07.01.2013 Aufrufe

GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>GUV</strong>-I <strong>8651</strong><br />

� Zusätzlich zur fahrzeugtechnischen<br />

Prüfung kann die Prüfung von Aufbauten<br />

und Einrichtungen erforderlich<br />

sein, dies gilt z.B. für:<br />

• Seilwinden,<br />

• Schaltschränke für fest eingebaute<br />

Stromerzeuger,<br />

• Druckbehälter von Pulverlöschanlagen.<br />

Fahrzeug-Zustandskontrollen bereits bei der<br />

Herstellung der Einsatzbereitschaft von Fahrzeugen<br />

durchführen<br />

118<br />

Verkehrssicherheit<br />

Fahrzeuguntersuchungen nach StVZO:<br />

� Die Anlage VIII StVZO regelt die<br />

erforderlichen Sachverständigenprüfungen<br />

für Fahrzeuge und die<br />

Prüfintervalle.<br />

Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit<br />

gefährden, dürfen Fahrzeuge nicht mehr betrieben<br />

werden.<br />

Betriebssicherheit von Feuerwehrfahrzeugen<br />

Zustandskontrollen<br />

(§ 36 UVV „Fahrzeuge“)<br />

� durch den Fahrzeugführer<br />

� in der Regel vor Fahrtantritt<br />

Hauptuntersuchungen und<br />

<strong>Sicherheit</strong>sprüfungen<br />

(Anlage VII StVZO)<br />

� durch Sachverständige<br />

Regelmäßige Prüfungen (§ 57 UVV „Fahrzeuge“)<br />

� durch dafür Sachkundige<br />

� mindestens einmal jährlich<br />

Arbeitssicherheit<br />

<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong> – Arbeitshilfen für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz C 1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!