Nachrichten - Bund deutsche Baumeister Landesverband Schleswig ...
Nachrichten - Bund deutsche Baumeister Landesverband Schleswig ...
Nachrichten - Bund deutsche Baumeister Landesverband Schleswig ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
AKTUELL<br />
Berlin<br />
BDB-Präsidiumssitzung<br />
Das Präsidium behandelte auf seiner<br />
Sitzung am 2. Dezember die für den Berufsstand<br />
wichtigen Themen des Koalitionsvertrages<br />
der neuen <strong>Bund</strong>esregierung.<br />
Danach verpflichtet sich die Koalition, die<br />
Städte und Gemeinden bei der Bewältigung<br />
des demographischen und wirtschaftsstrukturellen<br />
Wandels und dem Erhalt<br />
historischer Bausubstanz weiter zu<br />
unterstützen und an der Städtebauförderung<br />
als gemeinsame Aufgabe von <strong>Bund</strong>,<br />
Ländern und Gemeinden weiter festzuhalten.<br />
Explizit wird gesagt, dass das<br />
Förderprogramm „Stadtumbau Ost“ fortgesetzt<br />
wird. Das Programm „ Die soziale<br />
Stadt“ soll weiter entwickelt und auf die<br />
gesetzlichen Ziele konzentriert werden. Es<br />
soll überprüft werden, inwieweit die<br />
Stadtumbauprogramme mittelfristig zusammengeführt<br />
werden können.<br />
Das Präsidium begrüßte, dass die Koalition<br />
die Errichtung einer „Stiftung Baukultur“<br />
voranbringen will. Das Gesetz<br />
war in der letzten Legislaturperiode am<br />
Votum des <strong>Bund</strong>esrates gescheitert. Die<br />
Stiftung soll die Möglichkeiten des Planens<br />
und Bauens als gesellschaftlichen<br />
Anspruch für lebendige Städte einer breiten<br />
Öfentlichkeit bewusst machen. Darüber<br />
hinaus gilt es auch, die hohe Leistungsfähigkeit<br />
von Architekten und<br />
Ingenieuren in Deutschland auf dem<br />
Weltmarkt noch besser darzustellen.<br />
Der Erhalt der HOAI, wie im Vertrag<br />
beschrieben, wurde vom Präsidium ebenfalls<br />
mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.<br />
Sie soll systemkonform vereinfacht,<br />
transparenter und flexibler gestaltet<br />
werden, sowie noch stärkere Anreize<br />
zum kostengünstigen und qualitätsbewussten<br />
Bauen verankern.<br />
Präsident Wagner hat bereits zu Mitgliedern<br />
der neuen <strong>Bund</strong>esregierung<br />
Kontakt aufgenommen. So sollen zu Beginn<br />
des Jahres Gespräche mit Wirtschaftsminister<br />
Glas und Bauminister Tiefensee<br />
geführt werden.<br />
Ein wichtiges Thema im Koalitionsvertrag<br />
ist das Thema Energie. Präsidiumsmitglied<br />
Miksch berichtete, dass im EG-<br />
Haushalt viele Mittel für energetische<br />
Einsparungen in Gebäuden bereit gestellt<br />
wurden. Diese Gelder werden in nationale<br />
Programme einfließen. Es ist für den<br />
6<br />
BDB eine wichtige Aufgabe, nach außen<br />
hin darzustellen, dass nur Architekten<br />
und Ingenieure die richtigen Berater im<br />
energetischen Bereich sind.<br />
Die <strong>Bund</strong>esingenieurkammer hat Argumente<br />
zur Einführung eines <strong>deutsche</strong>n<br />
Ingenieurregisters (<strong>Bund</strong>esingenieurregister)<br />
zusammengetragen. Es soll eine Initiative<br />
zur Ausgestaltung der beruflichen<br />
Selbstverwaltung der Ingenieure sowie<br />
zur Schaffung eines einheitlichen Berufsbezeichnungsschutzes<br />
der Ingenieure in<br />
Deutschland und Europa sein. Die berufsrechtlichen<br />
Vorgaben sollen harmonisiert<br />
werden, mit dem Ziel der Schaffung einer<br />
gemeinsamen Plattform in Deutschland.<br />
Bei der einmaligen Aufnahme in das Ingenieurregister<br />
ist die gegenseitige Anerkennung<br />
der in den Kammern registrierten<br />
Mitglieder bzw. der in Listen<br />
geführten Ingenieure bundesweit gesichert.<br />
Vizepräsident Mollenhauer wies daraufhin,<br />
dass es bereits in einigen europäischen<br />
Ländern diese Ingenieurregister<br />
gibt. Er spricht sich für ein Register<br />
aller Ingenieure in Deutschland aus. Er<br />
sieht darin ein Netzwerk für die Ingenieure<br />
und mehr Transparenz für die Verbraucher.<br />
Es könne auch ein erster Schritt<br />
hin zu einem Berufsausübungsrecht sein.<br />
Das Präsidium diskutierte noch einmal<br />
ausführlich über die Mitgliedschaft des<br />
BDB im ZBI. Es wurde betont, dass der<br />
ZBI in der Vergangenheit gute Arbeit geleistet<br />
hat, aber aufgrund der Föderalismusentscheidungen<br />
seien wesentliche<br />
Aufgabenbereiche auf <strong>Bund</strong>esebene fortgefallen.<br />
Die Bildungszuständigkeiten<br />
und somit auch der Hochschulbereich<br />
wurde an die Länder delegiert. Außerdem<br />
wurde das Beamtenrecht mit Laufbahn<br />
und Besoldungs- und Versorgungsrecht<br />
auf die Landesebene verlagert.<br />
Eine Selbstauflösung des ZBI wie vom<br />
Präsidium erhofft, wird, nach den Worten<br />
von Präsidiumsmitglied Zenker, wohl an<br />
der Ablehnung der anderen Mitgliedsverbände<br />
im ZBI scheitern. Das Präsidium<br />
beschloss daraufhin, dem <strong>Bund</strong>esvorstand<br />
die Kündigung der Mitgliedschaft<br />
des BDB im ZBI vorzuschlagen.<br />
Thema dieser Präsidiumssitzung war<br />
erneut die Hochschulpolitik. Präsident<br />
Wagner hatte alle Wissenschaftsminister<br />
der Länder und die Dekane der Fachbereiche<br />
Architektur und Bauingenieurwesen<br />
angeschrieben und auf die Gefahren der<br />
6-semestrigen Bachelorabschlüsse hingewiesen.<br />
Die Antwortbriefe zeigen, wie<br />
festgefahren die Positionen sind. Nur die<br />
Universitäten Siegen und Wuppertal stimmen<br />
den Positionen des BDB zu. Dort werden<br />
im Fachbereich Architektur 8-semestrige<br />
Bachelorstudiengänge angeboten.<br />
Die Absolventen dieser Hochschulen werden<br />
nach der entsprechenden Praxiszeit in<br />
die Architektenkammern aufgenommen.<br />
Von <strong>Bund</strong>esseite wird hier kaum noch<br />
etwas zu bewegen sein. Die Landesverbände<br />
wurden aufgefordert, in ihren Ländern<br />
aktiv zu werden.<br />
Quelle: baumeister intern/Berlin<br />
Bindung von Ausländern<br />
an das HOAI-Preisrecht<br />
1. Die Rechtsvereinbarung zu Gunsten<br />
des <strong>deutsche</strong>n materiellen Schuldvertragsrechts<br />
in einem Architekten-<br />
oder Ingenieurvertrag umfasst<br />
nicht das öffentlich-rechtliche Preisrecht<br />
der HOAI.<br />
2. a) Die Mindestsatzregelung des § 4<br />
HOAI ist eine zwingende Bestimmung<br />
im Sinne des Art. 34<br />
EGBGB.<br />
2. b) Auf einen grenzüberschreitenden<br />
Architekten- und Ingenieurvertrag<br />
ist die Mindestsatzregelung<br />
anwendbar, wenn die vereinbarte<br />
Architekten- oder Ingenieurleistung<br />
für ein im Inland gelegenes Bauwerk<br />
erbracht werden soll.<br />
3. a) Die nachträgliche vertragliche<br />
Änderung eines nach § 4 Abs. 4<br />
HOAI fingierten Mindestsatzes ist<br />
nur wirksam, wenn sie nach Beendigung<br />
der Architekten- und Ingenieurleistung<br />
getroffen wird.<br />
3. b) Die Tätigkeit des Architekten<br />
oder Ingenieurs ist, wenn der Vertrag<br />
durchgeführt wird, erst beendet,<br />
wenn das Werk abgenommen<br />
und zwischen den Vertragsparteien<br />
zum Zeitpunkt der Vergütungsvereinbarung<br />
kein Streit darüber besteht,<br />
ob das Werk mangelfrei ist.<br />
BGH, Urteil vom 27.02.2003 - VII ZR 169/02<br />
BGB a.F. § 305; EGBGB Art. 27 Abs. 1, Art. 32, 34;<br />
EG-Vertrag Art. 49, 50; HOAI § 4<br />
BDB <strong>Nachrichten</strong> – 11/Februar 2006