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Projekt „Polizei.Sachsen.2020“ Ergebnisse der Aufgabenkritik

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<strong>Projekt</strong> <strong>„Polizei</strong>.<strong>Sachsen.2020“</strong><br />

- <strong>Ergebnisse</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> -<br />

_________________________________________________________________________________________________________________<br />

4.2.2 Standardisierung von Ermittlungsverfahren<br />

Neben den Bagatell- und Massendelikten bieten sich weitere Deliktsbereiche für eine standardisierte<br />

Bearbeitung an (z. B. bestimmte Verkehrsdelikte, Konsumentendelikte bei Verstößen<br />

gegen das Betäubungsmittelgesetz und Sozialleistungsbetrug).<br />

Auch hier, so die Erkenntnisse an<strong>der</strong>er Län<strong>der</strong> (z. B. Baden-Württemberg), kann durch<br />

deliktsbezogene Mindestermittlungsstandards (Entscheidungshilfen, Checklisten sowie ergänzende<br />

Informationen) die Sachbearbeitung unterstützt und damit die Bearbeitungsdauer<br />

<strong>der</strong> Vorgänge wesentlich verkürzt werden.<br />

� Festlegung:<br />

Die Einführung von <strong>der</strong>artigen Werkzeugen und Methoden bei <strong>der</strong> sächsischen Polizei wird<br />

in <strong>der</strong> weiteren <strong>Projekt</strong>arbeit näher geprüft. Auch hier ist eine enge Zusammenarbeit mit <strong>der</strong><br />

Justiz erfor<strong>der</strong>lich.<br />

4.2.3 Forensische Untersuchungen<br />

Der Aufwand im ermittlungsunterstützenden Bereich hat sich in den letzten Jahren durch die<br />

Erweiterung rechtlicher Instrumentarien sowie den wissenschaftlich-technischen Fortschritt<br />

spürbar erhöht. Das betrifft insbeson<strong>der</strong>e die Bereiche „DNA-Untersuchung“, „Telekommunikationsüberwachung“<br />

und die „ermittlungsunterstützende Datenverarbeitung“.<br />

Deshalb werden forensische Untersuchungen in <strong>der</strong> Regel über Beauftragungen durch die<br />

Staatsanwaltschaften zunehmend an Private vergeben, beispielsweise DNA-Analysen an<br />

Rechtsmedizinische Institute sowie elektronische Datenträger im Auftrag <strong>der</strong> Justiz an IT-<br />

Experten. Diese „Fremdvergaben“ sind jedoch nicht beliebig erweiterbar. Beispielweise sind<br />

DNA-Spuren zum Teil Mischspuren, zu <strong>der</strong>en Untersuchung kriminalistischer Sachverstand<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

� Festgelegtes Vorgehen:<br />

Künftig werden aus den Bereichen „Standardfotografie“, „Buchprüfung“ und „Toxikologie“<br />

Aufgaben teilweise an Dritte übertragen.<br />

Die sächsische Polizei unterhält gegenwärtig drei Fotolabore. Da dort zu einem hohen Anteil<br />

Tätigkeiten wahrgenommen werden (Ausdruck von Passbil<strong>der</strong>n, Lichtbildmappen u. Ä.), für<br />

die keine polizeispezifischen Kenntnisse erfor<strong>der</strong>lich sind, wird die Standardfotografie<br />

weitestgehend an Externe ausgelagert. Die Spezialfotografie ist in einem Fotolabor beim<br />

Landeskriminalamt zu zentralisieren.<br />

Im Aufgabenfeld „Buchprüfung“ liegt <strong>der</strong> Schwerpunkt künftig im ermittlungsunterstützenden<br />

Bereich (z. B. Beratung <strong>der</strong> Ermittler bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen). Die Erstellung<br />

von Gutachten wird unter Beachtung <strong>der</strong> rechtlichen Rahmenbedingungen teilweise<br />

fremd vergeben. Nach Vorliegen diesbezüglicher Erkenntnisse kann abschließend über den<br />

Umfang weiterer Fremdvergaben entschieden werden. Unter dieser Maßgabe ist die Anzahl<br />

<strong>der</strong> Buchprüfer sukzessive zu reduzieren.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Toxikologie ist Art und Umfang <strong>der</strong> Fremdvergabe noch näher zu untersuchen.<br />

Die Analyse von Körperflüssigkeiten wird bereits jetzt ausschließlich extern vergeben.<br />

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