br />
sowie Oliver Eggert (stellvertretender Heimleiter), Karin<br />
Quirmbach (Pflegedienstleiterin) und Marita Braun (Hauswirtschaftsleiterin)<br />
und Mitarbeitern vom “Haus Hohe Lay” mit dem “Diakonie-<br />
Siegel-Pflege (Version 2)” zertifiziert.<br />
Im Namen des Stiftungsvorstandes überreichte Verwaltungsdirektor<br />
Axel Urban und der Vorsteher der Stiftung Diakoniewerk Friedenswarte,<br />
Pfarrer Wilhelm Schmidt, das seltene Gütesiegel an den stellvertretenden<br />
Heimleiter und Qualitätsbeauftragten des Hauses Hohe<br />
Lay, Oliver Eggert. Bereits im Jahr 2006 hat das <strong>Nassau</strong>er Altenpflegeheim<br />
“Haus Hohe Lay” sein erstes Zertifikatsverfahren nach dem<br />
Diakonie-Siegel Pflege, auf dem basierenden Qualitätsmanagementsystem<br />
mit Erfolg durchgeführt.<br />
Vorsteher der Stiftung Diakoniewerk Friedenswarte, Pfarrer Wilhelm<br />
Schmidt (links), Stadtbürgermeister Armin Wenzel (2. von links), stellvertretender<br />
Heimleiter und Qualitätsbeauftragter des Hauses Hohe<br />
Lay, Oliver Eggert (2. von rechts), Verwaltungsdirektor Axel Urban<br />
und Kuratoriumsvorsitzender Dr. Manfred Unglaub (2. Reihe rechts<br />
neben Oliver Eggert) sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses.<br />
Text und Foto: Achim Steinhäuser<br />
Mit der neuen Zertifizierung wird der Altenpflegeeinrichtung “Haus<br />
Hohe Lay-<strong>Nassau</strong>” erneut hohe Pflegequalität und ausgezeichnete<br />
Kundenorientierung bescheinigt. Die Qualität der Managements der<br />
Stiftung zeichnet sich durch eindeutige Verantwortlichkeiten, klare<br />
Kommunikationsstrukturen, eine effektive Verwaltung und Reflexion<br />
auf Qualitätsberichte der Einrichtung aus. Auch wurde der Einrichtung<br />
eine gute Personalentwicklung, die die Kompetenz und das<br />
Bewusstsein der Mitarbeiter entscheidend prägt, bescheinigt.<br />
Für das Kuratorium der Stiftung ebenso wie für alle Mitarbeiter ist die<br />
Zertifizierung Gütesiegel und Verpflichtung gleichermaßen. Damit die<br />
Menschen in diesem Hause weiterhin qualifizierte Pflege, Geborgenheit<br />
und Zufriedenheit erfahren, wird das Erreichte nach dem Grundsatz<br />
des Hauses: “Nichts ist so gut, als dass es nicht noch verbessert<br />
werden könnte!” stetig verbessert und das diakonische Profil Tag für<br />
Tag mit Leben erfüllt. Um das Vertrauen von Pflegebedürftigen und<br />
Angehörigen zu gewinnen, muss Qualität möglichst objektiv nachgewiesen<br />
werden. Dies ist, wie es sich im Haus Hohe Lay zeigte, eine<br />
Herausforderung, die nicht leicht zu bewältigen ist. Denn es ist schon<br />
schwer Qualität zu definieren. Schließlich gibt es viele Qualitätsbausteine,<br />
die sich wie Mosaiksteinchen zu einem vollständigen Bild<br />
zusammenfügen. Die unabhängigen Gutachter bewerteten bei ihrer<br />
Prüfung im wesentlichen drei Ebenen, die im Pflegeversicherungsgesetz<br />
festgelegt werden: die Struktur-, die Prozess- und die Ergebnis-<br />
Qualität. Dabei hängt die Struktur-Qualität von der Infrastruktur des<br />
Heimes sowie von der personellen Besetzung und den Standards der<br />
Qualitätssicherung ab. Die Prozess-Qualität ist gemessen worden,<br />
indem man die Pflege- und Therapieprozesse unter die Lupe nahm,<br />
um festzustellen, ob die Pflegedokumentationen sorgsam angefertigt<br />
werden. Ferner beeinflussen Effizienz und Effektivität der Arbeits- und<br />
Organisationsabläufe die Bewertung. Die Ergebnis-Qualität spiegelt<br />
die Bewertung von Bewohnern, Angehörigen und Mitarbeitern wider.<br />
Die Freude über die neue Auszeichnung ist groß. Die Verantwortlichen<br />
wissen, dass sie in ihrem Bemühen nach Verbesserung nicht nachlassen<br />
dürfen. Denn: Nach dem Audit ist vor dem Audit. Jedes zertifizierte<br />
Haus muss sich jährlich einer erneuten Qualitätsprüfung unterziehen.<br />
Verwaltungsdirektor Urban dankte, bevor der stellvertretende<br />
Heimleiter Eggert nochmals auf das Qualitätsmanagementsystem einging,<br />
allen Beteiligten und überreichte ihnen für ihr Engagement eine<br />
Rose. Stadtbürgermeister Armin Wenzel gratulierte im Namen der<br />
Stadt <strong>Nassau</strong> dem Hause für diese hohe Auszeichnung und betonte:<br />
“<strong>Nassau</strong> ist stolz darauf, eine solche Einrichtung wie die ihrige, in unserer<br />
Stadt zu haben”. (Achim Steinhäuser)<br />
Gemeinde- und Städtebund<br />
Rheinland-Pfalz<br />
www.gstbrp.de<br />
Baumschutz in der Gemeinde<br />
Bäume im Siedlungsbereich sind besonders schützenswert, da sie<br />
vielerlei Funktionen erfüllen: Sie bieten Lebensraum für verschiedene<br />
Tierarten, prägen das Ortsbild und wirken sich positiv auf das örtliche<br />
Klima aus. Der Landesgesetzgeber hat daher die Möglichkeit
<strong>Nassau</strong>er Land 23 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />
eröffnet, Bäume und Grünbestände ab einer bestimmten Größe durch<br />
gemeindliche Satzung unter Schutz zu stellen. Der Gemeinde- und<br />
Städtebund Rheinland-Pfalz hat hierzu eine Mustersatzung erstellt,<br />
die in einigen Gemeinden angewendet wird. Der satzungsmäßige<br />
Schutz von Bäumen erstreckt sich auf solche, die nicht wirtschaftlich<br />
genutzt werden und eine Mindestgröße erreicht haben. Die Bäume<br />
dürfen nicht gefällt oder beschädigt werden, und auch für den Kronenbereich<br />
sind bestimmte Maßnahmen, wie das Ausbringen von<br />
Chemikalien, verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann beispielsweise<br />
dann erteilt werden, wenn die starke Verschattung eines<br />
Gebäudes eine unzumutbare Beeinträchtigung darstellt. In diesem<br />
Falle kann der Baum ausgelichtet oder gar gefällt werden. Dies wird<br />
jedoch im Einzelfall beurteilt und kann mit der Verpflichtung verbunden<br />
werden, einen Ersatzbaum zu pflanzen.<br />
Wissenswertes<br />
Finanzspritze während der Lehre<br />
Wer mobil ist, findet leichter Arbeit. Das gilt auch für junge Leute, die<br />
eine Ausbildung machen möchten. Gerade sie erkunden gerne neue<br />
Regionen, müssen aber oft feststellen, dass das Leben „in der Fremde“<br />
teurer ist als zu Hause. Da reicht die Ausbildungsvergütung oft<br />
nicht, um Miete, Lebensunterhalt, Fahrtkosten und Lernmittel zu<br />
bezahlen. Alle, die solche Sorgen haben, sollten checken, ob sie<br />
Berufsausbildungsbeihilfe bekommen können. Darauf weist die Agentur<br />
für Arbeit Montabaur hin. Möglich ist dies für Azubis, deren Ausbildungsbetrieb<br />
so weit entfernt ist, dass sie nicht bei ihren Eltern wohnen<br />
können. Über 18-Jährige, Verheiratete und junge Eltern können<br />
auch gefördert werden, wenn sie in erreichbarer Nähe des Elternhauses<br />
leben. Außerdem haben Jugendliche in einer berufsvorbereitenden<br />
Bildungsmaßnahme sowie behinderte und benachteiligte<br />
junge Leute in einer außerbetrieblichen Ausbildung Anspruch auf diese<br />
Unterstützung. Das eigene Einkommen wird ebenso angerechnet<br />
wie das von Eltern und Ehepartnern, sofern bestimmte Freibeträge<br />
überschritten sind. Ob und in welcher Höhe voraussichtlich Bundesausbildungsbeihilfe<br />
fließt, lässt sich mit dem BAB-Rechner im Internet<br />
feststellen: www.babrechner.arbeitsagentur.de.<br />
Generell gilt: Für schulische Ausbildungen wird sie nicht gezahlt.<br />
Ganz wichtig ist es, den erforderlichen Antrag rechtzeitig zu stellen,<br />
denn erst ab diesem Datum wird gezahlt. Detaillierte Infos gibt es hier:<br />
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26022/Navigation/zentral/Buerger/Ausbildung/Finanzielle-Hilfen/Hilfen-Nav.html.
<strong>Nassau</strong>er Land 24 Nr. <strong>35</strong>/2009