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Nachrichten - Bund deutsche Baumeister Landesverband Schleswig ...

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AKTUELL<br />

Berlin<br />

BDB-Präsidiumssitzung<br />

Das Präsidium behandelte auf seiner<br />

Sitzung am 2. Dezember die für den Berufsstand<br />

wichtigen Themen des Koalitionsvertrages<br />

der neuen <strong>Bund</strong>esregierung.<br />

Danach verpflichtet sich die Koalition, die<br />

Städte und Gemeinden bei der Bewältigung<br />

des demographischen und wirtschaftsstrukturellen<br />

Wandels und dem Erhalt<br />

historischer Bausubstanz weiter zu<br />

unterstützen und an der Städtebauförderung<br />

als gemeinsame Aufgabe von <strong>Bund</strong>,<br />

Ländern und Gemeinden weiter festzuhalten.<br />

Explizit wird gesagt, dass das<br />

Förderprogramm „Stadtumbau Ost“ fortgesetzt<br />

wird. Das Programm „ Die soziale<br />

Stadt“ soll weiter entwickelt und auf die<br />

gesetzlichen Ziele konzentriert werden. Es<br />

soll überprüft werden, inwieweit die<br />

Stadtumbauprogramme mittelfristig zusammengeführt<br />

werden können.<br />

Das Präsidium begrüßte, dass die Koalition<br />

die Errichtung einer „Stiftung Baukultur“<br />

voranbringen will. Das Gesetz<br />

war in der letzten Legislaturperiode am<br />

Votum des <strong>Bund</strong>esrates gescheitert. Die<br />

Stiftung soll die Möglichkeiten des Planens<br />

und Bauens als gesellschaftlichen<br />

Anspruch für lebendige Städte einer breiten<br />

Öfentlichkeit bewusst machen. Darüber<br />

hinaus gilt es auch, die hohe Leistungsfähigkeit<br />

von Architekten und<br />

Ingenieuren in Deutschland auf dem<br />

Weltmarkt noch besser darzustellen.<br />

Der Erhalt der HOAI, wie im Vertrag<br />

beschrieben, wurde vom Präsidium ebenfalls<br />

mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.<br />

Sie soll systemkonform vereinfacht,<br />

transparenter und flexibler gestaltet<br />

werden, sowie noch stärkere Anreize<br />

zum kostengünstigen und qualitätsbewussten<br />

Bauen verankern.<br />

Präsident Wagner hat bereits zu Mitgliedern<br />

der neuen <strong>Bund</strong>esregierung<br />

Kontakt aufgenommen. So sollen zu Beginn<br />

des Jahres Gespräche mit Wirtschaftsminister<br />

Glas und Bauminister Tiefensee<br />

geführt werden.<br />

Ein wichtiges Thema im Koalitionsvertrag<br />

ist das Thema Energie. Präsidiumsmitglied<br />

Miksch berichtete, dass im EG-<br />

Haushalt viele Mittel für energetische<br />

Einsparungen in Gebäuden bereit gestellt<br />

wurden. Diese Gelder werden in nationale<br />

Programme einfließen. Es ist für den<br />

6<br />

BDB eine wichtige Aufgabe, nach außen<br />

hin darzustellen, dass nur Architekten<br />

und Ingenieure die richtigen Berater im<br />

energetischen Bereich sind.<br />

Die <strong>Bund</strong>esingenieurkammer hat Argumente<br />

zur Einführung eines <strong>deutsche</strong>n<br />

Ingenieurregisters (<strong>Bund</strong>esingenieurregister)<br />

zusammengetragen. Es soll eine Initiative<br />

zur Ausgestaltung der beruflichen<br />

Selbstverwaltung der Ingenieure sowie<br />

zur Schaffung eines einheitlichen Berufsbezeichnungsschutzes<br />

der Ingenieure in<br />

Deutschland und Europa sein. Die berufsrechtlichen<br />

Vorgaben sollen harmonisiert<br />

werden, mit dem Ziel der Schaffung einer<br />

gemeinsamen Plattform in Deutschland.<br />

Bei der einmaligen Aufnahme in das Ingenieurregister<br />

ist die gegenseitige Anerkennung<br />

der in den Kammern registrierten<br />

Mitglieder bzw. der in Listen<br />

geführten Ingenieure bundesweit gesichert.<br />

Vizepräsident Mollenhauer wies daraufhin,<br />

dass es bereits in einigen europäischen<br />

Ländern diese Ingenieurregister<br />

gibt. Er spricht sich für ein Register<br />

aller Ingenieure in Deutschland aus. Er<br />

sieht darin ein Netzwerk für die Ingenieure<br />

und mehr Transparenz für die Verbraucher.<br />

Es könne auch ein erster Schritt<br />

hin zu einem Berufsausübungsrecht sein.<br />

Das Präsidium diskutierte noch einmal<br />

ausführlich über die Mitgliedschaft des<br />

BDB im ZBI. Es wurde betont, dass der<br />

ZBI in der Vergangenheit gute Arbeit geleistet<br />

hat, aber aufgrund der Föderalismusentscheidungen<br />

seien wesentliche<br />

Aufgabenbereiche auf <strong>Bund</strong>esebene fortgefallen.<br />

Die Bildungszuständigkeiten<br />

und somit auch der Hochschulbereich<br />

wurde an die Länder delegiert. Außerdem<br />

wurde das Beamtenrecht mit Laufbahn<br />

und Besoldungs- und Versorgungsrecht<br />

auf die Landesebene verlagert.<br />

Eine Selbstauflösung des ZBI wie vom<br />

Präsidium erhofft, wird, nach den Worten<br />

von Präsidiumsmitglied Zenker, wohl an<br />

der Ablehnung der anderen Mitgliedsverbände<br />

im ZBI scheitern. Das Präsidium<br />

beschloss daraufhin, dem <strong>Bund</strong>esvorstand<br />

die Kündigung der Mitgliedschaft<br />

des BDB im ZBI vorzuschlagen.<br />

Thema dieser Präsidiumssitzung war<br />

erneut die Hochschulpolitik. Präsident<br />

Wagner hatte alle Wissenschaftsminister<br />

der Länder und die Dekane der Fachbereiche<br />

Architektur und Bauingenieurwesen<br />

angeschrieben und auf die Gefahren der<br />

6-semestrigen Bachelorabschlüsse hingewiesen.<br />

Die Antwortbriefe zeigen, wie<br />

festgefahren die Positionen sind. Nur die<br />

Universitäten Siegen und Wuppertal stimmen<br />

den Positionen des BDB zu. Dort werden<br />

im Fachbereich Architektur 8-semestrige<br />

Bachelorstudiengänge angeboten.<br />

Die Absolventen dieser Hochschulen werden<br />

nach der entsprechenden Praxiszeit in<br />

die Architektenkammern aufgenommen.<br />

Von <strong>Bund</strong>esseite wird hier kaum noch<br />

etwas zu bewegen sein. Die Landesverbände<br />

wurden aufgefordert, in ihren Ländern<br />

aktiv zu werden.<br />

Quelle: baumeister intern/Berlin<br />

Bindung von Ausländern<br />

an das HOAI-Preisrecht<br />

1. Die Rechtsvereinbarung zu Gunsten<br />

des <strong>deutsche</strong>n materiellen Schuldvertragsrechts<br />

in einem Architekten-<br />

oder Ingenieurvertrag umfasst<br />

nicht das öffentlich-rechtliche Preisrecht<br />

der HOAI.<br />

2. a) Die Mindestsatzregelung des § 4<br />

HOAI ist eine zwingende Bestimmung<br />

im Sinne des Art. 34<br />

EGBGB.<br />

2. b) Auf einen grenzüberschreitenden<br />

Architekten- und Ingenieurvertrag<br />

ist die Mindestsatzregelung<br />

anwendbar, wenn die vereinbarte<br />

Architekten- oder Ingenieurleistung<br />

für ein im Inland gelegenes Bauwerk<br />

erbracht werden soll.<br />

3. a) Die nachträgliche vertragliche<br />

Änderung eines nach § 4 Abs. 4<br />

HOAI fingierten Mindestsatzes ist<br />

nur wirksam, wenn sie nach Beendigung<br />

der Architekten- und Ingenieurleistung<br />

getroffen wird.<br />

3. b) Die Tätigkeit des Architekten<br />

oder Ingenieurs ist, wenn der Vertrag<br />

durchgeführt wird, erst beendet,<br />

wenn das Werk abgenommen<br />

und zwischen den Vertragsparteien<br />

zum Zeitpunkt der Vergütungsvereinbarung<br />

kein Streit darüber besteht,<br />

ob das Werk mangelfrei ist.<br />

BGH, Urteil vom 27.02.2003 - VII ZR 169/02<br />

BGB a.F. § 305; EGBGB Art. 27 Abs. 1, Art. 32, 34;<br />

EG-Vertrag Art. 49, 50; HOAI § 4<br />

BDB <strong>Nachrichten</strong> – 11/Februar 2006

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