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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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<strong>GUV</strong>-I <strong>8651</strong><br />

Allgemeines<br />

� Der Träger der Feuerwehr ist verpflichtet,<br />

spezielle persönliche Schutzausrüstungen<br />

zur Abwehr möglicher<br />

Unfall- oder Gesundheitsgefahren zur<br />

Verfügung zu stellen und diese in<br />

ordnungsgemäßem Zustand zu halten.<br />

Hierzu zählen Atemschutzgeräte.<br />

� Feuerwehrangehörige sind verpflichtet,<br />

die persönlichen Schutzausrüstungen<br />

zu benutzen.<br />

Filtergerät Pressluftatmer<br />

46<br />

Filtergeräte<br />

abhängig<br />

Atemschutzgeräte<br />

Einteilung der Atemschutzgeräte<br />

� Nach ihrer Wirkungsweise wird<br />

zwischen Filtergeräten und<br />

Isoliergeräten unterschieden.<br />

von der Umgebungsatmosphäre wirkend<br />

� Filtergeräte wirken abhängig von der<br />

Umgebungsatmosphäre.<br />

� Isoliergeräte wirken unabhängig von<br />

der Umgebungsatmosphäre.<br />

Isoliergeräte<br />

(Pressluftatmer)<br />

unabhängig<br />

<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong> – Arbeitshilfen für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz A 6

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