Projekt „Polizei.Sachsen.2020“ Ergebnisse der Aufgabenkritik
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<strong>Projekt</strong> <strong>„Polizei</strong>.<strong>Sachsen.2020“</strong><br />
- <strong>Ergebnisse</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> -<br />
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nik (Hard- und Software bei <strong>der</strong> Vorgangsbearbeitung u. Ä.) deutlich verbessert. Diesen Mo<strong>der</strong>nisierungsprozess<br />
gilt es mit Nachdruck fortzuführen, um gleichwohl noch vorhandene<br />
Defizite, wie z. B. Doppelerfassungen, abzubauen.<br />
� Festgelegtes Vorgehen:<br />
Die sächsische Polizei sollte künftig im Vergleich <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> einen Spitzenplatz im<br />
technisch innovativen Bereich einnehmen. Dazu ist neben <strong>der</strong> kontinuierlichen Erneuerung<br />
<strong>der</strong> Fahrzeugflotte die Einführung des interaktiven Funkstreifenwagens mit seinen vielfältigen<br />
Einsatzmöglichkeiten (Analog- und Digitalfunk, Nutzung polizeilicher Informationssysteme<br />
und Internetzugang, Erkennungsdienst, Videografie sowie Schnittstellen zu ausgewählten<br />
technischen Komponenten wie dem Automatischen Kennzeichenlesesystem) voranzutreiben.<br />
Handschriftliche Vernehmungen, Tatortbefundsberichte o<strong>der</strong> Unfallprotokolle würden<br />
damit auf ein Minimum beschränkt.<br />
Zudem sind mo<strong>der</strong>ne Beweis- und Analysetechnik, beispielsweise zur Bekämpfung <strong>der</strong> Internetkriminalität<br />
und zur DNA-Untersuchung, zu beschaffen, die sich aus <strong>der</strong> Umstellung<br />
von Analog- auf Digitalfunk ergebenden Möglichkeiten konsequent genutzt und <strong>der</strong> elektronische<br />
Datenaustausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft erweitert werden. Die Sächsische<br />
Staatsregierung wird an einer hohen Investitionsquote im Bereich <strong>der</strong> Polizeitechnik<br />
auch in den kommenden Jahren festhalten.<br />
4.7 Unterstützungsleistungen für an<strong>der</strong>e Behörden<br />
Für die Unterstützung an<strong>der</strong>er Behörden im Rahmen <strong>der</strong> Amts- und Vollzugshilfe wendet die<br />
sächsische Polizei zirka vier Prozent ihrer Arbeitszeit auf.<br />
� Festgelegtes Vorgehen:<br />
Zukünftig müssen diese Behörden die jetzt von <strong>der</strong> Polizei geleisteten Aufgaben<br />
wie<strong>der</strong> stärker selbst wahrnehmen. So kann die polizeiliche Unterstützung auf das zwingend<br />
erfor<strong>der</strong>liche Maß reduziert werden. In Betracht kommen dafür insbeson<strong>der</strong>e:<br />
• Aufgaben im Zusammenhang mit Vollstreckungshaftbefehlen; hier ist <strong>der</strong> Polizeivollzugsdienst<br />
künftig nur noch dann einzubeziehen, wenn die Vollstreckung des Haftbefehles<br />
durch den Betroffenen nicht durch die Zahlung <strong>der</strong> festgelegten Summe abgewendet<br />
wird bzw. dieser Wi<strong>der</strong>stand leistet o<strong>der</strong> dies aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte zu<br />
erwarten ist,<br />
• Aufbewahrung von Asservaten nach Abschluss <strong>der</strong> polizeilichen Ermittlungen durch die<br />
zuständige Staatsanwaltschaft,<br />
• Verbringung von Festgenommenen zu Justizvollzugsanstalten sowie Transport von<br />
Gefangenen zwischen Justizvollzugsanstalten und Gerichten,<br />
• Umsetzung von Maßnahmen <strong>der</strong> Führungsaufsicht gemäß §§ 68 ff. Strafgesetzbuch.<br />
Die genannten Maßnahmen bedürfen <strong>der</strong> näheren Abstimmung mit <strong>der</strong> Justiz.<br />
4.8 Zentralisierung von Verwaltungsaufgaben<br />
Mit <strong>der</strong> Auflösung <strong>der</strong> Polizeipräsidien im Jahr 2005 wurden Beschaffungsaufgaben, <strong>der</strong><br />
Ärztliche Dienst, die Heilfürsorge, Werkstätten, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie die<br />
Son<strong>der</strong>versorgung landesweit gebündelt. Dies hat sich bewährt. Ausschlaggebend hierfür<br />
sind <strong>der</strong> geringere Personalbedarf sowie eine deutlich höhere Flexibilität bei Einsätzen.<br />
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