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Erzieherinnengesundheit - Publikationen - Freistaat Sachsen

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Kapitel 3: Praktische Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />

3 Tipps zur praktischen Umsetzung des Arbeits- und<br />

Ge sundheitsschutzes<br />

Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen<br />

kümmern sich täglich um die Gesundheit<br />

und das Wohlergehen der ihnen anvertrauten<br />

Kinder. Dabei vernachlässigen sie<br />

häufi g ihr eigenes Wohlbefi nden: Rückenbeschwerden<br />

durch permanentes Sitzen auf zu<br />

kleinen Stühlen, ein dauerhafter Geräuschpegel,<br />

weinende Kinder, die auf den Arm genommen<br />

und getröstet werden wollen. All diese<br />

Belastungsfaktoren gehören zum Arbeitsalltag<br />

einer jeden Erzieherin bzw. eines jeden Erziehers.<br />

Sie werden oft nicht wahrgenommen und<br />

als normale berufl iche Begleiterscheinung angesehen<br />

und verdrängt.<br />

Ziel dieses Handbuches ist es, insbesondere<br />

die Kita-Träger und Kita-Leitung bei Maßnahmen<br />

zur Organisation des Arbeits- und<br />

Gesundheitsschutzes sowie der Gesundheitsförderung<br />

für alle Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen<br />

zu unterstützen und<br />

dazu beizutragen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren<br />

vorzubeugen, Arbeitsunfälle<br />

zu verhindern und Berufskrankheiten erst gar<br />

nicht entstehen zu lassen. Und wenn dennoch<br />

etwas passiert, sollen in diesem Rahmen die<br />

notwendigen Informationen gegeben werden,<br />

damit die/der betroffene Beschäftigte optimal<br />

behandelt und nach Möglichkeit wieder ins<br />

Berufsleben integriert wird.<br />

Nachdem im Kapitel 2 die rechtlichen Grundlagen<br />

dargestellt wurden, soll im Folgenden aufgezeigt<br />

werden, wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

in der Kita organisiert und praktisch<br />

umgesetzt werden kann. Darüber hinaus wird<br />

das Aufgaben- und Leistungsspektrum der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung als gesetzlicher<br />

Partner praxisnah dargestellt.<br />

3.1 Wie wird der Arbeits­<br />

und Gesundheitsschutz<br />

organisiert?<br />

Das in Deutschland seit mehr als 100 Jahren<br />

bestehende „duale System“ im Arbeitsschutz<br />

stützt sich auf zwei Säulen: zum Einen auf die<br />

staatliche Arbeitsschutzaufsicht der Länder<br />

– das sind die Ämter für Arbeitsschutz oder<br />

Gewerbeaufsichtsämter – und zum Anderen<br />

auf die gesetzliche Unfallversicherung, deren<br />

Träger die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen<br />

sind. Die staatlichen Arbeitsschutz­<br />

50<br />

Ulrike Craes, Jörg Stojke<br />

Version 2.0 (06/2009)<br />

ämter haben die Aufgabe, branchenübergreifend<br />

die betriebliche Umsetzung staatlicher<br />

Rechtsvorschriften zu kontrollieren (Kap. 2.1).<br />

Gemäß § 21 ArbSchG und § 20 SGB VII sollen<br />

die beiden Säulen des Arbeitsschutzsystems<br />

bei der Überwachung der Betriebe eng zusammenwirken.<br />

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein<br />

Zweig der Sozialversicherung und ebenso<br />

wie die Kranken-, Pfl ege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />

eine Pfl ichtversicherung.<br />

Die gesetzlichen Grundlagen sind seit<br />

1996 im SGB VII geregelt (früher: Reichsversicherungsordnung).<br />

Seit dem 1. Juni 2007<br />

werden die gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />

und die Unfallversicherungsträger der<br />

öffentlichen Hand von einem gemeinsamen<br />

Spitzenverband vertreten, der Deutschen Gesetzlichen<br />

Unfallversicherung (DGUV).<br />

Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

lassen sich in drei große Bereiche gliedern<br />

(Infobox 3.1).<br />

Infobox 3.1<br />

Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

� Prävention: Verhütung von Arbeitsunfällen,<br />

Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,<br />

� Rehabilitation: Wiederherstellung von Gesundheit<br />

und Leistungsfähigkeit nach Eintritt<br />

von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten<br />

bei der versicherten Person,<br />

� Entschädigung: Geldleistungen an Versicherte<br />

oder hinterbliebene Angehörige.<br />

Die Prävention besitzt dabei einen hohen Stellenwert.<br />

Durch Prävention, also Vorbeugung,<br />

soll die Gesundheit der Versicherten geschützt<br />

werden, noch bevor ein Schadensfall eintritt.<br />

Mit der Beratung der Unternehmer, der Schulung<br />

von Unternehmern und Mitarbeitern sowie<br />

der Betreuung vor Ort gilt es gezielt Unfällen<br />

und Erkrankungen vorzubeugen. Auch die<br />

Forschung auf dem Gebiet des Arbeits- und<br />

Gesundheitsschutzes soll neuen Gefahren<br />

begegnen. Informationsschriften und Kampagnen<br />

runden das Präventionsangebot der<br />

Unfallversicherungsträger ab.<br />

Sollte dennoch ein Schadensfall eintreten, sorgen<br />

Rehabilitations- sowie Geldleistungen für

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