Bürgerbegehren sorgt für Diskussionen - der Gemeinde Hagelstadt
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Seite 16 Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />
Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 10.05.2012<br />
Kin<strong>der</strong>krippe Entwurfsplanung Defizitvertrag<br />
Die Anmerkungen <strong>der</strong> Kommunalaufsicht zum<br />
Defizitvertrag werden vorgetragen. Seitens <strong>der</strong><br />
Kirchenverwaltung werden die von <strong>der</strong> Kommunalaufsicht<br />
empfohlenen Än<strong>der</strong>ungen zur<br />
Ratenzahlung (§ 2 Abs. 4) und <strong>der</strong> vorrangig<br />
aufzunehmenden Kin<strong>der</strong> aus <strong>Hagelstadt</strong> akzeptiert.<br />
Den Ausführungen zur Personalausstattung<br />
folgt die Kirchenverwaltung nicht.<br />
Die Gesamtkosten <strong>der</strong> Maßnahmen belaufen<br />
sich laut Kostenschätzung des Architekten maximal<br />
auf 450.000,- €. Eine Reduzierung <strong>der</strong> Kosten<br />
ist anzustreben. Der Gemein<strong>der</strong>at überträgt<br />
den Abschluss des Defizitvertrages auf den Ersten<br />
Bürgermeister, mit <strong>der</strong> Maßgabe, die vom<br />
Landratsamt vorgeschlagenen und von <strong>der</strong> Kirchenverwaltung<br />
akzeptierten Än<strong>der</strong>ungen im<br />
Vertrag zu vereinbaren.<br />
Satzung zur Erhebung eines Beitrags <strong>für</strong><br />
die Verbesserung und Erneuerung <strong>der</strong> Entwässerungseinrichtung<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hagelstadt</strong><br />
(VES-EWS) - zum zweiten Mal auf<br />
<strong>der</strong> Tagesordnung<br />
Laut aktueller Kostenberechnung des Ingenieurbüros<br />
nach Ausschreibungsergebnis ergeben<br />
sich verbesserungsbeitragsfähige Kosten in<br />
Höhe von 1.193.690,02 €. Unter Berücksichtigung<br />
dieser Kosten ergeben sich bei kompletter Umlegung<br />
auf bebaute bzw. bebaubare Flächen unter<br />
Einbeziehung bevorstehen<strong>der</strong> Baulandausweisungen<br />
folgende Beitragssätze: 3,67 € / m² Geschossfläche<br />
und 0,03 € / m² Grundstücksfläche.<br />
Eine Beispielrechnung ergab eine zu erwartende<br />
Belastung von etwa 1.100 € <strong>für</strong> ein durchschnittliches<br />
Wohnhaus.<br />
Bürgermeister Anton Haimerl stellt fest, dass<br />
die Kostenberechnung von dem von <strong>der</strong> EBB<br />
vorgelegten Ausschreibungsergebnis abweicht.<br />
Die Abweichung ist noch zu ergründen.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, 100 % <strong>der</strong> verbesserungsbeitragsfähigen<br />
Kosten über Verbesserungsbeiträge<br />
zu erheben. Als Vorauszahlung<br />
nach Art. 5 Abs. 5 KAG werden 70 % des Beitrags<br />
mit einer Rate erhoben.<br />
Der vorliegende Entwurf <strong>der</strong> Verbesserungsbei-<br />
tragssatzung wird mit den sich rechnerisch aus<br />
<strong>der</strong> ggf. zu berichtigenden Kostenberechnung<br />
ergebenden Beitragssätzen als Satzung beschlossen,<br />
sofern sich keine höheren Beitragssätze als<br />
die vorgenannten ergeben. Der beiliegende Satzungsentwurf<br />
ist Bestandteil des Beschlusses und<br />
wird als Anlage zur Nie<strong>der</strong>schrift genommen.<br />
Bauantrag zur Errichtung von einer Plakatwerbetafel<br />
Das Schreiben des Landratsamt vom 27.04.2012<br />
wird dem Gemein<strong>der</strong>at zur Kenntnis gegeben.<br />
Das Landratsamt hält den Bauantrag <strong>für</strong> genehmigungsfähig.<br />
Alle Fachbehörden, u.a. auch die<br />
Verkehrswacht, erheben keine Bedenken wegen<br />
<strong>der</strong> Verkehrssicherheit. Soweit die <strong>Gemeinde</strong><br />
das Einvernehmen nicht erteilt, wird das Landratsamt<br />
das Einvernehmen mit <strong>der</strong> Baugenehmigung<br />
ersetzen.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at sieht die Verkehrssicherheit<br />
weiterhin als gefährdet an und hält seine Bedenken<br />
aufrecht. Er sieht dies u.a. belegt durch die<br />
kritische Situation mit den Abbiegepfeilen an<br />
<strong>der</strong> Kreuzung, die bereits jetzt gelegentlich von<br />
Verkehrsteilnehmern übersehen werden.<br />
Langenerlinger Bach; Zufahrtsbrücken<br />
Bürgermeister Anton Haimerl informiert über<br />
ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Regensburg<br />
vom 23.11.2011 Az: 10C 2975/11.<br />
Darin führt das Gericht aus, die <strong>Gemeinde</strong> sei<br />
nicht verpflichtet, die Brücke instand zu halten.<br />
Soweit <strong>der</strong> Kläger im Notwegerecht auf die Brücke<br />
angewiesen sein sollte, habe er selbst <strong>für</strong> die<br />
Herstellung und Unterhaltung <strong>der</strong> Brücke zu<br />
sorgen. Der Bürgermeister meint, dies sei <strong>für</strong> die<br />
vielen Brückenanlieger die denkbar schlechteste<br />
Situation. Sobald das Verwaltungsgericht in<br />
einem ähnlich gelagerten Fall entschieden habe,<br />
sollten die Verhältnisse baldmöglichst geordnet<br />
werden.<br />
Haushalt<br />
Der Haushalt wurde mit Schreiben des Landratsamt<br />
vom 23.04.2012 rechtsaufsichtlich genehmigt.<br />
Das Landratsamt stellt unter an<strong>der</strong>em<br />
fest, dass die dauernde Leistungsfähigkeit <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> als gesichert angesehen werden kann.