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Projekt „Polizei.Sachsen.2020“ Ergebnisse der Aufgabenkritik

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<strong>Projekt</strong> <strong>„Polizei</strong>.<strong>Sachsen.2020“</strong><br />

- <strong>Ergebnisse</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> -<br />

_________________________________________________________________________________________________________________<br />

Gegen den Verzicht auf eine Aufnahme von Bagatellunfällen sprechen, dass<br />

• nicht mehr objektiv beurteilt werden kann, ob von dem Unfall eine Gefahr für die öffentliche<br />

Sicherheit ausgeht,<br />

• Verkehrsstraftaten und bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten nicht mehr festgestellt<br />

werden (z. B. Trunkenheitsfahrten, abgelaufene Hauptuntersuchungen),<br />

• statistische Daten, die bisher für die Bewertung <strong>der</strong> Verkehrssicherheitslage herangezogen<br />

werden, nicht mehr zur Verfügung stehen,<br />

• die Bürger den Unfall als persönliche Ausnahmesituation erleben und von <strong>der</strong> Polizei<br />

Hilfe erwarten.<br />

Bisher liegen lediglich aus Schleswig-Holstein einschlägige Erfahrungen vor. Nachdem dort<br />

bei Bagatellunfällen zunächst auch auf eine Beurteilung vor Ort verzichtet worden war, begibt<br />

sich die Polizei zwischenzeitlich wie<strong>der</strong> zum Unfallort und verlässt diesen, ggf. ohne tätig<br />

geworden zu sein.<br />

� Festgelegtes Vorgehen:<br />

Aus den dargestellten Gründen werden Bagatellunfälle weiterhin durch den Polizeivollzugsdienst<br />

aufgenommen, ohne dabei Gebühren für die Bearbeitung zu erheben. Die Verkehrsunfallaufnahme<br />

gilt in erster Linie <strong>der</strong> Gefahrenabwehr und erst nachrangig <strong>der</strong> Sicherung<br />

privatrechtlicher Ansprüche. Damit ist auch die rechtliche Grundlage für eine Gebührenerhebung<br />

fragwürdig, weil das gefahrenabwehrrechtliche Tätigwerden <strong>der</strong> Polizei bereits über die<br />

allgemeine Steuer abgedeckt wird. Weiterhin wäre es kaum vermittelbar, für die Aufnahme<br />

von Bagatellunfälle Gebühren zu verlangen, für schwere Verkehrsunfälle, die eine bedeutend<br />

umfangreichere Aufnahme erfor<strong>der</strong>n, hingegen nicht.<br />

Reserven dürften vielmehr im Beschleunigen und Vereinfachen <strong>der</strong> Unfallaufnahme und<br />

-bearbeitung sowie <strong>der</strong> weiteren technischen Unterstützung liegen. Dabei stellt die bereits<br />

praktizierte Protokollaufnahme bei Bagatellunfällen einen ausbaufähigen Ansatz dar. Zudem<br />

wird es künftig durch den Einsatz des interaktiven Funkstreifenwagens (vgl. Nr. 4.6) möglich<br />

sein, erhobene Daten bereits vor Ort zu digitalisieren und automatisch in das Vorgangsbearbeitungssystem<br />

<strong>der</strong> Polizei zu übernehmen.<br />

4.3.3 Begleitung von Großraum- und Schwertransporten<br />

Großraum- und Schwertransporte auf <strong>der</strong> Straße sind erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtig,<br />

da sie die rechtlich vorgegebenen Maße und Gewichte überschreiten. Werden bestimmte<br />

Fahrzeugbreiten und -gewichte in Abhängigkeit zur Streckenführung und Straßenart überschritten,<br />

ist zudem grundsätzlich eine polizeiliche Begleitung erfor<strong>der</strong>lich. Die Anordnung<br />

<strong>der</strong> Begleitung trifft die zuständige Straßenverkehrsbehörde.<br />

In den vergangenen Jahren haben Großraum- und Schwertransporte mit Polizeibegleitung<br />

und die damit verbundenen technischen Abfahrtskontrollen zugenommen. 2009 wurden<br />

4.396 Schwertransporte durch die sächsische Polizei begleitet; das sind durchschnittlich<br />

zwölf pro Tag.<br />

� Festgelegtes Vorgehen:<br />

Die bestehende Rechtslage lässt ausdrücklich die Möglichkeit zu, größere Transporteinheiten<br />

durch Private begleiten zu lassen. Den Bedürfnissen <strong>der</strong> Verkehrssicherheit wird hier-<br />

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