Sozial- und Pflegedienste - Ortsgemeinde Kördorf
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Informationsblatt für den Einrich 12 Nr. 51/2011<br />
Das Problem des Parkens an den Pflanzbeeten wurde ebenfalls<br />
erörtert.<br />
Für das staubfreie Unterbringen der neu bezogenen Stühle<br />
schlug der Vorsitzende ein abgetrenntes Stuhllager auf dem<br />
Speicher des Gemeindehauses vor.<br />
Dazu sollen zunächst die Kosten ermittelt <strong>und</strong> bei der nächsten<br />
Sitzung beraten werden.<br />
Der Wunsch nach R<strong>und</strong>tischen im Gemeindehaus wurde ebenfalls<br />
angesprochen.<br />
Über die Prüfung der Standsicherheit der Grabsteine soll demnächst<br />
entschieden werden. Es sollte ein Prüfingenieur beauftragt<br />
werden.<br />
Der Bestand an Kücheninventar wurde überprüft <strong>und</strong> die Auflistungen<br />
im jeweiligen Küchenbereich zum besseren Einsortieren<br />
angebracht.<br />
Zu TOP 15: Unter dem Punkt Verschiedenes bestand kein Beratungsbedarf.<br />
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über einen Bauantrag<br />
<strong>und</strong> einen Lagerplatz beraten.<br />
Danach bedankte sich der Vorsitzende für die Mitarbeit <strong>und</strong><br />
schloss die Sitzung.<br />
Theo Scherer,<br />
Ortsbürgermeister<br />
■■ Sprechst<strong>und</strong>en des Ortsbürgermeisters<br />
Mittwochs ............................................. von 18.00 bis 19.000 Uhr<br />
Tel.: ........................................................................... 06439/7629<br />
Tel. während der Arbeitszeit: ................................. 02603/712840<br />
Handy: .................................................................. 0160/3515937<br />
■■ Einladung zur Sitzung des <strong>Ortsgemeinde</strong>rates<br />
Am Dienstag, dem 27. Dezember 2011, findet um 20:00 Uhr im<br />
Dorfgemeinschaftshaus eine Sitzung des <strong>Ortsgemeinde</strong>rates<br />
statt.<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 25.10.2011<br />
2. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zur Haushaltssatzung<br />
<strong>und</strong> des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012<br />
3. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zur Auftragsvergabe<br />
laut Ausschreibung zu den Umbaumaßnahmen<br />
Dorfgemeinschaftshaus<br />
4. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zum Kauf<br />
eines Defibrillators<br />
5. Einwohnerfragest<strong>und</strong>e § 21 GemO<br />
6. Verschiedenes<br />
Nichtöffentliche Sitzung<br />
7. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung<br />
zu Gr<strong>und</strong>stücksangelegenheiten<br />
8. Verschiedenes<br />
Dörsdorf, den 15. Dezember 2011 Bernd Weber,<br />
Ortsbürgermeister<br />
■<br />
■ Sprechst<strong>und</strong>e des Ortsbürgermeisters<br />
mittwochs ........................................von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr<br />
im Dorfgemeinschaftshaus,<br />
Hauptstraße 4<br />
oder nach Vereinbarung ..................................... Tel. 06486/6946<br />
Mobil: .................................................................... 0163/5670195<br />
E-Mail: alorch@pauly.de<br />
■■ Aus der Sitzung des <strong>Ortsgemeinde</strong>rates<br />
vom 05. Dezember 2011<br />
Der <strong>Ortsgemeinde</strong>rat beschloss<br />
· die Haushaltssatzung <strong>und</strong> den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
2012<br />
· eine Anliegerversammlung zum Bestandausbau der Ortsdurchfahrt<br />
der K 40 einzuberufen<br />
Unter dem Punkt Verschiedenes informierte der Vorsitzende die<br />
Ratsmitglieder über innerörtliche Angelegenheiten.<br />
Katzenelnbogen, den 15. Dezember 2011<br />
VG-Verwaltung<br />
■■ Sprechst<strong>und</strong>en des Ortsbürgermeisters<br />
donnerstags ........................ von 19.00 bis 20.00 Uhr im Rathaus<br />
Telefon ...................................................................... 06439/7994<br />
Telefax .................................................................. 06439/901685<br />
Handy ................................................................... 0170/1166491<br />
E-Mail ........................................................ udo-meister@gmx.de<br />
Homepage ............................. www.ortsgemeinde-gutenacker.de<br />
■■ Satzung der <strong>Ortsgemeinde</strong> Gutenacker<br />
über die Erhebung von H<strong>und</strong>esteuer vom 12.12.2011<br />
Der <strong>Ortsgemeinde</strong>rat hat auf Gr<strong>und</strong> des § 24 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) <strong>und</strong> der §§ 2 <strong>und</strong> 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes<br />
(KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit<br />
bekannt gemacht wird.<br />
§ 1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer<br />
(1) Steuergegenstand ist das Halten von H<strong>und</strong>en im Gemeindegebiet.<br />
(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die<br />
Steuer festzusetzen ist.<br />
§ 2 Steuerschuldner, Haftung<br />
(1) Steuerschuldner ist der Halter eines H<strong>und</strong>es. H<strong>und</strong>ehalter<br />
ist, wer einen H<strong>und</strong> in seinem Haushalt aufgenommen hat.<br />
(2) Als Halter gilt auch, wer einen H<strong>und</strong> in Pflege oder Verwahrung<br />
genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen<br />
hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der H<strong>und</strong> in einer<br />
Gemeinde der B<strong>und</strong>esrepublik bereits steuerlich erfasst ist. Die<br />
Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, sobald die Pflege, Verwahrung<br />
oder Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum<br />
von zwei Monaten überschreitet.<br />
(3) Alle in einem Haushalt aufgenommenen H<strong>und</strong>e gelten als<br />
gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam<br />
einen H<strong>und</strong> oder mehrere H<strong>und</strong>e, so sind sie Gesamtschuldner.<br />
§ 3 Anzeigepflicht<br />
(1) Wer einen H<strong>und</strong> hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der<br />
Haltung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind<br />
1. Rasse<br />
2. Geburtsdatum<br />
3. Herkunft <strong>und</strong> Anschaffungstag<br />
glaubhaft nachzuweisen.<br />
(2) Der bisherige Halter eines H<strong>und</strong>es hat den H<strong>und</strong>, der abgeschafft<br />
wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder<br />
mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im<br />
Falle der Abgabe des H<strong>und</strong>es sind bei der Abmeldung Name<br />
<strong>und</strong> Anschrift des Erwerbers anzugeben. Falls der Erwerber in<br />
einer anderen Gemeinde wohnt oder der Halter in eine andere<br />
Gemeinde umzieht, wird diese unterrichtet.<br />
(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder<br />
Steuerbefreiung fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in<br />
der H<strong>und</strong>ehaltung, so hat der H<strong>und</strong>ehalter dies binnen 14 Tagen<br />
anzuzeigen.<br />
§ 4 Beginn <strong>und</strong> Ende der Steuerpflicht<br />
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme<br />
eines H<strong>und</strong>es in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens<br />
mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird.