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Projekt „Polizei.Sachsen.2020“ Ergebnisse der Aufgabenkritik

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<strong>Projekt</strong> <strong>„Polizei</strong>.<strong>Sachsen.2020“</strong><br />

<strong>Ergebnisse</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong><br />

21. Januar 2011


<strong>Projekt</strong> <strong>„Polizei</strong>.<strong>Sachsen.2020“</strong><br />

- <strong>Ergebnisse</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> -<br />

_________________________________________________________________________________________________________________<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. EINLEITUNG...................................................................................................................3<br />

2. DAS BILD DER SÄCHSISCHEN POLIZEI IM JAHR 2020 .............................................5<br />

3. BISHERIGER VERLAUF.................................................................................................7<br />

4. AUFGABENANALYSE UND LÖSUNGSANSÄTZE ........................................................9<br />

4.1 Führungs-, Stabs- und Verwaltungsaufgaben .....................................................9<br />

4.2 Kriminalitätsbekämpfung ...................................................................................10<br />

4.2.1 Bearbeitung von Bagatell- und Massendelikten.....................................10<br />

4.2.2 Standardisierung von Ermittlungsverfahren...........................................11<br />

4.2.3 Forensische Untersuchungen ................................................................11<br />

4.3 Verkehrssicherheit .............................................................................................12<br />

4.3.1 Verkehrsüberwachung ...........................................................................12<br />

4.3.2 Aufnahme von Verkehrsunfällen............................................................12<br />

4.3.3 Begleitung von Großraum- und Schwertransporten ..............................13<br />

4.4 Polizeiliche Prävention.......................................................................................14<br />

4.5 Sport- und an<strong>der</strong>e Großveranstaltungen ...........................................................14<br />

4.6 Einsatz von Technik...........................................................................................15<br />

4.7 Unterstützungsleistungen für an<strong>der</strong>e Behörden ................................................16<br />

4.8 Zentralisierung von Verwaltungsaufgaben ........................................................16<br />

4.9 Verwaltungshilfsdienstleistungen.......................................................................18<br />

4.10 Werkstattleistungen ...........................................................................................18<br />

4.11 Polizeiwettkämpfe..............................................................................................19<br />

4.12 Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes .............................................19<br />

4.13 Fazit...................................................................................................................19<br />

5. WEITERES VORGEHEN ..............................................................................................20<br />

Anlagen: 1. Entwicklung <strong>der</strong> Polizeidichte – Vergleich Freistaat Sachsen mit den Flächenlän<strong>der</strong>n<br />

West<br />

2. Eckpunkte für die künftige Aufgaben- und Organisationsstruktur <strong>der</strong> sächsischen<br />

Polizei<br />

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<strong>Projekt</strong> <strong>„Polizei</strong>.<strong>Sachsen.2020“</strong><br />

- <strong>Ergebnisse</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> -<br />

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1. Einleitung<br />

Sachsen kann 20 Jahre nach <strong>der</strong> deutschen Einheit in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen<br />

eine beachtliche Bilanz vorweisen. So ist <strong>der</strong> Freistaat mittlerweile eines <strong>der</strong> sichersten<br />

Bundeslän<strong>der</strong>. Dieser Erfolg beruht maßgeblich auf <strong>der</strong> soliden Arbeit <strong>der</strong> sächsischen Polizei.<br />

Der bis Mitte <strong>der</strong> neunziger Jahre zum Teil rasante Anstieg von Straftaten und Verkehrsunfällen<br />

wurde gestoppt, die Aufklärungsquote auf ein über dem Bundesdurchschnitt liegendes<br />

Niveau gesteigert. Die Polizei genießt Vertrauen und eine hohe Achtung bei <strong>der</strong> Bevölkerung.<br />

Die Gesamtkriminalität ist seit 1995 um 30,7 Prozent zurückgegangen. Trotz temporärer<br />

Zuwächse in einzelnen Phänomenbereichen, wie <strong>der</strong> Kfz-Kriminalität, war das Jahr<br />

2009 das sicherste seit 1993. Ähnlich positiv fällt die Bilanz bei den Verkehrsunfällen aus:<br />

Diese sanken seit 1999 um 21,4 Prozent.<br />

Straftaten<br />

Abb. 1: Entwicklung Straftaten und Unfälle in Sachsen<br />

420.000<br />

400.000<br />

380.000<br />

360.000<br />

340.000<br />

320.000<br />

300.000<br />

280.000<br />

260.000<br />

240.000<br />

220.000<br />

1992<br />

318.758<br />

109.477<br />

1993<br />

1994<br />

1995<br />

1996<br />

403.410<br />

1997<br />

1998<br />

148.024<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

Jahr<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

279.467<br />

116.333<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

180.000<br />

170.000<br />

160.000<br />

150.000<br />

140.000<br />

130.000<br />

120.000<br />

110.000<br />

100.000<br />

Verkehrsunfälle<br />

Straftaten<br />

Verkehrsunfälle<br />

Diese positive Bilanz ist auch das Ergebnis von Anpassungen und Mo<strong>der</strong>nisierungen. Ein<br />

Prozess <strong>der</strong> in den vergangenen Jahren von <strong>der</strong> Polizei aktiv mitgestaltet wurde. Auch künftig<br />

werden neue Aufgaben weitere Korrekturen und Verän<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>n. Dafür gibt es<br />

zwei maßgebliche Gründe: Erstens den demografischen Wandel und zweitens die finanzielle<br />

Entwicklung. Bis 2020 wird <strong>der</strong> Freistaat nochmals über 300.000 Einwohner verlieren.<br />

Gleichzeitig werden die Menschen älter und <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Älteren an <strong>der</strong> Bevölkerung wird<br />

deutlich ansteigen. Die demografische Entwicklung hat zudem unmittelbare Auswirkungen<br />

auf die finanzielle Situation des Landes. Ein langfristig sinkendes Steueraufkommen, zurückgehende<br />

Einnahmen aus dem Län<strong>der</strong>finanzausgleich sowie das sukzessive Auslaufen von<br />

Son<strong>der</strong>för<strong>der</strong>ungen für die neuen Län<strong>der</strong> sind die Rahmenvorgaben für die künftige Haushaltspolitik.<br />

Bevölkerung<br />

Abb. 2: Bevölkerungsentwicklung und Solidarmittelzuweisung für Sachsen<br />

4.900.000<br />

4.700.000<br />

4.500.000<br />

4.300.000<br />

4.100.000<br />

3.900.000<br />

3.700.000<br />

3.500.000<br />

1990<br />

4.775.914<br />

1992<br />

1994<br />

2.752<br />

1996<br />

1998<br />

2000<br />

2002<br />

2004<br />

Jahr<br />

2006<br />

2008<br />

2.280<br />

4.140.000<br />

2010<br />

2012<br />

2014<br />

3.909.200<br />

2016<br />

2018<br />

2020<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

Solidarmittel<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

Solidarmittelzuweisung<br />

in Mio.<br />

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- <strong>Ergebnisse</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> -<br />

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Die Sächsische Staatsregierung hat sich in ihrer Koalitionsvereinbarung zum Ziel gesetzt,<br />

den Kurs <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung konsequent fortzusetzen und die gesamte Landesverwaltung<br />

einer umfassenden Aufgaben-, Ausgaben- und Strukturkritik zu unterziehen. Die öffentliche<br />

Verwaltung soll auch ohne die im Jahr 2019 auslaufenden Transferleistungen aus dem Solidarpakt<br />

II leistungsfähig bleiben und sich weiter verbessern. Grundlage dafür ist eine langfristige<br />

und solide Finanzpolitik durch Verzicht auf Neuverschuldung und strikte Haushaltsdisziplin.<br />

Was bedeutet das für die Polizei?<br />

Die sächsische Polizei hat mittlerweile einen Leistungsstand erreicht, <strong>der</strong> mit dem <strong>der</strong> alten<br />

Bundeslän<strong>der</strong> vergleichbar ist. Die in den neunziger Jahren noch erfor<strong>der</strong>lichen finanziellen<br />

Mehraufwendungen für eine – im Vergleich zu den westlichen Flächenlän<strong>der</strong>n – bis zu 30<br />

Prozent höhere Personalausstattung sind künftig nicht mehr zu rechtfertigen. Eine gut funktionierende<br />

Polizei muss sich durch fachliche Kompetenz, Bürgernähe und effiziente Arbeitsweisen<br />

auszeichnen. Dies erwarten die Bürgerinnen und Bürger.<br />

Aufgrund des Bevölkerungsrückgangs und <strong>der</strong>en Alterung sowie Erkenntnissen aus <strong>der</strong> bisherigen<br />

Kriminalitätsentwicklung ist zu erwarten, dass die Anzahl <strong>der</strong> Straftaten in den<br />

nächsten Jahren weiter zurückgehen wird, wenngleich in abgeschwächter Form. Dieser<br />

Trend wird vor allem durch Abnahmen von Eigentumsdelikten bestimmt. Zugleich werden<br />

an<strong>der</strong>e, zum Teil sehr ermittlungsintensive Deliktsbereiche, wie Straftaten im Zusammenhang<br />

mit dem Internet, zunehmen. Auch bei <strong>der</strong> Verkehrsunfallentwicklung ist – trotz ansteigendem<br />

Kraftfahrzeugbestand, größerer Verkehrsdichte sowie anwachsendem Güterkraftverkehr<br />

– tendenziell von einem weiteren Rückgang auszugehen. Hingegen dürfte die<br />

Einsatzbelastung mit Blick auf die Erfahrungen <strong>der</strong> letzten Jahre unverän<strong>der</strong>t hoch bleiben.<br />

Die Personalausstattung <strong>der</strong> sächsischen Polizei war bisher von <strong>der</strong> Bevölkerungsentwicklung<br />

abgekoppelt. Deshalb wird sie in den nächsten zehn Jahren angepasst. Derzeit verfügt<br />

die Polizei über 13.911 Stellen (ohne Beamte in Ausbildung). 2020 werden es 11.280 Stellen<br />

sein. Damit wird <strong>der</strong> Freistaat auch weiterhin über eine höhere Polizeidichte verfügen als <strong>der</strong><br />

Durchschnitt <strong>der</strong> westdeutschen Flächenlän<strong>der</strong>. So werden in Sachsen im Jahr 2020 von<br />

einem Polizeivollzugsbeamten 405 Einwohner betreut, während die Polizeidichte in den vergleichbaren<br />

Altbundeslän<strong>der</strong>n bei 1 zu 427 liegen wird (siehe Anlage 1).<br />

Bevölkerung<br />

Solidarmittel<br />

Abb.3: Stellenentwicklung <strong>der</strong> sächsischen Polizei im Vergleich zur<br />

Bevölkerungsentwicklung und Solidarmittelzuweisung<br />

6.500<br />

6.000<br />

5.500<br />

5.000<br />

4.500<br />

4.000<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

12.402<br />

1990<br />

4.776<br />

1992<br />

1994<br />

2.752<br />

1996<br />

1998<br />

2000<br />

2002<br />

2004<br />

2006<br />

Jahr<br />

2008<br />

13.911<br />

4.140<br />

2.280<br />

2010<br />

2012<br />

2014<br />

2016<br />

2018<br />

11.280<br />

3.909<br />

2020<br />

2022<br />

16.000<br />

15.000<br />

14.000<br />

13.000<br />

12.000<br />

11.000<br />

10.000<br />

9.000<br />

8.000<br />

7.000<br />

6.000<br />

5.000<br />

4.000<br />

3.000<br />

Stellen in <strong>der</strong> Polizei<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

in<br />

Tausend<br />

Solidarmittelzuweisung<br />

in<br />

Mio.<br />

Stellenentwicklung<br />

Polizei<br />

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Den Empfehlungen des Programms Innere Sicherheit <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister<br />

und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (IMK) aus dem Jahr 2008/2009 folgend hat die Staatsregierung<br />

bei <strong>der</strong> Personalplanung die landesspezifischen Beson<strong>der</strong>heiten Sachsens berücksichtigt.<br />

Diese ergeben sich aus <strong>der</strong> Grenzlage, einer überproportionalen Belastung mit politisch<br />

motivierter Kriminalität, insbeson<strong>der</strong>e im rechtsextremistischen Bereich, sowie aus einer<br />

hohen Anzahl an Gewalttätern Sport. Zudem wird die Polizei ab dem Jahr 2012 durch die<br />

Einstellung von jährlich 300 ausgebildeten Polizisten langfristig verjüngt.<br />

Diese Festlegungen schaffen einen langfristigen Planungshorizont, <strong>der</strong> es ermöglicht, schon<br />

heute solide und nachhaltige Strukturen zu entwickeln, die auch über die nächsten zehn<br />

Jahre hinaus tragfähig sind.<br />

2. Das Bild <strong>der</strong> sächsischen Polizei im Jahr 2020<br />

Die Polizei Sachsen greift die mit dem gesellschaftlichen Wandel verbundenen Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />

auf, indem sie ihre Aufgaben, Organisation und Arbeitsweisen nochmals überprüft.<br />

Hierzu hat das SMI im Dezember 2009 das <strong>Projekt</strong> „Verbesserung <strong>der</strong> Effizienz und Qualität<br />

<strong>der</strong> polizeilichen Aufgabenwahrnehmung“ (kurz: Polizei.Sachsen.2020) initiiert.<br />

Der damit eingeleitete Mo<strong>der</strong>nisierungsprozess bietet – trotz notwendiger Einschnitte – auch<br />

Chancen: den Polizeivollzugsdienst stärker auf seine Kernaufgaben zu konzentrieren, polizeifremde<br />

Aufgaben abzubauen sowie die bestehende Polizeiorganisation, insbeson<strong>der</strong>e in<br />

<strong>der</strong> Administrative, weiter zu straffen.<br />

Im Ergebnis soll die sächsische Polizei wie folgt ausgerichtet sein:<br />

• Die Polizei ist weiterhin bürgernah und gemeinwesenorientiert.<br />

Dazu sollen<br />

� die Anzahl <strong>der</strong> Streifenbeamten beibehalten werden; <strong>der</strong> Streifendienst trägt die<br />

Hauptlast <strong>der</strong> operativen polizeilichen Tätigkeit und verkörpert das Bild <strong>der</strong> Polizei in<br />

<strong>der</strong> Öffentlichkeit,<br />

� Bürgerpolizisten und Postenbeamte als polizeiliche Ansprechpartner vor Ort mindestens<br />

im bisherigem Umfang (in <strong>der</strong> Fläche: ein Bürgerpolizist pro 7.500 Einwohner; in<br />

den Großstädten: ein Bürgerpolizist pro 15.000 Einwohner) erhalten bleiben.<br />

• Die Polizei konzentriert sich auf ihre Kernaufgaben.<br />

Diese liegen in den Bereichen „Gefahrenabwehr“, „Kriminalitätsbekämpfung“, „Einsatzbewältigung“<br />

und „Verkehrssicherheit“. Dazu sollen<br />

� polizeifremde und -vollzugsinadäquate Aufgaben konsequent abgebaut bzw. privatisiert<br />

werden (z. B. Begleitung von Schwerlasttransporten, Transport von Strafgefangenen,<br />

Buchprüfung, Verwaltungshilfsdienstleistungen, Werkstattleistungen),<br />

� die polizeiliche Präventionsarbeit wie<strong>der</strong> stärker auf Aspekte <strong>der</strong> Sekundärprävention<br />

(Verhin<strong>der</strong>ung von Tatgelegenheiten) konzentriert werden.<br />

• Die Polizei kommt mit einem Mindestmaß an Personal in Führung, Stab sowie Verwaltung<br />

aus und arbeitet effizient.<br />

Dazu sollen<br />

� mindestens 30 Prozent des bisher in Führungs-, Stabs- und Verwaltungsfunktionen<br />

eingesetzten Personals reduziert sowie <strong>der</strong>artige Aufgaben soweit wie möglich zentralisiert<br />

bzw. gebündelt werden,<br />

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� polizeiliche Verfahren stärker standardisiert und vereinfacht werden (z. B. bei <strong>der</strong> Bearbeitung<br />

von Ermittlungsverfahren <strong>der</strong> Bagatell- und Massenkriminalität sowie Verkehrsunfällen<br />

mit geringem Sachschaden).<br />

• Die Polizei hat leistungsstarke und straffe Organisationsstrukturen.<br />

Dazu sollen<br />

� Führungsdienststellen eingerichtet werden, die ein flexibles Reagieren auf verän<strong>der</strong>te<br />

Lagebedingungen ermöglichen und mit denen auch länger andauernde operative<br />

Lagen weitestgehend selbständig bewältigt werden können,<br />

� Basisdienststellen gebildet werden, die angemessene Interventionszeiten und die<br />

Präsenz vor Ort gewährleisten sowie kriminalgeografische und infrastrukturelle Gegebenheiten,<br />

aber auch kommunale Bezüge berücksichtigen,<br />

� die Bereitschaftspolizei als eigenständige Verbandspolizei mit <strong>der</strong> bisherigen Einsatzstärke<br />

erhalten bleiben,<br />

� die Aufgaben des Landeskriminalamtes stärker auf den Zentralstellen- und Servicebereich<br />

sowie Ermittlungszuständigkeiten bei herausragenden Staatsschutzdelikten,<br />

Organisierter Kriminalität sowie beson<strong>der</strong>s schweren Straftaten konzentriert werden,<br />

� die Landespolizeidirektion Zentrale Dienste zu einem Kompetenzzentrum für Polizeitechnik,<br />

Logistik und Verwaltung ausgebaut werden,<br />

� die Einrichtungen für die zentrale Aus- und Fortbildung gebündelt werden.<br />

• Die Polizei ist technisch innovativ auf dem neuesten Stand.<br />

Dazu sollen<br />

� <strong>der</strong> Fuhrpark stetig erneuert,<br />

� interaktive Funkstreifenwagen eingesetzt,<br />

� mo<strong>der</strong>nste Beweis- und Analysetechnik, beispielsweise zur Bekämpfung <strong>der</strong> Internetkriminalität<br />

und zur DNA-Untersuchung, beschafft werden.<br />

• Die Polizei hat leistungsfähige und motivierte Mitarbeiter.<br />

Sie identifizieren sich mit ihrem Beruf, arbeiten eigeninitiativ und mit hohem Engagement.<br />

Fundierte und je<strong>der</strong>zeit abrufbare fachliche Kenntnisse sowie professionelle Aufgabenerfüllung<br />

sind ihre Markenzeichen.<br />

Dazu sollen<br />

� jährlich 300 Berufsanfänger ausgebildet und in den Polizeidienst übernommen werden;<br />

dadurch wird die Polizei kontinuierlich verjüngt,<br />

� Aspekte wie „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, „bedarfsgerechte Fortbildung“,<br />

„Gesundheitsmanagement“ sowie „Präventionssport“ noch stärker mit Leben erfüllt<br />

werden,<br />

� das Dienstrecht flexibilisiert werden, um für eingeschränkt Dienstfähige die Chancen<br />

eines Umsteigens in eine an<strong>der</strong>e Verwendung innerhalb <strong>der</strong> Landesverwaltung zu<br />

verbessern sowie das Verfahren zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand für<br />

dauerhaft dienstunfähige Beamte im Polizeivollzugsdienst einfacher zu gestalten.<br />

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3. Bisheriger Verlauf<br />

Zur Umsetzung des <strong>Projekt</strong>es <strong>„Polizei</strong>.<strong>Sachsen.2020“</strong> wurden bereits folgende Schritte realisiert:<br />

November 2009:<br />

• <strong>Projekt</strong>planung einschließlich Kommunikationskonzept,<br />

Dezember 2009:<br />

• Initiierung des <strong>Projekt</strong>es,<br />

• Einrichten einer <strong>Projekt</strong>organisation mit Lenkungsausschuss (Landespolizeipräsident und<br />

Polizeichefrunde), <strong>Projekt</strong>leiter; neun Teilprojektgruppen,<br />

Januar 2010:<br />

• Information <strong>der</strong> Mitarbeiter (Schreiben des Landespolizeipräsidenten), <strong>der</strong> Gewerkschaften,<br />

<strong>der</strong> Öffentlichkeit (Pressehintergrundgespräch, Pressemitteilung) und des Innenausschusses<br />

des Sächsischen Landtages,<br />

• Ideenbriefkasten für die Mitarbeiter,<br />

Januar bis Mai 2010:<br />

• Ist-Analysen durch die Teilprojektgruppen,<br />

Juni/Juli 2010:<br />

• Fortschreibung <strong>der</strong> <strong>Projekt</strong>organisation für die Erarbeitung <strong>der</strong> Aufgaben- und Organisationsstruktur<br />

<strong>der</strong> Polizei 2020<br />

� Neubesetzung des Lenkungsausschusses; Einbeziehung externen Sachverstandes<br />

mit dem ehemaligen Abteilungsleiter Polizei im Innensenat von Berlin, Herrn Axel<br />

Dechamps, dem ehemaligen Landespolizeipräsidenten von Nordrhein-Westfalen,<br />

Herrn Carl Heinrich von Bauer, dem Unternehmensberater <strong>der</strong> Firma Deloitte Consulting<br />

GmbH, Herrn Heino von Schuckmann, sowie dem Generalbevollmächtigten in<br />

<strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit, Herrn Rudolf Knorr, unter Vorsitz von Herrn Landespolizeipräsidenten<br />

Bernd Merbitz,<br />

� Zusammenführung <strong>der</strong> aufgaben- und organisationsbezogenen Teilprojekte zu einem<br />

neuen Teilprojekt 1 „Sicherheitsarchitektur Polizei.<strong>Sachsen.2020“</strong> zur Vermeidung von<br />

Schnittstellen und Informationsverlusten; Besetzung: Dienststellenleiter, Referatsleiter<br />

aus dem SMI sowie ein Vertreter des Polizei-Hauptpersonalrates,<br />

• Information <strong>der</strong> Mitarbeiter (Schreiben des Landespolizeipräsidenten) und <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

(Pressekonferenz, Pressemitteilung) über die Fortschreibung <strong>der</strong> <strong>Projekt</strong>organisation,<br />

• Erarbeitung von Eckpunkten für die künftige Aufgaben- und Organisationsstruktur <strong>der</strong><br />

sächsischen Polizei (siehe Anlage 2),<br />

Juli/August 2010:<br />

• Vorstellen <strong>der</strong> <strong>Ergebnisse</strong> <strong>der</strong> Ist-Analysen und <strong>der</strong> Eckpunkte für die künftige Aufgabenund<br />

Organisationsstruktur <strong>der</strong> sächsischen Polizei durch den Landespolizeipräsidenten<br />

und den Inspekteur <strong>der</strong> Polizei bei Dienstversammlungen in allen Dienststellen,<br />

Juli bis Oktober 2010:<br />

• Erarbeitung einer umfassenden <strong>Aufgabenkritik</strong>,<br />

September 2010:<br />

• Informationsveranstaltung des Landespolizeipräsidenten mit Vertretern des Staatsministeriums<br />

<strong>der</strong> Justiz und für Europa,<br />

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- <strong>Ergebnisse</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> -<br />

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November 2010:<br />

• Pressekonferenz am 8. November 2010 zu den <strong>Ergebnisse</strong>n <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong>,<br />

• zeitgleich wurden die Mitarbeiter <strong>der</strong> sächsischen Polizei informiert; im Rahmen eines<br />

Meinungsforums bestand bis Ende 2010 die Möglichkeit, sich zu den <strong>Ergebnisse</strong>n <strong>der</strong><br />

<strong>Aufgabenkritik</strong> zu äußern,<br />

• darüber hinaus wurden <strong>der</strong> Innenausschuss des Sächsischen Landtages, die Gewerkschaften<br />

<strong>der</strong> Polizei sowie das Staatsministerium <strong>der</strong> Justiz und für Europa schriftlich beteiligt,<br />

Januar 2011:<br />

• Auswertung <strong>der</strong> im Meinungsforum eingegangenen Beiträge zum Diskussionspapier,<br />

• Überarbeitung <strong>der</strong> <strong>Ergebnisse</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong>,<br />

November 2010 bis Januar 2011:<br />

• Erarbeitung des Organisationskonzeptes; Prüfung verschiedener Organisationsmodelle<br />

und Klärung künftiger Standorte,<br />

• die Veröffentlichung des Konzeptes ist für Ende Januar 2011 vorgesehen.<br />

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<strong>Projekt</strong> <strong>„Polizei</strong>.<strong>Sachsen.2020“</strong><br />

- <strong>Ergebnisse</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> -<br />

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4. Aufgabenanalyse und Lösungsansätze<br />

Als erster Schritt zur Erarbeitung <strong>der</strong> künftigen Aufgaben- und Organisationsstruktur wurde<br />

die sächsische Polizei einer umfassenden <strong>Aufgabenkritik</strong> unterzogen. Grundlage dafür bildeten<br />

die <strong>Ergebnisse</strong> <strong>der</strong> Ist-Analysen sowie die Eckpunkte zur Aufgabenwahrnehmung und<br />

Organisation im Jahr 2020.<br />

Ziel war es, die Polizei von Tätigkeiten zu entlasten, die nur eine geringe Nähe zum unmittelbaren<br />

Polizeivollzug haben und nicht mit einer zeitgemäßen polizeilichen Schwerpunktsetzung<br />

in Einklang zu bringen sind. Damit soll ermöglicht werden, Freiräume für die Kernaufgaben<br />

<strong>der</strong> Polizei zu schaffen.<br />

Bei den nicht zum polizeilichen Kernbereich gehörenden Aufgabenfel<strong>der</strong>n wurde geprüft, ob<br />

es sich um polizeifremde bzw. vollzugsinadäquate Aufgaben handelt und inwiefern diese für<br />

eine Verlagerung innerhalb <strong>der</strong> Verwaltung bzw. eine Privatisierung in Frage kommen o<strong>der</strong><br />

ersatzlos wegfallen können. Hierbei wurden auch die Erfahrungen an<strong>der</strong>er Län<strong>der</strong> bzw.<br />

Erkenntnisse aus Bund-Län<strong>der</strong>-Gremien einbezogen.<br />

Im Ergebnis ist festzustellen, dass verän<strong>der</strong>te Arbeitsweisen insbeson<strong>der</strong>e in nachfolgend<br />

beschriebenen Aufgabenfel<strong>der</strong>n angezeigt sind. Die Umsetzung von Privatisierungsvorschlägen<br />

bedarf mit Blick auf <strong>der</strong>en Finanzierung <strong>der</strong> Abstimmung mit dem Staatsministerium<br />

<strong>der</strong> Finanzen.<br />

4.1 Führungs-, Stabs- und Verwaltungsaufgaben<br />

Von den <strong>der</strong>zeit 13.911 Bediensteten <strong>der</strong> sächsischen Polizei nehmen fast ein Drittel (30,6<br />

Prozent) Führungs-, Stabs- und Verwaltungsaufgaben wahr.<br />

Aufgabenbereich Stellen Anteil Gesamtstellenvolumen<br />

Führung 1<br />

1.017 7,3 %<br />

Stab 2<br />

1.476 10,6 %<br />

Verwaltung 3<br />

1.768 12,7 %<br />

Operative 9.650 69,4 %<br />

Der hohe administrative Anteil geht zulasten <strong>der</strong> Operative, also <strong>der</strong> „sichtbaren“ Polizei.<br />

� Festgelegtes Vorgehen:<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Reduzierung des Gesamtpersonalbestandes, einer strafferen Dienststellenstruktur<br />

sowie des Abbaus polizeifrem<strong>der</strong> Aufgaben wird die bisherige Anzahl <strong>der</strong> Bediensteten<br />

in Führungs-, Stabs- und Verwaltungsfunktionen um mindestens 30 Prozent gesenkt,<br />

ohne die Handlungsfähigkeit <strong>der</strong> neu entstehenden Bereiche in Frage zu stellen. Dies entspricht<br />

einem Einsparvolumen von über 1.250 Stellen.<br />

1<br />

Leiter Polizeidirektion, Direktionsbüro, Abteilungen „PVD“ und „Verwaltung“ sowie <strong>der</strong>en Referate, KPI und<br />

<strong>der</strong>en Führungsgruppe, Dezernate sowie Kommissariate, VPI und <strong>der</strong>en Fachdienste, IPZD/IPVZD und <strong>der</strong>en<br />

Fachdienste, APRev und <strong>der</strong>en Streifendienst, Ermittlungsdienst sowie Dienstgruppenführer, PRev und <strong>der</strong>en<br />

Streifendienst, Dienstgruppenführer, Ermittlungs- bzw. Kriminaldienst, Verfügungsgruppe sowie Ermittlungsbereiche<br />

bzw. Kommissariate.<br />

2<br />

Mitarbeiter Direktionsbüro, Abteilung „PVD“, Führungsgruppe KPI, Sachbearbeiter „Einsatz“ und „Verkehr“<br />

sowie Wachhabende in den PRev<br />

3<br />

Mitarbeiter Abteilung „Verwaltung“, Innerer Dienst <strong>der</strong> PRev und Schreibdienste Stab/Linie<br />

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<strong>Projekt</strong> <strong>„Polizei</strong>.<strong>Sachsen.2020“</strong><br />

- <strong>Ergebnisse</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> -<br />

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4.2 Kriminalitätsbekämpfung<br />

4.2.1 Bearbeitung von Bagatell- und Massendelikten<br />

Delikte wie Ladendiebstahl o<strong>der</strong> „Schwarzfahren“ haben einen Anteil von über 40 Prozent an<br />

<strong>der</strong> Gesamtkriminalität. Insbeson<strong>der</strong>e aufgrund uneinheitlicher Standards kostet <strong>der</strong>en Bearbeitung<br />

zu viel Personal und Zeit.<br />

Deutlich wird dies an folgenden Aspekten:<br />

• bis zu 30 Prozent <strong>der</strong> angezeigten Privatklagedelikte, wie Sachbeschädigung, Beleidigung<br />

und Hausfriedensbruch, haben Bearbeitungszeiten von mehr als 80 Tagen,<br />

• weniger als fünf Prozent <strong>der</strong> möglichen Fälle für das Vereinfachte Verfahren gemäß Verwaltungsvorschrift<br />

Staatsanwaltschaft/Polizei werden auch tatsächlich vereinfacht bearbeitet,<br />

• Verfahren gegen Unbekannt ohne Ermittlungsansätze (ca. 80 Prozent <strong>der</strong> Fälle) werden<br />

nicht konsequent und zeitnah abgeschlossen.<br />

Erfahrungen an<strong>der</strong>er Bundeslän<strong>der</strong> (Nordrhein-Westfalen, Bremen und Brandenburg) zeigen,<br />

dass durch eine weitgehend zentrale Bearbeitung von Bagatell- und Massendelikten<br />

sowie die Einführung einheitlicher Mindeststandards die Verfahrensdauer erheblich verkürzt<br />

werden kann, ohne dass dabei Einbußen bei <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Vorgangsbearbeitung entstehen.<br />

� Festgelegtes Vorgehen:<br />

Die Arbeitsweisen bzw. -abläufe in <strong>der</strong> sächsischen Polizei werden wie folgt angepasst:<br />

• Verweis von Privatklagedelikten bei fehlendem öffentlichen Interesse unter Beachtung<br />

des Einzelfalls und mit Zustimmung <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg,<br />

• Optimierung und verstärkte Nutzung des Vereinfachten Verfahrens durch<br />

� Ergänzung des Deliktkataloges um einfach gelagerte Fälle <strong>der</strong> Eigentums- und Betrugskriminalität,<br />

� Erweiterung <strong>der</strong> Voraussetzungen für die Anwendung des Vereinfachten Verfahrens<br />

sowie<br />

� Vorgabe differenzierter Standards (Checklisten),<br />

• Anzeigen von Privatklagedelikten, Vorgängen im Vereinfachten Verfahren sowie Anzeigen<br />

ohne Ermittlungsansatz sollen in einer Zentralen Anzeigenbearbeitung (ZentrAB) bei<br />

den Kriminalpolizeiinspektionen bearbeitet werden. Erfahrungen an<strong>der</strong>er Bundeslän<strong>der</strong><br />

mit diesem Modell zeigen, dass die Bearbeitung <strong>der</strong> gleichen Anzahl solcher Delikte ein<br />

Fünftel weniger Arbeitszeit in Anspruch nimmt.<br />

Die Umsetzung <strong>der</strong> o. g. Vorhaben, insbeson<strong>der</strong>e die Initiierung von Pilotprojekten, bedarf<br />

einer engen Abstimmung mit <strong>der</strong> Justiz. Ab 1. März 2011 wird die Polizeidirektion Dresden<br />

gemeinsam mit <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft Dresden ein Pilotprojekt zur Zentralen Anzeigenbearbeitung<br />

(ZentrAB) im Bereich <strong>der</strong> Bagatell- und Massenkriminalität durchführen.<br />

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- <strong>Ergebnisse</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> -<br />

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4.2.2 Standardisierung von Ermittlungsverfahren<br />

Neben den Bagatell- und Massendelikten bieten sich weitere Deliktsbereiche für eine standardisierte<br />

Bearbeitung an (z. B. bestimmte Verkehrsdelikte, Konsumentendelikte bei Verstößen<br />

gegen das Betäubungsmittelgesetz und Sozialleistungsbetrug).<br />

Auch hier, so die Erkenntnisse an<strong>der</strong>er Län<strong>der</strong> (z. B. Baden-Württemberg), kann durch<br />

deliktsbezogene Mindestermittlungsstandards (Entscheidungshilfen, Checklisten sowie ergänzende<br />

Informationen) die Sachbearbeitung unterstützt und damit die Bearbeitungsdauer<br />

<strong>der</strong> Vorgänge wesentlich verkürzt werden.<br />

� Festlegung:<br />

Die Einführung von <strong>der</strong>artigen Werkzeugen und Methoden bei <strong>der</strong> sächsischen Polizei wird<br />

in <strong>der</strong> weiteren <strong>Projekt</strong>arbeit näher geprüft. Auch hier ist eine enge Zusammenarbeit mit <strong>der</strong><br />

Justiz erfor<strong>der</strong>lich.<br />

4.2.3 Forensische Untersuchungen<br />

Der Aufwand im ermittlungsunterstützenden Bereich hat sich in den letzten Jahren durch die<br />

Erweiterung rechtlicher Instrumentarien sowie den wissenschaftlich-technischen Fortschritt<br />

spürbar erhöht. Das betrifft insbeson<strong>der</strong>e die Bereiche „DNA-Untersuchung“, „Telekommunikationsüberwachung“<br />

und die „ermittlungsunterstützende Datenverarbeitung“.<br />

Deshalb werden forensische Untersuchungen in <strong>der</strong> Regel über Beauftragungen durch die<br />

Staatsanwaltschaften zunehmend an Private vergeben, beispielsweise DNA-Analysen an<br />

Rechtsmedizinische Institute sowie elektronische Datenträger im Auftrag <strong>der</strong> Justiz an IT-<br />

Experten. Diese „Fremdvergaben“ sind jedoch nicht beliebig erweiterbar. Beispielweise sind<br />

DNA-Spuren zum Teil Mischspuren, zu <strong>der</strong>en Untersuchung kriminalistischer Sachverstand<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

� Festgelegtes Vorgehen:<br />

Künftig werden aus den Bereichen „Standardfotografie“, „Buchprüfung“ und „Toxikologie“<br />

Aufgaben teilweise an Dritte übertragen.<br />

Die sächsische Polizei unterhält gegenwärtig drei Fotolabore. Da dort zu einem hohen Anteil<br />

Tätigkeiten wahrgenommen werden (Ausdruck von Passbil<strong>der</strong>n, Lichtbildmappen u. Ä.), für<br />

die keine polizeispezifischen Kenntnisse erfor<strong>der</strong>lich sind, wird die Standardfotografie<br />

weitestgehend an Externe ausgelagert. Die Spezialfotografie ist in einem Fotolabor beim<br />

Landeskriminalamt zu zentralisieren.<br />

Im Aufgabenfeld „Buchprüfung“ liegt <strong>der</strong> Schwerpunkt künftig im ermittlungsunterstützenden<br />

Bereich (z. B. Beratung <strong>der</strong> Ermittler bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen). Die Erstellung<br />

von Gutachten wird unter Beachtung <strong>der</strong> rechtlichen Rahmenbedingungen teilweise<br />

fremd vergeben. Nach Vorliegen diesbezüglicher Erkenntnisse kann abschließend über den<br />

Umfang weiterer Fremdvergaben entschieden werden. Unter dieser Maßgabe ist die Anzahl<br />

<strong>der</strong> Buchprüfer sukzessive zu reduzieren.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Toxikologie ist Art und Umfang <strong>der</strong> Fremdvergabe noch näher zu untersuchen.<br />

Die Analyse von Körperflüssigkeiten wird bereits jetzt ausschließlich extern vergeben.<br />

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4.3 Verkehrssicherheit<br />

4.3.1 Verkehrsüberwachung<br />

Aufgaben <strong>der</strong> Verkehrsüberwachung nehmen <strong>der</strong> Polizeivollzugsdienst und weitere Behörden,<br />

wie das Bundesamt für gewerblichen Güterkraftverkehr (BAG) sowie Orts- und Kreispolizeibehörden,<br />

wahr. Innerhalb des Polizeivollzugsdienstes sind für Maßnahmen <strong>der</strong> allgemeinen<br />

Verkehrsüberwachung vorrangig die Beamten des Streifendienstes und für die Überwachung<br />

des gewerblichen Güterkraftverkehrs sowie von Gefahrgütern Mitarbeiter spezieller<br />

Fachdienste bei den Polizeidirektionen zuständig. Hinsichtlich <strong>der</strong> Organisation und Aufgabenwahrnehmung<br />

gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Flächen- und den Großstadtdirektionen.<br />

Bislang führt <strong>der</strong> Polizeivollzugsdienst Verkehrsüberwachungsmaßnahmen mit (z. B. Laserpistole)<br />

und ohne Anhaltekontrollen durch. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Eingriffe in den<br />

fließenden Verkehr abgesehen von <strong>der</strong> Zuständigkeit des Bundesamtes für gewerblichen<br />

Güterkraftverkehr dem Polizeivollzugsdienst vorbehalten sind (§ 36 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung).<br />

Eine Anhaltekontrolle hat durch den unmittelbaren Kontakt zwischen Polizei und Bürger den<br />

größten erzieherischen Effekt. Gleichzeitig ist sie dadurch in <strong>der</strong> Lage, Verdachtsmomente<br />

auf eine Straftat o<strong>der</strong> Ordnungswidrigkeit festzustellen und sofort darauf zu reagieren.<br />

� Festgelegtes Vorgehen:<br />

Der Polizeivollzugsdienst führt künftig ausschließlich Verkehrsüberwachung mit Anhaltekontrollen<br />

durch. 4 Bei diesen Kontrollen ist noch stärkeres Augenmerk auf die Hauptunfallursachen<br />

(Geschwindigkeit, Vorfahrt, Alkohol und Drogen) sowie die Risikogruppen (Kin<strong>der</strong> und<br />

junge Fahrer bis 24 Jahre) zu legen. Maßnahmen ohne Anhaltekontrollen werden künftig nur<br />

noch durch Landkreise und Kommunen wahrgenommen. Zudem bleibt die Überwachung des<br />

ruhenden Verkehrs weiterhin originäre Aufgabe <strong>der</strong> Verwaltungsbehörden.<br />

4.3.2 Aufnahme von Verkehrsunfällen<br />

Die Bearbeitung von Verkehrsunfällen obliegt den Beamten des Streifendienstes sowie den<br />

Mitarbeitern spezieller Fachdienste bei den Polizeidirektionen. Der damit verbundene Aufwand<br />

bindet einen nicht unerheblichen Teil polizeilicher Arbeitskapazität.<br />

Art und Umfang <strong>der</strong> Aufnahme von Verkehrsunfällen richten sich vornehmlich nach <strong>der</strong><br />

Schwere <strong>der</strong> Unfallfolgen. Für eine generelle Regelung, künftig bestimmte Verkehrsunfälle<br />

nicht mehr durch die Polizei aufnehmen zu lassen, kämen allenfalls Unfälle mit geringem<br />

Sachschaden infrage (sogenannte Bagatellunfälle <strong>der</strong> Kategorie 5). Diese umfassen rund 50<br />

Prozent <strong>der</strong> Sachschadensunfälle und werden fast ausschließlich durch den Streifendienst<br />

<strong>der</strong> Polizeireviere aufgenommen. Bei den übrigen Verkehrsunfällen liegt regelmäßig eine<br />

nicht unerhebliche Störung <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit vor, die ein Tätigwerden <strong>der</strong> Polizei<br />

zwingend erfor<strong>der</strong>lich macht.<br />

4 Dies trifft nicht auf Bundesautobahnen zu, auf denen auch weiterhin Verkehrsüberwachungsmaßnahmen ohne<br />

Anhaltekontrollen durch den Polizeivollzugsdienst durchzuführen sind.<br />

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Gegen den Verzicht auf eine Aufnahme von Bagatellunfällen sprechen, dass<br />

• nicht mehr objektiv beurteilt werden kann, ob von dem Unfall eine Gefahr für die öffentliche<br />

Sicherheit ausgeht,<br />

• Verkehrsstraftaten und bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten nicht mehr festgestellt<br />

werden (z. B. Trunkenheitsfahrten, abgelaufene Hauptuntersuchungen),<br />

• statistische Daten, die bisher für die Bewertung <strong>der</strong> Verkehrssicherheitslage herangezogen<br />

werden, nicht mehr zur Verfügung stehen,<br />

• die Bürger den Unfall als persönliche Ausnahmesituation erleben und von <strong>der</strong> Polizei<br />

Hilfe erwarten.<br />

Bisher liegen lediglich aus Schleswig-Holstein einschlägige Erfahrungen vor. Nachdem dort<br />

bei Bagatellunfällen zunächst auch auf eine Beurteilung vor Ort verzichtet worden war, begibt<br />

sich die Polizei zwischenzeitlich wie<strong>der</strong> zum Unfallort und verlässt diesen, ggf. ohne tätig<br />

geworden zu sein.<br />

� Festgelegtes Vorgehen:<br />

Aus den dargestellten Gründen werden Bagatellunfälle weiterhin durch den Polizeivollzugsdienst<br />

aufgenommen, ohne dabei Gebühren für die Bearbeitung zu erheben. Die Verkehrsunfallaufnahme<br />

gilt in erster Linie <strong>der</strong> Gefahrenabwehr und erst nachrangig <strong>der</strong> Sicherung<br />

privatrechtlicher Ansprüche. Damit ist auch die rechtliche Grundlage für eine Gebührenerhebung<br />

fragwürdig, weil das gefahrenabwehrrechtliche Tätigwerden <strong>der</strong> Polizei bereits über die<br />

allgemeine Steuer abgedeckt wird. Weiterhin wäre es kaum vermittelbar, für die Aufnahme<br />

von Bagatellunfälle Gebühren zu verlangen, für schwere Verkehrsunfälle, die eine bedeutend<br />

umfangreichere Aufnahme erfor<strong>der</strong>n, hingegen nicht.<br />

Reserven dürften vielmehr im Beschleunigen und Vereinfachen <strong>der</strong> Unfallaufnahme und<br />

-bearbeitung sowie <strong>der</strong> weiteren technischen Unterstützung liegen. Dabei stellt die bereits<br />

praktizierte Protokollaufnahme bei Bagatellunfällen einen ausbaufähigen Ansatz dar. Zudem<br />

wird es künftig durch den Einsatz des interaktiven Funkstreifenwagens (vgl. Nr. 4.6) möglich<br />

sein, erhobene Daten bereits vor Ort zu digitalisieren und automatisch in das Vorgangsbearbeitungssystem<br />

<strong>der</strong> Polizei zu übernehmen.<br />

4.3.3 Begleitung von Großraum- und Schwertransporten<br />

Großraum- und Schwertransporte auf <strong>der</strong> Straße sind erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtig,<br />

da sie die rechtlich vorgegebenen Maße und Gewichte überschreiten. Werden bestimmte<br />

Fahrzeugbreiten und -gewichte in Abhängigkeit zur Streckenführung und Straßenart überschritten,<br />

ist zudem grundsätzlich eine polizeiliche Begleitung erfor<strong>der</strong>lich. Die Anordnung<br />

<strong>der</strong> Begleitung trifft die zuständige Straßenverkehrsbehörde.<br />

In den vergangenen Jahren haben Großraum- und Schwertransporte mit Polizeibegleitung<br />

und die damit verbundenen technischen Abfahrtskontrollen zugenommen. 2009 wurden<br />

4.396 Schwertransporte durch die sächsische Polizei begleitet; das sind durchschnittlich<br />

zwölf pro Tag.<br />

� Festgelegtes Vorgehen:<br />

Die bestehende Rechtslage lässt ausdrücklich die Möglichkeit zu, größere Transporteinheiten<br />

durch Private begleiten zu lassen. Den Bedürfnissen <strong>der</strong> Verkehrssicherheit wird hier-<br />

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- <strong>Ergebnisse</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> -<br />

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durch, wie bereits vorliegende Erfahrungen zeigen, in vollem Umfang Rechnung getragen.<br />

Vor diesem Hintergrund prüft die IMK <strong>der</strong>zeit, ob die Polizei durch die Übertragung von Abfahrtskontrollen<br />

auf amtlich anerkannte Sachverständige und die anschließende Begleitung<br />

<strong>der</strong> Transporte durch Private entlastet werden kann. Sachsen wird sich an <strong>der</strong> Entscheidung<br />

<strong>der</strong> IMK orientieren.<br />

4.4 Polizeiliche Prävention<br />

Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Partnerschaften auf unterschiedlichen<br />

Ebenen und die Bereitschaft zu institutionsübergreifen<strong>der</strong> Zusammenarbeit erfor<strong>der</strong>t.<br />

Polizeiliche Prävention umfasst die vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung, die Verkehrssicherheitsarbeit<br />

sowie den Opferschutz. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich verankerte<br />

Aufgabe (§ 1 Abs. 1 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen), <strong>der</strong>en Wahrnehmung Gestaltungsspielraum<br />

zulässt.<br />

In den zurückliegenden Jahren hat die Polizei neben ihrem originären Auftrag <strong>der</strong> Sekundärprävention<br />

(Reduzierung von Tatgelegenheitsstrukturen) auch zahlreiche Maßnahmen mit<br />

primärpräventiven Ansätzen (Vermittlung von Grundwerten, z. B. Seniorenschutzprogramm)<br />

übernommen. Insbeson<strong>der</strong>e die Angebote für die Zielgruppe <strong>der</strong> Vor- und Grundschüler, die<br />

die polizeiliche Zuständigkeit nur sehr begrenzt wi<strong>der</strong>spiegeln, sind dabei zu überdenken.<br />

Während bis Anfang <strong>der</strong> neunziger Jahre polizeiliche Präventionsarbeit fast ausschließlich<br />

im Nebenamt geleistet worden ist, verfügt die sächsische Polizei mittlerweile über 248 hauptamtliche<br />

Präventionsmitarbeiter im Landeskriminalamt, den Fachdiensten „Prävention“ <strong>der</strong><br />

Polizeidirektionen sowie in den Polizeirevieren.<br />

Basierend auf den Empfehlungen des „Programms Innere Sicherheit“ <strong>der</strong> IMK aus dem Jahr<br />

2009 gilt es, Präventionsarbeit zu bündeln, effizient zu gestalten und die Maßnahmen öffentlichkeitswirksam<br />

umzusetzen.<br />

� Festgelegtes Vorgehen:<br />

Die Polizei wird künftig vorrangig in den spezifischen Handlungsfel<strong>der</strong>n agieren, in denen sie<br />

beson<strong>der</strong>e Kompetenzen besitzt, über das notwendige Fachwissen verfügt und einen zwingenden<br />

gesellschaftlichen Bedarf erkennt. Dies betrifft insbeson<strong>der</strong>e den Bereich <strong>der</strong><br />

Sekundärprävention. Darüber hinaus muss ihre Aufgabe vor allem darin bestehen, die jeweiligen<br />

Verantwortungsträger aktiv auf sicherheitsrelevante Themen hinzuweisen und geeignete<br />

Präventionsmaßnahmen vorzuschlagen. Die Polizei leistet dafür mit notwendigen polizeilichen<br />

Informationen Unterstützung.<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ten Schwerpunktsetzung ist die Anzahl hauptamtlicher<br />

Präventionsmitarbeiter auf maximal ein Viertel des bisherigen Personalbestandes zu reduzieren.<br />

Zugleich muss sich je<strong>der</strong> Polizist wie<strong>der</strong> stärker seines Präventionsauftrages bewusst<br />

werden und ihn als Teil seines beruflichen Selbstverständnisses betrachten. Aus- und Fortbildung<br />

haben dies zu unterstützen. Zudem ist eine Verlagerung von Aufgaben an den Landespräventionsrat<br />

zu prüfen.<br />

4.5 Sport- und an<strong>der</strong>e Großveranstaltungen<br />

Die Absicherung von Sport- und Großveranstaltungen bindet in erheblichem Maße Kräfte<br />

des Polizeivollzugsdienstes. Im Jahr 2008 (letztmaliger Erhebungszeitraum) war die sächsische<br />

Polizei bei 195 Fußballspielen und 389 sonstigen Veranstaltungen (z. B. Stadt- und<br />

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Volksfeste) im Einsatz. Dies entspricht rund <strong>der</strong> Hälfte aller Einsätze. Dabei wurden rund<br />

450.000 Mannstunden erbracht (2007: ca. 387.000).<br />

Ursächlich für die hohe Einsatzbelastung im Fußballbereich ist eine vergleichsweise gewaltgeneigte<br />

Fanszene sächsischer Vereine, unabhängig von <strong>der</strong>en Ligazugehörigkeit. Sachsen<br />

war mit 33 Gewalttätern Sport pro 100.000 Einwohner im Jahr 2009 fast doppelt so stark<br />

belastet wie <strong>der</strong> Durchschnitt aller Bundeslän<strong>der</strong>. Hinzu kommt eine teilweise überzogene<br />

Erwartungshaltung hinsichtlich <strong>der</strong> Präsenz <strong>der</strong> Polizei bei sonstigen Veranstaltungen.<br />

Die bei Sport- und Großveranstaltungen eingesetzten Beamten fehlen im Einzelfall zur Bewältigung<br />

an<strong>der</strong>er Einsatzlagen (z. B. Demonstrationslagen) im Freistaat Sachsen und zur<br />

Unterstützung des Bundes bzw. an<strong>der</strong>er Bundeslän<strong>der</strong> bei bedeutsamen Einsätzen. Dem<br />

steht ein steigen<strong>der</strong> Bedarf an Unterstützungskräften an<strong>der</strong>er Län<strong>der</strong> gegenüber (z. B. anlässlich<br />

des Polizeieinsatzes am 16. Oktober 2010 in Leipzig).<br />

In erster Linie sind die Ausrichter für die Gewährleistung eines störungsfreien Verlaufs von<br />

Sport- und Großveranstaltungen verantwortlich. Sie haben alle erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen<br />

zu ergreifen. Dazu gehören insbeson<strong>der</strong>e<br />

• <strong>der</strong> Einsatz von qualifizierten Ordnern bzw. Sicherheitspersonal,<br />

• das Erstellen von Sicherheitskonzepten,<br />

• das Absichern des Zu- und Abgangs sowie<br />

• die Durchführung <strong>der</strong> jeweiligen Veranstaltung.<br />

Der Polizeivollzugsdienst kommt grundsätzlich nur außerhalb des Veranstaltungsgeländes<br />

zum Einsatz, es sei denn, <strong>der</strong> Veranstalter kann die Sicherheit nicht mehr gewährleisten.<br />

� Festgelegtes Vorgehen:<br />

In enger Abstimmung mit den zuständigen Ortspolizeibehörden ist bei den Ausrichtern von<br />

Veranstaltungen darauf hinzuwirken, dass Kräfte des Polizeivollzugsdienstes nur dann in<br />

den Veranstaltungsablauf eingebunden werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit<br />

vorliegt bzw. zu erwarten ist. Bei privaten und Profisportveranstaltungen im öffentlichen<br />

Verkehrsraum, wie zum Beispiel Bikerausfahrten o<strong>der</strong> Radrennen, sind für die polizeilichen<br />

Absperr- und Sicherungsmaßnahmen Kosten gemäß dem Sächsischen Kostenverzeichnis<br />

zu erheben.<br />

Bei Fußballspielen ist <strong>der</strong> Veranstalter noch mehr als bisher in die Pflicht zu nehmen. Vom<br />

Sächsischen Fußballverband wird ein konsequentes Vorgehen gegen die Vereine erwartet,<br />

die durch nachweisbar eigenes Verschulden für Sicherheitsdefizite und damit für zusätzliche<br />

Polizeieinsätze verantwortlich sind. Die Polizei wird künftig nicht mehr die Sicherheitslücken<br />

innerhalb <strong>der</strong> Stadien ausgleichen können. Die Zusammenarbeit mit dem Fußballverband,<br />

den Vereinen und Fanclubs ist deshalb kontinuierlich fortzuführen. Dazu gehören insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Umsetzung baulicher Sicherheitsstandards in den Stadien, <strong>der</strong> qualifizierte Einsatz<br />

von Ordnungskräften, die Betreuung von Fanprojekten, die Durchsetzung von Stadionverboten<br />

sowie die Abstimmung von Ansetzungen sogenannter Risikospiele.<br />

4.6 Einsatz von Technik<br />

Die technische Ausstattung <strong>der</strong> Polizei hat sich in den zurückliegenden Jahren durch die<br />

Einführung neuer Technologien (z. B. Livescan beim Erkennungsdienst) und mo<strong>der</strong>ner Tech-<br />

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nik (Hard- und Software bei <strong>der</strong> Vorgangsbearbeitung u. Ä.) deutlich verbessert. Diesen Mo<strong>der</strong>nisierungsprozess<br />

gilt es mit Nachdruck fortzuführen, um gleichwohl noch vorhandene<br />

Defizite, wie z. B. Doppelerfassungen, abzubauen.<br />

� Festgelegtes Vorgehen:<br />

Die sächsische Polizei sollte künftig im Vergleich <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> einen Spitzenplatz im<br />

technisch innovativen Bereich einnehmen. Dazu ist neben <strong>der</strong> kontinuierlichen Erneuerung<br />

<strong>der</strong> Fahrzeugflotte die Einführung des interaktiven Funkstreifenwagens mit seinen vielfältigen<br />

Einsatzmöglichkeiten (Analog- und Digitalfunk, Nutzung polizeilicher Informationssysteme<br />

und Internetzugang, Erkennungsdienst, Videografie sowie Schnittstellen zu ausgewählten<br />

technischen Komponenten wie dem Automatischen Kennzeichenlesesystem) voranzutreiben.<br />

Handschriftliche Vernehmungen, Tatortbefundsberichte o<strong>der</strong> Unfallprotokolle würden<br />

damit auf ein Minimum beschränkt.<br />

Zudem sind mo<strong>der</strong>ne Beweis- und Analysetechnik, beispielsweise zur Bekämpfung <strong>der</strong> Internetkriminalität<br />

und zur DNA-Untersuchung, zu beschaffen, die sich aus <strong>der</strong> Umstellung<br />

von Analog- auf Digitalfunk ergebenden Möglichkeiten konsequent genutzt und <strong>der</strong> elektronische<br />

Datenaustausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft erweitert werden. Die Sächsische<br />

Staatsregierung wird an einer hohen Investitionsquote im Bereich <strong>der</strong> Polizeitechnik<br />

auch in den kommenden Jahren festhalten.<br />

4.7 Unterstützungsleistungen für an<strong>der</strong>e Behörden<br />

Für die Unterstützung an<strong>der</strong>er Behörden im Rahmen <strong>der</strong> Amts- und Vollzugshilfe wendet die<br />

sächsische Polizei zirka vier Prozent ihrer Arbeitszeit auf.<br />

� Festgelegtes Vorgehen:<br />

Zukünftig müssen diese Behörden die jetzt von <strong>der</strong> Polizei geleisteten Aufgaben<br />

wie<strong>der</strong> stärker selbst wahrnehmen. So kann die polizeiliche Unterstützung auf das zwingend<br />

erfor<strong>der</strong>liche Maß reduziert werden. In Betracht kommen dafür insbeson<strong>der</strong>e:<br />

• Aufgaben im Zusammenhang mit Vollstreckungshaftbefehlen; hier ist <strong>der</strong> Polizeivollzugsdienst<br />

künftig nur noch dann einzubeziehen, wenn die Vollstreckung des Haftbefehles<br />

durch den Betroffenen nicht durch die Zahlung <strong>der</strong> festgelegten Summe abgewendet<br />

wird bzw. dieser Wi<strong>der</strong>stand leistet o<strong>der</strong> dies aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte zu<br />

erwarten ist,<br />

• Aufbewahrung von Asservaten nach Abschluss <strong>der</strong> polizeilichen Ermittlungen durch die<br />

zuständige Staatsanwaltschaft,<br />

• Verbringung von Festgenommenen zu Justizvollzugsanstalten sowie Transport von<br />

Gefangenen zwischen Justizvollzugsanstalten und Gerichten,<br />

• Umsetzung von Maßnahmen <strong>der</strong> Führungsaufsicht gemäß §§ 68 ff. Strafgesetzbuch.<br />

Die genannten Maßnahmen bedürfen <strong>der</strong> näheren Abstimmung mit <strong>der</strong> Justiz.<br />

4.8 Zentralisierung von Verwaltungsaufgaben<br />

Mit <strong>der</strong> Auflösung <strong>der</strong> Polizeipräsidien im Jahr 2005 wurden Beschaffungsaufgaben, <strong>der</strong><br />

Ärztliche Dienst, die Heilfürsorge, Werkstätten, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie die<br />

Son<strong>der</strong>versorgung landesweit gebündelt. Dies hat sich bewährt. Ausschlaggebend hierfür<br />

sind <strong>der</strong> geringere Personalbedarf sowie eine deutlich höhere Flexibilität bei Einsätzen.<br />

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Hinzu kommen die Vorteile einer einheitlichen Führung, ein geringerer Koordinierungsaufwand,<br />

beispielweise bei <strong>der</strong> Aus- und Fortbildung, sowie die erleichterte Umsetzung landesweit<br />

einheitlicher Standards.<br />

� Festgelegtes Vorgehen:<br />

Um das Verwaltungspersonal effizienter einsetzen zu können, wird die Zentralisierung folgen<strong>der</strong>,<br />

bisher durch die Polizeidienststellen und Einrichtungen wahrgenommener Aufgaben,<br />

näher geprüft:<br />

• Zentralisierung des Immobilienmanagements<br />

� jede Polizeidienststelle und Einrichtung bearbeitet bauliche und liegenschaftliche<br />

Angelegenheiten mit eigenem Personal; dies ist hinsichtlich des erfor<strong>der</strong>lichen Personaleinsatzes<br />

ineffizient, ermöglicht nur bedingt eine gegenseitige Ersetzbarkeit sowie<br />

eine Spezialisierung <strong>der</strong> Mitarbeiter und lässt in <strong>der</strong> Regel keinen Erfahrungsaustausch<br />

zu,<br />

� zur Einsparung von Personal ist vorgesehen, das Immobilienmanagement <strong>der</strong> Polizei<br />

bei <strong>der</strong> Landespolizeidirektion Zentrale Dienste zu bündeln (ggf. unter Dislozierung<br />

von Mitarbeitern in Dienststellen analog den Fachkräften für Arbeitssicherheit),<br />

• Zentralisierung <strong>der</strong> Beschaffung bei <strong>der</strong> Landespolizeidirektion Zentrale Dienste<br />

� <strong>der</strong>zeit beschafft die sächsische Polizei sowohl zentral als auch dezentral; zentral<br />

werden über die Landespolizeidirektion Zentrale Dienste allgemeine Polizeitechnik,<br />

IuK-Technik, Dienstkraftfahrzeuge, Waffen und Gerät, Beweis- und Kriminaltechnik<br />

sowie Dienst- und Schutzbekleidung erworben; für dezentrale Beschaffungsmaßnahmen<br />

hält jede Dienststelle zwei Mitarbeiter vor, die Standardartikel (z. B. Kopierpapier,<br />

Bürobedarf, Massenverbrauchsmittel) sowie Spezial- bzw. Einzelposten<br />

(Nachkauf von Möbeln u. Ä.) bis 5.000 Euro einkaufen,<br />

� aufbauend auf den Erfahrungen <strong>der</strong> Polizeien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Berlin, Brandenburg,<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie <strong>der</strong> Bundespolizei<br />

ist eine weitestgehende Zentralisierung <strong>der</strong> Beschaffung für die sächsische<br />

Polizei anzustreben,<br />

• zentrale Bearbeitung von Schadenersatzansprüchen bzw. zivilrechtlichen For<strong>der</strong>ungen<br />

Dritter an die Polizei<br />

� Schadensersatzansprüche bzw. zivilrechtliche For<strong>der</strong>ungen werden bislang dezentral<br />

in je<strong>der</strong> Polizeidienststelle und Einrichtung bearbeitet; dies ist hinsichtlich des erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Personaleinsatzes ineffizient, steht einer einheitlichen Rechtsanwendung<br />

bei vergleichbaren Sachverhalten entgegen und behin<strong>der</strong>t eine wünschenswerte<br />

Spezialisierung/Professionalisierung <strong>der</strong> Bearbeitung,<br />

• Beteiligung an <strong>der</strong> Zentralen Abrechnungsstelle für Reisekosten des Staatsministeriums<br />

<strong>der</strong> Finanzen (SMF) nach Abschluss <strong>der</strong> dortigen Erprobungsphase<br />

� jede Polizeidienststelle und Einrichtung bearbeitet gegenwärtig Reisekosten in eigener<br />

Zuständigkeit; dies ist hinsichtlich des erfor<strong>der</strong>lichen Personaleinsatzes ineffizient,<br />

ermöglicht nur bedingt eine gegenseitige Ersetzbarkeit und steht einer einheitlichen<br />

Anwendung des Reisekostenrechts entgegen,<br />

� im Jahr 2009 wurde im Ergebnis einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe bei <strong>der</strong><br />

Oberfinanzdirektion Chemnitz eine Zentrale Abrechnungsstelle für Reisekosten ein-<br />

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- <strong>Ergebnisse</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> -<br />

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gerichtet, die für zahlreiche Behörden im Geschäftsbereich des SMF die Abrechnung<br />

übernimmt; dieses Modell wird Ende 2010 evaluiert und soll – bei Bestätigung <strong>der</strong><br />

bislang vorliegenden positiven Erfahrungen – nach dem Willen <strong>der</strong> Staatsregierung<br />

auf an<strong>der</strong>e Ressorts ausgedehnt werden; vergleichbare Arbeitsweisen gibt es bereits<br />

in Baden-Württemberg und Bayern.<br />

4.9 Verwaltungshilfsdienstleistungen<br />

Die sächsische Polizei hat bereits in <strong>der</strong> Vergangenheit verschiedene Verwaltungshilfsdienstleistungen<br />

(Einlass- und Zugangskontrolldienst, Reinigungsdienst, Mitarbeiter Innendienst,<br />

multifunktionale Hausmeister/Handwerker, Schreib- und Bürodienst, Registratur,<br />

Poststelle, Boten, Kraftfahrer, Wagenpfleger, Bibliotheken und Druckereien) privatisiert bzw.<br />

abgebaut. Das Ergebnis ist in den einzelnen Polizeidienststellen und Einrichtungen allerdings<br />

sehr unterschiedlich.<br />

� Festgelegtes Vorgehen:<br />

Ziel ist es, den erfor<strong>der</strong>lichen Umfang verbleiben<strong>der</strong> Verwaltungshilfsdienstleistungen verbindlich<br />

zu bestimmen und in allen Dienststellen einheitlich umzusetzen.<br />

Dazu werden <strong>der</strong> Einlass- und Kontrolldienst sowie Reinigungsarbeiten vollständig privatisiert<br />

werden, wobei letzteres in die Zuständigkeit des „Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien-<br />

und Baumanagement“ (SIB) fällt.<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> Mitarbeiter Innendienst, <strong>der</strong> multifunktionalen Hausmeister/Handwerker und<br />

<strong>der</strong> Beschäftigten im Schreib- und Bürodienst sowie in den Registraturen und Poststellen<br />

wird reduziert. Das ergibt sich schon aus den angestrebten strafferen Organisationsstrukturen.<br />

Die Betreuung von Elektro-/Kälte- und Wärmeanlagen durch ingenieurtechnisches Personal<br />

erfolgt – nach vorheriger Abstimmung mit dem SMF – künftig in Verantwortung des<br />

Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement.<br />

Aufgaben <strong>der</strong> Wagenpflege sind grundsätzlich an Private zu vergeben. Für Botendienste und<br />

Kraftfahrleistungen sind Poollösungen – auch dienststellenübergreifend – anzustreben. Künftig<br />

sind die polizeieigenen Bibliotheken und Druckereien auf wenige Standorte zu konzentrieren.<br />

Druckaufträge sind vorrangig an private Druckereien zu vergeben.<br />

Im Ergebnis könnte die Anzahl <strong>der</strong> im Bereich „Verwaltungshilfsdienstleistungen“ eingesetzten<br />

950 Mitarbeiter dadurch um mindestens 40 Prozent reduziert werden.<br />

4.10 Werkstattleistungen<br />

Die sächsische Polizei verfügt gegenwärtig über ca. 2.400 Kraftfahrzeuge. Diese werden<br />

größtenteils durch polizeieigene Kfz-Werkstätten gewartet. Dazu werden bei <strong>der</strong> Landespolizeidirektion<br />

Zentrale Dienste drei Kfz-Zentralwerkstätten in Chemnitz, Dresden und Leipzig<br />

sowie fünf Kfz-Bereichswerkstätten in Bautzen, Plauen und an den Standorten <strong>der</strong> Bereitschaftspolizei<br />

mit einem Gesamtansatz von 97 Stellen unterhalten. Kleinreparaturen bis 500<br />

Euro und die Wartung spezieller Fahrzeugtypen erfolgen in gewerblichen Kfz-Werkstätten.<br />

Im Bereich „Waffen und Gerät“ (WuG) sind bei <strong>der</strong> Landespolizeidirektion Zentrale Dienste<br />

eine zentrale Waffenwerkstatt in Chemnitz sowie Instandsetzungstrupps in Dresden und<br />

Leipzig eingerichtet. Hinzu kommen Instandsetzungstrupps bei den Bereitschaftspolizeiabteilungen.<br />

Insgesamt sind in diesem Bereich 18 Beschäftigte tätig.<br />

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<strong>Projekt</strong> <strong>„Polizei</strong>.<strong>Sachsen.2020“</strong><br />

- <strong>Ergebnisse</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> -<br />

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Für die IuK-Technik unterhält die sächsische Polizei bei <strong>der</strong> Landespolizeidirektion Zentrale<br />

Dienste in Chemnitz, Dresden und Leipzig drei IuK-Werkstätten sowie Instandsetzungstrupps<br />

bei den Bereitschaftspolizeiabteilungen mit insgesamt 64 Mitarbeitern.<br />

� Festgelegtes Vorgehen:<br />

Mit dem Ziel, die Anzahl des Personals sowie <strong>der</strong> polizeieigenen Standorte deutlich zu senken<br />

und den Anteil <strong>der</strong> Fremdvergaben zu erhöhen, wird es künftig nur noch eine Zentralwerkstatt<br />

für Dienst-Kfz in Dresden mit einer Außenstelle in Leipzig für die dort stationierten<br />

Spezialfahrzeuge <strong>der</strong> Bereitschaftspolizei geben. Alle übrigen Leistungen im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Unterhaltung von Dienst-Kfz werden fremd vergeben. Mit <strong>der</strong> Umsetzung des<br />

Vorschlages könnte <strong>der</strong> Personalbedarf um etwa 70 Prozent reduziert werden.<br />

In den Bereichen „WuG“ und „IuK“ wird es künftig jeweils eine gemeinsame Werkstatt für die<br />

Landes- und Bereitschaftspolizei an den Standorten Chemnitz, Dresden und Leipzig geben.<br />

Eine Privatisierung <strong>der</strong> „WuG-“ und „IuK-Werkstätten“ bietet sich we<strong>der</strong> aus fachlichen noch<br />

aus wirtschaftlichen Gründen an.<br />

4.11 Polizeiwettkämpfe<br />

Im Jahr 2009 haben 1.444 Polizeibeamte an 38 dienstlichen Polizeisportveranstaltungen mit<br />

einer Dauer von bis zu sechs Tagen teilgenommen. In dieser Zeit standen sie für ihre eigentlichen<br />

Aufgaben nicht zur Verfügung. Dieser Aufwand ist angesichts zurückgehen<strong>der</strong> Personalressourcen<br />

auf Dauer nicht vertretbar.<br />

� Festgelegtes Vorgehen:<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> dienstlichen Möglichkeiten wird die Teilnahme an <strong>der</strong>artigen Veranstaltungen<br />

auch weiterhin unterstützt, jedoch nicht mehr als Dienstzeit anerkannt. Hiervon ist die<br />

Sportför<strong>der</strong>gruppe <strong>der</strong> sächsischen Polizei auszunehmen. Das Hauptaugenmerk ist künftig<br />

für alle Polizeivollzugsbeamten auf die regelmäßige Durchführung des Dienstsportes und<br />

das Gesundheitsmanagement gerichtet werden.<br />

4.12 Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes<br />

Der mittlere Polizeivollzugsdienst wird seit 2004 auf Grundlage eines 30-monatigen, im letzten<br />

Jahr aktualisierten Lehrplanes, ausgebildet. In den Polizeifachschulen Chemnitz und<br />

Leipzig sind dafür <strong>der</strong>zeit 105 Bedienstete eingesetzt.<br />

� Festgelegtes Vorgehen:<br />

Um einen effizienteren Einsatz <strong>der</strong> Fachlehrer, noch mehr Praxisnähe und eine stärkere Unterstützung<br />

<strong>der</strong> Polizeidienststellen vor Ort zu erreichen, ist die Ausbildung für den mittleren<br />

Polizeivollzugsdienst zu evaluieren. Dabei sind die in den Jahren 2007 und 2008 konzipierten<br />

Ausbildungsmodelle über 24, 30 und 36 Monate einzubeziehen. Vergleichskriterien sind<br />

insbeson<strong>der</strong>e erfor<strong>der</strong>liche Personalansätze, Ausbildungsinhalte sowie Rahmenbedingungen<br />

(z. B. Praktika in den Polizeirevieren).<br />

4.13 Fazit<br />

Bei vollständiger Realisierung <strong>der</strong> im Ergebnis <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> vorgeschlagenen<br />

Lösungsansätze könnten bis zu 1.700 Stellen freigesetzt werden. Weitere 931 Stellen zur<br />

Erreichung <strong>der</strong> für das Jahr 2020 festgelegten Personalstärke <strong>der</strong> sächsischen Polizei gilt es<br />

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<strong>Projekt</strong> <strong>„Polizei</strong>.<strong>Sachsen.2020“</strong><br />

- <strong>Ergebnisse</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> -<br />

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über eine Straffung <strong>der</strong> vorhandenen Organisationsstrukturen zu erschließen. Die Umsetzung<br />

soll ausschließlich über Altersabgänge erfolgen.<br />

5. Weiteres Vorgehen<br />

Das Ergebnis <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> wird im Rahmen <strong>der</strong> förmlichen Beteiligung dem Polizei-<br />

Hauptpersonalrat vorgelegt.<br />

Danach beginnt auf <strong>der</strong> Grundlage eines noch zu erarbeitenden Umsetzungskonzeptes die<br />

sukzessive Realisierung <strong>der</strong> vorgeschlagenen Maßnahmen.<br />

Auf den <strong>Ergebnisse</strong>n <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> aufbauend wurde in den letzten Wochen ein Organisationskonzept<br />

erarbeitet, das Ende Januar 2010 den Mitarbeitern <strong>der</strong> sächsischen Polizei<br />

und <strong>der</strong> Öffentlichkeit vorgestellt werden soll.<br />

Die beiden Dokumente – „<strong>Aufgabenkritik</strong>“ und „Organisationskonzept“ – sind die Basis für die<br />

künftige Aufgaben- und Organisationsstruktur <strong>der</strong> sächsischen Polizei.<br />

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1. Stand im Jahr 2010<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Polizeidichte<br />

Vergleich Freistaat Sachsen mit den Flächenlän<strong>der</strong>n West<br />

Land Einwohner*<br />

Polizeivollzugsbeamte<br />

Landespolizei**<br />

Einwohner pro<br />

Polizeibeamter<br />

Anlage 1<br />

Baden-Württemberg 10.735.000 23.970 448<br />

Bayern 12.520.000 31.119 402<br />

Hessen 6.072.000 13.733 442<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen 7.897.000 18.158 435<br />

Nordrhein-Westfalen 17.818.000 39.589 450<br />

Rheinland-Pfalz 4.006.000 9.291 431<br />

Saarland 1.015.000 2.834 358<br />

Schleswig-Holstein 2.827.000 6.540 432<br />

Summen/Mittelwert 62.890.000 145.234 433<br />

Sachsen 4.140.000 11.544 359<br />

* Einwohnerzahl nach 12. koordinierter Bevölkerungsprognose jeweils zum 31.12. des Jahres<br />

** ohne Stellen für Beamte in Ausbildung<br />

2. Stand im Jahr 2020<br />

Land Einwohner*<br />

Polizeivollzugsbeamte<br />

Landespolizei**<br />

Einwohner pro<br />

Polizeibeamter<br />

Baden-Württemberg 10.704.000 23.970 447<br />

Bayern 12.622.000 31.119 406<br />

Hessen 5.946.000 13.733 433<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen 7.678.000 18.158 423<br />

Nordrhein-Westfalen 17.364.000 39.589 439<br />

Rheinland-Pfalz 3.943.000 9.291 424<br />

Saarland 948.000 2.834 335<br />

Schleswig-Holstein 2.807.000 6.540 429<br />

Summen/Mittelwert 62.012.000 145.234 427<br />

Sachsen 3.909.200 9.664 405<br />

* Einwohnerzahl nach 12. koordinierter Bevölkerungsprognose jeweils zum 31.12. des Jahres<br />

** Fortschreibung <strong>der</strong> Gesamtstellenanzahl von 2010 ohne Stellen für Beamte in Ausbildung; für Sachsen<br />

mit Berücksichtigung des Stellenabbaus


<strong>Projekt</strong> <strong>„Polizei</strong>.<strong>Sachsen.2020“</strong><br />

Anlage 2<br />

Eckpunkte für die künftige Aufgaben- und Organisationsstruktur<br />

1. Ausgangslage<br />

(22. Juli 2010)<br />

Dem Freistaat Sachsen stehen in den nächsten Jahren deutlich weniger Einnahmen zur Verfügung.<br />

Dies hat mit <strong>der</strong> aktuellen Wirtschaftskrise, aber langfristig vor allem mit <strong>der</strong> demografischen<br />

Entwicklung und den bis 2019 sinkenden Bundeszuweisungen zu tun. Daher führt<br />

kein Weg an Einsparungen in allen Bereichen vorbei.<br />

Vor diesem Hintergrund hat die Sächsische Staatsregierung u. a. Maßnahmen zur Begrenzung<br />

<strong>der</strong> Personalausgaben <strong>der</strong> Landesverwaltung beschlossen, von denen auch die Polizei<br />

in erheblichem Umfang betroffen ist.<br />

In den Jahren 2003 bis 2009 hat die sächsische Polizei bereits 970 Stellen abgebaut. Zur<br />

Umsetzung des Stellenabbaubeschlusses <strong>der</strong> Staatsregierung aus dem Jahr 2006 erfolgt bis<br />

zum Jahr 2019 eine Reduzierung des Personalkörpers <strong>der</strong> Polizei um weitere 1.831 Stellen.<br />

Im Ergebnis <strong>der</strong> Haushaltsklausur <strong>der</strong> Staatsregierung am 13./14. Juni 2010 zum Doppelhaushalt<br />

2011/2012 ist vorgesehen, nach dem Jahr 2019 nochmals 800 Stellen bei <strong>der</strong> Polizei<br />

zu reduzieren. Nach Abschluss des Stellenabbaus wird die sächsische Polizei noch über<br />

11.280 Stellen des Personalsolls A und B verfügen. Das sind 3.601 Stellen weniger als im<br />

Jahr 2003.<br />

Von <strong>der</strong> Polizei wird erwartet, dass sie auch künftig die Sicherheit im Freistaat Sachsen gewährleistet.<br />

Dazu ist es unabdingbar, den Polizeivollzugsdienst auf seine Kernaufgaben zu<br />

konzentrieren und die Polizei grundlegend neu zu organisieren.<br />

2. Grundsätzliches<br />

• Interventionszeiten sowie Bürgernähe sind wesentliche Kriterien für die Organisation <strong>der</strong><br />

sächsischen Polizei; dabei definiert sich Bürgernähe künftig keinesfalls über die Anzahl<br />

<strong>der</strong> polizeilichen Standorte<br />

• polizeiliche Arbeitsweisen, insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> Bagatell- bzw. Massenkriminalität,<br />

sind zu vereinfachen bzw. zu standardisieren<br />

• Einsparungen in und von Führungsdienststellen gehen vor solchen an <strong>der</strong> Basis<br />

• Prüfung <strong>der</strong> Zentralisierung und Optimierung <strong>der</strong> Personal- und Finanzverwaltung sowie<br />

des Controllings<br />

• vorhandene Liegenschaften sind, soweit erfor<strong>der</strong>lich, zu nutzen bei gleichzeitigem Verzicht<br />

auf Neubauten<br />

3. Aufgaben (mit Auswirkungen auf die künftige Organisation)<br />

• die Erfüllung unabweisbarer polizeilicher Aufgaben ist zu gewährleisten<br />

• Aufgaben mit Ermessensspielraum sind zur Reduzierung des Arbeitsanfalls zu nutzen;<br />

dazu zählen u. a.:<br />

� polizeiliche Prävention


� Verkehrsüberwachung<br />

� Aufnahme von Verkehrsunfällen (Kategorie 5, geringfügige Sachschäden)<br />

2<br />

• polizeifremde und vollzugsinadäquate Aufgaben sind abzubauen bzw. zu verlagern; dazu<br />

gehören u. a.:<br />

� Geschwindigkeitsüberwachung ohne Anhaltekontrollen<br />

� Begleitung von Schwerlasttransporten<br />

� Unterstützungsleistungen für an<strong>der</strong>e Behörden<br />

• Verwaltungshilfsdienst- und Werkstattleistungen sowie die Vergabe forensischer Untersuchungen<br />

an Dritte, soweit ihre Wahrnehmung kein polizeiliches Fachwissen erfor<strong>der</strong>t,<br />

sind weiter zu privatisieren; die polizeitaktische Grundversorgung muss gewährleistet<br />

bleiben<br />

• Reduzierung <strong>der</strong> dienstlich organisierten Polizeiwettkämpfe und <strong>der</strong> Teilnahme an polizeilichen<br />

Län<strong>der</strong>vergleichen im Rahmen des Dienstes<br />

4. Organisation<br />

4.1 Regionale Führungs- und Basisdienstellen<br />

• Schaffung von Organisationsstrukturen, die ein flexibles Reagieren auf verän<strong>der</strong>te Lagebedingungen<br />

ermöglichen<br />

• Beachtung des Grundsatzes <strong>der</strong> Einräumigkeit <strong>der</strong> Verwaltung unter Berücksichtigung<br />

kriminalgeografischer Räume<br />

• Neustrukturierung leistungsfähiger Führungs- und Basisdienststellen unter erheblicher<br />

Reduzierung polizeilicher Standorte<br />

� Effektivierung <strong>der</strong> Präventionsarbeit (Präventionssachbearbeiter in den Polizeirevieren,<br />

Fachdienste „Prävention“, Polizeiliche Beratungsstellen)<br />

� Beibehaltung mindestens eines Einsatzzuges pro Führungsdienststelle (BFE nur bei<br />

<strong>der</strong> Bereitschaftspolizei)<br />

� Bürgerpolizist als polizeiliche Vor-Ort-Präsenz<br />

� Prüfung <strong>der</strong> Trennung in Kriminal- und Ermittlungsdienste<br />

4.2 Landeskriminalamt<br />

• Konzentration des LKA auf Zentralstellen- und Serviceaufgaben<br />

• Beibehaltung <strong>der</strong> Ermittlungszuständigkeiten bei<br />

� herausragenden Staatsschutzdelikten, Organisierter Kriminalität und beson<strong>der</strong>s<br />

schweren Straftaten (Strukturermittlungen) sowie<br />

� den integrierten Organisationseinheiten (INES, GER, Finanzermittlungen)<br />

• Beibehaltung <strong>der</strong> Spezialeinheiten<br />

• personelle Reduzierung <strong>der</strong> Zentralstelle für polizeiliche Prävention; Wegfall <strong>der</strong> Polizeilichen<br />

Beratungsstelle für Sicherungstechnik<br />

• Wegfall <strong>der</strong> Regionalstellen „Organisierte Kriminalität/Wirtschaftskriminalität“ sowie <strong>der</strong><br />

dezentralen KTI-Standorte


4.3 Bereitschaftspolizei<br />

• Beibehaltung einer eigenständigen Verbandspolizei<br />

• keine Reduzierung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Einsatzzüge sowie des Technischen Dienstes<br />

• Verringerung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Führungsstellen (Polizeidienststellen und Hun<strong>der</strong>tschaftsführungen)<br />

3<br />

• Konzentration <strong>der</strong> Einsatzeinheiten auf die Standorte Dresden und Leipzig; Beibehaltung<br />

einer Bereitschaftspolizeihun<strong>der</strong>tschaft am Standort Chemnitz<br />

4.4 Aus- und Fortbildung<br />

• Prüfung <strong>der</strong> Zusammenführung aller Aus- und Fortbildungseinrichtungen <strong>der</strong> Polizei<br />

• Prüfung des Ausbildungsmodells für den mittleren Dienst<br />

• Prüfung einer Verlagerung <strong>der</strong> Aus- und Fortbildung <strong>der</strong> Diensthunde/-führer an die<br />

Diensthundeschule Pretzsch (gemeinsam genutzte Einrichtung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Brandenburg,<br />

Sachsen-Anhalt und Thüringen)<br />

4.5 Landespolizeidirektion Zentrale Dienste<br />

• zentrale Einrichtung für Technik, Verwaltung, Bau und Beschaffung bei offener organisatorischer<br />

Zuordnung<br />

• Bündelung <strong>der</strong> zentralen IuK-Aufgaben<br />

• Prüfung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>lichkeit und organisatorischen Anbindung <strong>der</strong> Fachdienste; Prüfung<br />

von Kooperationsmodellen im Rahmen <strong>der</strong> Sicherheitskooperation mit BB, ST und TH<br />

• Prüfung <strong>der</strong> Zuordnung des Ärztlichen Dienstes<br />

5. Finanzrahmen<br />

• struktur- und aufgabenbedingte Verän<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>n erhöhte Aufwendungen im investiven<br />

und konsumtiven Bereich

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