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Mitteilungsblatt Ausgabe 35 - Verbandsgemeinde Nassau

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<strong>35</strong><br />

Mittwoch, 26. August 2009<br />

46. Jahrgang<br />

Heimat- und Bürgerzeitung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Nassau</strong><br />

Aktion Kinderwald<br />

2009<br />

TuS Nassovia<br />

Junioren starten<br />

in neue Saison<br />

Kinderkrippe “Wir<br />

sind Hollesse”<br />

erhällt Landespreis<br />

Lahntalmöven in<br />

der Huflandklinik<br />

Heimat- und Bürgerzeitung für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Nassau</strong>, der Stadt <strong>Nassau</strong> und der Gemeinden Attenhausen, Dessighofen, Dienethal, Dornholzhausen, Geisig,<br />

Hömberg, Lollschied, Misselberg, Obernhof, Oberwies, Pohl, Schweighausen, Seelbach, Singhofen, Sulzbach, Weinähr, Winden und Zimmerschied


<strong>Nassau</strong>er Land 2 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

POLIZEI / FEUERWEHR<br />

Polizeinotruf 110<br />

Polizeiinspektion Bad Ems, Viktoriaallee 02603/9700<br />

FEUERWEHR u. Rettungsdienst 112<br />

RETTUNGSDIENST/KRANKENWAGEN/<br />

NOTARZT/RETTUNGSHUBSCHRAUBER<br />

Notarzt, Rettungsdienst 112<br />

Krankentransport, Ambulanz, Dialysetransporte 19222<br />

Giftnotrufzentrum, Mainz 06131/19240<br />

Entgiftungszentrale Mainz - Info - 06131/232466<br />

Rettungshundestaffel 0700-20022005<br />

Rhein-Lahn-Taunus (Alarmierung kostenlos)<br />

ÄRZTE<br />

Bereitschaftsdienstpraxis<br />

Stiftungsklinikum Mittelrhein, Borngasse 14, Nastätten<br />

Bereitschaftsdienst-Tel. 01805/112089 (14 ct/min)<br />

Dienstbereit am Wochenende:<br />

Freitag von 18:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr<br />

Feiertage: Vorm Vorabend des Feiertages 18:00 Uhr<br />

bis zum Folgetag des Feiertages 8:00 Uhr.<br />

Mittwoch von 14:00 Uhr bis Donnerstag 8:00 Uhr<br />

In dieser Zeit kann auch ohne Anmeldung in die Praxis<br />

Krankenhaus Nastätten, Erdgeschoss, kommen.<br />

Bei Lebensgefahr sollte direkt der Notarzt über die<br />

Notruf-Nummer 112, gerufen werden.<br />

An Werktagen gelten die örtlichen Diensteinteilungen:<br />

Stadt <strong>Nassau</strong>, Ortsgemeinden Attenhausen, Dienethal,<br />

Dornholzhausen, Hömberg, Misselberg, Obernhof<br />

Oberwies, Schweighausen, Seelbach, Singhofen, Sulzbach,<br />

Weinähr und Winden und Zimmerschied:<br />

Notrufnummer: 01801-115588<br />

Ortsgemeinden Geisig, Lollschied, Pohl<br />

Notrufnummer: 01801-116688<br />

oder unter der jeweiligen Praxis-Telefonnummer.<br />

ZAHNÄRZTE<br />

Einheitliche zahnärztliche<br />

Notrufnummer: 01805040308<br />

zu den üblichen Telefontarifen.<br />

Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:<br />

Freitag von 14:00 bis 18:00 Uhr,<br />

Samstag von 8:00 bis Montag 8:00 Uhr<br />

Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr, und an<br />

Feiertagen entsprechend von 8:00 Uhr bis zum<br />

nachfolgenden Tag 8:00 Uhr,<br />

an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag<br />

8:00 Uhr bis Samstag, 8:00 Uhr.<br />

Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst<br />

kann man unter www.bzk-koblenz.de nachlesen.<br />

Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes<br />

ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich.<br />

AUGENÄRZTE<br />

Notdienst-Telefonnummer 0261/4040444<br />

APOTHEKEN<br />

NOTRUFE / BEREITSCHAFTSDIENSTE<br />

Notrufnummer: 01805-258825 plus Postleitzahl<br />

des Standortes<br />

Nach Wahl der Notdienstnummer und direkter Eingabe<br />

der Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur<br />

werden drei dienstbereite Apotheken in der<br />

Umgebung des Standortes angesagt . Der Notdienstplan<br />

ist im Internet unter www.lak-rlp.de abrufbar.<br />

N O T D I E N S T / BEREITSCHAFTSDIENSTE<br />

Der Notdienst beginnt immer um 8:30 Uhr und endet<br />

um 8:30 Uhr am folgenden Tag, auch an Sonn- und<br />

Feiertagen.<br />

Die Markt-Apotheke Singhofen hat auch in der Woche,<br />

in der sie keinen Bereitschaftsdienst versieht, mittwochs<br />

nachmittags geöffnet.<br />

KRANKE NHÄUS E R<br />

Marienkrankenhaus, <strong>Nassau</strong> Tel. 02604/706-0<br />

Paracelsus-Klinik, Bad Ems Tel. 02603/6000<br />

FORSTREVIERE<br />

Forstrevier <strong>Nassau</strong>:<br />

FAR Dieter Bielicki, Tel. 015228851817 od. 02604/951470<br />

zuständig: für die Stadt <strong>Nassau</strong> sowie die Ortsgemeinden<br />

Dessighofen, Dienethal, Misselberg, Oberwies,<br />

Schweighausen und Sulzbach<br />

Sprechstunde: jeden 1. Donnerstag im Monat von 16:00<br />

bis 18:00 Uhr im Revierleiterbüro „In der Weierwiese“<br />

in <strong>Nassau</strong> bzw. nach telef. Vereinbarung im Forsthaus<br />

donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr<br />

Forstrevier Singhofen:<br />

FOI Johannes Gieseler, Am Keltenring 11, 56379 Singhofen,<br />

Tel. 02604-941417 od. 01522-8851819,<br />

Mail: johannes.gieseler@wald-rlp.de<br />

zuständig: für die Ortsgemeinden Attenhausen, Dornholzhausen,<br />

Geisig, Lollschied, Pohl, Seelbach und<br />

Singhofen<br />

Forstrevier Winden:<br />

FAR Bernd Schendel, Schulstraße1, 56379 Winden<br />

Tel. 02604/1006 oder 0152-28851820<br />

Mail: bernd.schendel@wald-rlp.de<br />

zuständig: für die Ortsgemeinden Hömberg, Obernhof,<br />

Weinähr, Winden und Zimmerschied<br />

FAM Roland van der Rünstrat, Am Sonnenhang 8,<br />

Weinähr, Tel. 02604/4313<br />

Ansprechpartner für die Ortsgemeinde Weinähr<br />

Gräfl. Forstverwaltung <strong>Nassau</strong>:<br />

zuständig: Forstbüro Andreas Heibert Tel. 01797900860<br />

S T Ö R U N G S D I E N S T E<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke <strong>Nassau</strong>:<br />

- Wasserversorgung 0172/6521128<br />

- Abwasserentsorgung 0172/6818968<br />

Bauhof Stadt <strong>Nassau</strong>, mo. bis fr. 02604/941928<br />

Süwag Energie / Niederlassung Mitte MKW:<br />

Strom 069/31072333<br />

Gas 069/31072666<br />

Kanalreinigung und Grubenentleerung<br />

Kanal Wambach GmbH, Neuwied/Engers 02622/13001<br />

TELEFONSEELSORGE<br />

(<strong>Nassau</strong>) Tel. 0800/1110111 und 0800/1110222<br />

gebührenfrei rund um die Uhr<br />

VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG NASSAU<br />

Am Adelsheimer Hof 1, 56377 <strong>Nassau</strong>,<br />

Tel. 02604/9702-0, Fax-Nr. 02604/970258,<br />

E-Mail: poststelle@vgnassau.de<br />

Internet: http://www.vgnassau.de<br />

Öffnungszeiten Bürgerbüro:<br />

montags bis mittwochs von 07:30 bis 16:30 Uhr<br />

donnerstags von 07:30 bis 18:00 Uhr<br />

freitags von 07:30 bis 12:30 Uhr<br />

samstags von 10:00 bis 12:00 Uhr<br />

Abteilungen: täglich von 07:30 bis 12:30 Uhr<br />

montags bis mittwochs zusätzlich 13.30 bis 16.30 Uhr<br />

donnerstags zusätzlich von 13:30 bis 18:00 Uhr


<strong>Nassau</strong>er Land 3 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

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10 JAHRE<br />

ERZÄHLCAFÉ<br />

DER VERBANDSGEMEINDE NASSAU<br />

JUBILÄUMSVERANSTALTUNG<br />

IM HOTEL WEINHAUS TREIS WEINÄHR<br />

AM 8. SEPTEMBER 09<br />

Edmund Scherer mit seinen Puppen!<br />

Sonstige Überraschungen stehen noch auf<br />

dem Programm!<br />

Abfahrt ab Bahnhof <strong>Nassau</strong> 15°° Uhr<br />

Die Abfahrzeiten für die Ortsgemeinden<br />

werden bei Anmeldung mitgeteilt!<br />

Eine Veranstaltung des Erzählcafés der VG <strong>Nassau</strong><br />

In Kooperation mit dem Seniorenbüro „Die Brücke“<br />

Um Anmeldung – wie immer – wird gebeten bei:<br />

Anneliese Schwörer � 02604 – 950 261<br />

Elisabeth Walter � 02694 – 5323<br />

Anne Jungwirth � 02604 - 5107<br />

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<strong>Nassau</strong>er Land 4 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht<br />

in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung<br />

von Wahlscheinen<br />

für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag<br />

am 27. September 2009<br />

1. Das Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahl für die Stadt <strong>Nassau</strong><br />

und die Ortsgemeinden<br />

Attenhausen<br />

Dessighofen<br />

Dienethal<br />

Dornholzhausen<br />

Geisig<br />

Hömberg<br />

Lollschied<br />

Misselberg<br />

Obernhof<br />

Oberwies<br />

Pohl<br />

Schweighausen<br />

Seelbach<br />

Singhofen<br />

Sulzbach<br />

Weinähr<br />

Winden<br />

Zimmerschied<br />

wird in der Zeit von Montag, 7. September 2009 bis Freitag, 11. September<br />

2009,<br />

während der allgemeinen Öffnungszeiten montags bis mittwochs von<br />

7.30 Uhr bis 16.30 Uhr, donnerstags von 7. 30 Uhr bis 18.00 Uhr und<br />

freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Nassau</strong>, Am Adelsheimer Hof 1, Rathaus, 56377 <strong>Nassau</strong>,<br />

Bürgerbüro, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.<br />

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der<br />

zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.<br />

Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit<br />

der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen<br />

überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus<br />

denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses<br />

ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht<br />

hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister<br />

ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes<br />

entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen<br />

ist.<br />

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die<br />

Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.<br />

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder<br />

einen Wahlschein hat.<br />

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,<br />

kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl,<br />

spätestens am Freitag, 11. September 2009, bis 12.30 Uhr,<br />

bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong>, Am Adelsheimer Hof<br />

1, Rathaus, 56377 <strong>Nassau</strong>, Zimmer 15 Einspruch einlegen.<br />

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift<br />

eingelegt werden.<br />

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,<br />

erhalten bis spätestens zum<br />

Sonntag, 6. September 2009<br />

eine Wahlbenachrichtigung.<br />

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt<br />

zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen,<br />

wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht<br />

ausüben kann.<br />

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />

werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen<br />

beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 205<br />

Montabaur<br />

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises<br />

oder<br />

durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />

5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist<br />

auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der<br />

Bundeswahlordnung (bis zum 6. September 2009) oder die Einspruchsfrist<br />

gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung<br />

(bis zum 11. September 2009) versäumt hat,<br />

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der<br />

Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist<br />

nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,<br />

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden<br />

und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses<br />

zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.<br />

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen<br />

Wahlberechtigten<br />

bis zum 25. September 2009, 18.00 Uhr,<br />

bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong>, Am Adelsheimer Hof<br />

1, Rathaus, 56377 <strong>Nassau</strong>, Bürgerbüro mündlich, schriftlich oder elektronisch<br />

beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm,<br />

Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische<br />

Übermittlung als gewahrt.<br />

Bei Beantragung per E-Mail sind der Name, der Vorname, das<br />

Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl<br />

und Ort) des Antragstellers anzugeben. Darüber hinaus soll<br />

die Angabe der Wählerverzeichnis- sowie der Wahlbezirksnummer,<br />

die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen.<br />

Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung<br />

abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese<br />

Adresse angegeben werden.<br />

Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular steht im Internet<br />

unter<br />

www.vgnassau.de<br />

zur Verfügung. Der Antrag per E-Mail ist zu richten an folgende E-<br />

Mail-Adresse:<br />

poststelle@vgnassau.de.<br />

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des<br />

Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten<br />

möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr,<br />

gestellt werden.<br />

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte<br />

Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der<br />

Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können<br />

aus den unter 5.2. Buchstaben a bis c angegebenen Gründen<br />

den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage,<br />

15.00 Uhr, stellen.<br />

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer<br />

schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein<br />

behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe<br />

einer anderen Person bedienen.<br />

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte<br />

- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />

- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,<br />

- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden<br />

ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen<br />

anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme<br />

der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen<br />

wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte<br />

vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme<br />

der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen<br />

hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl<br />

muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein<br />

so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der<br />

Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne<br />

besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post<br />

AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief<br />

angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

56377 <strong>Nassau</strong>, den 24. Juli 2009 Udo Rau<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong> Bürgermeister<br />

Wahlbekanntmachung<br />

1. Am Sonntag, dem 27. September 2009<br />

findet die<br />

Wahl zum 17. Deutschen Bundestag<br />

statt.<br />

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.


<strong>Nassau</strong>er Land 5 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

2. Die Stadt <strong>Nassau</strong> ist in folgende vier Wahlbezirke eingeteilt:<br />

Wahlbezirk I: Wahlraum:<br />

Ackerweg Stadthalle <strong>Nassau</strong><br />

Am Adelsheimer Hof Amtsstraße 8<br />

Am Eimelsturm 56377 <strong>Nassau</strong><br />

Am Grauen Turm<br />

Am Kurpark<br />

Am Marktplatz<br />

Amtsstraße<br />

Arnsteiner Straße<br />

Auf der Aesch<br />

Auf der Au<br />

Bachgasse<br />

Bahnhofstraße<br />

Bonifatiusweg<br />

Breslauer Straße<br />

Brühlweg<br />

Dr. Haupt-Weg<br />

Elisenhütte<br />

Emser Straße<br />

Freiherr-vom-Stein-Straße<br />

Furth<br />

Gerhart-Hauptmann-Straße<br />

Grabenstraße<br />

Hintergasse<br />

Hömberger Straße<br />

Im Bienengarten<br />

Im Weilspießen<br />

In der Laach<br />

Pont-Chateau-Platz<br />

Wahlbezirk II: Wahlraum:<br />

Burg <strong>Nassau</strong> Stadthalle <strong>Nassau</strong><br />

Dr. Mutterer-Straße Amtsstraße 8<br />

Hof Obergutenau 56377 <strong>Nassau</strong><br />

Hof Untergutenau<br />

Kettenbrückstraße<br />

Kirchstraße<br />

Königsberger Straße<br />

Lahnstraße<br />

Langenauer Straße<br />

Lübener Straße<br />

Mühlpforte<br />

Neuzebachweg<br />

Obernhofer Straße<br />

Obertal<br />

Oranienplatz<br />

Oranienstraße<br />

Römerstraße<br />

Scheubachweg<br />

Schlossberg<br />

Schlossstraße<br />

Seilergasse<br />

Späthestraße<br />

Westerwaldstraße<br />

Zum Woog<br />

Wahlbezirk III: Wahlraum:<br />

Stadtteile Bergnassau und ehemalige Schule im<br />

Scheuern Stadtteil<br />

Scheuern<br />

Am Sauerborn 3<br />

56377 <strong>Nassau</strong><br />

Wahlbezirk IV: Wahlraum:<br />

Bachbergweg Freiherr-vom-Stein-Schule<br />

Feldstraße (Parterre)<br />

Hohe-Lay-Straße Windener Straße 21<br />

In der Weierwiese 56377 <strong>Nassau</strong><br />

Kaltbachstraße<br />

Kaltbachtal<br />

Mittelpfad<br />

Oberer Bongert<br />

Oberer Hallgarten<br />

Paul-Schneider-Straße<br />

Schulpfad<br />

Unterer Bongert<br />

Unterer Hallgarten<br />

Windener Straße<br />

Zum Heidchen<br />

Zur Schlimmeich<br />

Die übrigen Ortsgemeinden der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Nassau</strong> bilden je<br />

einen Wahlbezirk. Die Wahlräume werden wir folgt eingerichtet:<br />

Attenhausen Dorfgemeinschaftshaus,<br />

Ortsstraße 41<br />

Dessighofen Bürgerhaus, Birkenstraße 2<br />

Dienethal Dorfgemeinschaftshaus,<br />

Köpfchensweg 1<br />

Dornholzhausen Gemeindesaal, Ringstraße 4<br />

Geisig Hombachhalle, Rhein-Taunus-<br />

Straße 24<br />

Hömberg Rathaus, Rathausstraße 9<br />

Lollschied Rathaus, Talstraße 1<br />

Misselberg Gemeindehaus, Taunusstraße 12<br />

Obernhof Dorfgemeinschaftshaus,<br />

Schulstraße 3<br />

Oberwies Gemeindehaus, Mühlbachstraße 8<br />

Pohl Gemeindehaus, Taunusstraße 25<br />

Schweighausen Bürgermeisteramt, Feldstraße 12<br />

Seelbach Bürgerhaus, Obernhofer Straße 2<br />

Singhofen Mehrzweckhalle, Schulstraße 14<br />

Sulzbach Ehemalige Schule, Zum Nußberg 5<br />

Weinähr Rathaus, Hauptstraße 28<br />

Winden Bürgerhaus, Schulstraße 9<br />

Zimmerschied Bürgerhaus, Hauptstraße 29<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit<br />

vom 25.08.2009 bis 29.08.2009 übersandt worden sind, sind der<br />

Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte<br />

zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />

um 15:00 Uhr im Rathaus <strong>Nassau</strong>, Bürgerbüro, Am<br />

Adelsheimer Hof 1 zusammen.<br />

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis<br />

oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei<br />

Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der<br />

Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe<br />

der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser,<br />

bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts<br />

und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die<br />

Kennzeichnung,<br />

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung<br />

der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch<br />

dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen<br />

Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen<br />

Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt<br />

seine Erststimme in der Weise ab,<br />

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch<br />

ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig<br />

kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />

und seine Zweitstimme in der Weise,<br />

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein<br />

in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />

macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss<br />

vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen<br />

Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden,<br />

dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.<br />

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im<br />

Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis,<br />

in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises<br />

oder<br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde<br />

einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag<br />

sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und<br />

seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag)<br />

und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig<br />

der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass<br />

er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief<br />

kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).


<strong>Nassau</strong>er Land 6 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl<br />

herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis<br />

zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§<br />

107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

<strong>Nassau</strong>, den 18. August 2009 In Vertretung:<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong> Rainer Pätzold<br />

1. Beigeordneter der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Nassau</strong><br />

Dessighofen und Geisig<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum<br />

DLR Westerwald-Osteifel<br />

Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren<br />

Niederbachheim<br />

Aktenzeichen: 81021 HA2.3<br />

1. Änderungsbeschluss<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren<br />

Niederbachheim<br />

I. Anordnung<br />

1. Anordnung einer geringfügigen Änderung des Flurbereinigungsgebietes<br />

(§ 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG))<br />

Hiermit wird das durch Beschluss vom 12.12.2005 festgestellte Flurbereinigungsgebiet<br />

des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens<br />

Niederbachheim, Rhein-Lahn-Kreis, wie folgt geändert:<br />

1.1 Zum Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke zugezogen:<br />

Gemarkung Niederbachheim<br />

Flur 4 Flurstück Nr. 15<br />

Flur 29 Flurstücke Nrn. 3, 4, 6 und 7<br />

1.2. Vom Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke ausgeschlossen:<br />

Gemarkung Niederbachheim<br />

Flur 9 Flurstücke Nrn. 13/5 und 26/2<br />

Flur 15 Flurstücke Nrn. 19/2, 24/2, 40/5 und 40/6<br />

Flur 18 Flurstück Nr. 2/2<br />

2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes<br />

Das Flurbereinigungsgebiet wird nach Maßgabe der Änderungen<br />

unter Nr. 1 festgestellt.<br />

4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung<br />

Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der<br />

Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit<br />

des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen:<br />

4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der<br />

Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden,<br />

wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.<br />

4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche<br />

Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde<br />

errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden.<br />

4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken,<br />

Obstbäume, und Beerensträucher dürfen nur in Ausnahmefällen, so<br />

weit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und<br />

der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung<br />

der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden.<br />

4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung<br />

übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde.<br />

Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der<br />

Forstaufsichtsbehörde erteilt wer den.<br />

II. Anordnung der sofortigen Vollziehung<br />

Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) nach<br />

§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in<br />

der jeweils gültigen Fassung, wird angeordnet mit der Folge, dass<br />

Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben.<br />

III. Hinweise:<br />

1. Ordnungswidrigkeiten<br />

Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderungen<br />

vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können<br />

sie in Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die<br />

Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137<br />

FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Vereinfachten Flurbereinigung<br />

dienlich ist.<br />

Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr. I 4.3 vorgenommen<br />

worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen<br />

anordnen.<br />

Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorgenommen<br />

worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass<br />

derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verlichtete<br />

Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß<br />

in Bestand zu bringen hat.<br />

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4 sind<br />

Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden können.<br />

2. Betretungsrecht<br />

Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur<br />

Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke<br />

zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf<br />

ihnen vorzunehmen.<br />

3. Anmeldung unbekannter Rechte<br />

Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses<br />

sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur<br />

Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei der Flurbereinigungsbehörde,<br />

dem<br />

Dienstleistungszentrum<br />

Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR),<br />

Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur<br />

anzumelden.<br />

Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die<br />

Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen<br />

gelten lassen.<br />

Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vor<br />

der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten<br />

lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe<br />

des Verwaltungsaktes (Flurbereinigungsbeschlusses) zuerst in<br />

Lauf gesetzt worden ist.<br />

4. Auslegung des Beschlusses mit Gründen<br />

und Übersichtskarte<br />

Eine Ausfertigung dieses Änderungsbeschlusses mit den Beschlussgründen<br />

und einer Übersichtskarte liegen einen Monat lang nach der<br />

Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus bei:<br />

- dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Niederbachheim<br />

Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist nachrichtlich in einer<br />

Übersichtskarte dargestellt.<br />

Begründung:<br />

1. Sachverhalt:<br />

Das bisherige Flurbereinigungsgebiet mit rund 234 ha Verfahrensfläche<br />

erfährt durch die Änderungen eine geringfügige Vergrößerung<br />

von etwa 7 ha.<br />

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Niederbachheim hat den<br />

festgesetzten Änderungen des Flurbereinigungsgebiets in seiner Sitzung<br />

am 26.02.2009 zugestimmt.<br />

2. Gründe<br />

2.1 Formelle Gründe<br />

Dieser Änderungsbeschluss wird vom DLR Westerwald-Osteifel als<br />

zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen.<br />

Rechtsgrundlage für den Beschluss ist § 8 Abs. 1 FlurbG.<br />

Die formellen Voraussetzungen für die geringfügige Änderung eines<br />

Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sind mit der Anhörung des<br />

Vorstands der Teilnehmergemeinschaft erfüllt.<br />

2.2 Materielle Gründe<br />

Die Zuziehungen in der Waldflur 29 sind erforderlich, um die angestrebten<br />

Erschließungs- und Ausbauziele (insbesondere die Durchgängigkeit<br />

des Wegenetzes sowie den gemarkungsübergreifenden<br />

Wegeausbau) verwirklichen zu können.<br />

Die Zuziehung des Flurstückes Gemarkung Niederbachheim Flur 4<br />

Nr. 15 sowie die Ausschließungen in den Fluren 9, 15 und 18 sind<br />

aus vermessungstechnischen Gründen erforderlich,<br />

Insgesamt handelt es sich um geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes.<br />

Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 FlurbG sind<br />

damit erfüllt.<br />

Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden<br />

Interesse der Beteiligten. Es liegt insbesondere in ihrem Interesse,<br />

dass die Weiterführung des Flurbereinigungsverfahrens nicht verzögert<br />

wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen Vorteile<br />

möglichst bald eintreten. Dem gegenüber könnte durch die aufschiebende<br />

Wirkung möglicher Rechtsbehelfe eine erhebliche Verfahrensverzögerung<br />

eintreten, mit der Folge, dass die neuen Grundstücke<br />

erst ein oder zwei Jahre später als vorgesehen bewirtschaftet<br />

werden können. Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen<br />

Interesse. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und<br />

die damit investierten öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur<br />

Erhaltung der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft und damit zur<br />

Erhaltung eines bedeutenden Wirtschaftsfaktors in der Landwirtschaft<br />

bei. Im Hinblick auf den raschen Strukturwandel in der Landwirtschaft<br />

ist es erforderlich, dass die mit der Flurbereinigung angestrebten Ziele<br />

möglichst schnell verwirklicht werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten<br />

Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem<br />

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum<br />

Westerwald-Osteifel (DLR)<br />

Bahnhofstraße 32 56410 Montabaur


<strong>Nassau</strong>er Land 7 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

oder wahlweise bei der<br />

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,<br />

- Obere Flurbereinigungsbehörde -<br />

Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier<br />

einzulegen.<br />

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist<br />

nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist<br />

bei einer der beiden Behörden eingegangen ist.<br />

Montabaur, den 17.08.2009 Im Auftrag Theodor Burkard<br />

Obervermessungsrat<br />

Dessighofen und Schweighausen<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Kehlbach<br />

Aktenzeichen: 81069 HA2.3<br />

1. Änderungsbeschluss<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren<br />

Kehlbach<br />

I. Anordnung<br />

1. Anordnung einer geringfügigen Änderung des Flurbereinigungsgebietes<br />

(§ 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG))<br />

Hiermit wird das durch Beschluss vom 12.12.2005 festgestellte Flurbereinigungsgebiet<br />

des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens<br />

Kehlbach, Rhein-Lahn-Kreis, wie folgt geändert:<br />

1.1 Zum Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke zugezogen:<br />

Gemarkung Kehlbach:<br />

Flur 1 Flurstücke Nrn. 45/2, 47/1, 47/2, 48/1, 48/2,<br />

50/1, 50/2, 50/3 und 51.<br />

Flur 3 Flurstück Nr. 19.<br />

Flur 5 Flurstück Nr. 14/4.<br />

Flur 13 Flurstücke Nrn. 5, 7/1, 8, 9, 11, 12 und 13.<br />

1.2 Vom Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke ausgeschlossen:<br />

Gemarkung Kehlbach:<br />

Flur 5 Flurstücke Nrn. 5/5, 6/1, 6/2, 6/3, 6/4, 10/1 und<br />

15/1.<br />

Flur 12 Flurstücke Nrn. 38/11 und 38/12.<br />

2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes<br />

Das Flurbereinigungsgebiet wird nach Maßgabe der Änderungen<br />

unter Nr. 1 festgestellt.<br />

3. Teilnehmergemeinschaft<br />

Die Eigentümer des zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen<br />

Grundstückes (Teilnehmer) sind Mitglieder der mit dem Flurbereinigungsbeschluss<br />

vom 12.12.2005 entstandenen<br />

”Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung<br />

Kehlbach”<br />

4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung<br />

Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der<br />

Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit<br />

des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen:<br />

4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der<br />

Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden,<br />

wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.<br />

4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche<br />

Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde<br />

errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden.<br />

4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken,<br />

Obstbäume, und Beerensträucher dürfen nur in Ausnahmefällen, so<br />

weit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und<br />

der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung<br />

der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden.<br />

4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung<br />

übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde.<br />

Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der<br />

Forstaufsichtsbehörde erteilt wer den.<br />

II. Anordnung der sofortigen Vollziehung<br />

Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) nach<br />

§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in<br />

der jeweils gültigen Fassung, wird angeordnet mit der Folge, dass<br />

Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben.<br />

III. Hinweise:<br />

1. Ordnungswidrigkeiten<br />

Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderungen<br />

vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können<br />

sie in Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die<br />

Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137<br />

FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Vereinfachten Flurbereinigung<br />

dienlich ist.<br />

Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr. I 4.3 vorgenommen<br />

worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen<br />

anordnen.<br />

Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorgenommen<br />

worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass<br />

derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verlichtete<br />

Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß<br />

in Bestand zu bringen hat.<br />

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4 sind<br />

Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden können.<br />

2. Betretungsrecht<br />

Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur<br />

Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke<br />

zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf<br />

ihnen vorzunehmen.<br />

3. Anmeldung unbekannter Rechte<br />

Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses<br />

sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur<br />

Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei der Flurbereinigungsbehörde,<br />

dem<br />

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR),<br />

Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur<br />

anzumelden.<br />

Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die<br />

Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen<br />

gelten lassen.<br />

Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vor<br />

der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten<br />

lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe<br />

des Verwaltungsaktes (Flurbereinigungsbeschlusses) zuerst in<br />

Lauf gesetzt worden ist.<br />

4. Auslegung des Beschlusses mit Gründen<br />

und Übersichtskarte<br />

Eine Ausfertigung dieses Änderungsbeschlusses mit den Beschlussgründen<br />

und einer Übersichtskarte liegen einen Monat lang nach der<br />

Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus bei:<br />

- dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Kehlbach<br />

Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist nachrichtlich in einer<br />

Übersichtskarte dargestellt.<br />

Begründung:<br />

1. Sachverhalt:<br />

Das bisherige Flurbereinigungsgebiet mit rund 138 ha Verfahrensfläche<br />

erfährt durch die Änderungen eine Vergrößerung von rund 27<br />

ha. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Kehlbach hat den festgesetzten<br />

Änderungen des Flurbereinigungsgebiets in seiner Sitzung<br />

am 12.02.2009 zugestimmt.<br />

2. Gründe<br />

2.1 Formelle Gründe<br />

Dieser Änderungsbeschluss wird vom DLR Westerwald-Osteifel als<br />

zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen.<br />

Rechtsgrundlage für den Beschluss ist § 8 Abs. 1 FlurbG.<br />

Die formellen Voraussetzungen für die geringfügige Änderung eines<br />

Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sind mit der Anhörung des<br />

Vorstands der Teilnehmergemeinschaft erfüllt.<br />

2.2 Materielle Gründe<br />

Die Zuziehung der unter Flur 1 aufgeführten Flurstücke ist erforderlich,<br />

um die mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 12.12.2005<br />

beabsichtigte und in der zugehörigen Gebietskarte dargestellte<br />

Abgrenzung zu vollziehen. Die Einbeziehung dieser Flurstücke war<br />

bisher aus vermessungstechnischen Gründen nicht möglich.<br />

Die Zuziehung in der Flur 3 (Grabenfläche) ist erforderlich aus vermessungstechnischen<br />

Gründen.<br />

Die Zuziehungen in der Waldflur 13 sind erforderlich, um die angestrebten<br />

Erschließungs- und Ausbauziele (insbesondere die Durchgängigkeit<br />

des Wegenetzes sowie den gemarkungsübergreifenden<br />

Wegeausbau) verwirklichen zu können.<br />

Die Zuziehung in der Flur 5 ist erforderlich, um hier den Anschluss<br />

einer Wegebaumaßnahme an das Straßennetz in der bebauten Ortslage<br />

zu ermöglichen.<br />

Die Ausschließungen sind erforderlich aus vermessungstechnischen<br />

Gründen (Flur 5 Flurstücke 10/1 und 15/1) und auf Grund einer kürzlich<br />

erfolgten Baulandumlegung, für die kein Neuordnungsbedarf mehr<br />

besteht (Flur 5 Flurstücke 5/5 und 6/1 bis 6/4 sowie Flur 12 Flurstücke<br />

38/11 und 38/12).<br />

Insgesamt handelt es sich um geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes.<br />

Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 FlurbG sind<br />

damit erfüllt.<br />

Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden<br />

Interesse der Beteiligten. Es liegt insbesondere in ihrem Interesse,<br />

dass die Weiterführung des Flurbereinigungsverfahrens nicht verzögert<br />

wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen Vorteile<br />

möglichst bald eintreten. Dem gegenüber könnte durch die aufschiebende<br />

Wirkung möglicher Rechtsbehelfe eine erhebliche Verfah-


<strong>Nassau</strong>er Land 8 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

rensverzögerung eintreten, mit der Folge, dass die neuen Grundstücke<br />

erst ein oder zwei Jahre später als vorgesehen bewirtschaftet<br />

werden können. Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen<br />

Interesse. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und<br />

die damit investierten öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur<br />

Erhaltung der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft und damit zur<br />

Erhaltung eines bedeutenden Wirtschaftsfaktors in der Landwirtschaft<br />

bei. Im Hinblick auf den raschen Strukturwandel in der Landwirtschaft<br />

ist es erforderlich, dass die mit der Flurbereinigung angestrebten Ziele<br />

möglichst schnell verwirklicht werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten<br />

Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem<br />

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald -<br />

Osteifel (DLR)-<br />

Bahnhofstraße 32 56410 Montabaur<br />

oder wahlweise bei der<br />

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,<br />

- Obere Flurbereinigungsbehörde -<br />

Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier<br />

einzulegen.<br />

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist<br />

nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist<br />

bei einer der beiden Behörden eingegangen ist.<br />

Montabaur, den 17.08.2009 Im Auftrag<br />

(Theodor Burkard)<br />

Obervermessungsrat<br />

Sitzung des Ortsgemeinderates<br />

der Ortsgemeinde Dessighofen<br />

Zu einer Sitzung des Ortsgemeinderates habe ich eingeladen auf<br />

Montag, 07.09.2009, 20:00 Uhr, Bürgerhaus “Talblick”, Dessighofen<br />

Tagesordnung<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses<br />

2. Beratung über kurz-, mittel- und langfristige Planungen der Gemeinde<br />

3. Beratung und Beschlussfassung zur Sanierung der gemeindeeigenenen<br />

Mietwohnung<br />

4. Beratung und Beschlussfassung zum Verfahren bei zukünftigen<br />

Pflege- und Wartungsarbeiten in der Gemeinde<br />

5. Mitteilungen und Anfragen<br />

Nichtöffentliche Sitzung<br />

6. Personalangelegenheiten<br />

Dessighofen, 18. August 2009 Wilfried Ilgauds<br />

Ortsgemeinde Dessighofen Ortsbürgermeister<br />

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde<br />

Dornholzhausen für das Jahr 2009<br />

vom 04.08.2009<br />

Der Ortsgemeinde hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung<br />

Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende<br />

Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />

wird:<br />

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf ......................216.652 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ..........243.146 Euro<br />

der Jahresüberschuss auf ................................-26.494 Euro<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf ......................191.775 Euro<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf .....................200.555 Euro<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf ................................................-8.780 Euro<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf ........................0 Euro<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf .......................0 Euro<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf ........................................................0 Euro<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ................0 Euro<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ...............0 Euro<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit auf .......................................0 Euro<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

auf .........................................................................16.380 Euro<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ...7.600 Euro<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit auf ............................8.780 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ............208.155 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf ...........208.155 Euro<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestandes<br />

im Haushaltsjahr auf ...................................................0 Euro<br />

veranschlagt.<br />

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 6 - Steuersätze<br />

Steuersätze für die Gemeinde werden wie folgt festgesetzt:<br />

- Grundsteuer A auf ............................................................270 v.H.<br />

- Grundsteuer B auf .............................................................320 v.H.<br />

- Gewerbesteuer auf ............................................................<strong>35</strong>5 v.H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden<br />

- für den ersten Hund ............................................................30 Euro<br />

- für den zweiten Hund ..........................................................60 Euro<br />

- für jeden weiteren Hund .....................................................72 Euro<br />

- für den ersten gefährlichen Hund .....................................300 Euro<br />

- für den zweiten gefährlichen Hund ...................................600 Euro<br />

- für jeden weiteren gefährlichen Hund ...............................720 Euro<br />

§ 7 - Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />

(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006<br />

(GVBl. S. 57) werden festgesetzt:<br />

- 1. Der gemäß § 3 der Erschließungsbeitragssatzung festzulegende<br />

Einheitssatz für den Anteil ... der Straßenoberflächenentwässerung<br />

wird festgesetzt auf ............................................................9,09 Euro<br />

§ 9 - Eigenkapital<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12.2008 beträgt.......................................................nn. Euro.<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12.2009 beträgt.......................................................nn. Euro.<br />

(Vermerk: Der vorauss. Stand des Eigenkapitals kann erst nach<br />

Abschluss der Jahresrechnung 2008 und Bekanntg. der Eröffnungsbilanz<br />

ermittelt werden.)<br />

§ 10 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />

gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall<br />

1.000 Euro überschritten sind.<br />

§ 11 - Wertgrenze für Investitionen<br />

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind im jeweiligen<br />

Teilhaushalt einzeln darzustellen.<br />

§ 14 - Weitere Bestimmungen<br />

Kreditaufnahmen (§ 103 GemO)<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong> wird ermächtigt, die Kreditneuaufnahmen,<br />

die zur Finanzierung von Investitionsausgaben<br />

dringend erforderlich werden sowie Kreditumschuldungen bei der<br />

Bank oder Sparkasse aufzunehmen, die die besten Kreditkonditionen<br />

anbietet. Vor der Aufnahme ist die Zustimmung des Ortsbürgermeisters<br />

einzuholen. Der Ortsbürgermeister hat den Gemeinderat in seiner<br />

nächsten Sitzung über die Aufnahme zu unterrichten.<br />

Dornholzhausen, 4. August 2009 (Siegel) Eckhard Mangold<br />

Ortsgemeinde Dornholzhausen Ortsbürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde<br />

mit Schreiben vom 30.04.2009 angezeigt worden. Sie enthält<br />

keine genehmigungspflichtigen Teile.<br />

Der Haushaltsplan liegt zu Einsichtnahme von Mittwoch, 2. Sept.<br />

2009, bis Freitag, 11. Sept. 2009, (montags bis mittwochs von 8:00<br />

Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8.00<br />

Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus, Adelsheimer<br />

Hof 1, Zimmer 21, öffentlich aus.<br />

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gilt die Satzung, die unter<br />

Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung<br />

zustande gekommen ist, ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn,


<strong>Nassau</strong>er Land 9 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />

die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-<br />

oder Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Nassau</strong> unter Bezeichnung des Sachverhalts,<br />

der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Nassau</strong>, 4. August 2009 Udo Rau<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong> Bürgermeister<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Marienfels -<br />

Az.: 81018 HA 10.2<br />

Zuteilung der Massegrundstücke<br />

gegen Geldausgleich<br />

Das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Massegrundstücke)<br />

wird nach § 54 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.<br />

März 1976 (BGBl. I S. 546), in der jeweils gültigen Fassung, im Flurbereinigungsplan<br />

gegen Geldausgleich zu Eigentum zugeteilt. Wer<br />

an einer solchen Landzuteilung interessiert ist, wird hiermit aufgefordert,<br />

beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-<br />

Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur bis spätestens<br />

20.09.2009 ein schriftliches Gebot abzugeben.<br />

Es handelt sich hierbei um folgende Flurstücke:<br />

Gemarkung Flur Flurst. Fläche Wert Mindest-<br />

Marienfels [ar] [WE] [Euro] Lage gebot<br />

Im Weitfeld 32 1 14,73 279,87 1.229,-<br />

In den Bergen 32 23 227,77 3222,19 14.145,-<br />

In den Bergen 32 28 56,65 700,68 3.076,-<br />

Auf der Nordhell 32 29/2 34,87 601,91 2.642,-<br />

Auf Krummenäcker 32 31 70,08 1141,99 5.013,-<br />

Am Käsberg 32 147 100,84 1651,89 7.252,-<br />

Auf Horchestriesch 32 327/2 195,49 2966,17 13.021,-<br />

Auf der Neuwies 32 3<strong>35</strong> 43,83 788,80 3.463,-<br />

Auf Kampferholz 32 408 138,62 2104,44 9.238,-<br />

Flurstück Flur 32 Nr. 327/2 ist mit einer Kanalleitung und einer Wasserleitung<br />

belastet, Flur 32 Nr. 3<strong>35</strong> ist mit einer Kanalleitung belastet.<br />

Diese Belastungen müssen vom Neueigentümer übernommen werden.<br />

Angebotsvordrucke können beim DLR Westerwald-Osteifel<br />

angefordert werden bzw. sind beim Vorsteher der Teilnehmergemeinschaft<br />

Marienfels, Herrn Axel Harlos, Am neuen Weg 7, 56<strong>35</strong>7<br />

Marienfels, erhältlich. Für die Landzuteilung gelten die vom DLR festgelegten<br />

Zuteilungsbedingungen.<br />

Die Bewerber erkennen mit der Abgabe ihrer Gebote diese Bedingungen<br />

als für sie rechtsverbindlich an.<br />

Eine Karte, in der die Massegrundstücke eingetragen sind, sowie die<br />

Zuteilungsbedingungen liegen beim DLR in Montabaur sowie beim<br />

Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft - Herrn<br />

Axel Harlos, Am neuen Weg 7, 56<strong>35</strong>7 Marienfels - zur Einsichtnahme<br />

aus.<br />

Im Auftrag<br />

Theodor Burkard, Obervermessungsrat<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Hömberg<br />

vom 5. August 2009<br />

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung<br />

(GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung<br />

der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung<br />

über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter<br />

(KomAEVO), in seiner Sitzung am 5. August 2009 die folgende<br />

Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:<br />

§ 1 - Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben<br />

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen in der Bürgerzeitung<br />

“<strong>Nassau</strong>er Land” der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Nassau</strong>. Darüber<br />

hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet<br />

unter der Adresse: http.//www.vgnassau.de<br />

(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder<br />

Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in<br />

einem Dienstgebäude der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung zu jedermanns<br />

Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden.<br />

In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum),<br />

Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der<br />

Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes<br />

1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben<br />

volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit<br />

der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass<br />

an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.<br />

(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben<br />

ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt<br />

Absatz 2 entsprechend.<br />

(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO<br />

des Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von<br />

Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich am<br />

Rathaus befindet, bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung<br />

gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.<br />

(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer<br />

Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht<br />

angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche<br />

Bekanntmachung durch öffentlichen Ausruf. Die Bekanntmachung<br />

ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen<br />

Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der<br />

Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.<br />

(6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht<br />

eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.<br />

§ 2 - Zahl der Beigeordneten<br />

(1) Die Gemeinde hat bis zu 3 Beigeordnete.<br />

§ 3 - Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters<br />

(1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß<br />

§ 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO.<br />

(2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung<br />

der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die<br />

pauschale Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pauschale<br />

Lohnsteuer und pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge<br />

werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.<br />

§ 4 - Aufwandsentschädigung der Beigeordneten<br />

(1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung<br />

des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung<br />

des Ortsbürgermeisters nach § 12 Abs. 1 Satz<br />

1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für<br />

die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung<br />

ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister<br />

zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung während<br />

eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung<br />

die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2.<br />

(2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung<br />

der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die<br />

pauschale Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pauschale<br />

Lohnsteuer und pauschale Krankenversicherungsbeiträge werden auf<br />

die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.<br />

§ 6 - Inkrafttreten<br />

(1) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 3. September 1999 außer<br />

Kraft.<br />

56379 Hömberg, den 5. August 2009 Paul Linscheid<br />

Ortsbürgermeister<br />

Information zur Überhakenbeseitigung<br />

In der<br />

Gemarkung: Seelbach,<br />

Flur 15 Flurstücke: 14/6, 113<br />

Flur 25 Flurstücke: 2941, 3209/1, 3210, 3211, 3212/1, 3222<br />

Flur 30 Flurstück: 46/3<br />

Flur 31 Flurstücke: 3, 4<br />

Flur 32 Flurstücke: 3190, 3191<br />

Flur 33 Flurstück: 133<br />

Flur 36 Flurstücke: 1, 2, 3, 4, 5, 8, 9, 10


<strong>Nassau</strong>er Land 10 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass der Weiterentwicklung<br />

von Amts wegen durch die Fortführungsnachweise 2684/2009- 1-22<br />

aktualisiert.<br />

Dazu ergehen folgende Hinweise:<br />

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters bewirkt die Aufteilung<br />

(Zerlegung) der oben aufgeführten Flurstücke in Form einer einfachen<br />

Sonderung (ohne Liegenschaftsvermessung). Die Zerlegung betrifft<br />

(z.B. von einem Weg durchschnittene) Flurstücke mit örtlich getrennt<br />

liegenden Flurstücksteilen. Jedes Flurstücksteil wird im Liegenschaftskataster<br />

verselbständigt und erhält eine eigene Flurstücksnummer.<br />

Die in der Liegenschaftskarte bisher nachgewiesenen Überhaken<br />

werden somit beseitigt. Im Grundbuch bleiben die neu gebildeten Flurstücke<br />

weiterhin einer Buchungseinheit zugeordnet. Die bestehenden<br />

eigentumsrechtlichen Verhältnisse erfahren folglich keine Änderung.<br />

Die Maßnahme ist zur sachgerechten Führung des Liegenschaftskatasters<br />

in automatisierter Form zwingend erforderlich. Den Eigentümerinnen,<br />

Eigentümern und Erbbauberechtigten entstehen dafür keine<br />

Kosten. Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche<br />

Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572,<br />

BS 219-1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten<br />

der oben aufgeführten Flurstücke die Änderungen der Daten<br />

im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende<br />

Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:<br />

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises<br />

zu aktualisieren.“<br />

Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 31.August 2009 bis<br />

01.Oktober 2009 beim Vermessungs- und Katasteramt in St.Goarshausen<br />

in der Außenstelle Diez (Zimmer 04) ausgelegt und kann<br />

während der Dienststunden (Mo. - Do. von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

und Fr. von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) eingesehen werden. Telefonische<br />

Auskunft erhalten Sie unter der Rufnummer 06432/933-113.<br />

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1<br />

des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976<br />

(GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung<br />

mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung<br />

als bekannt gegeben.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach<br />

Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim<br />

Vermessungs- und Katasteramt St.Goarshausen schriftlich oder zur<br />

Niederschrift einzulegen.<br />

Im Auftrag<br />

Kathrin Kippes<br />

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der<br />

Ortsgemeinde Singhofen<br />

Zu einer nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />

habe ich eingeladen auf Dienstag, 01.09.2009, 19:30 Uhr, Sitzungssaal<br />

des Gemeindezentrums, Singhofen<br />

Tagesordnung<br />

Nichtöffentliche Sitzung<br />

1. Beratung über die Neufassung der Hauptsatzung<br />

Vorlage: BV 2009/14-005-ZV<br />

2. Beratung über die Neufassung der Geschäftsordnung<br />

Vorlage: BV 2009/14-006-ZV<br />

3. Vertragsangelegenheiten<br />

4. Beratung über eine Satzung zur Aufhebung der 4. Änderung des<br />

Bebauungsplanes “ Auf’m Hunzel”<br />

Vorlage: BV 2009/14-002-BV<br />

5. Beratung über den Erlass einer Klarstellungssatzung für den<br />

Gemarkungsbereich “Bornstraße / Vor der Hub”<br />

Vorlage: BV 2009/14-003-BV<br />

6. Verschiedenes<br />

Singhofen, 20. August 2009 Hans Schmid<br />

Ortsgemeinde Singhofen Ortsbürgermeister<br />

Aufruf von Reihengrabstätten<br />

auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Singhofen<br />

Gemäß § 13 Absatz 4 in Verbindung mit § 22 Absatz 2 der Friedhofssatzung<br />

der Ortsgemeinde Singhofen vom 08. Juni 1984 in der<br />

derzeit gültigen Fassung wird hiermit die Abräumung nachstehender<br />

Reihengrabstätten, deren Ruhefristen von 30 Jahren abgelaufen sind,<br />

bzw. in Kürze ablaufen werden, öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Abräumung ist für Ende Februar 2010 vorgesehen. Alle zur Grabpflege<br />

verpflichteten Hinterbliebenen werden gebeten, bis zum ange-<br />

gebenen Termin die Grabsteine, Grabplatten, Grabumfassungen,<br />

Fundamente, Pflanzen und Schalen zu entfernen und die Grabstelle<br />

einzuebnen.<br />

Folgende Reihengrabstätten auf dem Friedhof der Ortsgemeinde<br />

Singhofen sind betroffen:<br />

Name Vorname Bestattungsjahr<br />

Köhler Wilhelm 1978<br />

Müller Maria 1978<br />

Heimann Emma 1978<br />

Heimann Heinrich 1978<br />

Hemmelmann Wilhelmine 1978<br />

Üdelhoven Karl 1978<br />

Klump Erna 1978<br />

Köhler Karl 1978<br />

Rüffert Karl 1978<br />

Bauer Georg 1978<br />

Clos Elise 1979<br />

Wagner Inge 1978<br />

Henn Hedwig 1978<br />

Clos Karl Adolf 1979<br />

Klein Hermann 1979<br />

Gross Emil 1979<br />

Knauf Gerd 1979<br />

Schmidt Else 1979<br />

Hartenfels Adolf 1979<br />

Euler Karl 1979<br />

Heimann Rudolf 1979<br />

Heinz Richard 1979<br />

Die Ortsgemeinde Singhofen bietet den Hinterbliebenen an, die Grabstätten<br />

gegen Kostenerstattung abräumen und entsorgen zu lassen.<br />

Hierzu wird ein kurzer schriftlicher Auftrag erbeten. Nähere Auskünfte<br />

erteilt die Friedhofsverwaltung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Nassau</strong>, Tel.: 02604-970238. Kommen die Verpflichteten der Aufforderung<br />

zum Abräumen bis zum 28. Februar 2010 nicht nach, so ist<br />

die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätten auf Kosten der<br />

Verpflichteten abzuräumen. Grabsteine etc. gehen in diesem Fall entschädigungslos<br />

in das Eigentum der Gemeinde über.<br />

56377 <strong>Nassau</strong>, 19.08.2009 In Vertretung<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong> (S) Rainer Pätzold<br />

I. Beigeordneter<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Nassau</strong>, Postfach 1107, 56371 <strong>Nassau</strong>,<br />

schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.<br />

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs gilt die Widerspruchsfrist<br />

(Satz 1) nur als gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem<br />

Ablauf dieser Frist hier eingegangen ist.<br />

56377 <strong>Nassau</strong>, 19.08.2009 In Vertretung<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong> (S) Rainer Pätzold<br />

I. Beigeordneter<br />

Hinweis:<br />

Der Verwaltungsakt liegt zur Einsichtnahme von Mittwoch, 26.<br />

August 2009, bis Freitag, 04. September 2009, (montags bis freitags<br />

von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis mittwochs von 13.30<br />

Uhr bis 16.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr) bei<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong>, Rathaus, Zimmer 6,<br />

56377 <strong>Nassau</strong>, öffentlich aus.<br />

56377 <strong>Nassau</strong>, 19.08.2009 In Vertretung<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong> (S) Rainer Pätzold<br />

I. Beigeordneter<br />

Aus unserer <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Rufnummern der Grundschulen<br />

und Kindergärten<br />

in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Nassau</strong><br />

Grundschule <strong>Nassau</strong> ..................................Tel-Nr. 02604 -4700<br />

Grundschule Singhofen ..............................Tel-Nr. 02604 -4777<br />

...................................................................(01805-1257818547)<br />

Kindertagesstätte <strong>Nassau</strong> ..........................Tel-Nr. 02604 -1587<br />

Kindertagesstätte Singhofen ..............................Tel-Nr. 02604 -<br />

367 .............................................................(018051257811126)<br />

Kindertagesstätte Scheuern .........................Tel-Nr. 02604 -363<br />

Kindergarten Geisig .....................................Tel-Nr. 06776/1312<br />

Kindergarten Winden .............................Tel-Nr. 02604 -212120


<strong>Nassau</strong>er Land 11 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

Aktuelle Notizen<br />

Briefwahlunterlagen<br />

ab sofort erhältlich und auch<br />

ONLINE beantragbar<br />

Ab sofort sind die Briefwahlunterlagen im<br />

Bürgerbüro der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Nassau</strong><br />

erhältlich.<br />

Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit,<br />

mit ihrer Wahlbenachrichtigung<br />

die Erteilung eines Wahlscheines zu<br />

beantragen.<br />

Im Bürgerbüro kann auch direkt von dem<br />

Wahlrecht Gebrauch gemacht werden.<br />

Das Bürgerbüro befindet sich in den Räumen<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung,<br />

Am Adelsheimer Hof 1 in <strong>Nassau</strong> im Erdgeschoss.<br />

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen<br />

ONLINE kann auch ab sofort vorgenommen<br />

werden. Den entsprechenden Link<br />

zum Antrag finden Sie hier.<br />

Weitere Informationen erhält man gerne<br />

bei den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros.<br />

Aktuelles aus dem Rathaus<br />

Personalausweise und Reisepässe<br />

können abgeholt werden<br />

Personalausweise und Reisepässe, die bis zum 06. August 2009 beantragt<br />

wurden, können bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong>,<br />

Rathaus, Bürgerbüro (Eingang rechts), während der Dienststunden<br />

abgeholt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass vorläufige sowie<br />

abgelaufene Personalausweise und Reisepässe abzugeben sind.<br />

Öffnungszeiten des Bürgerbüros:<br />

Montag bis Mittwoch ....................................07:30 Uhr bis 16:30 Uhr<br />

Donnerstag...................................................07:30 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Freitag ..........................................................07:30 Uhr bis 12:30 Uhr<br />

Samstag .......................................................10:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

Aus unserer Stadt<br />

Lesesommer geht zu Ende!<br />

Der Lesesommer der Stadtbibliothek<br />

<strong>Nassau</strong> neigt sich dem Ende zu. Die letzten<br />

Bewertungskarten müssen bis Donnerstag,<br />

den 27.08., in der Stadtbibliothek abgegeben werden. Die<br />

Eintrittskarten für das Mitmachabenteuer mit Ulf Blanck am 02.09.<br />

bekommen alle Kinder, die mindestens 3 Bücher gelesen haben, ab<br />

sofort in der Stadtbibliothek! Die Verleihung der Urkunden erfolgt im<br />

Anschluss der Veranstaltung.<br />

Vorlesenachmittag in der Stadtbibliothek <strong>Nassau</strong><br />

Nach der Sommerpause findet am Montag, 7. September, ab 16 Uhr<br />

wieder der Vorlesenachmittag in der Stadtbibliothek <strong>Nassau</strong> statt.<br />

Frau Heck liest eine Geschichte vor und bastelt anschließend mit den<br />

Kindern. Alle Kinder ab 4 Jahren sind herzlich eingeladen.<br />

IMPRESSUM:<br />

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen<br />

sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung<br />

für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBl. S. 153 ff.und<br />

den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden<br />

Fassungen, erscheint wöchentlich.<br />

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG,<br />

56195 Höhr-Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 /<br />

911-0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de<br />

ANZEIGEN-eMail: anzeigen@wittich-hoehr.de<br />

Redaktions-eMail: poststelle@vgnassau.de<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil: <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung, der Bürgermeister.Verantwortlich<br />

für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter<br />

Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter<br />

Anschrift des Verlages. Innerhalb der <strong>Verbandsgemeinde</strong> wird die Heimat- und<br />

Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro<br />

zzgl. Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen<br />

übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und<br />

Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung<br />

des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind<br />

ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine<br />

Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet<br />

werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung<br />

ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen,<br />

Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.


<strong>Nassau</strong>er Land 12 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

Aktion Kinderwald 2009<br />

Stadtbürgermeister Armin Wenzel konnte am<br />

13. August 2009 im Rahmen einer kleinen Feierstunde<br />

eine neue <strong>Nassau</strong>er Bürgerin sowie<br />

deren Eltern begrüßen. Sein besonderer Dank<br />

galt Herrn Landrat Günter Kern welcher an der<br />

kleinen Feierstunde im Rathaus teilnahm. Er<br />

begrüßte ferner die Vertreter der Sponsoren<br />

der Aktion „Kinderwald“, Michaela Zimmermann<br />

(Volksbank <strong>Nassau</strong>) und Hannelore<br />

Heinz (<strong>Nassau</strong>ische Sparkasse). Es waren ferner<br />

anwesend Barbara Schröder (Leiterin der<br />

Stadtbücherei), Ursula Braun (Naturpark <strong>Nassau</strong>),<br />

Manfred Braun (Landespflege SGD<br />

Nord), Dieter Bielicki (Revierförster), Achim<br />

Steinhäuser (Fotograf) und Martin Steinhäuser<br />

(Standesbeamter). Stadtbürgermeister<br />

Armin Wenzel beglückwünschte die Eltern zu<br />

deren Nachwuchs und überreichte einen Blumenstrauß,<br />

eine Urkunde sowie einen Einkaufsgutschein.<br />

Am 21. April 2009 wurde Anna Josephine Meffert<br />

in Lahnstein geboren. Die stolzen Eltern<br />

sind Anna Hahn-Meffert und Jochen Meffert.<br />

Insgesamt wurden 9 „Neugeborene“ mit Eltern<br />

eingeladen. Schade, dass nur eine Familie an<br />

diesem Aktionstag teilnehmen konnte.<br />

Im Herbst 2009 wird dann für jedes neugeborene<br />

„<strong>Nassau</strong>er Kind“ im Rahmen einer Pflanzaktion,<br />

zu der auch die Eltern eingeladen werden,<br />

für jedes Kind ein Baum gepflanzt.<br />

Aus unserer Gemeinde<br />

- Dienethal -<br />

Seniorennachmittag in Dienethal<br />

Am Samstag, dem 05.09.2009, findet für die Ortsgemeinden Sulzbach,<br />

Dienethal und Misselberg der diesjährige Seniorennachmittag<br />

statt. Eingeladen sind alle Senioren aus den drei Ortsgemeinden.<br />

Beginn ist um 15:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Dienethal. Bürger<br />

aus Misselberg und Sulzbach werden um 14:45 Uhr an den<br />

bekannten Abfahrtsstellen abgeholt.<br />

Wir hoffen auf zahlreiche Gäste.<br />

Harald Vogt Ralf Hartenfels<br />

Ortsgemeinde Dienethal Ortsgemeinde Sulzbach<br />

Adolf Himmighofen<br />

Ortsgemeinde Misselberg<br />

- Dornholzhausen -<br />

Kindergruppe<br />

“Wir sind<br />

Hollesse” erhält<br />

Landespreis!<br />

Die Kindergruppe “Wir<br />

sind Hollesse “ hat bei<br />

dem Landeswettbewerb<br />

“Kinder- und jugendfreundlicheDorferneuerung”<br />

2009 einen Preis<br />

gewonnen der mit<br />

1000,00 € dotiert ist. Die<br />

Kindergruppe, die von<br />

Frau Ilona Köhler-Heymann<br />

ins Leben gerufen<br />

wurde und noch weiteren Müttern betreut wird, trifft sich einmal im<br />

Monat zu verschiedenen Aktivitäten.<br />

Die Aktivitäten reichen von Wanderungen zu Erkundung der Natur,<br />

über Turnübungen, Fahrten ins Theater, Erlernen von Singspielen bis<br />

hin zur Verrichtung von kleinen Tätigkeiten innerhalb der Gemeinde.<br />

Das Eichenfest haben die Kinder mit zwei Singspielen während des<br />

Rahmenprogrammes der Ortsvereine unterstützt.<br />

Die Gemeinde gratuliert der Gruppe “Wir sind Hollesse, Große und<br />

Kleine stellen gemeinsam was auf die Beine” ganz herzlich zu der<br />

Preisverleihung. Einen besonderen Dank gilt hier den Müttern, die<br />

sich in vorbildlicher Weise den Kindern annehmen.<br />

von links: Landrat Günter Kern, Michaela Zimmermann, Ursula Braun, Jochen Meffert mit<br />

Sohn Niklas, Hannelore Heinz, Anna Hahn-Meffert mit Tochter Anna Josephine, Martin Steinhäuser,<br />

Dieter Bielicki, Barbara Schröder, Manfred Braun und Stadtbürgermeister Armin<br />

Wenzel Foto: Achim Steinhäuser<br />

Die Preisverleihung, die im November diesen Jahres in Landau stattfindet,<br />

wird für die Kinder bestimmt zu ein besonderen Erlebnis werden.<br />

- Geisig -<br />

Logo für 750 Jahre Geisig<br />

Die Ortsgemeinde Geisig wird ihr Ortsjubiläum im<br />

kommenden Jahr 2010 mit einer Reihe von Veranstaltungen<br />

begehen. Als Rahmen für alle Aktivitäten<br />

hat die einheimische Künstlerin Iris Minor ein spezielles<br />

Logo entwickelt.<br />

Sie erläutert ihre Graphik wie folgt: „Das Logo zeigt<br />

Spuren in der Landschaft, die als Blick aus der Vogelperspektive<br />

auf Geisig dargestellt werden.<br />

Die schwarze Linie, die sich unten im Bild gabelt, ist<br />

die Straße. Sie führt oben nach Dornholzhausen,<br />

links nach Dessighofen und rechts nach Marienfels. Die blaue Linie,<br />

die parallel zur Straße verläuft, ist der Hombach. Die gelbe Linie, die<br />

oben im Bild die Straße nach Dornholzhausen schneidet, ist der<br />

Limes. Die grüne Fläche auf der linken Seite ist der Wald.“<br />

„Dieser eher ungewöhnliche Blick auf Geisig wird sich für viele<br />

Betrachter nicht sofort erschließen, sondern erfordert eine eingehendere<br />

Betrachtung“ meint Ortsbürgermeisterin Anita Krebs. „Aber der<br />

Schriftzug darunter schafft die Verbindung zum Ort und mit etwas<br />

Fantasie erhalten die Linien eine klare Bedeutung“ so Krebs weiter.<br />

Der Schriftzug „750 Jahre Geisig 2010“ ist von Stefan Matheisl, einem<br />

freien Mitarbeiter der Fa. Heymann GmbH in Nastätten erarbeitet worden.<br />

Das Logo ist bereits auf der Limes-Stele an der neuen Bushaltestelle<br />

zu sehen und soll ab sofort sowohl im Schriftwechsel als auch


<strong>Nassau</strong>er Land 13 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

bei allen Beiträgen im „<strong>Nassau</strong>er Land“ mitgeführt werden. Außerdem<br />

hält die Gemeinde Aufkleber bereit, die kostenlos abgegeben<br />

werden, z. B. für PKWs oder andere Fahrzeuge.<br />

Geisig ist „online“<br />

Rechtzeitig vor den kommenden 750-Jahr-Feiern in<br />

2010 wurde der Internetauftritt der Ortsgemeinde<br />

Geisig fertiggestellt. Zwar geht die Ortsgemeinde<br />

nicht nur wegen des Ortsjubiläums online; aber das<br />

Internet ist, neben der Zeitung, die ideale Plattform,<br />

um die Bürgerinnen und Bürger schnell und direkt zu<br />

informieren, insbesondere auch über die vielen Aktivitäten,<br />

die im kommenden Jahr geplant sind. So soll<br />

ab jetzt laufend über die Vorbereitungen für die einzelnen<br />

Veranstaltungen berichtet und so das Interesse<br />

der Bürgerinnen und Bürger geweckt werden.<br />

Webentwickler und Designer Mario Wilhelm (rechts) bespricht die Einzelheiten<br />

des Internetauftritts der Gemeinde Geisig mit der Ortsbürgermeisterin<br />

Anita Krebs. Diese zeigt sich beeindruckt vom Umfang<br />

der Informationen, die zusammengetragen wurden und vom modernen<br />

und ansprechenden Aufbau der Seiten.<br />

Aber der Internetauftritt dient auch dazu, jeden, egal woher, über Geisig<br />

zu informieren. Sei es darüber, wo es liegt, wie man es findet, was<br />

Geisig zu bieten hat und wann etwas los ist. „Wir hoffen, dass die<br />

Internetnutzer einen ersten, hoffentlich guten Eindruck von unserer<br />

Taunusgemeinde bekommen“, sagt Ortsbürgermeisterin Anita Krebs.<br />

Sie bedankt sich sehr bei Mario Wilhelm, der als Internet-Fachmann<br />

den Auftritt gestaltet und die Informationen aufbereitet hat. „Wichtig<br />

ist, dass die Seiten aktuell bleiben und alle wichtigen Informationen<br />

eingestellt werden. Dies ist eine dauernde Aufgabe“, betont Mario Wilhelm.<br />

„Es wäre schön, wenn sich ein Redaktionsteam von 3 - 4 Leuten<br />

zusammen finden würde und sich ständig um aktuelle Informationen<br />

kümmert.“ Wer an dieser Aufgabe Interesse hat, kann sich bei<br />

Anita Krebs melden, zum Beispiel über die Seite „Kontakt“.<br />

Noch ist nicht alles fertig! Es fehlen noch die Rubriken „Limes“ und<br />

„Freizeit“, sowie bei anderen Rubriken noch bestimmte Unterkapitel.<br />

Aber der Anfang ist gemacht und „fertig“ wird der Auftritt wohl nie sein,<br />

denn es wird immer gute Gründe für Aktualisierungen und Verbesserungen<br />

geben. „Das erste Feedback von Besuchern der Website<br />

ist durchaus sehr positiv. Gelobt wird die gelungene Zusammenstellung<br />

von wichtigen Informationen und Illustrationen über die Ortsgemeinde“,<br />

sagt Berthold Krebs, der die meisten Informationen für den<br />

Internetauftritt zusammengetragen hat.<br />

Die Internet-Adresse lautet: www.geisig.de<br />

- Seelbach -<br />

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters fällt aus<br />

Frank Puchtler, Mitglied des Landtages und Alexander Schweitzer<br />

vom Wirtschafts und Verkehrsministerium treffen sich am 31.08.09<br />

um 16.30 Uhr in der Gemeinde Seelbach am Ortsausgang Richtung<br />

Kördorf. Es geht um den geplanten Ausbau der L 324, anschließend<br />

wird noch die Firma - Fischer Kunststofftechnik besichtigt. Daher fällt<br />

am Montag, den 31.08.09, die Sprechstunde aus.<br />

- Weinähr -<br />

Anleinpflicht für Hunde<br />

Am 14. August wurde auf dem Bachweg (in der Nähe des Kinderspielplatzes)<br />

eine Frau von einem freilaufenden Hund durch einen<br />

Biss in den Unterarm so schwer verletzt, dass sie in einem Krankenhaus<br />

ärztlich behandelt werden musste.<br />

Diesen Vorfall nehme ich zum Anlass, um noch einmal auf die am<br />

01.01.2009 in Kraft getretene „Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung<br />

der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen<br />

Straßen und in öffentlichen Anlagen der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Nassau</strong>“ hinzuweisen.<br />

In dieser Verordnung ist die Anleinpflicht für Hunde im § 2 klar geregelt.<br />

Auch nachzulesen auf unserer Internetseite www.weinaehr.de<br />

Für alle Hundehalter sollte ebenso bekannt, wie selbstverständlich<br />

sein, dass Hunde auf den Spielplätzen nichts zu suchen haben!<br />

Ich bitte künftig um Beachtung!<br />

Mathias Schliemann, Ortsbürgermeister<br />

Feuerwehrinformationen<br />

Stammtisch der Ehrenmitglieder<br />

der FFW Scheuern trifft sich<br />

Der Stammtisch der Ehrenmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Scheuern trifft sich am Freitag, dem 28. August 2009, um 19:00 Uhr,<br />

im Hotel „Zum Goldenen Faß“ in <strong>Nassau</strong>.<br />

Soziale Dienste<br />

Weitere Helfer(innen) für „Emser Tafel“ gesucht<br />

Menschen mit einem geringen Einkommen aus den <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

Bad Ems und <strong>Nassau</strong> können die Hilfe der „Emser Tafel“<br />

erhalten. Betroffene bekommen im Tafelladen wöchentlich Lebensmittel.<br />

Ein Fahrdienst holt die gespendeten Lebensmittel mit einem<br />

Kühlfahrzeug in den Einkaufsmärkten der Region ab. Insbesondere<br />

für den Ladendienst an Vormittagen sowie für den Fahrdienst mit<br />

einem Kühlfahrzeug werden derzeit noch Frauen und Männer im Rahmen<br />

einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt.<br />

Interessenten wenden sich an den Träger der Tafelarbeit, dem Diakonischen<br />

Werk Rhein-Lahn in Bad Ems, Am alten Rathaus, Telefon<br />

02603/962330. Ansprechpartnerin ist Ulrike Pommerenke auch für<br />

weitere Informationen.<br />

Gesprächskreis für Angehörige<br />

von Menschen mit Behinderung<br />

Zum Gesprächskreis wird für Freitag, den 28.08.2009, von 18:30<br />

- 20:00 Uhr im Nebenraum der Orgelpfeife in den Heime Scheuern<br />

herzlich eingeladen.<br />

An diesem Abend wird Herr Arens von der Betreuungsbehörde des<br />

Rhein-Lahn-Kreises zu Gast sein und Fragen zum Betreuungsrecht<br />

beantworten.<br />

Gerne wird für die Zeit des Gesprächskreises ein Betreuungsangebot<br />

für den Angehörigen/ die Angehörige organisiert. Für Fragen zum<br />

Angebot steht Svenja Schwarz-Bremer unter 02604/979-147 oder<br />

unter info@heime-scheuern.de gerne zur Verfügung.<br />

Herbstsammlung steht<br />

unter dem Thema „Armut“<br />

Arme Eltern haben arme Kinder, die arme Eltern werden<br />

„Armut“ lautet das Motto, für das Kirchenvorsteher und Ehrenamtliche<br />

mancher evangelischer Kirchengemeinden im September von<br />

Haus zu Haus gehen und um Spenden bitten. „Arme Eltern haben<br />

arme Kinder, die wieder arme Eltern werden“, schreibt der Vorstandsvorsitzende<br />

des Diakonischen Werkes in Hessen und <strong>Nassau</strong>,<br />

Dr.Wolfgang Gern. Dass in Deutschland 8 Millionen Menschen von<br />

Fürsorgeleistungen leben, davon 2,2 Millionen Kinder und Jugendliche,<br />

schlägt deutlich auch bis in den Rhein-Lahn-Kreis durch.<br />

In Nastätten sitzt Frau M. in der Sprechstunde und weint, weil sie ihre<br />

Stromrechnung nicht mehr bezahlen kann. Das Problem von Menschen,<br />

die an den Rand der Gesellschaft geraten sind, ist dabei nicht<br />

einfach mit Geld zu lösen. Wie die Leiterin des Diakonischen Werkes<br />

Rhein-Lahn Ulrike Pommerenke erläutert, geraten immer mehr Menschen<br />

seit Einführung des Arbeitslosengeldes II und die gekürzte<br />

staatliche Unterstützung im Jahre 2005 in einen sozialen Abstieg.<br />

Von Diez bis Lahnstein sind Menschen von einer Gesetzgebung<br />

betroffen, in der sie - zumeist ohne eigene Schuld - arbeitslos werden<br />

und bald danach in die Bedürftigkeit fallen. Was dann bedeutet,<br />

das sie ihr gesamtes Einkommen für die Ernährung und die Kosten<br />

der Wohnung benötigen. Weder für Urlaub, kulturelle Angebote wie<br />

Kino, Theater oder Konzerte und noch nicht einmal für eine Tafel<br />

Schokolade oder die Portion Eis im Sommer bleibt etwas im Geldbeutel.<br />

Bitter sei dies insbesondere für Kinder und Jugendliche, wo<br />

neue Schulbücher oder die Klassenfahrt der Tochter unmittelbar zum<br />

Familienproblem generieren. Jeder 13. Kreisbewohner ist nach Mei-


<strong>Nassau</strong>er Land 14 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

nung der Diakonie von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fast<br />

zur Gänze ausgeschlossen. In den Dienststellen in Diez, Nastätten<br />

und Bad Ems werden Menschen professionell beraten mit dem Ziel<br />

einer Hilfe zur Selbsthilfe. Stark nachgefragt sind derzeit fachliche<br />

Informationen, welche Sozialgesetze im jeweiligen Notfall beansprucht<br />

werden können. Die Diakonie hilft darüber hinaus mit Geldern<br />

aus staatlichen oder kirchlichen Stiftungen oder gibt Lebensmittel im<br />

Rahmen der Tafelarbeit. Mehr als 140 ehrenamtliche Frauen und<br />

Männer unterstützen darüber hinaus die Arbeit des Diakonischen<br />

Werkes Rhein-Lahn völlig unentgeltlich als Suchtkrankenhelfer, in<br />

Selbsthilfegruppen, in der Arbeit mit psychisch Erkrankten oder in der<br />

<strong>Ausgabe</strong> von Lebensmitteln. Für die vielfältigen Aufgaben sozialer<br />

Beratung und Hilfe werden beteiligte Kirchengemeinden ab dem 13.<br />

September im Rahmen einer Haus- und Straßensammlungen oder<br />

im Gemeindebrief um Spenden bitten.<br />

Touristik im <strong>Nassau</strong>er Land<br />

<strong>Nassau</strong>er Funzelführung<br />

Am Freitag, dem 28. August 2009, gibt es die nächste „<strong>Nassau</strong>er Funzelführung“.<br />

Um 22.00 Uhr ist Treffpunkt am historischen Rathaus.<br />

Mit kleinen Laternen ausgestattet erfahren die Teilnehmer im Rahmen<br />

der einstündigen Führung alles über die Geschichte der Stadt<br />

<strong>Nassau</strong> und deren Persönlichkeiten. Zum Abschluss gibt es für alle<br />

Teilnehmer im Schlosshof noch einen „Alten <strong>Nassau</strong>er“. Der Preis pro<br />

Person beträgt 4,- €. Gruppen ab 8 Personen werden um Voranmeldung<br />

gebeten. Nähere Informationen zu der „Funzelführung“ erhält<br />

man über die Tourist-Information „<strong>Nassau</strong>er Land“, <strong>Nassau</strong>,Tel.:<br />

02604/952521.<br />

Zur Information<br />

Informationsveranstaltung<br />

“Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)?“<br />

Wer kann wann und unter welchen Voraussetzungen Altersrente<br />

erhalten? Wann sind Rentenabschläge möglich?<br />

Rund um die Altersrente informiert die Deutsche Rentenversicherung<br />

Rheinland-Pfalz bei einer Informationsveranstaltung am Dienstag,<br />

den 15. September, um 16:30 Uhr in der Auskunfts- und Beratungsstelle,<br />

Hohenfelder Straße 7-9 in Koblenz.<br />

Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos.<br />

Eine Anmeldung ist erforderlich. Telefon 0261 988160, Fax 0261<br />

98816190 oder E-Mail aub-stelle-koblenz@drv-rlp.de<br />

Dienstleistungszentrum Ländlicher<br />

Raum Westerwald-Osteifel, Montabaur<br />

Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel,<br />

Montabaur bietet nachfolgende Weiterbildungsveranstaltungen an,<br />

mit dem Thema:<br />

Aktuelle Versuchsergebnisse, Sortenempfehlungen und Pflanzenschutzmaßnahmen<br />

zur Herbstaussaat<br />

Dienstag, den 01.09.2009, um 20:00 Uhr in Rettert, Gasthof Gemmer<br />

Mittwoch, den 02.09.2009 um 20:00 Uhr in Mudenbach, Gasthaus<br />

Zur Linde<br />

Referenten: Stefan Ernert und Peter Zilles, DLR Westerwald-Osteifel<br />

Montabaur.<br />

Dickmachern auf der Spur -<br />

Ampelcheck schafft den Durchblick!<br />

Lebensmittel bewusster auswählen und dafür zum Beispiel wissen<br />

wie der Zuckergehalt der Lieblings-Frühstücksflocken zu bewerten<br />

ist? Oder auf den ersten Blick erkennen, welche Tiefkühlpizza weniger<br />

Fett enthält und wie es mit dem Salzgehalt aussieht?<br />

Die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Iris<br />

Brenner enttarnt gemeinsam mit Teilnehmern an Hand der Ampelcheck-Karte<br />

Dickmacher und Zuckerbomben. Bringen Sie doch einfach<br />

die Verpackung Ihrer Lieblingsprodukte mit.<br />

Im Rahmen eines Info-Nachmittags am Dienstag, den 8. September<br />

2009 zeigt die Ernährungsberaterin bei der Verbraucherberatung<br />

Koblenz, Pfuhlgasse 11 (2.Stock) in einer unterhaltsamen Stunde ab<br />

14 Uhr, wie die Fett- und Zuckerfallen entlarvt werden. Mit der Ampelcheck-Karte<br />

als neuem Einkaufsbegleiter lernt man so bei künftigen<br />

Einkäufen die Fallen zu umgehen. Die Teilnahme kostet 2,50 €. Eine<br />

Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen erforderlich und wird<br />

unter der Rufnummer 0261-12727 (montags, mittwochs und donnerstags<br />

von 9 bis 17 Uhr) entgegengenommen.<br />

LIMES ERLEBNISTAG<br />

So. 20. SEPT.2009<br />

BECHELN<br />

LAHNSTEIN<br />

von v on 10.00 bis 18.00 Uhr<br />

10.30 Uhr: Geführte Wanderung ab Forstmühle nach Becheln<br />

auf dem „Zwei-Welterben-Weg“ (ehemalige Trasse der <strong>Nassau</strong>ischen Kleinbahn)<br />

„Landgasthof Am Limes“in Becheln :<br />

Aktionsprogramm zum Mitmachen und Ausstellung zum römischen Leben und mehr<br />

Veranstaltungsgelände „Bechelner Limes-Meile“ mit Aktionsprogramm<br />

vom „Landgasthof Am Limes“ bis zum „Grauen Stein“<br />

• Limes-Rallye für Kinder<br />

• Germanenlager „Ars Replica“ (mit Informationen über Leben, Arbeiten,<br />

Ernährung und Körperpflege bei den Germanen im 1. Jahrhundert)<br />

• Römerlager „Cohors XXVI Broele Trans Rhenum“<br />

mit Informationen über das Leben der römischen Kohorten am Limes,<br />

Kunsthandwerk, Schaukämpfe<br />

• Straßenmaler-Aktion und Malworkshop für Kinder am Friedhofs-Parkplatz<br />

• Kostenlose Planwagenfahrten auf der „Limes-Meile“<br />

• Römische Speisen und Getränke, Imbiss<br />

Der<br />

Erlebnistag<br />

für die<br />

ganze<br />

Familie<br />

Ganztägig kostenloser<br />

Bustransfer zwischen<br />

Lahnstein (Bahnhof<br />

Niederlahnstein)<br />

und Becheln<br />

Das ganze Programm unter:<br />

www.limes-live.de<br />

Becheln Lahnstein<br />

Hintergrundgrafik: Markus Meinen (GKE) / Foto: D. Oster / Hamm-Design<br />

Wirtschaftsförderungs-<br />

Gesellschaft Rhein-Lahn<br />

Flyer mit weiteren Informationen zum Programm von “Limes live” und<br />

zum Limes bei Becheln sind bei der Tourist-Information bei der Touristik<br />

im <strong>Nassau</strong>er Land in <strong>Nassau</strong> erhältlich.<br />

„Ganz sicher“ beim BIZ-Donnerstag<br />

Wer sich bei der Bundeswehr, Bundespolizei oder beim Zoll bewerben<br />

möchte, bekommt im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur<br />

für Arbeit Montabaur alle wichtigen Infos - zum Beispiel über Einstellungsvoraussetzungen<br />

und Aufgabengebiete. In der Reihe „…<br />

und donnerstags ins BIZ“ sind am 3. September ab 13 Uhr Einstellungsberater<br />

für diese Berufe zu Gast. An diesem Nachmittag, der<br />

unter dem Motto „Ganz sicher“ steht, können auch im persönlichen<br />

Gespräch Fragen geklärt werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich:<br />

Wer Interesse hat, kommt einfach zwischen 13 Uhr und 18 Uhr<br />

ins BiZ. Die Adresse: Tonnerrestraße 1 in Montabaur. Weitere Auskünfte<br />

gibt´s beim BiZ-Team unter Telefon 02602/123256.<br />

Aufruf zur Teilnahme an der Landesprämierung<br />

für Wein und Sekt<br />

Zur Förderung der Erzeugung qualitativ herausragender Qualitäts-,<br />

Prädikatsweine und Sekte veranstaltet die Landwirtschaftskammer<br />

jährlich, verteilt auf sechs Termine, die Landesprämierung für Wein<br />

und Sekt. Zur Teilnahme aufgerufen sind Betriebe, die Wein erzeugen<br />

oder abfüllen (Winzer, Kellerei, Erzeugergemeinschaft). Anstellungstermin<br />

bei allen Weinbauämtern und Dienststellen der Kammer<br />

für die sechs Prüftermine ist jeweils der 15. eines ungeraden Monats,<br />

also Januar, März, Mai, Juli, September und November. Es gelten die<br />

Bestimmungen der Landesprä-mierung. Diese sowie alle Informationen<br />

dazu finden sich auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer<br />

www.lwk-rlp.de unter Weinbau und Wein- und Sektprämierung.<br />

Der Wettbewerb ist der mit Abstand größte dieser Art in Deutschland,<br />

zu dem von über 1.800 Betrieben rund 19.500 Erzeugnisse aus den<br />

sechs rheinland-pfälzischen Anbaugebieten vorgestellt werden. Die<br />

Weine und Sekte werden nach fachlichen Gesichtspunkten sortiert<br />

ohne Kenntnis der engeren geografischen und betrieblichen Herkunft<br />

den Sachverständigenkommissionen zur Beurteilung vorgestellt. Als


<strong>Nassau</strong>er Land 15 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

Sachverständige werden nur in der Sensorik besonders geschulte<br />

und in der Weinbewertung erfahrene Personen herangezogen.<br />

Die Bewertung der Weine und Sekte wird nach dem für die amtliche<br />

Qualitätsweinprüfung in der Weinverordnung vorgeschriebenen<br />

Bewertungsschema vorgenommen. Nur deutlich über dem Durchschnitt<br />

liegende Erzeugnisse werden mit einer Preismünze ausgezeichnet.<br />

Ausgezeichnete Weine und Sekte sind erkennbar an der<br />

Medaille in Gold, Silber oder Bronze auf den Flaschen. Goldprämierte<br />

Weine haben die Chance, einmal im Jahr beim Wettbewerb der<br />

Besten Siegerwein des Jahres zu werden. Die Ergebnisse der Landesprämierung<br />

werden in Prämierungsverzeichnissen und im Internet<br />

veröffentlicht. Auskünfte erteilt die Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz in Bad Kreuznach, Tel. 0671/793-0, E-Mail: info@lwk-rlp.de.<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Evangelische Kirchengemeinde<br />

<strong>Nassau</strong>/Lahn mit Winden<br />

Pfarramt <strong>Nassau</strong>/L. mit Winden: Pfarrerin Dr. Menzel-Wortmann,<br />

Mittelpfad 38, 56377 <strong>Nassau</strong> , Tel.-Nr. 1551, Fax-Nr. 942117, Sprechstunde<br />

im Ev. Gemeindehaus <strong>Nassau</strong> (gegenüber dem Bahnhof) freitags,<br />

18.00 Uhr<br />

Gemeindebüro: Bahnhofstraße 14, Telefon: 1820; Öffnungszeiten:<br />

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr (Fax-Nr.<br />

02604/951128; email: KGM.nassau@t-online.de)<br />

Veranstaltungen vom 26. August bis 02. September 2009<br />

MITTWOCH, 26.08. 18.00 Uhr Probe des Posaunenchores nach<br />

Absprache im Ev. Gemeindehaus<br />

DONNERSTAG, 27.08. 10.00 Uhr Morgenandacht 19.30 Uhr „Gebet<br />

der Sammlung“ mit Pfarrer Rolf Boge, Holzappel, im Ev. Gemeindehaus<br />

<strong>Nassau</strong><br />

FREITAG, 28.08. 09.00 Uhr Schulgottesdienst für die Klassen 2 - 4<br />

in der kath. Kirche <strong>Nassau</strong><br />

SONNTAG, 30.08. 10.15 Uhr Gottesdienst (Frau W. Strate), Kollekte<br />

für die eigene Gemeinde<br />

MONTAG, 31.08. 17.00 Uhr Konfirmandenunterricht im Ev. Gemeindehaus<br />

<strong>Nassau</strong><br />

DIENSTAG, 01.09. 19.00 Uhr Mütterkreis im Ev. Gemeindehaus<br />

MITTWOCH, 02.09. 18.00 Uhr Probe des Posaunenchores nach<br />

Absprache im Ev. Gemeindehaus<br />

Geschichten - Telefon“ - 02603/919211 - die Hotline für Kids im<br />

Rhein-Lahn<br />

23.08. - 29.08.2009 „Hudson Taylor -6-“<br />

30.08. - 05.09.2009 „Der gute Hirte“<br />

Evangelische Kirchengemeinde <strong>Nassau</strong>/Lahn<br />

Herzliche Einladung!<br />

�#/2� �#/2� �#/2� �#/2� �-� �-� �-� �-� �27 �27 �27 �27 78���/ 78���/ 78���/<br />

� /6�+6. $/678//1/2�<br />

78���/ 92�� 92��<br />

92�� 92��<br />

Atem und Stille finden<br />

beim<br />

/,/8 /,/8 ./6 ./6 #+���921 #+���921 #+���921 #+���921<br />

mit Pfarrer Rolf Boge aus Holzappel<br />

am<br />

Donnerstag, dem 27. August 2009<br />

und am<br />

Donnerstag, dem 03. September 2009<br />

um 19.30 Uhr<br />

im Evangelischen Gemeindehaus Beielstein in<br />

<strong>Nassau</strong> (Bahnhofstraße 14, gegenüber dem<br />

<strong>Nassau</strong>er Bahnhof)<br />

Kirchliche Nachrichten der Ev.<br />

Kirchengemeinden Kördorf und Obernhof<br />

Pfarramt Kördorf und Obernhof: Dörsbachstr. 1, 56370 Kördorf, Tel.<br />

06486/6288<br />

Gottesdienste:<br />

29.08.2009, 13.30 Uhr Gottesdienst anlässlich der Trauung von<br />

Tamara und Mario Müller und Taufe von Sirka Müller in Kördorf<br />

30.08.2009, 9.00 Uhr Gottesdienst in Obernhof, 10.15 Uhr Gottesdienst<br />

in Kördorf<br />

Veranstaltungen in der Kirchengemeinde Kördorf:<br />

Dienstag, 01.09.2009, 15.00 Uhr Konfirmandenunterricht (Gruppe 1),<br />

16.30 Uhr Konfirmandenunterricht (Gruppe 2)<br />

Die Kirchenchöre treffen sich nach Absprache.<br />

Veranstaltungen in der Kirchengemeinde Obernhof<br />

Mittwoch, 26.08.2009 19.30 Uhr Kirchenchor im Pfarrhaus in<br />

Obernhof<br />

Donnerstag, 27.08.2009, 17.00 Uhr Konfirmandenunterricht im Pfarrhaus<br />

in Obernhof<br />

Mittwoch, 02.09.2009, 19:30 Uhr Kirchenchor im Pfarrhaus in Obernhof<br />

Ev. Kirchengemeinden Becheln,<br />

Dornholzhausen (mit Dessighofen und Geisig),<br />

Schweighausen (mit Oberwies)<br />

Sonntag, 30. August 2009: 10:00 Uhr: Gottesdienst in Becheln, 11:00<br />

Uhr: Gottesdienst in Dornholzhausen<br />

Pfarrer Martin Ufer, ev. Kirchengemeinde, 56<strong>35</strong>7 Dornholzhausen,<br />

Ringstr. 30, Tel. 02604/4495, Fax: 02604/6587.<br />

Öffnungszeiten Gemeindebüro: dienstags und donnerstags von 8:30<br />

bis 11:00 Uhr.<br />

Jungschar:<br />

Mittwochs ab 17:15 Uhr in Becheln<br />

Freitags ab 17:00 Uhr in Geisig im Sitzungszimmer<br />

Jugendgruppen:<br />

Montags ab 18:15 Uhr in Becheln (Mädchenkreis)<br />

Freitags ab 18:30 Uhr in Becheln (Indiaca unter 14 Jahre)<br />

Freitags ab 19:30 Uhr in Becheln (Indiaca über 14 Jahre)<br />

Posaunenchorprobe:<br />

Dienstags ab 19:30 Uhr in Schweighausen<br />

Gospelchorprobe:<br />

Donnerstags: 19:30 bis 21:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in<br />

Becheln<br />

Ev. Kirchengemeinde Hömberg/Zimmerschied<br />

Ev. Pfarramt Pfarrerin Monika Sommer<br />

Lahnstraße 63, 56132 Dausenau, Tel. 02603-6256,<br />

E-Mail: sommer.monika@web.de<br />

Sonntag, 30. August 2009, 17.30 Uhr Abendgottesdienst (Pfarrerin<br />

Monika Sommer)<br />

Ev. Kirchengemeinde Singhofen<br />

Pfarramt Singhofen, Pfarrer Andreas Heil, Mühlbachstraße 8, 56379<br />

Singhofen, Tel. 02604-4076, Email: ek-singhofen@arcor.de<br />

Bürostunden: Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr; Donnerstag 9.00 - 11.00 Uhr<br />

SONNTAG, 30.08.2009 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst<br />

12. Sonntag nach Trinitatis<br />

Montag, 31.08.2009 15.00 Uhr jüngere Jungschar<br />

Ansprechpartnerin: Tabea Metz, Tel. 06772-969585 und Julian<br />

Schmidt, Tel. 02604-8906<br />

Montag, 31.08.2009 19.30 Uhr Gesangsgruppe „NiedToSing“ Ev.<br />

Gemeindehaus<br />

Informationen bei Volker Becker, Tel. 06772-7701<br />

Alle sangesfreudigen Menschen sind uns herzlich willkommen.<br />

Dienstag, 01.09.2009 19.00 Uhr Frauensingkreis im Ev. Gemeindehaus<br />

Informationen bei Wilma Schmidt, Tel. 02604-4346<br />

Landeskirchliche Gemeinschaft Singhofen<br />

Kontaktadresse: Prediger i.R. Herbert Klump Schulstraße 10, Tel. /<br />

Fax. 02604/951919<br />

Seelsorge: Hilfe und Begleitung<br />

Jugendkreis: Freitag, 28. August 2009 um 20.00 Uhr. Thema: Rain Man<br />

Familiengottesdienst: Sonntag, 30. August 2009 um 11.00 Uhr.<br />

Danach Sommerfest im Gemeinschaftsgarten. Thema: Ich will dem<br />

Herrn singen, dass er so wohl an mir tut.<br />

Beide Veranstaltungen finden im Haus der Evang. Gemeinschaft,<br />

Miehlen, In der Gewann 7, statt.<br />

Hauskreis: Donnerstag, 27. August 2009 um 20.00 Uhr bei Fam.<br />

Gödickemeier, Pfarrgasse 1, 56379 Singhofen. Herzliche Einladung.


<strong>Nassau</strong>er Land 16 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

Ev. Kirchengemeinde Niedertiefenbach<br />

mit den Orten Lollschied, Pohl, Roth und Niedertiefenbach.<br />

Pfarramt Singhofen, Pfarrer Andreas Heil, Mühlbachstraße 8, 56379<br />

Singhofen, Tel. 02604-4076, Email: ek-singhofen@arcor.de<br />

Bürostunden:<br />

Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr, Donnerstag 9.00 - 11.00 Uhr<br />

SAMSTAG, 29.08.2009, 12. Sonntag nach Trinitatis, 18.00 Uhr Gottesdienst<br />

Montag, 31.08.2009, 19.30 Uhr Gesangsgruppe „NiedToSing“, Ev.<br />

Gemeindehaus Singhofen<br />

Infos bei Volker Becker, Tel. 06772-7701<br />

Alle sangesfreudigen Menschen sind uns herzlich willkommen.<br />

Kath. Kirche im <strong>Nassau</strong>er Land<br />

Gemeinsame Gottesdienstordnung der Pfarreien St. Bonifatius-<br />

<strong>Nassau</strong>, St. Margareta-Arnstein und St. Willibrord-Winden<br />

Pfarrverwalter: Pater Bornefeld, Kloster Arnstein bei Obernhof, Tel.:<br />

02604/1412 oder 97040<br />

Pastoralreferent Michael Staude, <strong>Nassau</strong>, Tel.:02604/942212<br />

Öffnungszeiten der Pfarrbüros:<br />

Arnstein bei Obernhof: mo, do, fr von 9.00 bis 12.00 Uhr, Tel.:<br />

02604/1412, Fax: 02604/970466;<br />

E-mail: pfarramt.arnstein-obernhof@online.de<br />

<strong>Nassau</strong>, Emser Straße 18: mo, mi, do, fr von 9.00 bis 12.00 Uhr<br />

Tel.: 02604/942212, Fax: 02604/942214;<br />

E-mail: st.bonifatius.nassau@t-online.de<br />

Winden, Hahnenstr. 4: di von 9.00 bis 12.00 Uhr und do von 15.00 bis<br />

18.00 Uhr, Tel.: 02604/4746; E-mail: st.willibrord.winden@online.de<br />

Gottesdienste, Informationen und Termine<br />

St. Bonifatius-<strong>Nassau</strong><br />

mit den Orten Bergnassau, Dausenau, Dienethal, Dornholzhausen,<br />

Hömberg, Misselberg, Oberwies, Scheuern, Schweighausen,<br />

Sulzbach und Zimmerschied<br />

Hinweis: alle Angaben gelten für den Ort <strong>Nassau</strong> und die Pfarrkirche,<br />

soweit nicht anders vermerkt.<br />

sonntags, 9.15 Uhr Amt im Marienkrankenhaus; 10.30 Uhr Amt<br />

donnerstags, 18.30 Uhr Hl. Messe<br />

werktags außer samstags 18.30 Uhr, Hl. Messe im Marienkrankenhaus<br />

montags, 19.00 Uhr Scholaprobe<br />

St. Margareta - Arnstein<br />

mit den Orten Arnstein (bei Obernhof), Attenhausen, Berg,<br />

Bremberg, Obernhof, Seelbach, Singhofen, Weinähr<br />

Samstag, 29.08.2009, 16.30 Dankamt zur Goldenen Hochzeit in<br />

Arnstein; 18.30 Uhr Vorabendmesse in Winden<br />

Sonntag, 30.08.2009, 14.00 Taufgottesdienst in Singhofen<br />

sonntags, 10.30 Uhr Amt in Arnstein<br />

montags, 18.30 Uhr Hl. Messe in Weinähr<br />

dienstags, 18.30 Uhr Hl. Messe in Singhofen<br />

freitags, 18.30 Uhr Hl. Messe in Seelbach<br />

montags und samstags, 7.30 Uhr,<br />

Hl. Messe in Arnstein (Hauskapelle)<br />

dienstags, mittwochs, donnerstags,<br />

11.00 Uhr Pilgermesse in Arnstein<br />

St. Willibrord - Winden<br />

Samstag, 29.08.2009, 18.30 Uhr Vorabendmesse<br />

Freitag, 04.09.2009, 18.00 Uhr Eucharistische Anbetung entfällt; verlegt<br />

auf 11.09.2009<br />

mittwochs, 18.30 Uhr Hl. Messe<br />

Hinweis: Die Eltern-Kind-Gruppe trifft sich am Freitag, 28.08. und<br />

04.09.2009 um 10.30 Uhr im Pfarrheim, Information bei Angela Wolf,<br />

Tel.: 943773<br />

Ökumenische Gottesdienste zum Schulanfang<br />

Dienstag, 25. August 2009 , 9.00 Uhr in St. Bonifatius-<strong>Nassau</strong> für das<br />

5. Schuljahr (Schulzentrum-<strong>Nassau</strong>); 9.15 Uhr in der Johanniskirche-<br />

<strong>Nassau</strong> für das 1. Schuljahr (Grundschule-<strong>Nassau</strong>)<br />

9.30 Uhr in der Evang. Kirche Singhofen für das 1. Schuljahr (Grundschule<br />

Singhofen)<br />

Freitag, 28. August 2009, 9.00 Uhr in St. Bonifatius-<strong>Nassau</strong> für die<br />

Klassen 2-4 der Grundschule <strong>Nassau</strong><br />

Krankenkommunion in den Pfarreien Arnstein,<br />

<strong>Nassau</strong> und Winden im September<br />

Der Termin für den Besuch von P. Peter Harr wird mit denjenigen, die<br />

angemeldet sind, telefonisch abgesprochen. Wer außerdem den<br />

Besuch des Pfarrers für sich oder einen Angehörigen wünscht, meldet<br />

sich bitte bei P. Peter Harr, Tel.: 02604/9704-42 oder in einem der<br />

Pfarrbüros.<br />

Kath. Pfarramt St. Petrus, Katzenelnbogen<br />

SONNTAG, 30.08.2009, 08:30 Uhr hl. Messe; 15:00 Uhr Einführung<br />

des neuen Weihbischofs im Dom zu Limburg<br />

DIENSTAG, 01.09.2009, 10:30 Uhr hl. Messe im Seniorenstift<br />

MITTWOCH, 02.09.2009, 20:00 Uhr PGR-Sitzung<br />

DONNERSTAG, 03.09.2009, 07:45 Uhr Abfahrt ab Dörsbachbrücke<br />

zum Tagesausflug der 3 Pfarreien<br />

FREITAG, 04.09.2009, 18:00 Uhr Aktion mitmachen! „Anbetung und<br />

Verehrung“ Herz-Jesu-Freitag; 18:30 Uhr hl. Messe<br />

SAMSTAG, 05.09.2009, 09:30 Uhr Firmvorbereitungstreffen in Zollhaus;<br />

18:00 Uhr Vorabendmesse<br />

Kath. Pfarramt, Mariä Himmelfahrt Pohl<br />

Donnerstag, 27.08. 17:30 Uhr hl. Messe<br />

Sonntag, 30.08. 10:00 Uhr Hochamt; 15:00 Uhr Einführung des neuen<br />

Weihbischofs im Dom zu Limburg<br />

Donnerstag, 03.09. 08.00 Uhr Abfahrt ab Kirche zum Tagesausflug<br />

der 3 Pfarreien<br />

Samstag, 05.09. 09:30 Uhr Firmvorbereitungstreffen in Zollhaus<br />

Sonntag, 06.09. 08:30 Uhr hl. Messe<br />

Für den Pastoralen Raum Katzenelnbogen, Pohl, Zollhaus:<br />

Pfarrer Bruder Friedrich Neumüller ist unter der Tel.-Nr. 06486/6214<br />

in Katzenelnbogen zu erreichen.<br />

Katholische Pfarrei St. Peter u. Paul<br />

56<strong>35</strong>5 Nastätten Tel.-Nr. 96772/94437 Fax-Nr. 06772/94438<br />

E-mail: kath.kirche-nastaetten@t-online.de<br />

Freitag, 28.08.2009, hl. Augustinus, 10:30 Uhr hl. Messe im Altenund<br />

Pflegeheim des Paulinenstiftes Nastätten<br />

Samstag, 29.08.2009, 16:00 Uhr Nastätten Beichtgelegenheit, 18:30<br />

Uhr Holzhausen Vorabendmesse<br />

Sonntag, 30.08.2009, 09:30 Uhr Nastätten Hochamt<br />

Montag, 31.08.2009, 09:15 Uhr Nastätten hl. Messe für die Pfarrgemeinde<br />

Dienstag, 01.09.2009, 09:15 Uhr Nastätten hl. Messe<br />

Mittwoch, 02.09.2009, 09:15 Uhr Nastätten Gemeinschaftsmesse<br />

Donnerstag, 03.09.2009, 09:15 Uhr Nastätten hl. Messe<br />

Kath. Pfarrheim in Nastätten<br />

Nastätter Tanzkreis: dienstags, 16:00 - 17:30 Uhr, großer Saal<br />

Mutter-Kind-Gruppe: mittwochs u. donnerstags, 10:00 - 11:30 Uhr,<br />

großer Saal<br />

Kinderchor: donnerstags, 17:00 - 18:00 Uhr, großer Saal<br />

Jugendchor: freitags, 18:00 - 19:30 Uhr, großer Saal<br />

Deutschkurse: montags (für Anfänger) u. mittwochs<br />

(für Fortgeschrittene), 18:00 - 19:30 Uhr<br />

Gebetsanliegen des Papstes im Monat September<br />

1. Dass die Quelle von Freiheit und Freude, das Wort Gottes, besser<br />

bekannt, angenommen und ins Leben übersetzt wird.<br />

2. Dass der Heilige Geist den Christen in Laos, Kambodscha und<br />

Myanmar in ihren großen Schwierigkeiten die Kraft gibt, ihren Brüdern<br />

und Schwestern das Evangelium zu verkünden.<br />

Treffen der Firmlinge<br />

Die Firmlinge treffen sich am Freitag, 28. August 2009, von 16:00 -<br />

17:30 Uhr im Kath. Pfarrheim in Nastätten. Das nächste Treffen ist<br />

am Freitag, 4. September 2009, 16:00 - 17:30 Uhr, in der Kirche.<br />

Neuapostolische Kirche<br />

Seit 1. August 2008 finden die Gottesdienste<br />

in der Spessartstraße 1, in 56410 Montabaur statt.<br />

Sonntags vormittags.............................................................9:30 Uhr<br />

Mittwoch abends.................................................................20:00 Uhr<br />

Änderungen werden in den Gottesdiensten bekannt gegeben, oder<br />

sind nachzulesen im Internet unter: www.nak.de<br />

Adventgemeinde im Rhein-Lahn-Kreis<br />

Samstags: 10:00 bis 12:00 Uhr<br />

Gottesdienst einmal anders: Zu dem Gottesdienst im Wintergarten<br />

des Buchladens Claudia Hauser in Singhofen wird herzlich eingeladen.<br />

Wie die Christen in den ersten Jahrhunderten wird der Gottesdienst<br />

am Sabbat gefeiert. Im Rahmen des Gottesdienstes wird in<br />

persönlicher Atmosphäre über Themen, die Bedeutung für das alltägliche<br />

Leben haben, gesprochen. Mit modernen christlichen Liedern<br />

wird Gott gelobt und in der Predigt entwickeln sich aus einem<br />

biblischen Text oft ganz aktuelle Fragen und zeitgemäße Themen.<br />

Ein anschließendes gemeinsames Mittagessen gibt allen Gottesdienstbesuchern<br />

die Möglichkeit zum Gedankenaustausch.<br />

Donnerstags: 19:00 bis 20:30 Uhr Bibelkreis im Wintergarten des<br />

Buchladens Claudia Hauser. Alle an biblischen Themen interessierten<br />

Personen sind herzlich willkommen.<br />

Kontakt: Claudia Hauser Tel. 02604 / 8664


<strong>Nassau</strong>er Land 17 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

Gemeinde Unterwegs Rhein-Lahn e.V.<br />

(Mitglied im freikirchlichen ev. Gemeindewerk)<br />

Mittwoch 26.08., 20:00 Uhr Hauskreis bei Magdalene Kolar (Obertiefenbach,<br />

Rathausstr. 21)<br />

Sonntag 30.08., 10:00 Uhr Predigtgottesdienst. Thema: Offenheit. Es<br />

predigt Uschi Bauer aus Singhofen. (Gemeinderäume)<br />

Montag 31.08., 18:00-20:30 Uhr Teenkreis (Gemeinderäume)<br />

Dienstag 01.09., 9:00 Uhr Gebetstreffen bei Harald Alberti (Singhofen,<br />

Seelackerstr. 26a)<br />

Achtung: Vom 30.8. - 4.9. ist Till Dering in Belgien und nur per Email<br />

erreichbar. Bei telefonischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ulrich<br />

Nagel: 02604-7512.<br />

Gemeinderäume: Industriestr. 12 (neben dem TÜV), 56<strong>35</strong>5 Nastätten<br />

Gemeindepastor: Till Dering, Rheinstr. 11, 56370 Rettert, Tel.: 06486-<br />

904883, Handy: 01577-4152113. Weitere Infos unter: www.gemeinde-unterwegs-rl.de<br />

& www.fegw.de. Gemeinderäume: Industriestr. 12<br />

(neben dem TÜV), 56<strong>35</strong>5 Nastätten<br />

Freie evangelische Gemeinde <strong>Nassau</strong><br />

Jeden Sonntag lädt die Freie evangelische Gemeinde <strong>Nassau</strong> ein<br />

um 10.30 Uhr im Gewölbekeller des Günther-Leifheit Kulturhauses<br />

gemeinsam Gottesdienst zu feiern, Gott kennenzulernen, ihn zu<br />

loben und zu feiern, sich anregen zu lassen über Gott und den Sinn<br />

und das Ziel des Lebens nachzudenken und sich unter Gottes Segen<br />

stellen zu lassen. Auch den Kindern wird in ihrem eigenen altersgemäßen<br />

Gottesdienst Gott näher gebracht und bekannt gemacht.<br />

Man erlebt eine tolle Gemeinschaft beim Singen, Beten, Hören, beim<br />

Basteln und Spielen. Im Anschluss an die Gottesdienste hat man bei<br />

Kaffee und Tee die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und ins<br />

Gespräch zu kommen. Die FeG <strong>Nassau</strong> freut sich über jeden Besucher.<br />

Zu den Veranstaltungen unter der Woche ist ebenfalls jeder<br />

herzlich willkommen. Es finden statt:<br />

Frauenfrühstück an jedem 1. Dienstag im Monat von 9.30Uhr bis<br />

11.30Uhr im Treffpunkt, Römerstraße 1, ehemalige Buchhandlung<br />

am Markt. Alle Frauen sind herzlich willkommen, Infos bei Heidi Klamp<br />

unter 02603-508687.<br />

Hausbibelkreis jeden Mittwoch um 20.00 Uhr in Kördorf, Infos unter<br />

06486-900131<br />

Mädchenjungschar ab 2.9.09 jeden Mittwoch von 17.00 Uhr-18.30<br />

Uhr im Treffpunkt, Römerstraße 1 in <strong>Nassau</strong><br />

Ab dem 7.September wird montags ab 20.00Uhr im Treffpunkt ein<br />

Glaubensgrundkurs angeboten.<br />

Weitere Infos und Kontaktadressen: Ingo & Antje Rehorn, Scheubachweg<br />

5a, 56377 <strong>Nassau</strong>, 02604 941410, Ingo.rehorn@gmx.com<br />

/ HJ & Jutta Klamp, Bornstr 30a, 56379 Singhofen, 02604 1785, hjujklamp@web.de<br />

Pfadfinderstunde<br />

der CPA Ortsgruppe Singhofen<br />

SAMSTAG, 29.08.2009, von 15:00-18:00 Uhr.<br />

Kids, die Interesse an der Natur, am kreativen Gestalten<br />

und Orientierung haben, sind herzlich eingeladen<br />

“herein zu schnuppern” und sich “wohl zu fühlen”.<br />

Jungpfadfinder: Alter: 8 bis 11 Jahre<br />

Pfadfinder: Alter: 12 bis 15 Jahre<br />

Scouts: Alter: 16 bis 19 Jahre<br />

Es freuen sich: Stefan, Claudia, Micha, Milena, Christian, Jacquie<br />

CPA Ortsgruppe Singhofen, Singhofen, Erich-Kästner-Str. 14<br />

Info bei Fam. Hauser Tel. 02604/8664<br />

www.cpa-singhofen.de<br />

Lichtblick am Abend<br />

Abendtreff mit gemeinsamem Essen<br />

Herzliche Einladung für Frauen, die Gemeinschaft suchen; Frauen,<br />

die Fragen ans Leben haben; Frauen, die Fragen an Gott haben<br />

THEMA: Wie kann ich Gottes Stimme hören?<br />

WANN: Dienstag, 01.09.2009, von 19:00 bis 21:00 Uhr<br />

WO: Wintergarten des BUCHLADEN Claudia Hauser, Erich-Kästner-<br />

Str. 14, 56379 Singhofen, Tel. 02604 - 8664<br />

Anmeldung bis zum 31.08.2009<br />

Verbands- und<br />

Vereinsmitteilungen<br />

Herzsportgruppe auf Schiffstour<br />

Zum Abschluss ihres diesjährigen Sommerprogramms unternahm die<br />

Herzsportgruppe <strong>Nassau</strong> eine Schiffstour auf der Mosel. Von <strong>Nassau</strong><br />

fuhr die Gruppe mit dem Zug nach Koblenz. Dort wurde auf den Bus<br />

umgestiegen und zum Schiffsanleger zum Deutsche Eck gefahren.<br />

Hier wartete schon das Schiff für die Weiterfahrt auf der Mosel. Das<br />

Mittagessen nahm die Gruppe auf dem Schiff ein. Moselkern war das<br />

Ziel der Herzsportgruppe. Bei einem zweieinhalb-stündigen Aufenthalt<br />

war die Gelegenheit geboten, einen Wein-/Biergarten aufzusuchen,<br />

bevor die Heimreise mit der Bahn angetreten wurde. Den<br />

Abschluss der Sommertour bildete der gemeinsame Besuch eines<br />

Biergartens in <strong>Nassau</strong>.<br />

Nach dem gemeinsamen Abendessen klang der Tag aus. Alle freuen<br />

sich jetzt schon wieder auf die erste Übungsstunde nach der Sommerpause<br />

am 20. 08. 2009 um 18:30 Uhr in der Turnhalle des Schulzentrums<br />

<strong>Nassau</strong>.<br />

Politische Parteien und Wählergruppen<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

Veranstaltung zur Biodiversität in <strong>Nassau</strong><br />

Zu diesem Thema veranstaltet der Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE<br />

GRÜNEN einen kreisweiten Informationsabend mit der Bundestagsabgeordneten<br />

Undine Kurth, parlamentarische Geschäftsführerin und<br />

Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion für Natur- und Tierschutzpolitik.<br />

Die Veranstaltung findet statt am<br />

Sonntag, 30. August, 19.30 Uhr in der Stadthalle in <strong>Nassau</strong><br />

Zu dieser Veranstaltung wird herzlich eingeladen.<br />

CDU lädt ein zur Mitgliederversammlung<br />

Der CDU Ortsverband Mühlbachgrund lädt ein zur Mitgliederversammlung<br />

am Donnerstag, 03. September 2009 um 20.00 Uhr in<br />

das Gemeindezentrum in Geisig, Jugend- und Sitzungsraum.<br />

Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen<br />

Einladung, 2. Bericht des Vorsitzenden, 3. Bericht des Kassierers,<br />

4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Aussprache zu TOPs 3 und<br />

4, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Wahl eines Wahlleiters, 8. Neuwahl<br />

des Vorstandes: a) Vorsitzende(r), b) stellv. Vorsitzende(r), c)<br />

Schriftführer(in), d) Beisitzer(in), e) Kassierer(in), 9. Wahl der Kassenprüfer,<br />

10. Wahl eines(r) Delegierten für den Kreisparteitag, 11.<br />

Aussprache über Angelegenheiten des Ortsverbandes, 12. „Aktuelles<br />

aus der Landespolitik“, mit Mathias Lammert, MdL und Kreisvorsitzender<br />

der CDU, 13. Schlusswort<br />

<strong>Nassau</strong><br />

TVB <strong>Nassau</strong><br />

Jahresausflug der Wanderfreunde<br />

Der Biggesee ruft. Jahresausflug am 28. bis 30. August 2009. Treffpunkt<br />

8.00 Uhr Scheuern Feuerwehrhaus. Wanderführer: Christel &<br />

Erhard, Telefon: 02604 / 5836<br />

Besuch aus Pont-Château bei der Judoabteilung<br />

Nach dem Besuch einer großen Gruppe der Judoabteilung des TV<br />

1860 <strong>Nassau</strong> in Pont-Château im Sommer 2008 kam es nun zu einem<br />

Gegenbesuch. 31 Franzosen der Partnerstadt trafen in <strong>Nassau</strong> nach<br />

einer Nachtfahrt mit dem Bus ein.<br />

Die Aktion lief über den deutsch-französischen Jugendaustausch und<br />

die Partnerschaft zwischen <strong>Nassau</strong> und Pont-Château. So wurde<br />

dann zu Beginn auf Einladung der Stadt <strong>Nassau</strong> gemeinsam im Kulturkeller<br />

gefrühstückt. Stadtbürgermeister Armin Wenzel begrüßte alle<br />

Gäste aus Frankreich und der Judoabteilung herzlich. An den folgenden<br />

Tagen gab es ein umfangreiches Programm mit Besichtigung


<strong>Nassau</strong>er Land 18 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

Attenhausen<br />

TUS Attenhausen<br />

Dorfgemeinschaftshaus wird zum Bettenlager<br />

Zum Abschluss der Großen haben die Kinderturnkinder des TUS<br />

Attenhausen im Dorfgemeinschaftshaus übernachtet. Abends ab<br />

18.00 Uhr ging es mit dem Bettenmachen auf der Bühne los. Anschließend<br />

gab es leckere Würstchen vom Grill.<br />

Nach dem Essen wurden dann Lauf- und Spielwettbewerbe durchgeführt.<br />

Und so verging die Zeit wie im Flug und die Nachtwanderung<br />

konnte gestartet werden. Leider hat der Regen die Nachtwanderung<br />

Kommern ist eine Reise wert<br />

Zum Tagesausflug in das Freilichtmuseum Kommern am 9. August<br />

konnte Horst Friedrich, Vors. des Heimatvereins Singhofen, 40 Teilnehmer<br />

begrüßen, darunter zahlreiche Nichtmitglieder. Mit schönem<br />

Reisewetter und fröhlicher Stimmung steuerte ihr „Kapitän der Landstraße“,<br />

Horst Gotthardt, das Freilichtmuseum<br />

an. Auf halber Strecke<br />

wurde eine kurze Rast eingelegt, bei<br />

der der Heimatverein mit einem kleinen<br />

Frühstück überraschte. Während<br />

des ca. 3-stündigen Aufenthaltes<br />

im Freilichtmuseum konnten sich<br />

die Teilnehmer in das Leben vor<br />

etwa 150 Jahren zurückversetzen.<br />

In mehr als 60 originalen Wohnhäusern<br />

mit Nebengebäuden und Stallungen<br />

wird das Leben, Wohnen und<br />

Arbeiten eindrucksvoll verdeutlicht.<br />

Beeindruckt waren alle von den<br />

Sonderausstellungen über altes<br />

Holzspielzeug, Fachwerkbau und<br />

die Auswanderung nach Nordamerika<br />

Mitte des 19. Jh. Unübertroffen<br />

war die Sonderausstellung „Wir<br />

Rheinländer“, eine Zeitreise durch<br />

eine rheinische Kleinstadt zwischen<br />

1790 und 1960.<br />

und Führung der Festung Ehrenbreitstein<br />

in Koblenz, eine Kanutour auf der<br />

Lahn, eine Wanderung zur Privatbrauerei<br />

Schaufertshof und Besichtigung<br />

und Führung der Marksburg und<br />

der Loreley. Am letzten Tag standen<br />

ein Freundschaftskampf und ein Grillfest<br />

auf Einladung der Judoabteilung<br />

auf dem Programm. Den Vergleichskampf<br />

konnten die <strong>Nassau</strong>er mit 10:5<br />

für sich entscheiden. Das Grillfest bot<br />

dann noch lange Gelegenheit zum<br />

gemütlichen Abschluss einer überaus<br />

gelungenen Aktion der Judoabteilung<br />

des TV 1860 <strong>Nassau</strong>.<br />

dann um etliches verkürzt. Wieder Trocken im Dorfgemeinschaftshaus<br />

angekommen ging es dann in die Betten, wo nach einer etwas<br />

mehr oder weniger kurzen Zeit alle Kinder eingeschlafen waren.<br />

Am nächsten Morgen kamen dann alle Eltern und hatten Sachen zum<br />

Frühstücken mitgebracht.<br />

Nach dem alle Großen und Kleinen gefrühstückt hatten wurde noch<br />

zusammengeräumt und alle waren sich einig das dass ein schöner<br />

Saisonabschluss war. Kinder ab 3 Jahren die noch Interesse am Kinderturnen<br />

haben können sich bei Sabrina Merz melden.<br />

Singhofen<br />

Freunde der südlichen Nordsee<br />

sowie Interessierte sind am 29.08.09, 16:00 Uhr, ins Schwimmbadrestaurant<br />

Dernbachtal, „Da Manuel“ in Singhofen herzlichst eingeladen.<br />

Menschen, die Wellen, Wind, Wogen, Strand, das Meer, weite Dünenlandschaften<br />

lieben, die unendliche Weite, mit der Natur verbunden<br />

sind, sollten zum Klönsnack kommen. Auf fast jede Frage zum Meer,<br />

Nationalpark, der Seefahrt, die Landschaft, der Gezeitenstrom erhält<br />

man eine Antwort.<br />

Ab 18.00 Uhr ist ein Abendbüfett gerichtet. Glück bei einer Tombola<br />

wird erhofft.<br />

Horst Gotthardt begeisterte dann noch mit der Wahl der Heimreise<br />

durch das landschaftlich wunderschöne Ahrtal und präsentierte sich<br />

mit seinen Hinweisen auf Sehenswürdigkeiten hervorragend als Reiseleiter.<br />

Mit dem gemeinsamen Abendessen in Dachsenhausen ging<br />

ein wahrlich schöner Tag zu Ende.


<strong>Nassau</strong>er Land 19 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

Winden<br />

Ausflug der Turnerfrauen Winden<br />

Der Ausflug beginnt am Samstag (29.08.09) um 8.00 h in der Halle<br />

mit einem Frühstück. Aufbruch ist um 9.00 h, um den Zug gegen 9:27<br />

Uhr rechtzeitig zu erreichen. Alle weiteren Infos gibt es dann vor Ort.<br />

Für die Damen, die sich der Gruppe erst im Laufe des Tages anschließen<br />

wollen: Die Stadtführung beginnt um 12:45 Uhr am Domportal<br />

und die Nachmittagsvorstellung im Hotel Oranien beginnt ca. um<br />

15:00 h. Für Fragen stehen Carmen und Sonja gerne zur Verfügung.<br />

Nachzügler dürfen sich gerne noch anmelden.<br />

Überregionale Vereinsmitteilungen<br />

Tierfreunde im <strong>Nassau</strong>er Land e.V.<br />

Zwölf Wochen junges Schwanenkind<br />

aus Miellen erlag Bissverletzungen<br />

Am 08.08.09 wurden die Tierfreunde nach Miellen gerufen, wo am<br />

Ufer eines der im Mai geschlüpften Schwanenkinder saß und so<br />

geschwächt war, dass es sich kaum mehr auf den Beinen halten konnte.<br />

Äußerlich erkennbar waren verkrustete Bisswunden am Hals und<br />

es hatte fühlbar Fieber. Die Schwaneneltern hatten es deshalb aufgegeben<br />

und verstoßen. Das erst 3 Monate alte Schwänchen wurde<br />

sofort nach Mayen in die Spezial-Tierklinik gebracht, wo es stationär<br />

behandelt und versorgt wurde. Anschließend übernahm die Wildvogelpflegestation<br />

Kirchwald die weitere Pflege. Die Situation verschlechterte<br />

sich kurz darauf dramatisch, so dass Frau Steffens mit<br />

dem Tier in die Notfallsprechstunde nach Mayen fuhr. Auf dem Weg<br />

dorthin ist das Kleine dann gestorben. Bei der Obduktion ergab sich,<br />

dass das Schwänchen eine Herzbeutelentzündung hatte, verursacht<br />

durch eine Sepsis, die durch die Bissverletzung entstanden war.<br />

Aus diesem Anlass wiederholen die Tierfreunde ihre Bitte<br />

Zum Schutz der Wasservögel: Hunde an die Leine nehmen!<br />

In den letzten Jahren kam es immer wieder vor, dass Schwanenküken<br />

und Jungschwäne von Hunden angegriffen und getötet wurden. Keiner<br />

der Besitzer dieser Hunde war in der Lage, sein Tier aufzuhalten<br />

und keiner wird glücklich darüber gewesen sein. Es ist unverantwortlich,<br />

Hunde in der Nähe der Schwanenfamilien nicht anzuleinen,<br />

oder die Hunde sogar ins Wasser zu lassen, wo sie die Schwäne und<br />

Enten jagen. Besonders gefährlich wird es für die Schwäne, wenn sie<br />

auf den Wiesen grasen. Werden sie dabei von einem Hund angegriffen,<br />

schaffen sie es leider oft nicht mehr schnell genug aufs Wasser.<br />

Es ist auch verantwortungslos, Kinder mit großen Hunden alleine<br />

spazieren gehen zu lassen, wenn diese körperlich gar nicht in der<br />

Lage sind, das Tier zu halten.<br />

Besondere Tierschutzfälle aus den letzten Wochen:<br />

Turmfalke, Uhu und Entchen<br />

Anfang August war bei der AOK Bad<br />

Ems ein ausgewachsener Turmfalke<br />

abgestürzt. Die Tierfreunde<br />

brachten ihn zur Tierärztin Wagner<br />

nach <strong>Nassau</strong>, die ihn wieder aufgepäppelt<br />

hat. Es geht ihm wieder gut,<br />

und er kann voraussichtlich ausgewildert<br />

werden.<br />

Ende Juli sammelten die Tierfreunde<br />

einen jungen, geschwächten Uhu<br />

ein. Er saß nass und dreckig in einer<br />

Böschung in Dausenau. Auch er wurde nach <strong>Nassau</strong> zur Tierärztin<br />

Wagner gebracht, die sich sehr um ihn bemüht hat, bis sie sagen<br />

konnte „Er hat’s geschafft!“ Der Uhu wird in ein Auswilderungsprogramm<br />

aufgenommen. Mitte Juli saß an der Wolfsmühle in Friedrichssegen<br />

eine halbwüchsige Ente mit gebrochenem Bein. Sie sitzt<br />

jetzt mit Gipsbein in <strong>Nassau</strong> bei Frau Wagner bis der Bruch verheilt<br />

ist. Die Tierfreunde sind im Internet zu erreichen unter www.tierfreunde-nassauer-land.de,<br />

dort gibt es Informationen zum Verein, eine<br />

Beitrittserklärung, die Spendenkontonummer und vieles mehr. Für<br />

Tierschutzfragen stehen die 1. Vorsitzende Silvia Heibert unter der<br />

Telefonnr. 02604-5730 und Familie Pammer unter der Telefonnr.<br />

02603-4782 zur Verfügung.<br />

Marinekameradschaft Bad Ems<br />

Bratwurst im Marinehof<br />

Zum letzten Backsabend vor den Sommerferien hatte der 1. Vorsitzende<br />

Werner Pfaff seine Marinekameraden in den Hof seiner Mühle<br />

eingeladen, den er mit Dingen aus dem Fundus der MK maritim<br />

geschmückt hatte.<br />

Fast 30 Gäste folgten der Einladung und verzehrten bei herrlichstem<br />

Wetter das restliche Grillgut vom Bordfest zugunsten der MK-Kasse.<br />

Fröhlich erklangen auch ein paar Seemannslieder. Es wurde bis spät<br />

in die Nacht gefeiert.<br />

Lahntalmöwen in der Hufelandklinik<br />

Auch in diesem Jahr sangen die Lahntalmöwen wieder im Foyer der<br />

Hufelandklinik und nahmen die Patienten mit auf eine kleine musikalische<br />

Seereise. Die Lahntalmöwen - unter der Leitung von Hilde<br />

Gasteyer - sind der Shanty-Chor der Marinekameradschaft Bad Ems,<br />

der sich seit 5 Jahren in die Herzen vieler Seeleute und Landratten<br />

gesungen hat. Das breit gestreute Repertoire enthält sowohl romantische<br />

als auch fröhliche Lieder.<br />

Schwester Barbara und die Lahntalmöwen<br />

Einricher Wanderfreunde 90 e.V. Allendorf<br />

Die Einricher Wanderfreunde 90 eV Allendorf haben bei ihrer Tagesfahrt<br />

am 06.09.2009 nach St. Julian noch Plätze frei. Abfahrt ab Allendorf<br />

7.00 Uhr oder Katzenelnbogen bei Wagner 7.10 Uhr.<br />

Anmeldung bitte an: Detlev Freitag, 06486 / 9020960 oder Diether<br />

Satony, 06486 / 8823<br />

Taunusklub Bad Ems<br />

Sterntreffen der Westerwald-Vereine beim Zweigverein Hillscheid<br />

am Sonntag, 6. September 2009<br />

Eingebunden in das traditionelle Limesfest in Hillscheid ist das diesjährige<br />

Sterntreffen des Westerwaldvereins. „Auf den Spuren der Römer“<br />

wird nach Hillscheid gewandert und am Limesturm in Hillscheid wird<br />

gefeiert. Neben guter Verpflegung gibt es um 14.00 Uhr römische Wettkampfspiele,<br />

dazu benötigt der Hillscheider Verein auch Teilnehmer aus<br />

Bad Ems! Es gibt ein kleines Museum für Geschichtsinteressierte und<br />

zur Besichtigung auch einen römischen Garten direkt am Limesturm!<br />

Um 15.00 Uhr wird musikalische Unterhaltung mit dem Musikverein Hillscheid<br />

geboten. Die Wimpelausgabe erfolgt um 16.00 Uhr mit der Verlosung<br />

einer Ballonfahrt. Es werden zwei Gruppen angeboten:<br />

Die A-Gruppe folgt dem Limeswanderweg von Bad Ems Kurhaus bis<br />

Hillscheid. Markante Aussichtspunkte bei Welschneudorf, Arzbach<br />

und Kadenbach ermöglichen Ausblicke über Taunus und Westerwald.<br />

Durch Schautafeln und Teilrekonstruktionen des Limes, verschiedener<br />

Wachturmstandorte und Kastellanlagen wird die römische Grenzbefestigung<br />

und ihre Funktion erlebbar. Die Halbmarathonstrecke ist<br />

24 km lang und hat 800 m Steigung.<br />

Treffpunkt dieser Wandergruppe ist um 8.00 Uhr auf dem Marktplatz<br />

Wipsch in Bad Ems. Hier gibt es auch Parkmöglichkeiten.<br />

Die B-Gruppe wandert auf dem kürzesten Weg mit 12 km nach Hillscheid.<br />

Am Emsbach entlang geht es durch Bad Ems, am Forsthaus<br />

Eichwald beginnt eine Steigung von 200 m am Theilenbach hinauf nach<br />

Eitelborn. Der Weg ist schattig und an einer Quelle lässt sich gut rasten<br />

und erholen. Durch Eitelborn und Neuhäusel führt der Weg auf Nebenstraßen<br />

mit schönen Gärten. Durch bewaldetes Gebiet geht der Weg<br />

hinab zum Kalterbach und gleich wieder 130 Höhenmeter hinauf nach<br />

Hillscheid. Hier trifft die Wandergruppe auch auf den „Limes“ und wenig<br />

später auf das Festgelände am Limesturm. Treffpunkt dieser Wanderung<br />

ist um 9.00 Uhr auf dem Marktplatz Wipsch in Bad Ems. Wanderschuhe<br />

sind empfehlenswert. Für die Zwischenrast ist Rucksackverpflegung<br />

mitzunehmen. Gäste sind zum Mitwandern immer herzlich<br />

willkommen. Die Wanderer werden bis 14.00 Uhr das Festgelände in<br />

Hillscheid erreichen. Die Rückfahrt mit dem Omnibus nach Bad Ems<br />

ist nach der Wimpelausgabe um ca. 16.30 Uhr. Anmeldungen bei den<br />

jeweiligen Wanderführern bis Freitag, 04.09. um 17.00 Uhr. Für die A-<br />

Gruppe unter der Tel. 02603-14095, B-Gruppe 02603 - 5586.<br />

Sportnachrichten<br />

Fußball<br />

VfR 1916 Winden e.V.<br />

Hallo Fußballfreunde, der VfR 1916 Winden e.V. hat das nächste<br />

Heimspiel am Sonntag, den 30. August 2009. Die Begegnung VfR<br />

Winden gegen TuS <strong>Nassau</strong> II findet um 14:30 Uhr auf dem Sportplatz<br />

in Winden statt.


<strong>Nassau</strong>er Land 20 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

TuS Nassovia <strong>Nassau</strong> 1913 e.V.<br />

Junioren starten in neue Saison<br />

Am kommenden Wochenende, genauer am Samstag, dem<br />

29.08.2009, starten die Junioren der TuS Nassovia <strong>Nassau</strong> in die<br />

neue Saison 2009/2010.<br />

Zur Eröffnung stehen sich um 13.00 Uhr im Sportzentrum <strong>Nassau</strong> die<br />

heimischen F 1-Junioren und die TuS Dahlheim, im Meisterschaftsspiel,<br />

gegenüber. Anschließend treffen in der 1. Runde des Kreispokals,<br />

an gleicher Stelle, um 15.15 Uhr die D-Junioren auf TuS Katzenelnbogen/Klingelbach<br />

II.<br />

Den Abschluss bildet dann um 17.00 Uhr die Begegnung der B-Junioren<br />

gegen die JSG Ahrbach in der 1.Runde des Rheinlandpokals.<br />

Im Auswärtsspiel müssen die E-Junioren, im Kreispokal um 14.00<br />

Uhr, gegen die TuS Katzenelnbogen/Klingelbach ran.<br />

Außerdem treffen, ebenfalls in der 1. Runde des Rheinlandpokals,<br />

jeweils auswärts, die C-Junioren um 15.00 Uhr auf die JSG Weitersburg<br />

III und die A-Junioren um 17.00 Uhr auf den ESV Siershahn.<br />

FC Inter <strong>Nassau</strong><br />

Erstes Spiel erster Sieg<br />

FC Inter <strong>Nassau</strong> - TuS Katzenelnbogen ........................3 : 0 ( 0 : 0 )<br />

Bei strahlendem Sonnenschein hatte der FC Inter <strong>Nassau</strong> am Sonntagnachmittag<br />

zu Hause die erste Herausforderung in der neuen<br />

Spielklasse zu bestehen. Zu Gast war der TuS aus Katzenelnbogen,<br />

seines Zeichens erfahrene A-Klasse Truppe und schwierig einzuschätzen.<br />

Doch die Aufgabe wurde vom Gastgeber bravourös gelöst.<br />

Ohne den in Kur verweilenden Trainer, der in den kommenden<br />

Wochen durch Ilyas Zengin und Ismail Cimen vertreten wird, dafür<br />

aber mit neuen Trikots, gesponsert von der Firma Gescha innotec<br />

aus Lahnstein, traten die Schwarz Orangen mit breiter Brust an.<br />

Es entwickelte sich zunächst eine recht ausgeglichene Partie, in der<br />

sich die Gastgeber durch technische Überlegenheit, einen optischen<br />

Vorteil herausarbeiten konnten, der aber zunächst zu keinem Ergebnis<br />

führte. Eine Großchance von Dominik Hillenbrand ging knapp am<br />

Tor vorbei, nachdem er zunächst schön von Ihsan Kiziltoprak angespielt<br />

wurde und den Ball aus linker Position abzog. Eine weitere<br />

sehenswerte Aktion bekamen die heimischen Zuschauer dann acht<br />

Minuten vor dem Halbzeitpfiff nach einer Ecke von Okan Gözler´s zu<br />

sehen, Viktor Becker zum Fallrückzieher ansetzte und der Ball nur<br />

knapp den rechten oberen Winkel des Katzenelnbogener Gehäuses<br />

verfehlte. Weitere fünf Minuten später war es dann Dominik Hillenbrand,<br />

der sich alleine gegen drei Gegenspieler im Strafraum durchsetzen<br />

konnte, den Ball dann aber knapp am Tor vorbei schoss.<br />

Somit ging es mit einem Remis in die Halbzeitpause.<br />

Nach dem Wiederanpfiff machte Inter allerdings da weiter, wo man in<br />

der ersten Hälfte aufgehört hatte. Nach Flanke Hillenbrand kam Viktor<br />

Becker an den Ball und verschoss fast freistehend vor dem Gästekeeper.<br />

Doch eine Minute später war es dann endlich soweit. Bei Inter<br />

wurde Geschichte geschrieben: Dominik Hillenbrand erzielte den<br />

ersten Intertreffer in der A-Klasse und dies mit einem Schuss links<br />

am Tormann vorbei, nachdem er vom kurz zuvor eingewechselten<br />

Metin Kiziltoprak traumhaft, mit einem Heber über die gegnerische<br />

Abwehr, freigespielt wurde.<br />

Nach diesem Treffer ließ Inter Ball und Gegner laufen und gewann<br />

zunehmend die Oberhand, doch es sprang zunächst nichts zählbares<br />

mehr dabei heraus. In der 76. Spielminute ging es dann aber wieder<br />

heiß vor dem Gästegehäuse her. Igor Krynnytskyy sieht rechts<br />

außen Viktor Becker frei laufen und spielt ihn an, dieser schlägt eine<br />

Maßflanke auf Dominik Hillenbrand, doch der Ball ging knapp am linken<br />

Tor vorbei. Wiederum eine Minute später war es dann Viktor<br />

Becker, der eine Vorarbeit von Dominik Hillenbrand verwerten konnte,<br />

als der den Ball wiederum per Heber zum erleichternden 2 : 0 in<br />

den Katzenelnbogener Machen versenken konnte.<br />

Zehn Minuten später folgte dann die endgültige Entscheidung, als Dominik<br />

Hillenbrand mit seinem zweiten Treffer den 3 : 0 Endstand markier-<br />

te. Nach einer herrlichen Einzelaktion Metin Kiziltopraks auf der rechten<br />

Seite, schlug dieser eine harte Flanke nach innen, die Hillenbrand per<br />

Kopf zu verwandeln wusste. Fast wäre auch noch der vierte Treffer gefallen,<br />

Als Hasan Erkan und Dominik Hillenbrand nach einem schönen<br />

Doppelpass frei vor dem gegnerischen Kasten auftauchten, der Keeper<br />

aber diesmal glänzend zu parieren wusste. Danach pfiff der gute Unparteiische<br />

die Partie ab, die Inter hochverdient für sich entschied und selbstbewusst<br />

ins nächste Match gehen kann.<br />

Spielbericht von Carsten Lotz<br />

FC Inter <strong>Nassau</strong>: i. Kiziltoprak - Y. Basibüyük - I. Abbas, H. Erkan, I.<br />

Krynnytskyy - V. Becker, V. Ens (ab 45. M. Wis.), O. Gözler (ab 45. M. Kiziltoprak),<br />

M. Mensah, E. Tazegül (ab 65. E. Müller) - D. Hillenbrand<br />

TUS Katzenelnbogen/Klingelbach: keine Aufstellung angegeben<br />

Tore: 1:0 D. Hillenbrand (48.), 2:0 V. Becker (76.), 3:0 D. Hillenbrand (86.)<br />

Tus Attenhausen<br />

SV Gutenacker/ Allendorf - Tus Attenhausen ..........................3:3<br />

Bei Spielen dieser Mannschaften bekommt der Zuschauer einiges für<br />

sein Geld geboten.<br />

Wie eine Woche zuvor hieß es auch heute wieder 3:3, allerdings dieses<br />

Mal in 90 Minuten.<br />

Das Spiel war noch keine 2 Minuten alt, da klingelte es schon das<br />

erste Mal im Tor der Tus. Ein hoch herein geschlagener Ball kam<br />

eigentlich ungefährlich vor Torhüter Sascha Wolf auf, der aber den<br />

Ball, der extrem hoch auf kam, falsch berechnete und über ihm hinweg<br />

im Tor landete.<br />

Keineswegs geschockt machte der Tus Attenhausen da weiter wo er<br />

vor 7 Tagen aufgehört hatte. Sie kämpften, rackerten und spielten<br />

teilweise schöne Spielzüge nach vorne.<br />

Dieser Aufwand wurde nach 16 Minuten belohnt, als Peter Hein auf<br />

der rechten Außenbahn bis auf die Grundlinie vorstieß und mustergültig<br />

auf seinen Bruder Paul zuspielte, der aus kurzer Distanz einnetzte.<br />

Der SV Gutenacker/Allendorf wurde immer dann gefährlich,<br />

wenn sich Ihr Libero mit nach vorne einschaltete. So auch kurz vor<br />

der Halbzeit, als eine Flanke von links zum aufgerückten SV Libero<br />

geschlagen wurde und dieser zum 2:1 traf.<br />

Die zweite Halbzeit begann etwas ruhiger als die erste und es dauerte<br />

bis zur 62 Minute, als die nächste Chance wieder zum Tor der<br />

Gastgeber führte. Der wieder sehr gut mit nach vorne spielende Libero<br />

der Einricher erkämpfte sich den Ball im Mittelfeld, marschierte<br />

ungestört bis zur Grundlinie und legte dann dem mit aufgerücktem<br />

Mitspieler auf, der den Ball nur noch über die Torlinie zu schieben<br />

brauchte. Doch Attenhausen steckte diesen 2 Tore Rückstand gut<br />

weg und kam nur 2 Minuten nach dem Gegentreffer wieder ran. Daniel<br />

von der Heydt brachte einen Freistoß von Halbrechts aus in den<br />

16er hinein, wobei der Ball von keinem mehr berührt in die linke Ecke<br />

einschlug. Die Gäste hatten spätestens ab diesem Moment an wieder<br />

mehr vom Spiel. In der 77 Minute fiel dann das verdiente Ausgleichtor,<br />

zum 3:3 - den wiederum der heute sehr gut spielende Paul<br />

Hein nach einem Freistoß mit dem Kopf versenkte.<br />

Zwischenzeitlich wurde auch ein Spieler der Heimmannschaft, auf<br />

Grund von wiederholtem Foulspiel, mit Gelb/Rot vom Platz verwiesen,<br />

allerdings konnte der Tus nicht wirklich einen Nutzen daraus ziehen<br />

und die Feldüberlegenheit ausspielen. In den Schlussminuten<br />

häuften sich dann nochmals die Chancen zu Gunsten des TuS, jedoch<br />

versäumten es Daniel von der Heydt freistehend vor dem Tor, sowie<br />

Peter Hein den Siegtreffer zu erzielen. Auch die Heimmannschaft kam<br />

noch einmal gefährlich vor das Tor, als ein strammer Schuss aus gut<br />

20 Metern gerade noch so von Schlussmann Sascha Wolf gehalten<br />

wurde. Das Spiel endete schließlich mit einem vertretbarem 3:3 unentschieden,<br />

obwohl der erste Auswärtssieg der neuen Saison im<br />

Bereich des möglichen gewesen wäre.<br />

Auch heute bleibt abschließend zu sagen das die Mannschaft, wenn<br />

sie im Training weiterhin zahlreich erscheint und sich weiterentwickelt,<br />

auf einem guten Weg ist. Zwar ist bei einigen noch Luft nach oben,<br />

doch muss man auch heute wieder die Einstellung und den unbedingten<br />

Wille ein Spiel noch (teilweise) zu drehen, hervorheben. Im<br />

Vergleich zu letzten Saison, wo dies oft vermisst wurde, ein hoffentlich<br />

erster kleiner Schritt in eine bessere Saison.<br />

Es spielten: Sascha Wolf, Frank Menche, Alexander Hagelstein,<br />

Björn Wiegand, Eric Müller, Lucas Egert (65 min Patrik Neber), Martin<br />

Egert, Daniel von der Heydt, Jan-Niclas Wolf, Peter Hein, Paul<br />

Hein (80 min Alexander Ernst)<br />

Leichtathletik<br />

Blombergsportfest in Bad Tölz<br />

Eine alte traditionelle Verbindung nach Bad Tölz wurde nach längerer<br />

Pause wieder aufleben gelassen. Vier Sportler des TV 1860 <strong>Nassau</strong><br />

fuhren mit Betreuer zum 99. Blombersportfest.<br />

Beim Dreikampf der aus Kugelstoßen, Sprint und Weitsprung besteht<br />

konnte Wolfgang Proff den ersten Platz in seiner Alterklasse belegen.<br />

Wolfgang Paul und Jürgen Leibig wurden im Dreikampf jeweils Zwei-


<strong>Nassau</strong>er Land 21 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

ter. Manfred Riege konnte in seiner Alterklasse den Dritten Platz erreichen.<br />

Beim anschließenden Steinstoßen wurde Manfred Riege gegen<br />

eine sehr starke Konkurrenz aus Teilnehmern von deutschen und bayrischen<br />

Meisterschaften, Dritter mit dem 5 kg Stein.<br />

Wolfgang Paul und Jürgen Leibig starteten mit dem 10 kg Stein. Hier<br />

konnte sich Jürgen Leibig vor Wolfgang Paul auf den ersten Platz<br />

stoßen und den Siegerpokal mit nach <strong>Nassau</strong> nehmen.<br />

Dieses Sportfest wird nächstes Jahr zum 100. Mal auf dem Blomberg<br />

bei Bad Tölz stattfinden. Die Vorbereitungen für dieses regionale<br />

Volksfest laufen jetzt schon an.<br />

Für die Sportler des TV 1860 <strong>Nassau</strong> gilt es dann die gezeigten Leistungen<br />

zu bestätigen.<br />

Sportabzeichen<br />

TV 1860 <strong>Nassau</strong><br />

Sportabzeichen beendet die Sommerpause<br />

Mit dem Ende der Sommerferien lädt der Sportabzeichentreff wieder<br />

zum Training in das Sportzentrum ein. Erster Übungsabend ist am<br />

Mittwoch, 26.08.2009, ab 17:30 Uhr. Schwimmprüfungen werden am<br />

Samstag, dem 29.08.2009, ab 10:00 Uhr im Freibad <strong>Nassau</strong> abgenommen.<br />

Herzlich willkommen sind alle Hobbysportler auch ohne Vereinsmitgliedschaft.<br />

Die Teilnahme an den Übungseinheiten ist kostenfrei.<br />

Allgemeine Sportnachrichten<br />

Stabhochsprung-Show mitten im Ballsaal<br />

Spitzensportler beim <strong>35</strong>. Landes-Sport-Ball am 5. September<br />

in Mainz<br />

Höhenluft schnuppern im Ballsaal - der <strong>35</strong>. Landes-Sport-Ball am 5.<br />

September (19.30 Uhr) bietet ein ganz besonderes Sport-Highlight:<br />

In einer spektakulären Stabhochsprung-Show werden die rheinlandpfälzischen<br />

Topathletinnen Anna Battke, Carolin Hingst (beide USC<br />

Mainz) und Kristina Gadschiew (LAZ Zweibrücken) inmitten der<br />

Stuhlreihen der Mainzer Rheingoldhalle ihre Sprünge zeigen. So will<br />

der Landessportbund Rheinland-Pfalz den direkten Bezug dieses<br />

Abends zwischen Spitzensport und Ball-Atmosphäre herausstellen.<br />

Der rheinland-pfälzische Spitzensport steht ganz im Mittelpunkt des<br />

<strong>35</strong>. Landes-Sport-Balls. Der Erlös der Veranstaltung mit erwarteten<br />

1.500 Gästen kommt den Athleten des neu gegründeten „Teams<br />

Rheinland-Pfalz“ zugute, die auf ihrem Weg zu den Olympischen<br />

Spielen 2012 in London unterstützt werden. Zum Team Rheinland-<br />

Pfalz, den „Repräsentanten des rheinland-pfälzischen Spitzensports“,<br />

zählen unter anderen der Koblenzer Fecht-Weltmeister Peter Joppich,<br />

Trampolin-Olympiasiegerin Anna Dogonadze aus Bad Kreuznach,<br />

der Paralympics-Sieger Wojtek Czyz aus Kaiserslautern sowie<br />

der Trierer Ruderer Richard Schmidt.<br />

Neben der Stabhochsprung-Show hat der <strong>35</strong>. Landes-Sport-Ball noch<br />

vieles mehr zu bieten: Als musikalischer Top-Act wird die 70er-Jahre-Kultband<br />

„Boney M.“ mit Original-Leadsängerin Liz Mitchell auftreten.<br />

Das Orchester Thilo Wolf spielt Finest Ballroom Music, Trapezkünstler<br />

Christoph Haese, Finalteilnehmer der RTL-Fernsehshow<br />

„Das Supertalent“, bietet eine spektakuläre Show, und im Foyer warten<br />

viele Mitmach-Angebote auf die Ball-Gäste ? vom Torwandschießen<br />

über Biathlon bis hin zum Golfen und Klettern. Für die jungen<br />

Ball-Gäste legt bei der bigFM-Disco-Party ein DJ eine Mischung<br />

aus Rock, Pop, Danceclassics und aktuellen Party-Hits auf.<br />

Ball-Karten gibt es in den Preiskategorien 40, 50 und 60 Euro. Flanierkarten<br />

kosten 20 Euro.<br />

Weitere Infos und Kartenbestellung unter: Landessportbund<br />

Rheinland-Pfalz, Tel.: 06131 / 2814-191, E-Mail: landessportball@lsbrlp.de,<br />

Internet: www.landes-sport-ball.de<br />

TURNGAU RHEIN-LAHN<br />

Gau-Schüler- und Jugendturnfest<br />

Der Turngau Rhein-Lahn und die TG Oberlahnstein e.V. laden alle<br />

Vereine des Turngaues Rhein-Lahn zum diesjährigen Gau-Schülerund<br />

Jugendturnfest am Sonntag, den 20.09.2009, Stadion Rhein-Lahn<br />

in Niederlahnstein herzlich ein. Ausrichter ist in diesem Jahr die TG<br />

Oberlahnstein. Die Veranstaltung beginnt um 10:00 Uhr mit der <strong>Ausgabe</strong><br />

der Wettkampfkarten; die Wettkämpfe beginnen um 11:00 Uhr.<br />

Den weiteren Ablauf kann man im Internet unter, www.turngau-rheinlahn.de<br />

einsehen und den Ausschreibungsunterlagen, die den 1. Vorsitzenden<br />

der Vereine bereits zugegangen sind.<br />

Meldeschluss ist der 04.09.2009. Bitte die Meldebestimmungen<br />

beachten!<br />

Allgemeine Nachrichten<br />

Secondhand-Basar in Bremberg<br />

Am Samstag, dem 5. September 2009, findet von 14.00 bis 16.00 Uhr<br />

im Bürgerhaus in Bremberg ein Herbst/Winter-Secondhand-Basar mit<br />

Kinder- und Erwachsenenbekleidung sowie Spielwaren statt.<br />

Anmeldungen, Informationen und Nummernvergabe bei Christina<br />

Schmittel, Tel. 06439/7629, Lieselotte Spriestersbach, Tel. 06439/<br />

6152<br />

Verkauf an Schwangere nach Terminabsprache!<br />

Lahntalbahnstrecke: Tunnelsanierung<br />

vorgesehen<br />

- Aktueller Zeitplan für Elektronischen Stellwerk (ESTW)<br />

Wie die Deutsche Bahn AG dem Landtagsabgeordneten Frank Puchtler<br />

jetzt auf seine Anfrage mitteilte, werden in den kommenden Jahren<br />

auf der Lahntalbahn der Hollricher und Langenauer Tunnel, zwischen<br />

<strong>Nassau</strong> und Obernhof, saniert. Hierzu wird 2010 ein Gleiswechselbetrieb<br />

eingerichtet.<br />

Die Tunnelmaßnahmen werden voraussichtlich Mitte 2013 abgeschlossen<br />

sein. Da nach kann laut Bahn AG mit der Realisierung des<br />

Elektronischen Stellwerks (ESTW) begonnen werden. Eine Umsetzung<br />

des „ESTW Untere Lahn“ ist aus der heutigen Sicht bis Ende<br />

2014 geplant. Umfang und Ziel der Maßnahme ESTW Lahn ist die<br />

Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik auf der unteren Lahntalbahn<br />

durch Errichtung der elektronischen Stellwerkstechnik.<br />

Die Strecke 3710 des Regionalnetzes Westerwald von Wetzlar über<br />

Limburg nach Niederlahnstein wird derzeit, bis auf das Relaisstellwerk<br />

in Bad Ems, in mechanischer Stellwerkstechnik bedient. Das<br />

Projekt „ESTW Untere Lahn“ umfasst den Abschnitt von Limburg bis<br />

Niederlahnstein. Dieser Abschnitt führt in westlicher Richtung entlang<br />

der Lahn auf einer Gesamtlänge von etwa 45 Kilometer über Diez,<br />

<strong>Nassau</strong> und Bad Ems nach Niederlahnstein. Für die Umsetzung des<br />

Konzeptes ist es erforderlich, sechs Stationen und zehn Bahnübergänge<br />

zu erneuern sowie an die neue Technik anzupassen. Abgesehen<br />

von der umfassenden Maßnahme „ESTW Untere Lahn“ ist an<br />

der Lahntalbahn ein weiteres Projekt geplant. Dies betrifft die Ausrüstung<br />

der Station Bad Ems West mit dynamischen Schriftanzeigern<br />

im Rahmen des Konjunkturpakets, so abschließend die Deutsche<br />

Bahn AG in ihrer Mitteilung an MdL Frank Puchtler.<br />

4. A-Capella Night in Weisel<br />

Mit Unterstützung des Kultursommers der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Loreley<br />

findet am Samstag, dem 7. November 2009, die 4. A-Capella Night mit<br />

den „Singenden Feuerwehrmännern Weisel und der Gruppe „Vokal<br />

fatal“ aus Lorch statt. Der Vorverkauf der ersten 200 Karten findet am<br />

30.08.2009 von 11 - 14 Uhr im Gerätehaus Weisel statt. Ab Montag,<br />

dem 31.08.2009 werden die restlichen (minimum 150 Karten) über die<br />

Hompage www.sfmweisel.de zu erwerben sein. Die Verteilung erfolgt<br />

nach Eingang der Mails. Es gibt keine Platzreservierung. Nähere Info’s<br />

zum Vorverkauf und zu den Gruppen auch unter www.sfmweisel.de.<br />

Mutter-Kind-Flohmarkt<br />

Verkauf von Mutter zu Mutter - für Groß und Klein. Auch dieses Jahr<br />

ist es wieder soweit. Am Samstag, den 26.09.2009 zwischen 14:00<br />

Uhr und 16:00 Uhr findet unser alljähriger Mutter-Kind-Flohmarkt statt.<br />

Aufbau ist um 13:00 Uhr. Zur Stärkung ist auch diesmal wieder unsere<br />

Kaffee und Kuchentheke geöffnet. Anmeldungen werden ab Freitag,<br />

den 18.09.2009 ab 17:00 Uhr von Stefanie Scheid unter 06772-<br />

961286 entgegen genommen. Anmeldungen vor diesem Stichtag werden<br />

nicht berücksichtigt.


<strong>Nassau</strong>er Land 22 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

Majestätische Erscheinung im <strong>Nassau</strong>er Wald<br />

Wachsen und wachsen lassen - die Königskerze<br />

Ein Spaziergang durch den <strong>Nassau</strong>er Wald ist eine Herausforderung<br />

für die Sinne. Wie durch tausend Zungen prasseln Informationen auf<br />

den Spaziergänger, der wenn er mit offenen Augen durch die Natur<br />

geht, sich vielleicht für einen Moment auf den Höhen <strong>Nassau</strong>s neben<br />

die übergroße Königskerze mit ihren geradezu majestätischen Blättern<br />

und Blüten stellt und schweigt.<br />

Foto: Achim Steinhäuser<br />

Ganz klein wirkt der Mensch da. Die<br />

Pflanze überragt ihn um Längen. Und<br />

man beginnt zu verstehen. Die Königskerze<br />

lieben die Wärme und die<br />

Sonne. Sie ist eine stolze, freundliche<br />

und fröhliche Pflanze, die ihren<br />

Namen wegen der Größe hat, die sie<br />

erreicht. Sie kann bis zu drei Meter<br />

hoch werden. Damit ist sie eine der<br />

größten einheimischen Blumen. Kerzengerade<br />

ragen ihre Blütenstände in<br />

den Himmel, übersät von unzähligen<br />

kleinen, leuchtend gelben Blüten und<br />

deren Knospen. Wenn eine Blüte<br />

hinüber ist, erblüht die nächste. Die<br />

Blätter liegen samtig, filzig behaart,<br />

groß und wohlig auf dem Boden. Bedenkt man, dass sich der Blütenstand<br />

in der kurzen Zeit ab April/Mai zu solcher Pracht, solcher<br />

Höhe, solchem Umfang entwickelt, kann man nur hochachtungsvoll<br />

staunen. Text: Achim Steinhäuser<br />

Terminüberblick<br />

Donnerstag, 27. August 2009<br />

Seelbach: Bürgerhaus - 20:00 Uhr:<br />

Sitzung des Ortsgemeinderates Seelbach<br />

Freitag, 28.August 2009<br />

<strong>Nassau</strong>: Heime Scheuern (Nebenraum der Orgelpfeife) - 18.00 Uhr<br />

bis 20.00 Uhr: Gesprächskreis für Angehörige von Menschen mit<br />

Behinderung<br />

Samstag, 29. August 2009<br />

Singhofen: Erich-Kästner-Straße 14 - 15.00 bis 18.00 Uhr: Pfadfinderstunde<br />

der CPA Ortsgruppe Singhofen<br />

Singhofen: Schwimmbadrestaurant Dernbachtal „Da Manuel“ - 16.00<br />

Uhr: Abend der Freunde der südlichen Nordsee<br />

Winden: Gemeindehalle - 08.00 Uhr: Frühstück und anschl. Ausflug<br />

der Turnerfrauen Winden<br />

Sonntag, 30. August 2009<br />

<strong>Nassau</strong>: Stadthalle - 19:30 Uhr: Informationsveranstaltung zur Biodiversität,<br />

Bündnis 90/Die Grünen<br />

Geisig: Feuerwehrgerätehaus - 10:30 Uhr: Frühschoppen der FFW<br />

Geisig<br />

Freitag, 28., bis Sonntag, 30. August 2009<br />

<strong>Nassau</strong>: Feuerwehrhaus Scheuern - 08.00 Uhr: Jahresausflug des<br />

TVB <strong>Nassau</strong> zum Biggesee<br />

Dienstag, 1. September 2009<br />

<strong>Nassau</strong>: Günter Leifheit-Kulturhaus - 19:30 Uhr: Veranstaltung des<br />

SPD-Gemeindeverbandes <strong>Nassau</strong><br />

Singhofen: Gemeindezentrum - 19:30 Uhr: Sitzung des Haupt- und<br />

Finanzausschusses der Gemeinde Singhofen<br />

Aus der heimischen Wirtschaft<br />

Qualität der Pflege schwarz auf weiß<br />

Altenpflegeheim “Haus Hohe Lay” in <strong>Nassau</strong> erhält Gütesiegel<br />

für Pflegequalität und Kundenorientierung<br />

Jetzt steht es schwarz auf weiß fest: Pflege, Hauswirtschaft, Betreuung,<br />

Haustechnik und Verwaltung der Stiftung Diakonische Friedenswarte,<br />

Altenpflegeheim “Haus Hohe Lay” in <strong>Nassau</strong> erfüllt höchste<br />

Qualitätsstandards. Nach eingehender Prüfung unabhängiger Gutachter<br />

wurde im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Beisein von<br />

Stadtbürgermeister Armin Wenzel und von Seiten der Stiftung Diakoniewerk<br />

Friedenswarte: Dr. Manfred Unglaub (Kuratoriumsvorsitzender),<br />

Pfarrer Wilhelm Schmidt (Vorsteher), Axel Urban (Verwaltungsdirektor)<br />

sowie Oliver Eggert (stellvertretender Heimleiter), Karin<br />

Quirmbach (Pflegedienstleiterin) und Marita Braun (Hauswirtschaftsleiterin)<br />

und Mitarbeitern vom “Haus Hohe Lay” mit dem “Diakonie-<br />

Siegel-Pflege (Version 2)” zertifiziert.<br />

Im Namen des Stiftungsvorstandes überreichte Verwaltungsdirektor<br />

Axel Urban und der Vorsteher der Stiftung Diakoniewerk Friedenswarte,<br />

Pfarrer Wilhelm Schmidt, das seltene Gütesiegel an den stellvertretenden<br />

Heimleiter und Qualitätsbeauftragten des Hauses Hohe<br />

Lay, Oliver Eggert. Bereits im Jahr 2006 hat das <strong>Nassau</strong>er Altenpflegeheim<br />

“Haus Hohe Lay” sein erstes Zertifikatsverfahren nach dem<br />

Diakonie-Siegel Pflege, auf dem basierenden Qualitätsmanagementsystem<br />

mit Erfolg durchgeführt.<br />

Vorsteher der Stiftung Diakoniewerk Friedenswarte, Pfarrer Wilhelm<br />

Schmidt (links), Stadtbürgermeister Armin Wenzel (2. von links), stellvertretender<br />

Heimleiter und Qualitätsbeauftragter des Hauses Hohe<br />

Lay, Oliver Eggert (2. von rechts), Verwaltungsdirektor Axel Urban<br />

und Kuratoriumsvorsitzender Dr. Manfred Unglaub (2. Reihe rechts<br />

neben Oliver Eggert) sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses.<br />

Text und Foto: Achim Steinhäuser<br />

Mit der neuen Zertifizierung wird der Altenpflegeeinrichtung “Haus<br />

Hohe Lay-<strong>Nassau</strong>” erneut hohe Pflegequalität und ausgezeichnete<br />

Kundenorientierung bescheinigt. Die Qualität der Managements der<br />

Stiftung zeichnet sich durch eindeutige Verantwortlichkeiten, klare<br />

Kommunikationsstrukturen, eine effektive Verwaltung und Reflexion<br />

auf Qualitätsberichte der Einrichtung aus. Auch wurde der Einrichtung<br />

eine gute Personalentwicklung, die die Kompetenz und das<br />

Bewusstsein der Mitarbeiter entscheidend prägt, bescheinigt.<br />

Für das Kuratorium der Stiftung ebenso wie für alle Mitarbeiter ist die<br />

Zertifizierung Gütesiegel und Verpflichtung gleichermaßen. Damit die<br />

Menschen in diesem Hause weiterhin qualifizierte Pflege, Geborgenheit<br />

und Zufriedenheit erfahren, wird das Erreichte nach dem Grundsatz<br />

des Hauses: “Nichts ist so gut, als dass es nicht noch verbessert<br />

werden könnte!” stetig verbessert und das diakonische Profil Tag für<br />

Tag mit Leben erfüllt. Um das Vertrauen von Pflegebedürftigen und<br />

Angehörigen zu gewinnen, muss Qualität möglichst objektiv nachgewiesen<br />

werden. Dies ist, wie es sich im Haus Hohe Lay zeigte, eine<br />

Herausforderung, die nicht leicht zu bewältigen ist. Denn es ist schon<br />

schwer Qualität zu definieren. Schließlich gibt es viele Qualitätsbausteine,<br />

die sich wie Mosaiksteinchen zu einem vollständigen Bild<br />

zusammenfügen. Die unabhängigen Gutachter bewerteten bei ihrer<br />

Prüfung im wesentlichen drei Ebenen, die im Pflegeversicherungsgesetz<br />

festgelegt werden: die Struktur-, die Prozess- und die Ergebnis-<br />

Qualität. Dabei hängt die Struktur-Qualität von der Infrastruktur des<br />

Heimes sowie von der personellen Besetzung und den Standards der<br />

Qualitätssicherung ab. Die Prozess-Qualität ist gemessen worden,<br />

indem man die Pflege- und Therapieprozesse unter die Lupe nahm,<br />

um festzustellen, ob die Pflegedokumentationen sorgsam angefertigt<br />

werden. Ferner beeinflussen Effizienz und Effektivität der Arbeits- und<br />

Organisationsabläufe die Bewertung. Die Ergebnis-Qualität spiegelt<br />

die Bewertung von Bewohnern, Angehörigen und Mitarbeitern wider.<br />

Die Freude über die neue Auszeichnung ist groß. Die Verantwortlichen<br />

wissen, dass sie in ihrem Bemühen nach Verbesserung nicht nachlassen<br />

dürfen. Denn: Nach dem Audit ist vor dem Audit. Jedes zertifizierte<br />

Haus muss sich jährlich einer erneuten Qualitätsprüfung unterziehen.<br />

Verwaltungsdirektor Urban dankte, bevor der stellvertretende<br />

Heimleiter Eggert nochmals auf das Qualitätsmanagementsystem einging,<br />

allen Beteiligten und überreichte ihnen für ihr Engagement eine<br />

Rose. Stadtbürgermeister Armin Wenzel gratulierte im Namen der<br />

Stadt <strong>Nassau</strong> dem Hause für diese hohe Auszeichnung und betonte:<br />

“<strong>Nassau</strong> ist stolz darauf, eine solche Einrichtung wie die ihrige, in unserer<br />

Stadt zu haben”. (Achim Steinhäuser)<br />

Gemeinde- und Städtebund<br />

Rheinland-Pfalz<br />

www.gstbrp.de<br />

Baumschutz in der Gemeinde<br />

Bäume im Siedlungsbereich sind besonders schützenswert, da sie<br />

vielerlei Funktionen erfüllen: Sie bieten Lebensraum für verschiedene<br />

Tierarten, prägen das Ortsbild und wirken sich positiv auf das örtliche<br />

Klima aus. Der Landesgesetzgeber hat daher die Möglichkeit


<strong>Nassau</strong>er Land 23 Nr. <strong>35</strong>/2009<br />

eröffnet, Bäume und Grünbestände ab einer bestimmten Größe durch<br />

gemeindliche Satzung unter Schutz zu stellen. Der Gemeinde- und<br />

Städtebund Rheinland-Pfalz hat hierzu eine Mustersatzung erstellt,<br />

die in einigen Gemeinden angewendet wird. Der satzungsmäßige<br />

Schutz von Bäumen erstreckt sich auf solche, die nicht wirtschaftlich<br />

genutzt werden und eine Mindestgröße erreicht haben. Die Bäume<br />

dürfen nicht gefällt oder beschädigt werden, und auch für den Kronenbereich<br />

sind bestimmte Maßnahmen, wie das Ausbringen von<br />

Chemikalien, verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann beispielsweise<br />

dann erteilt werden, wenn die starke Verschattung eines<br />

Gebäudes eine unzumutbare Beeinträchtigung darstellt. In diesem<br />

Falle kann der Baum ausgelichtet oder gar gefällt werden. Dies wird<br />

jedoch im Einzelfall beurteilt und kann mit der Verpflichtung verbunden<br />

werden, einen Ersatzbaum zu pflanzen.<br />

Wissenswertes<br />

Finanzspritze während der Lehre<br />

Wer mobil ist, findet leichter Arbeit. Das gilt auch für junge Leute, die<br />

eine Ausbildung machen möchten. Gerade sie erkunden gerne neue<br />

Regionen, müssen aber oft feststellen, dass das Leben „in der Fremde“<br />

teurer ist als zu Hause. Da reicht die Ausbildungsvergütung oft<br />

nicht, um Miete, Lebensunterhalt, Fahrtkosten und Lernmittel zu<br />

bezahlen. Alle, die solche Sorgen haben, sollten checken, ob sie<br />

Berufsausbildungsbeihilfe bekommen können. Darauf weist die Agentur<br />

für Arbeit Montabaur hin. Möglich ist dies für Azubis, deren Ausbildungsbetrieb<br />

so weit entfernt ist, dass sie nicht bei ihren Eltern wohnen<br />

können. Über 18-Jährige, Verheiratete und junge Eltern können<br />

auch gefördert werden, wenn sie in erreichbarer Nähe des Elternhauses<br />

leben. Außerdem haben Jugendliche in einer berufsvorbereitenden<br />

Bildungsmaßnahme sowie behinderte und benachteiligte<br />

junge Leute in einer außerbetrieblichen Ausbildung Anspruch auf diese<br />

Unterstützung. Das eigene Einkommen wird ebenso angerechnet<br />

wie das von Eltern und Ehepartnern, sofern bestimmte Freibeträge<br />

überschritten sind. Ob und in welcher Höhe voraussichtlich Bundesausbildungsbeihilfe<br />

fließt, lässt sich mit dem BAB-Rechner im Internet<br />

feststellen: www.babrechner.arbeitsagentur.de.<br />

Generell gilt: Für schulische Ausbildungen wird sie nicht gezahlt.<br />

Ganz wichtig ist es, den erforderlichen Antrag rechtzeitig zu stellen,<br />

denn erst ab diesem Datum wird gezahlt. Detaillierte Infos gibt es hier:<br />

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26022/Navigation/zentral/Buerger/Ausbildung/Finanzielle-Hilfen/Hilfen-Nav.html.


<strong>Nassau</strong>er Land 24 Nr. <strong>35</strong>/2009

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