Leistung - profitieren auch Sie! - IKK gesund plus
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Mehr <strong>Leistung</strong><br />
Exklusives <strong>Leistung</strong>spaket für Versicherte<br />
Mehr <strong>Leistung</strong> - <strong>profitieren</strong> <strong>auch</strong> <strong>Sie</strong>!<br />
Ab dem 01.01.2013 hat die <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> die <strong>Leistung</strong>en für ihre Versicherten über den gesetzlichen <strong>Leistung</strong>skatalog<br />
hinaus erweitert. Neben den bereits bewährten Mehrleistungen wie z.B. die zusätzlichen Untersuchungen für Kinder, die U10,<br />
U11 und J2 sowie die Kostenübernahme der Rotaviren-Schutzimpfung können Versicherte der <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> zukünftig<br />
<strong>auch</strong> folgende <strong>Leistung</strong>en in Anspruch nehmen:<br />
Kostenübernahme von nicht verschreibungs-<br />
pflichtigen Medikamenten für Kinder und<br />
Jugendliche<br />
Die <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> übernimmt für Kinder nicht verschreibungspflichtige,<br />
apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie,<br />
Phytotherapie und Anthroposophie sowie zur<br />
Behandlung der Neurodermitis. Anspruch auf die Kostenübernahme<br />
besteht für Versicherte, die das 18. Lebensjahr<br />
noch nicht vollendet haben, wenn eine ärztliche Verordnung<br />
auf Privatrezept vorliegt. Die Kosten werden zu 100 Prozent<br />
von der <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> erstattet, jedoch nicht mehr als<br />
maximal 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.<br />
Kostenübernahme von osteopathischen<br />
Behandlungen<br />
Osteopathische <strong>Leistung</strong>en sind eine besondere Form der<br />
manuellen Therapie. Versicherte der <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> können<br />
diese <strong>Leistung</strong>en mit einer ärztlichen Bescheinigung<br />
in Anspruch nehmen. Vorraussetzung ist, dass der <strong>Leistung</strong>serbringer<br />
Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen<br />
ist oder über eine osteopathische Ausbildung<br />
verfügt, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband<br />
berechtigt. Die <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> übernimmt 80 Prozent der<br />
Kosten von maximal sechs Sitzungen, jedoch nicht mehr<br />
als 60 Euro pro Sitzung.<br />
Kostenübernahme für künstliche Befruchtung<br />
Versicherte der <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> haben Anspruch auf <strong>Leistung</strong>en<br />
der künstlichen Befruchtung, soweit ein Arzt eine<br />
hinreichende Aussicht auf Erfolg feststellt. <strong>Leistung</strong>en der<br />
künstlichen Befruchtung werden von der <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong><br />
zu 100 Prozent übernommen (maximal drei Versuche<br />
ohne Schwangerschaft), wenn beide Ehepartner bei der<br />
<strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> versichert sind und die Kosten gemäß<br />
Behandlungsplan genehmigt wurden. Die Versicherten<br />
erhalten von ihrem Arzt weiterhin eine Rechnung über<br />
den Eigenanteil von 50 Prozent der Kosten. Diese erstattet<br />
die <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> ihren Versicherten jedoch abzüglich<br />
der Kosten, die keine Kassenleistung sind. Auf den Erstattungsbetrag<br />
werden außerdem Zuschüsse, die die Bundesländer<br />
nach Landesrecht gewähren, angerechnet.<br />
Zusätzliche Vorsorgeleistungen für Schwangere<br />
Als zusätzliche Vorsorgeleistung für Schwangere übernimmt<br />
die <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> die Kosten für die Unterbringung<br />
des begleitenden Elternteils im Elternzimmer. Des<br />
Weiteren werden die Kosten verschiedener zusätzlicher<br />
Untersuchungen wie die Nackenfaltenmessung, der Toxoplasmosetest<br />
(sofern dieser keine <strong>Leistung</strong> nach den Mutterschaftsrichtlinien<br />
ist), der Triple-Test und Ultraschalluntersuchungen<br />
(sofern keine <strong>Leistung</strong>en nach den Mutterschaftsrichtlinien)<br />
übernommen. Erstattet werden in<br />
diesen Fällen 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch<br />
insgesamt nicht mehr als 100 Euro je Schwangerschaft.<br />
Zahnärztliche Behandlung für Kinder und<br />
Jugendliche<br />
Für Versicherte der <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> ab dem 6. bis zum<br />
vollendeten 18. Lebensjahr werden bisher die Kosten für<br />
die Versiegelung der Molaren (große Backenzähne) übernommen.<br />
Nun werden <strong>auch</strong> die Kosten für die vorsorgliche<br />
Zahnfurchen-Versiegelung der acht besonders Karies<br />
gefährdeten Prämolaren (Vormahlzähne) im bleibenden<br />
Gebiss getragen. Erstattet werden bei der zusätzlichen<br />
Versiegelung 70 Prozent des Rechnungsbeitrages, jedoch<br />
maximal 80 Euro pro Jahr.<br />
Mehrleistungen für Kinder bei<br />
Kieferorthopädischer Behandlung<br />
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18.<br />
Lebensjahr leistet die <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> bei Kieferorthopädischer<br />
Behandlung einen Zuschuss für die Versiegelung<br />
der Zahnglattflächen vor dem Anbringen des Multibandes<br />
(Brackets) in Höhe von maximal 100 Euro. Außerdem<br />
wird ein Zuschuss zum Retainer gezahlt.<br />
Zusätzliche Hilfsmittel für Kinder<br />
Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres erhalten<br />
als zusätzliche Hilfsmittel den Neurodermitis-Overall,<br />
-Body, -Armschützer etc. bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung.<br />
Hierbei werden die Kosten zu 100 Prozent erstattet.<br />
Es sind bis zu zwei Versorgungen jährlich möglich.