07.01.2013 Aufrufe

GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>GUV</strong>-I <strong>8651</strong><br />

Unfallbeispiele:<br />

� An der Einsatzstelle über einen Bordstein<br />

gestürzt. Durch den Schlagschatten<br />

der Einsatzstellenbeleuchtung<br />

befand sich der Bordstein <strong>im</strong><br />

Dunkeln.<br />

� In dem unbeleuchteten Treppenhaus<br />

stolperte der Feuerwehrmann über<br />

die Schlauchleitung und fiel einige<br />

Stufen der Treppe herunter.<br />

� Durch das Zusammenrutschen des<br />

Beleuchtungsstativs wurden mehrere<br />

Finger geklemmt. Zusätzlich traf die<br />

Traverse mit den aufgesetzten Scheinwerfern<br />

den Kopf.<br />

Gefahren:<br />

Gefahren entstehen an Einsatzstellen bei<br />

nicht ausreichendem Tageslicht oder<br />

Dunkelheit insbesondere,<br />

� wenn Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren<br />

nicht erkannt werden,<br />

� wenn Verkehrswege und Arbeitsplätze<br />

unzureichend beleuchtet werden,<br />

� durch Blendung oder Schattenbildung,<br />

� durch die eingesetzten Geräte der<br />

Einsatzstellenbeleuchtung, z.B. durch<br />

umfallende oder zusammenrutschende<br />

Teleskopstative, heiße Gehäuse und<br />

Schutzscheiben von Scheinwerfern.<br />

Arbeiten bei unzureichenden<br />

Lichtverhältnissen führen<br />

allgemein:<br />

� zur Erschwerung der Arbeit,<br />

� zur schnelleren Ermüdung des<br />

gesamten Organismus,<br />

� zu Fehleinschätzungen,<br />

� zum Übersehen von Unfallgefahren.<br />

156<br />

Schutzziel:<br />

� Einsatzstellen müssen beleuchtet<br />

werden, wenn das Tageslicht nicht<br />

ausreicht. Die Beleuchtung muss sich<br />

nach der Art der Sehaufgabe richten.<br />

Weitere <strong>Information</strong>en:<br />

� UVV „Grundsätze der Prävention“<br />

(<strong>GUV</strong>-V A 1)<br />

� Feuerwehr-Dienstvorschrift<br />

„Grundtätigkeiten – Technische<br />

Hilfeleistung und Rettung“ (FwDV) 1/2<br />

� DIN VDE 0100 Teil 704<br />

„Errichten von Starkstromanlagen bis<br />

1000 V/Baustellen“<br />

Handscheinwerfer als einfaches Beleuchtungsgerät<br />

– mobil und für einfache Sehaufgaben<br />

einsetzbar<br />

<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong> – Arbeitshilfen für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz C 7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!