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Erzieherinnengesundheit - Publikationen - Freistaat Sachsen

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Im Jahr 2005 wurde vom Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Soziales eine Empfehlung<br />

herausgegeben (Infobox 2.18), in der die<br />

räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen<br />

beschrieben sind.<br />

Infobox 2.18<br />

Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Soziales zu den räumlichen Anforderungen an<br />

Kindertageseinrichtungen - Personalrelevante Ausstattungshinweise<br />

(Auszüge)<br />

…<br />

4. Ausstattungshinweise<br />

…<br />

4.3.5 für Personal:<br />

Für das in der Kindertageseinrichtung tätige Personal<br />

sollen ausreichend Toiletten und Handwaschbecken<br />

vorhanden sein. Gesonderte Toiletten sollen zur Verfügung<br />

stehen für:<br />

a) Personal mit besonderen Gesundheitsanforderungen<br />

nach §§ 42 und 43 IfSG,<br />

b) Personal ohne besondere Gesundheitsanforderungen<br />

nach §§ 42 und 43 IfSG/Gäste.<br />

Für das Personal sollen ausreichend geeignete Umkleidemöglichkeiten,<br />

erforderlichenfalls mit Trennung von<br />

Berufs- und Privatkleidung, sowie für Küchenpersonal<br />

eine Dusche zur Verfügung stehen. Darüber hinaus soll<br />

die Einrichtung mit einem Ausguss für Reinigungsmittel<br />

und Brauchwasser ausgestattet sein.<br />

…<br />

4.6 Folgende zusätzliche Räume sollen vorgesehen<br />

werden:<br />

a) Raum für Leiterin mit Möglichkeiten der kurzzeitigen<br />

Unterbringung erkrankter Kinder,<br />

b Aufenthaltsraum für Personal,<br />

c) Werkräume bzw. Projekträume nach Erfordernis,<br />

d) verschließbarer Raum oder Schrank zur Aufbewahrung<br />

für Reinigungsgeräte und -mittel,<br />

…<br />

6. sonstige Anforderungen<br />

6.5 In der Einrichtung müssen für erste Hilfe entsprechende<br />

Materialien sowie ein jederzeit zugängliches<br />

Notruftelefon vorhanden sein.<br />

…<br />

7 Anderweitige Nutzung<br />

Die Räume der Einrichtung können von dem Träger außerhalb<br />

der Öffnungszeiten für andere Zwecke zur Verfügung<br />

gestellt werden, wenn die anderweitige Nutzung<br />

mit dem Zweck der Einrichtung vereinbar ist, der Betrieb<br />

der Einrichtung nicht beeinträchtigt wird sowie die<br />

pädagogischen und hygienischen Anforderungen erfüllt<br />

werden.<br />

8 Katastrophen- und Brandschutz<br />

Der Träger hat für jede Einrichtung einen Maßnahmeplan<br />

zu erstellen, der bei drohenden oder bestehenden<br />

Gefahren (zum Beispiel Havarien, Hochwasser, Bombendrohung,<br />

Feueralarm) anzuwenden ist. Ziel der Bemühungen<br />

muss sein, die Kinder schnellstens aus dem<br />

Gefahrenbereich zu bringen und die zuständigen Stellen<br />

sofort über die Gefahr zu informieren. Für die Einrichtung<br />

ist der Brandschutz zu gewährleisten.<br />

38<br />

Kapitel 2: Rechtliche Grundlagen<br />

Diese Empfehlung wird bei Entscheidungen<br />

des Landesjugendamtes über Erteilung, Rücknahme<br />

oder Widerruf der Betriebserlaubnis<br />

herangezogen. Sie soll beim Neubau von Kindertageseinrichtungen,<br />

berücksichtigt werden<br />

und Architekten und Trägern von Kita auch als<br />

Orientierung für die Gestaltung als Arbeitsstätte<br />

dienen. Damit soll erreicht werden, dass die<br />

Lage, das Gebäude, die Räumlichkeiten, die<br />

Außenanlagen und die Ausstattung der Kita<br />

den Aufgaben gemäß § 2 SächsKitaG genügen.<br />

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen und<br />

Vorschriften sind nachfolgend aufgeführt:<br />

gesetzliche Regelungen:<br />

� Baugesetzbuch (BauGB),<br />

� Baunutzungsverordnung (BauNVO),<br />

� Sächsische Bauordnung (SächsBO),<br />

� Brandverhütungsschauverordnung<br />

(BrVSchVO),<br />

� Sächsisches Brandschutzgesetz (Sächs-<br />

BrandschG),<br />

� Infektionsschutzgesetz (IfSG),<br />

� Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO)<br />

und dazugehörige Arbeitsstättenrichtlinien<br />

(ASR),<br />

� Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),<br />

� Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),<br />

� Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst<br />

im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (Sächs-<br />

GDG),<br />

� Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV),<br />

� Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001),<br />

� Bundesimmissionsschutzverordnung<br />

(BImSchV) mit dazugehörigen Verordnungen,<br />

� Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern<br />

in Tageseinrichtungen (SächsKitaG),<br />

� Sächsische Verordnung zur Integration<br />

behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen<br />

(SächsIntegrVO),<br />

� Landesjugendhilfegesetz (LJHG),<br />

� Teil B, Allgemeine Schulbauempfehlungen<br />

für den <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong>,<br />

� Schriftenreihe Nr. 2 – Barrierefreies Planen<br />

und Bauen im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong>.<br />

DIN-Vorschriften:<br />

� DIN 18024 „Barrierefreies Bauen“,<br />

� DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume<br />

zum Spielen“,<br />

� DIN 18056 „Fensterwände; Bemessung<br />

und Ausführung“,<br />

� DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen bis<br />

mittelgroßen Räumen“,<br />

� DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm-<br />

und Badebeckenwasser“,<br />

� DIN 4102 „Brandverhalten von Baustoffen<br />

und Bauteilen“,

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