Sozial- und Pflegedienste - Ortsgemeinde Kördorf
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Informationsblatt für den Einrich 11 Nr. 51/2011<br />
■■ Winterdienst in der Gemeinde<br />
Die winterlichen Monate liegen vor uns <strong>und</strong> wir wissen alle nicht,<br />
wie streng <strong>und</strong> schneereich die nächste Zeit wird.<br />
Die Gemeinde möchte auch in diesem Jahr die Bürger bei den<br />
geforderten Arbeiten nicht alleine lassen. Wenn notwendig, werden<br />
wir auch in diesem Winter wieder dafür sorgen, dass die<br />
Straßen vom Schnee befreit werden. Dazu ist aber Ihre Mithilfe<br />
notwendig. Das beginnt schon mit dem Abstellen der Fahrzeuge<br />
auf den Straßen. Im Neubaugebiet sind Stellplätze vorgeschrieben<br />
<strong>und</strong> ich gehe davon aus, dass dort keine Fahrzeuge auf der<br />
Straße stehen müssen. Im sonstigen Ortsbereich ist es notwendig,<br />
Fahrzeuge nicht mehr dort abzustellen, wo es in den Sommermonaten<br />
möglich ist, weil die Fahrzeuge bei entsprechendem<br />
Schneeaufkommen zur absoluten Behinderung führen.<br />
Wenn Sie die Fahrzeuge nicht auf dem eigenen Gr<strong>und</strong>stück<br />
abstellen können, erwarte ich, dass Sie sich einen Platz aussuchen,<br />
auf dem das Fahrzeug nicht zur Behinderung für den<br />
Schneepflug, die Müllabfuhr oder die Linienbusse wird.<br />
Wenn wir gemeinsam diese gr<strong>und</strong>legenden Anregungen befolgen,<br />
kommen wir sicher gut durch den Winter.<br />
Theo Scherer, Ortsbürgermeister<br />
■<br />
■ Bürgerinformation zur 14. Gemeinderatssitzung<br />
Zu TOP 1: Das Protokoll der letzten Sitzung war allen Ratsmitgliedern<br />
zugegangen. Gegen den Inhalt der Niederschrift ergaben<br />
sich keine Einwände, so dass sie einmütig genehmigt werden<br />
konnte.<br />
Zu TOP 2: Zu diesem Punkt konnte der Ortsbürgermeister den<br />
Leiter des Forstreviers Einrich NORD, Herrn Schwarz, begrüßen.<br />
Der Kultur- <strong>und</strong> Hauungsplan war allen Ratsmitgliedern zugesandt<br />
worden, so dass sie die Erläuterungen von Herrn Schwarz<br />
zu diesem Plan nachvollziehen konnten. Der Plan sieht Einnahmen<br />
von 37.633 Euro <strong>und</strong> Ausgaben von 21.291 Euro vor, so<br />
dass sich ein errechneter Überschuss von 16.342 Euro ergibt.<br />
Nach entsprechender Diskussion zu diesem Plan, der zurzeit<br />
einen geringeren Holzeinschlag im Vergleich zum Zuwachs vorsieht,<br />
wurde dem Entwurf in der vorliegenden Form zugestimmt.<br />
Zu TOP 3: Für den Brennholzeinschlag sieht der Plan vor 13 x<br />
10 rm gefällt <strong>und</strong> 8 x 10 rm lange Form gerückt. Diese Vorgaben<br />
wurden auch so bei der Veröffentlichung bekannt gemacht. Der<br />
Gemeinderat setzt dann folgende Preise fest:<br />
Brennholz gerückt in langer Form 35,- Euro/rm, umgeschnittenes<br />
Holz 21,- Euro/rm, wobei der Preis je nach Qualität <strong>und</strong><br />
Lage zwischen 17,- <strong>und</strong> 35,- Euro variieren kann. Für Schlagabraum<br />
wird 2,- Euro/rm berechnet. In allen Preisen ist nur die<br />
Mehrwertsteuer enthalten.<br />
Zu TOP 4: Zu diesem Punkt wurde nochmals über die zukünftige<br />
Beförsterungsart diskutiert. Eigentlich war geplant, hier für<br />
die Gemeinde Biebrich einen Beschluss herbeizuführen. Da<br />
der Vorsitzende einen Besprechungstermin beim zuständigen<br />
Ministerium aber erst am 01.12.2011 hat, soll darüber auf der<br />
nächsten Sitzung, die gemeinsam auf den 14.12.2011 festgelegt<br />
wurde, abschließend beraten werden.<br />
Zu TOP 5: Hierzu konnte der Vorsitzende Herrn Markus Würmlin<br />
von der Verbandsgemeindeverwaltung Katzenelnbogen begrüßen,<br />
der eine Abr<strong>und</strong>ungssatzung für den Bereich „Friedhofstraße/Schaumburger<br />
Straße“ entwickelt hat, die den Ratsmitgliedern<br />
im Wortlaut vorlag. Der Gemeinderat hat schon seit<br />
längerer Zeit den Erlass dieser Satzung als obligate Erweiterung<br />
der Baumöglichkeiten für Biebrich erkannt. Für die hier entstehenden<br />
vier Bauplätze sind keine großen Erschließungsmaßnahmen<br />
notwendig, sondern nur Hausanschlüsse erforderlich.<br />
Die Festlegungen dieser Satzung wurde Punkt für Punkt durchgearbeitet<br />
<strong>und</strong> dabei die Firsthöhe analog der Festlegungen im<br />
Baugebiet „Feldstraße“ festgesetzt. Pro Wohngebäude werden<br />
max. drei Wohneinheiten zugelassen.<br />
Als Ausgleichfläche für diesen Eingriff ist zunächst eine Fläche<br />
vorgesehen, die noch im Ökokonto der Gemeinde eingebucht ist.<br />
Sodann wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Nach Beratung beschließt der <strong>Ortsgemeinde</strong>rat Biebrich, für die<br />
Gr<strong>und</strong>stücke 8, 19 tlw., 72 tlw., 73 tlw., 75 tlw. <strong>und</strong> 76 tlw. in Flur<br />
5 sowie 50 tlw., 54 tlw., 56 tlw. <strong>und</strong> 37/1 tlw. in Flur 2 eine Ergänzungssatzung<br />
nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB nach beigefügtem<br />
Muster aufzustellen. Die Ergänzungssatzung soll die Bezeichnung<br />
„Friedhofstraße/Schaumburger Straße“ erhalten.<br />
Des weiteren beschließt der <strong>Ortsgemeinde</strong>rat Biebrich, auf die<br />
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 1 BauGB<br />
<strong>und</strong> der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten. Die<br />
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll gleichzeitig<br />
mit dem Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB)<br />
durchgeführt werden.<br />
Zu TOP 6: Hier befasste sich der Rat mit den Gemeindesteuern<br />
für das Jahr 2011. Die Gemeinde hat bisher die niedrigsten<br />
Steuern in der Verbandsgemeinde erhoben. Damit die Schere<br />
aber nicht weiter auseinander geht, hatte der Gemeinderat<br />
bereits in diesem Frühjahr festgelegt, die Steuern um jeweils 10<br />
% anzuheben.<br />
Danach ergeben sich folgende Sätze:<br />
Gr<strong>und</strong>steuer A ................................................................270 v. H.<br />
Gr<strong>und</strong>steuer B ................................................................300 v. H.<br />
Gewerbesteuer ...............................................................340 v. H.<br />
Die übrigen Hebesätze bleiben unverändert.<br />
Zu TOP 7: Das Investitionsprogramm soll fortgeschrieben werden,<br />
sofern die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist.<br />
Weiterhin sollen folgende Maßnahmen aufgenommen werden:<br />
Dacherneuerung Leichenhalle ...............................10.000,- Euro<br />
Behinderteneingang mit Fahrstuhl ..........................50.000,- Euro<br />
Dacherneuerung Grillhütte .......................................5.000,- Euro<br />
Renovierung altes Gerätehaus ...............................10.000,- Euro<br />
Abführung Oberflächenwasser aus der Gemarkung<br />
am Ende der Friedhofstraße/<br />
Schaumburger Straße ............................................20.000,- Euro<br />
Die Maßnahmen sollen auf die folgenden Jahre verteilt werden.<br />
Bei der Haushaltsplanberatung soll dann festgelegt werden,<br />
welche Maßnahme in 2012 durchgeführt wird.<br />
Zu TOP 8: Zu diesem Punkt übergab der Ortsbürgermeister den<br />
Vorsitz an den Beigeordneten Helmut Liessner, der dem Rat<br />
das Ergebnis der Jahresrechnung 2009 bekannt gab.<br />
Der Rat hatte die Jahresrechnungen am 15.12.2010 geprüft <strong>und</strong><br />
gr<strong>und</strong>sätzlich keine Beanstandungen festgestellt, wegen den<br />
Differenzen um die Aufnahme des Steinbruchgeländes in die<br />
Bilanz jedoch noch keine Entlastung erteilt. Darüber ließ Herr<br />
Liessner abstimmen.<br />
Der Gemeinderat beschließt, dem Ortsbürgermeister <strong>und</strong> den<br />
Beigeordneten im Rahmen ihrer Vertretung sowie dem Bürgermeister<br />
der Verbandsgemeinde gem. § 114 GemO Entlastung<br />
zu erteilen.<br />
Zu TOP 9: Auch zu diesem Punkt führte Herr Liessner den Vorsitz.<br />
Die Jahresrechnungen 2010 waren vom Gemeinderat am<br />
02.11.2011 geprüft <strong>und</strong> keine Beanstandungen festgestellt worden.<br />
Der Gemeinderat beschließt, dem Ortsbürgermeister <strong>und</strong> den<br />
Beigeordneten im Rahmen ihrer Vertretung, sowie dem Bürgermeister<br />
der Verbandsgemeinde gem. § 114 GemO Entlastung<br />
zu erteilen.<br />
Zu TOP 10: Bezüglich des Behinderteneingangs am Gemeindehaus<br />
soll das Fenster herausgebrochen <strong>und</strong> durch eine Tür<br />
ersetzt werden.<br />
Damit wäre gewährleistet, dass zumindest das Erdgeschoss<br />
des Gemeindehauses ohne Behinderung erreicht werden<br />
könnte <strong>und</strong> so für die Besucher der Frauenhilfe <strong>und</strong> des Gottesdienstes<br />
eine bessere Zugangsmöglichkeit geschaffen wäre.<br />
Zu TOP 11: Zur Bodenbeschichtung in den Garagen des<br />
neuen Gerätehauses hatte der Vorsitzende ein Angebot der<br />
Firma Colorböden aus Klingelbach eingeholt. Danach soll ein<br />
Abschleifen des Estrichbodens, eine Gr<strong>und</strong>ierspachtelung <strong>und</strong><br />
eine Epoxidharz-Versiegelung in drei Arbeitsschritten durchgeführt<br />
werden. Hierzu wurde der Auftrag erteilt.<br />
Zu TOP 12: Im Jahre 2012 laufen die Konzessionsverträge mit<br />
der SÜWAG aus. Aufgr<strong>und</strong> der bisherigen Diskussion <strong>und</strong> Verhandlungen<br />
der Arbeitsgruppe sowie der Informationsveranstaltung<br />
in der Stadthalle ist zu entscheiden, ob <strong>und</strong> wie wir mit<br />
Alternativen zu den Konzessionen mit einer Rekommunalisierung<br />
bzw. Beteiligung der Netze umgehen.<br />
Vom Gemeinderat wurden die zu diesem Thema vorgegebenen<br />
fünf Fragen, die allen Ratsmitgliedern bereits vor der Sitzung<br />
vorlagen, eingehend diskutiert <strong>und</strong> einstimmig beschlossen.<br />
Zu TOP 13: Wie bereits früher schon einmal besprochen, soll<br />
für den Gemeindetraktor ein Schneeschild angeschafft werden,<br />
damit die Bereiche Bushaltestelle, Gemeindehaus, Friedhof <strong>und</strong><br />
sonstige mit dem großen Schild nicht zu erreichende Strecken<br />
geschoben werden können.<br />
Der Rat stimmte dem günstigsten Angebot zu.<br />
Zu TOP 14: Ortsbürgermeister Scherer sprach die demografische<br />
Entwicklung der <strong>Ortsgemeinde</strong> Biebrich an.