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Sozial- und Pflegedienste - Ortsgemeinde Kördorf

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Informationsblatt für den Einrich 12 Nr. 51/2011<br />

Das Problem des Parkens an den Pflanzbeeten wurde ebenfalls<br />

erörtert.<br />

Für das staubfreie Unterbringen der neu bezogenen Stühle<br />

schlug der Vorsitzende ein abgetrenntes Stuhllager auf dem<br />

Speicher des Gemeindehauses vor.<br />

Dazu sollen zunächst die Kosten ermittelt <strong>und</strong> bei der nächsten<br />

Sitzung beraten werden.<br />

Der Wunsch nach R<strong>und</strong>tischen im Gemeindehaus wurde ebenfalls<br />

angesprochen.<br />

Über die Prüfung der Standsicherheit der Grabsteine soll demnächst<br />

entschieden werden. Es sollte ein Prüfingenieur beauftragt<br />

werden.<br />

Der Bestand an Kücheninventar wurde überprüft <strong>und</strong> die Auflistungen<br />

im jeweiligen Küchenbereich zum besseren Einsortieren<br />

angebracht.<br />

Zu TOP 15: Unter dem Punkt Verschiedenes bestand kein Beratungsbedarf.<br />

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über einen Bauantrag<br />

<strong>und</strong> einen Lagerplatz beraten.<br />

Danach bedankte sich der Vorsitzende für die Mitarbeit <strong>und</strong><br />

schloss die Sitzung.<br />

Theo Scherer,<br />

Ortsbürgermeister<br />

■■ Sprechst<strong>und</strong>en des Ortsbürgermeisters<br />

Mittwochs ............................................. von 18.00 bis 19.000 Uhr<br />

Tel.: ........................................................................... 06439/7629<br />

Tel. während der Arbeitszeit: ................................. 02603/712840<br />

Handy: .................................................................. 0160/3515937<br />

■■ Einladung zur Sitzung des <strong>Ortsgemeinde</strong>rates<br />

Am Dienstag, dem 27. Dezember 2011, findet um 20:00 Uhr im<br />

Dorfgemeinschaftshaus eine Sitzung des <strong>Ortsgemeinde</strong>rates<br />

statt.<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 25.10.2011<br />

2. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zur Haushaltssatzung<br />

<strong>und</strong> des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012<br />

3. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zur Auftragsvergabe<br />

laut Ausschreibung zu den Umbaumaßnahmen<br />

Dorfgemeinschaftshaus<br />

4. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zum Kauf<br />

eines Defibrillators<br />

5. Einwohnerfragest<strong>und</strong>e § 21 GemO<br />

6. Verschiedenes<br />

Nichtöffentliche Sitzung<br />

7. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung<br />

zu Gr<strong>und</strong>stücksangelegenheiten<br />

8. Verschiedenes<br />

Dörsdorf, den 15. Dezember 2011 Bernd Weber,<br />

Ortsbürgermeister<br />

■<br />

■ Sprechst<strong>und</strong>e des Ortsbürgermeisters<br />

mittwochs ........................................von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr<br />

im Dorfgemeinschaftshaus,<br />

Hauptstraße 4<br />

oder nach Vereinbarung ..................................... Tel. 06486/6946<br />

Mobil: .................................................................... 0163/5670195<br />

E-Mail: alorch@pauly.de<br />

■■ Aus der Sitzung des <strong>Ortsgemeinde</strong>rates<br />

vom 05. Dezember 2011<br />

Der <strong>Ortsgemeinde</strong>rat beschloss<br />

· die Haushaltssatzung <strong>und</strong> den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2012<br />

· eine Anliegerversammlung zum Bestandausbau der Ortsdurchfahrt<br />

der K 40 einzuberufen<br />

Unter dem Punkt Verschiedenes informierte der Vorsitzende die<br />

Ratsmitglieder über innerörtliche Angelegenheiten.<br />

Katzenelnbogen, den 15. Dezember 2011<br />

VG-Verwaltung<br />

■■ Sprechst<strong>und</strong>en des Ortsbürgermeisters<br />

donnerstags ........................ von 19.00 bis 20.00 Uhr im Rathaus<br />

Telefon ...................................................................... 06439/7994<br />

Telefax .................................................................. 06439/901685<br />

Handy ................................................................... 0170/1166491<br />

E-Mail ........................................................ udo-meister@gmx.de<br />

Homepage ............................. www.ortsgemeinde-gutenacker.de<br />

■■ Satzung der <strong>Ortsgemeinde</strong> Gutenacker<br />

über die Erhebung von H<strong>und</strong>esteuer vom 12.12.2011<br />

Der <strong>Ortsgemeinde</strong>rat hat auf Gr<strong>und</strong> des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) <strong>und</strong> der §§ 2 <strong>und</strong> 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes<br />

(KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit<br />

bekannt gemacht wird.<br />

§ 1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer<br />

(1) Steuergegenstand ist das Halten von H<strong>und</strong>en im Gemeindegebiet.<br />

(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die<br />

Steuer festzusetzen ist.<br />

§ 2 Steuerschuldner, Haftung<br />

(1) Steuerschuldner ist der Halter eines H<strong>und</strong>es. H<strong>und</strong>ehalter<br />

ist, wer einen H<strong>und</strong> in seinem Haushalt aufgenommen hat.<br />

(2) Als Halter gilt auch, wer einen H<strong>und</strong> in Pflege oder Verwahrung<br />

genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen<br />

hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der H<strong>und</strong> in einer<br />

Gemeinde der B<strong>und</strong>esrepublik bereits steuerlich erfasst ist. Die<br />

Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, sobald die Pflege, Verwahrung<br />

oder Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum<br />

von zwei Monaten überschreitet.<br />

(3) Alle in einem Haushalt aufgenommenen H<strong>und</strong>e gelten als<br />

gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam<br />

einen H<strong>und</strong> oder mehrere H<strong>und</strong>e, so sind sie Gesamtschuldner.<br />

§ 3 Anzeigepflicht<br />

(1) Wer einen H<strong>und</strong> hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der<br />

Haltung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind<br />

1. Rasse<br />

2. Geburtsdatum<br />

3. Herkunft <strong>und</strong> Anschaffungstag<br />

glaubhaft nachzuweisen.<br />

(2) Der bisherige Halter eines H<strong>und</strong>es hat den H<strong>und</strong>, der abgeschafft<br />

wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder<br />

mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im<br />

Falle der Abgabe des H<strong>und</strong>es sind bei der Abmeldung Name<br />

<strong>und</strong> Anschrift des Erwerbers anzugeben. Falls der Erwerber in<br />

einer anderen Gemeinde wohnt oder der Halter in eine andere<br />

Gemeinde umzieht, wird diese unterrichtet.<br />

(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder<br />

Steuerbefreiung fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in<br />

der H<strong>und</strong>ehaltung, so hat der H<strong>und</strong>ehalter dies binnen 14 Tagen<br />

anzuzeigen.<br />

§ 4 Beginn <strong>und</strong> Ende der Steuerpflicht<br />

(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme<br />

eines H<strong>und</strong>es in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens<br />

mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird.

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