Projekt „Polizei.Sachsen.2020“ Ergebnisse der Aufgabenkritik
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<strong>Projekt</strong> <strong>„Polizei</strong>.<strong>Sachsen.2020“</strong><br />
- <strong>Ergebnisse</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> -<br />
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Volksfeste) im Einsatz. Dies entspricht rund <strong>der</strong> Hälfte aller Einsätze. Dabei wurden rund<br />
450.000 Mannstunden erbracht (2007: ca. 387.000).<br />
Ursächlich für die hohe Einsatzbelastung im Fußballbereich ist eine vergleichsweise gewaltgeneigte<br />
Fanszene sächsischer Vereine, unabhängig von <strong>der</strong>en Ligazugehörigkeit. Sachsen<br />
war mit 33 Gewalttätern Sport pro 100.000 Einwohner im Jahr 2009 fast doppelt so stark<br />
belastet wie <strong>der</strong> Durchschnitt aller Bundeslän<strong>der</strong>. Hinzu kommt eine teilweise überzogene<br />
Erwartungshaltung hinsichtlich <strong>der</strong> Präsenz <strong>der</strong> Polizei bei sonstigen Veranstaltungen.<br />
Die bei Sport- und Großveranstaltungen eingesetzten Beamten fehlen im Einzelfall zur Bewältigung<br />
an<strong>der</strong>er Einsatzlagen (z. B. Demonstrationslagen) im Freistaat Sachsen und zur<br />
Unterstützung des Bundes bzw. an<strong>der</strong>er Bundeslän<strong>der</strong> bei bedeutsamen Einsätzen. Dem<br />
steht ein steigen<strong>der</strong> Bedarf an Unterstützungskräften an<strong>der</strong>er Län<strong>der</strong> gegenüber (z. B. anlässlich<br />
des Polizeieinsatzes am 16. Oktober 2010 in Leipzig).<br />
In erster Linie sind die Ausrichter für die Gewährleistung eines störungsfreien Verlaufs von<br />
Sport- und Großveranstaltungen verantwortlich. Sie haben alle erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen<br />
zu ergreifen. Dazu gehören insbeson<strong>der</strong>e<br />
• <strong>der</strong> Einsatz von qualifizierten Ordnern bzw. Sicherheitspersonal,<br />
• das Erstellen von Sicherheitskonzepten,<br />
• das Absichern des Zu- und Abgangs sowie<br />
• die Durchführung <strong>der</strong> jeweiligen Veranstaltung.<br />
Der Polizeivollzugsdienst kommt grundsätzlich nur außerhalb des Veranstaltungsgeländes<br />
zum Einsatz, es sei denn, <strong>der</strong> Veranstalter kann die Sicherheit nicht mehr gewährleisten.<br />
� Festgelegtes Vorgehen:<br />
In enger Abstimmung mit den zuständigen Ortspolizeibehörden ist bei den Ausrichtern von<br />
Veranstaltungen darauf hinzuwirken, dass Kräfte des Polizeivollzugsdienstes nur dann in<br />
den Veranstaltungsablauf eingebunden werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit<br />
vorliegt bzw. zu erwarten ist. Bei privaten und Profisportveranstaltungen im öffentlichen<br />
Verkehrsraum, wie zum Beispiel Bikerausfahrten o<strong>der</strong> Radrennen, sind für die polizeilichen<br />
Absperr- und Sicherungsmaßnahmen Kosten gemäß dem Sächsischen Kostenverzeichnis<br />
zu erheben.<br />
Bei Fußballspielen ist <strong>der</strong> Veranstalter noch mehr als bisher in die Pflicht zu nehmen. Vom<br />
Sächsischen Fußballverband wird ein konsequentes Vorgehen gegen die Vereine erwartet,<br />
die durch nachweisbar eigenes Verschulden für Sicherheitsdefizite und damit für zusätzliche<br />
Polizeieinsätze verantwortlich sind. Die Polizei wird künftig nicht mehr die Sicherheitslücken<br />
innerhalb <strong>der</strong> Stadien ausgleichen können. Die Zusammenarbeit mit dem Fußballverband,<br />
den Vereinen und Fanclubs ist deshalb kontinuierlich fortzuführen. Dazu gehören insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Umsetzung baulicher Sicherheitsstandards in den Stadien, <strong>der</strong> qualifizierte Einsatz<br />
von Ordnungskräften, die Betreuung von Fanprojekten, die Durchsetzung von Stadionverboten<br />
sowie die Abstimmung von Ansetzungen sogenannter Risikospiele.<br />
4.6 Einsatz von Technik<br />
Die technische Ausstattung <strong>der</strong> Polizei hat sich in den zurückliegenden Jahren durch die<br />
Einführung neuer Technologien (z. B. Livescan beim Erkennungsdienst) und mo<strong>der</strong>ner Tech-<br />
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