Leistung - profitieren auch Sie! - IKK gesund plus
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Sozialversicherungsrecht<br />
Neuregelungen 2013<br />
Praxisgebühr wird abgeschafft -<br />
Zuzahlungen bleiben bestehen<br />
Nachdem der Verwaltungsrat der <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> auf seiner letzten Sitzung<br />
für alle Teilnehmer des Hausarztprogramms die Praxisgebühr abgeschafft hat,<br />
beschloss nun der Bundestag im November dieses Jahres einstimmig das generelle<br />
Ende der vor acht Jahren eingeführten Gebühr. Zum 1. Januar 2013 entfällt<br />
somit für alle Versicherten generell die Zahlung der zehn Euro pro Quartal für<br />
Arzt- und Zahnarztbesuche. Nichts ändert sich hingegen an den übrigen Zuzahlungen<br />
z.B. für verschreibungspflichtige Medikamente.<br />
Hier sind weiterhin zehn Prozent des<br />
Preises zu zahlen, mindestens fünf<br />
und höchstens zehn Euro, auf keinen<br />
Fall aber mehr als die Kosten des<br />
Arzneimittels. Auch Zuzahlungen für<br />
weitere <strong>Leistung</strong>en wie Krankenhausbehandlung,<br />
Heilmittel oder Häusliche<br />
Krankenpflege bleiben bestehen.<br />
Wer ist von den<br />
Zuzahlungen befreit?<br />
Grundsätzlich sind Kinder und<br />
Jugendliche unter 18 Jahren von den<br />
Zuzahlungen - außer Zuzahlungen zu<br />
Fahrkosten - befreit.<br />
Strukturierte Versorgung<br />
Fortführung des Hausarztprogramms<br />
Seit 2003 bietet die <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> ihren Versicherten<br />
dieses Programm mit Erfolg an. Zwischenzeitlich haben<br />
sich über 100.000 Versicherte für die qualitativ hochwertige<br />
Versorgungsform entschieden. Die <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong><br />
setzt <strong>auch</strong> zukünftig auf die hausarztzentrierte Versorgung.<br />
Der Hausarzt fungiert hierbei als Lotse im Gesundheitssystem.<br />
Durch die gesetzliche Abschaffung der Praxisgebühr ändert<br />
sich nicht viel. Die qualitativ hochwertige Versorgung und<br />
alle weiteren Vorteile bleiben bestehen.<br />
Die Vorteile des Hausarztprogramms<br />
» Verkürzung der Wartezeiten<br />
» beschleunigte Terminvergabe beim Facharzt<br />
» Koordination aller Untersuchungen und Medikationen<br />
» Steuerung aller Abläufe der hausärztlichen, der<br />
fachärztlichen und der Krankenhausbehandlung<br />
» hohe Qualität in der Behandlung<br />
» exklusive <strong>Leistung</strong>en und Services im Rahmen<br />
des Hausarztprogramms<br />
Weiterhin gibt es die Möglichkeit zur<br />
Befreiung von Zuzahlungen, wenn<br />
diese innerhalb eines Jahres zwei<br />
Prozent des Familienbruttoeinkommens<br />
bzw. bei chronisch Kranken<br />
ein Prozent des Familieneinkommens<br />
übersteigen.<br />
Zum Nachweis sammeln <strong>Sie</strong> bitte alle<br />
Zuzahlungsbelege und Quittungen.<br />
Berechnung der<br />
Bruttoeinnahmen<br />
Um die tatsächlichen Einnahmen zu<br />
berechnen, werden die Einkünfte<br />
aller Haushaltsangehörigen zusam-<br />
mengerechnet, und zwar neben dem<br />
Gehalt (einschließlich Weihnachtsgeld)<br />
z.B. <strong>auch</strong> Erträge aus Kapitalvermögen<br />
wie Zinsen oder Mieteinnahmen.<br />
Davon werden Freibeträge<br />
abgezogen.<br />
In 2013 betragen diese 4.851 Euro<br />
für einen Ehepartner oder einen<br />
Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz<br />
und 7.008 Euro für<br />
jedes Kind. Die Grenze von zwei bzw.<br />
ein Prozent der Bruttoeinnahmen<br />
wird anschließend aus diesen Angaben<br />
berechnet.<br />
Berechnen <strong>Sie</strong> Ihre Belastungsgrenze<br />
mit unserem Zuzahlungsrechner<br />
im Internet:<br />
� www.ikk-<strong>gesund</strong><strong>plus</strong>.de<br />
WebCode: 12403<br />
Die Teilnahme am Hausarztprogramm ist<br />
<strong>auch</strong> zukünftig mit Pflichten verbunden.<br />
Die Teilnahmeverpflichtung<br />
» Der Hausarzt ist immer zuerst aufzusuchen.<br />
» Die Überweisung zur fachärztlichen Behandlung<br />
erfolgt beim Hausarzt.<br />
Damit tragen die Teilnehmer am Hausarztprogramm weiterhin<br />
dazu bei, die Behandlung effizient zu gestalten.<br />
Unnötige Doppeluntersuchungen und negative Effekte<br />
einer nicht aufeinander abgestimmten Medikamentenverordnung<br />
werden vermieden. Für die Behandlung beim<br />
Augen- und Frauenarzt und in Notfällen besteht keine Verpflichtung,<br />
zunächst den Hausarzt aufzusuchen.<br />
Haben <strong>Sie</strong> Fragen zum Hausarztprogramm?<br />
Rufen <strong>Sie</strong> uns an!<br />
<strong>IKK</strong>-Servicetelefon<br />
� 0800 8579840<br />
(24 Stunden zum Nulltarif)