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Leistung - profitieren auch Sie! - IKK gesund plus

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Sozialversicherungsrecht<br />

Neuregelungen 2013<br />

Praxisgebühr wird abgeschafft -<br />

Zuzahlungen bleiben bestehen<br />

Nachdem der Verwaltungsrat der <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> auf seiner letzten Sitzung<br />

für alle Teilnehmer des Hausarztprogramms die Praxisgebühr abgeschafft hat,<br />

beschloss nun der Bundestag im November dieses Jahres einstimmig das generelle<br />

Ende der vor acht Jahren eingeführten Gebühr. Zum 1. Januar 2013 entfällt<br />

somit für alle Versicherten generell die Zahlung der zehn Euro pro Quartal für<br />

Arzt- und Zahnarztbesuche. Nichts ändert sich hingegen an den übrigen Zuzahlungen<br />

z.B. für verschreibungspflichtige Medikamente.<br />

Hier sind weiterhin zehn Prozent des<br />

Preises zu zahlen, mindestens fünf<br />

und höchstens zehn Euro, auf keinen<br />

Fall aber mehr als die Kosten des<br />

Arzneimittels. Auch Zuzahlungen für<br />

weitere <strong>Leistung</strong>en wie Krankenhausbehandlung,<br />

Heilmittel oder Häusliche<br />

Krankenpflege bleiben bestehen.<br />

Wer ist von den<br />

Zuzahlungen befreit?<br />

Grundsätzlich sind Kinder und<br />

Jugendliche unter 18 Jahren von den<br />

Zuzahlungen - außer Zuzahlungen zu<br />

Fahrkosten - befreit.<br />

Strukturierte Versorgung<br />

Fortführung des Hausarztprogramms<br />

Seit 2003 bietet die <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> ihren Versicherten<br />

dieses Programm mit Erfolg an. Zwischenzeitlich haben<br />

sich über 100.000 Versicherte für die qualitativ hochwertige<br />

Versorgungsform entschieden. Die <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong><br />

setzt <strong>auch</strong> zukünftig auf die hausarztzentrierte Versorgung.<br />

Der Hausarzt fungiert hierbei als Lotse im Gesundheitssystem.<br />

Durch die gesetzliche Abschaffung der Praxisgebühr ändert<br />

sich nicht viel. Die qualitativ hochwertige Versorgung und<br />

alle weiteren Vorteile bleiben bestehen.<br />

Die Vorteile des Hausarztprogramms<br />

» Verkürzung der Wartezeiten<br />

» beschleunigte Terminvergabe beim Facharzt<br />

» Koordination aller Untersuchungen und Medikationen<br />

» Steuerung aller Abläufe der hausärztlichen, der<br />

fachärztlichen und der Krankenhausbehandlung<br />

» hohe Qualität in der Behandlung<br />

» exklusive <strong>Leistung</strong>en und Services im Rahmen<br />

des Hausarztprogramms<br />

Weiterhin gibt es die Möglichkeit zur<br />

Befreiung von Zuzahlungen, wenn<br />

diese innerhalb eines Jahres zwei<br />

Prozent des Familienbruttoeinkommens<br />

bzw. bei chronisch Kranken<br />

ein Prozent des Familieneinkommens<br />

übersteigen.<br />

Zum Nachweis sammeln <strong>Sie</strong> bitte alle<br />

Zuzahlungsbelege und Quittungen.<br />

Berechnung der<br />

Bruttoeinnahmen<br />

Um die tatsächlichen Einnahmen zu<br />

berechnen, werden die Einkünfte<br />

aller Haushaltsangehörigen zusam-<br />

mengerechnet, und zwar neben dem<br />

Gehalt (einschließlich Weihnachtsgeld)<br />

z.B. <strong>auch</strong> Erträge aus Kapitalvermögen<br />

wie Zinsen oder Mieteinnahmen.<br />

Davon werden Freibeträge<br />

abgezogen.<br />

In 2013 betragen diese 4.851 Euro<br />

für einen Ehepartner oder einen<br />

Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz<br />

und 7.008 Euro für<br />

jedes Kind. Die Grenze von zwei bzw.<br />

ein Prozent der Bruttoeinnahmen<br />

wird anschließend aus diesen Angaben<br />

berechnet.<br />

Berechnen <strong>Sie</strong> Ihre Belastungsgrenze<br />

mit unserem Zuzahlungsrechner<br />

im Internet:<br />

� www.ikk-<strong>gesund</strong><strong>plus</strong>.de<br />

WebCode: 12403<br />

Die Teilnahme am Hausarztprogramm ist<br />

<strong>auch</strong> zukünftig mit Pflichten verbunden.<br />

Die Teilnahmeverpflichtung<br />

» Der Hausarzt ist immer zuerst aufzusuchen.<br />

» Die Überweisung zur fachärztlichen Behandlung<br />

erfolgt beim Hausarzt.<br />

Damit tragen die Teilnehmer am Hausarztprogramm weiterhin<br />

dazu bei, die Behandlung effizient zu gestalten.<br />

Unnötige Doppeluntersuchungen und negative Effekte<br />

einer nicht aufeinander abgestimmten Medikamentenverordnung<br />

werden vermieden. Für die Behandlung beim<br />

Augen- und Frauenarzt und in Notfällen besteht keine Verpflichtung,<br />

zunächst den Hausarzt aufzusuchen.<br />

Haben <strong>Sie</strong> Fragen zum Hausarztprogramm?<br />

Rufen <strong>Sie</strong> uns an!<br />

<strong>IKK</strong>-Servicetelefon<br />

� 0800 8579840<br />

(24 Stunden zum Nulltarif)

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