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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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A 1 Die gesetzliche Unfallversicherung<br />

Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Hilfeleistungsorganisation, in der weit<br />

mehr als eine Million Frauen und Männer in Deutschland Dienst für die<br />

Allgemeinheit leisten. Aus diesem Grund hat der Staat die Feuerwehren in<br />

die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen.<br />

Jeder Feuerwehrangehörige hat einen Rechtsanspruch auf Leistungen der<br />

gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er einen Arbeitsunfall <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong><br />

erleidet.<br />

Kranken-/<br />

Pflegeversicherung<br />

Sozialversicherung<br />

Finanzierung<br />

der Kosten<br />

zu gleichen Teilen<br />

durch<br />

Arbeitgeber und<br />

Arbeitnehmer<br />

Rentenversicherung<br />

Arbeitslosenversicherung<br />

Die gesetzliche Unfallversicherung – Teil der Sozialversicherung<br />

Finanzierung<br />

der Kosten<br />

allein durch<br />

Beiträge der<br />

Arbeitgeber<br />

(Gemeinden)<br />

Unfallversicherung<br />

Allgemeines 9<br />

A 1

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