Erzieherinnengesundheit - Publikationen - Freistaat Sachsen
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Im Jahr 2005 wurde vom Sächsischen Staatsministeriums<br />
für Soziales eine Empfehlung<br />
herausgegeben (Infobox 2.18), in der die<br />
räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen<br />
beschrieben sind.<br />
Infobox 2.18<br />
Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums<br />
für Soziales zu den räumlichen Anforderungen an<br />
Kindertageseinrichtungen - Personalrelevante Ausstattungshinweise<br />
(Auszüge)<br />
…<br />
4. Ausstattungshinweise<br />
…<br />
4.3.5 für Personal:<br />
Für das in der Kindertageseinrichtung tätige Personal<br />
sollen ausreichend Toiletten und Handwaschbecken<br />
vorhanden sein. Gesonderte Toiletten sollen zur Verfügung<br />
stehen für:<br />
a) Personal mit besonderen Gesundheitsanforderungen<br />
nach §§ 42 und 43 IfSG,<br />
b) Personal ohne besondere Gesundheitsanforderungen<br />
nach §§ 42 und 43 IfSG/Gäste.<br />
Für das Personal sollen ausreichend geeignete Umkleidemöglichkeiten,<br />
erforderlichenfalls mit Trennung von<br />
Berufs- und Privatkleidung, sowie für Küchenpersonal<br />
eine Dusche zur Verfügung stehen. Darüber hinaus soll<br />
die Einrichtung mit einem Ausguss für Reinigungsmittel<br />
und Brauchwasser ausgestattet sein.<br />
…<br />
4.6 Folgende zusätzliche Räume sollen vorgesehen<br />
werden:<br />
a) Raum für Leiterin mit Möglichkeiten der kurzzeitigen<br />
Unterbringung erkrankter Kinder,<br />
b Aufenthaltsraum für Personal,<br />
c) Werkräume bzw. Projekträume nach Erfordernis,<br />
d) verschließbarer Raum oder Schrank zur Aufbewahrung<br />
für Reinigungsgeräte und -mittel,<br />
…<br />
6. sonstige Anforderungen<br />
6.5 In der Einrichtung müssen für erste Hilfe entsprechende<br />
Materialien sowie ein jederzeit zugängliches<br />
Notruftelefon vorhanden sein.<br />
…<br />
7 Anderweitige Nutzung<br />
Die Räume der Einrichtung können von dem Träger außerhalb<br />
der Öffnungszeiten für andere Zwecke zur Verfügung<br />
gestellt werden, wenn die anderweitige Nutzung<br />
mit dem Zweck der Einrichtung vereinbar ist, der Betrieb<br />
der Einrichtung nicht beeinträchtigt wird sowie die<br />
pädagogischen und hygienischen Anforderungen erfüllt<br />
werden.<br />
8 Katastrophen- und Brandschutz<br />
Der Träger hat für jede Einrichtung einen Maßnahmeplan<br />
zu erstellen, der bei drohenden oder bestehenden<br />
Gefahren (zum Beispiel Havarien, Hochwasser, Bombendrohung,<br />
Feueralarm) anzuwenden ist. Ziel der Bemühungen<br />
muss sein, die Kinder schnellstens aus dem<br />
Gefahrenbereich zu bringen und die zuständigen Stellen<br />
sofort über die Gefahr zu informieren. Für die Einrichtung<br />
ist der Brandschutz zu gewährleisten.<br />
38<br />
Kapitel 2: Rechtliche Grundlagen<br />
Diese Empfehlung wird bei Entscheidungen<br />
des Landesjugendamtes über Erteilung, Rücknahme<br />
oder Widerruf der Betriebserlaubnis<br />
herangezogen. Sie soll beim Neubau von Kindertageseinrichtungen,<br />
berücksichtigt werden<br />
und Architekten und Trägern von Kita auch als<br />
Orientierung für die Gestaltung als Arbeitsstätte<br />
dienen. Damit soll erreicht werden, dass die<br />
Lage, das Gebäude, die Räumlichkeiten, die<br />
Außenanlagen und die Ausstattung der Kita<br />
den Aufgaben gemäß § 2 SächsKitaG genügen.<br />
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen und<br />
Vorschriften sind nachfolgend aufgeführt:<br />
gesetzliche Regelungen:<br />
� Baugesetzbuch (BauGB),<br />
� Baunutzungsverordnung (BauNVO),<br />
� Sächsische Bauordnung (SächsBO),<br />
� Brandverhütungsschauverordnung<br />
(BrVSchVO),<br />
� Sächsisches Brandschutzgesetz (Sächs-<br />
BrandschG),<br />
� Infektionsschutzgesetz (IfSG),<br />
� Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO)<br />
und dazugehörige Arbeitsstättenrichtlinien<br />
(ASR),<br />
� Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),<br />
� Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),<br />
� Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst<br />
im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (Sächs-<br />
GDG),<br />
� Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV),<br />
� Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001),<br />
� Bundesimmissionsschutzverordnung<br />
(BImSchV) mit dazugehörigen Verordnungen,<br />
� Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern<br />
in Tageseinrichtungen (SächsKitaG),<br />
� Sächsische Verordnung zur Integration<br />
behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen<br />
(SächsIntegrVO),<br />
� Landesjugendhilfegesetz (LJHG),<br />
� Teil B, Allgemeine Schulbauempfehlungen<br />
für den <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong>,<br />
� Schriftenreihe Nr. 2 – Barrierefreies Planen<br />
und Bauen im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong>.<br />
DIN-Vorschriften:<br />
� DIN 18024 „Barrierefreies Bauen“,<br />
� DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume<br />
zum Spielen“,<br />
� DIN 18056 „Fensterwände; Bemessung<br />
und Ausführung“,<br />
� DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen bis<br />
mittelgroßen Räumen“,<br />
� DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm-<br />
und Badebeckenwasser“,<br />
� DIN 4102 „Brandverhalten von Baustoffen<br />
und Bauteilen“,