Erzieherinnengesundheit - Publikationen - Freistaat Sachsen
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Kapitel 3: Praktische Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />
3 Tipps zur praktischen Umsetzung des Arbeits- und<br />
Ge sundheitsschutzes<br />
Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen<br />
kümmern sich täglich um die Gesundheit<br />
und das Wohlergehen der ihnen anvertrauten<br />
Kinder. Dabei vernachlässigen sie<br />
häufi g ihr eigenes Wohlbefi nden: Rückenbeschwerden<br />
durch permanentes Sitzen auf zu<br />
kleinen Stühlen, ein dauerhafter Geräuschpegel,<br />
weinende Kinder, die auf den Arm genommen<br />
und getröstet werden wollen. All diese<br />
Belastungsfaktoren gehören zum Arbeitsalltag<br />
einer jeden Erzieherin bzw. eines jeden Erziehers.<br />
Sie werden oft nicht wahrgenommen und<br />
als normale berufl iche Begleiterscheinung angesehen<br />
und verdrängt.<br />
Ziel dieses Handbuches ist es, insbesondere<br />
die Kita-Träger und Kita-Leitung bei Maßnahmen<br />
zur Organisation des Arbeits- und<br />
Gesundheitsschutzes sowie der Gesundheitsförderung<br />
für alle Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen<br />
zu unterstützen und<br />
dazu beizutragen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren<br />
vorzubeugen, Arbeitsunfälle<br />
zu verhindern und Berufskrankheiten erst gar<br />
nicht entstehen zu lassen. Und wenn dennoch<br />
etwas passiert, sollen in diesem Rahmen die<br />
notwendigen Informationen gegeben werden,<br />
damit die/der betroffene Beschäftigte optimal<br />
behandelt und nach Möglichkeit wieder ins<br />
Berufsleben integriert wird.<br />
Nachdem im Kapitel 2 die rechtlichen Grundlagen<br />
dargestellt wurden, soll im Folgenden aufgezeigt<br />
werden, wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
in der Kita organisiert und praktisch<br />
umgesetzt werden kann. Darüber hinaus wird<br />
das Aufgaben- und Leistungsspektrum der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung als gesetzlicher<br />
Partner praxisnah dargestellt.<br />
3.1 Wie wird der Arbeits<br />
und Gesundheitsschutz<br />
organisiert?<br />
Das in Deutschland seit mehr als 100 Jahren<br />
bestehende „duale System“ im Arbeitsschutz<br />
stützt sich auf zwei Säulen: zum Einen auf die<br />
staatliche Arbeitsschutzaufsicht der Länder<br />
– das sind die Ämter für Arbeitsschutz oder<br />
Gewerbeaufsichtsämter – und zum Anderen<br />
auf die gesetzliche Unfallversicherung, deren<br />
Träger die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen<br />
sind. Die staatlichen Arbeitsschutz<br />
50<br />
Ulrike Craes, Jörg Stojke<br />
Version 2.0 (06/2009)<br />
ämter haben die Aufgabe, branchenübergreifend<br />
die betriebliche Umsetzung staatlicher<br />
Rechtsvorschriften zu kontrollieren (Kap. 2.1).<br />
Gemäß § 21 ArbSchG und § 20 SGB VII sollen<br />
die beiden Säulen des Arbeitsschutzsystems<br />
bei der Überwachung der Betriebe eng zusammenwirken.<br />
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein<br />
Zweig der Sozialversicherung und ebenso<br />
wie die Kranken-, Pfl ege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />
eine Pfl ichtversicherung.<br />
Die gesetzlichen Grundlagen sind seit<br />
1996 im SGB VII geregelt (früher: Reichsversicherungsordnung).<br />
Seit dem 1. Juni 2007<br />
werden die gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />
und die Unfallversicherungsträger der<br />
öffentlichen Hand von einem gemeinsamen<br />
Spitzenverband vertreten, der Deutschen Gesetzlichen<br />
Unfallversicherung (DGUV).<br />
Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
lassen sich in drei große Bereiche gliedern<br />
(Infobox 3.1).<br />
Infobox 3.1<br />
Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
� Prävention: Verhütung von Arbeitsunfällen,<br />
Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,<br />
� Rehabilitation: Wiederherstellung von Gesundheit<br />
und Leistungsfähigkeit nach Eintritt<br />
von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten<br />
bei der versicherten Person,<br />
� Entschädigung: Geldleistungen an Versicherte<br />
oder hinterbliebene Angehörige.<br />
Die Prävention besitzt dabei einen hohen Stellenwert.<br />
Durch Prävention, also Vorbeugung,<br />
soll die Gesundheit der Versicherten geschützt<br />
werden, noch bevor ein Schadensfall eintritt.<br />
Mit der Beratung der Unternehmer, der Schulung<br />
von Unternehmern und Mitarbeitern sowie<br />
der Betreuung vor Ort gilt es gezielt Unfällen<br />
und Erkrankungen vorzubeugen. Auch die<br />
Forschung auf dem Gebiet des Arbeits- und<br />
Gesundheitsschutzes soll neuen Gefahren<br />
begegnen. Informationsschriften und Kampagnen<br />
runden das Präventionsangebot der<br />
Unfallversicherungsträger ab.<br />
Sollte dennoch ein Schadensfall eintreten, sorgen<br />
Rehabilitations- sowie Geldleistungen für