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Leistung - profitieren auch Sie! - IKK gesund plus

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Mehr <strong>Leistung</strong><br />

Exklusives <strong>Leistung</strong>spaket für Versicherte<br />

Mehr <strong>Leistung</strong> - <strong>profitieren</strong> <strong>auch</strong> <strong>Sie</strong>!<br />

Ab dem 01.01.2013 hat die <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> die <strong>Leistung</strong>en für ihre Versicherten über den gesetzlichen <strong>Leistung</strong>skatalog<br />

hinaus erweitert. Neben den bereits bewährten Mehrleistungen wie z.B. die zusätzlichen Untersuchungen für Kinder, die U10,<br />

U11 und J2 sowie die Kostenübernahme der Rotaviren-Schutzimpfung können Versicherte der <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> zukünftig<br />

<strong>auch</strong> folgende <strong>Leistung</strong>en in Anspruch nehmen:<br />

Kostenübernahme von nicht verschreibungs-<br />

pflichtigen Medikamenten für Kinder und<br />

Jugendliche<br />

Die <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> übernimmt für Kinder nicht verschreibungspflichtige,<br />

apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie,<br />

Phytotherapie und Anthroposophie sowie zur<br />

Behandlung der Neurodermitis. Anspruch auf die Kostenübernahme<br />

besteht für Versicherte, die das 18. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben, wenn eine ärztliche Verordnung<br />

auf Privatrezept vorliegt. Die Kosten werden zu 100 Prozent<br />

von der <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> erstattet, jedoch nicht mehr als<br />

maximal 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.<br />

Kostenübernahme von osteopathischen<br />

Behandlungen<br />

Osteopathische <strong>Leistung</strong>en sind eine besondere Form der<br />

manuellen Therapie. Versicherte der <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> können<br />

diese <strong>Leistung</strong>en mit einer ärztlichen Bescheinigung<br />

in Anspruch nehmen. Vorraussetzung ist, dass der <strong>Leistung</strong>serbringer<br />

Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen<br />

ist oder über eine osteopathische Ausbildung<br />

verfügt, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband<br />

berechtigt. Die <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> übernimmt 80 Prozent der<br />

Kosten von maximal sechs Sitzungen, jedoch nicht mehr<br />

als 60 Euro pro Sitzung.<br />

Kostenübernahme für künstliche Befruchtung<br />

Versicherte der <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> haben Anspruch auf <strong>Leistung</strong>en<br />

der künstlichen Befruchtung, soweit ein Arzt eine<br />

hinreichende Aussicht auf Erfolg feststellt. <strong>Leistung</strong>en der<br />

künstlichen Befruchtung werden von der <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong><br />

zu 100 Prozent übernommen (maximal drei Versuche<br />

ohne Schwangerschaft), wenn beide Ehepartner bei der<br />

<strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> versichert sind und die Kosten gemäß<br />

Behandlungsplan genehmigt wurden. Die Versicherten<br />

erhalten von ihrem Arzt weiterhin eine Rechnung über<br />

den Eigenanteil von 50 Prozent der Kosten. Diese erstattet<br />

die <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> ihren Versicherten jedoch abzüglich<br />

der Kosten, die keine Kassenleistung sind. Auf den Erstattungsbetrag<br />

werden außerdem Zuschüsse, die die Bundesländer<br />

nach Landesrecht gewähren, angerechnet.<br />

Zusätzliche Vorsorgeleistungen für Schwangere<br />

Als zusätzliche Vorsorgeleistung für Schwangere übernimmt<br />

die <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> die Kosten für die Unterbringung<br />

des begleitenden Elternteils im Elternzimmer. Des<br />

Weiteren werden die Kosten verschiedener zusätzlicher<br />

Untersuchungen wie die Nackenfaltenmessung, der Toxoplasmosetest<br />

(sofern dieser keine <strong>Leistung</strong> nach den Mutterschaftsrichtlinien<br />

ist), der Triple-Test und Ultraschalluntersuchungen<br />

(sofern keine <strong>Leistung</strong>en nach den Mutterschaftsrichtlinien)<br />

übernommen. Erstattet werden in<br />

diesen Fällen 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch<br />

insgesamt nicht mehr als 100 Euro je Schwangerschaft.<br />

Zahnärztliche Behandlung für Kinder und<br />

Jugendliche<br />

Für Versicherte der <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> ab dem 6. bis zum<br />

vollendeten 18. Lebensjahr werden bisher die Kosten für<br />

die Versiegelung der Molaren (große Backenzähne) übernommen.<br />

Nun werden <strong>auch</strong> die Kosten für die vorsorgliche<br />

Zahnfurchen-Versiegelung der acht besonders Karies<br />

gefährdeten Prämolaren (Vormahlzähne) im bleibenden<br />

Gebiss getragen. Erstattet werden bei der zusätzlichen<br />

Versiegelung 70 Prozent des Rechnungsbeitrages, jedoch<br />

maximal 80 Euro pro Jahr.<br />

Mehrleistungen für Kinder bei<br />

Kieferorthopädischer Behandlung<br />

Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18.<br />

Lebensjahr leistet die <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> bei Kieferorthopädischer<br />

Behandlung einen Zuschuss für die Versiegelung<br />

der Zahnglattflächen vor dem Anbringen des Multibandes<br />

(Brackets) in Höhe von maximal 100 Euro. Außerdem<br />

wird ein Zuschuss zum Retainer gezahlt.<br />

Zusätzliche Hilfsmittel für Kinder<br />

Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres erhalten<br />

als zusätzliche Hilfsmittel den Neurodermitis-Overall,<br />

-Body, -Armschützer etc. bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung.<br />

Hierbei werden die Kosten zu 100 Prozent erstattet.<br />

Es sind bis zu zwei Versorgungen jährlich möglich.

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