07.01.2013 Aufrufe

GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>GUV</strong>-I <strong>8651</strong><br />

Unfallbeispiele:<br />

� Be<strong>im</strong> Bruch einer Schleifscheibe von<br />

wegfliegenden Teilen getroffen<br />

worden.<br />

� Mit dem Trennschleifer abgerutscht<br />

und in das Bein geschnitten.<br />

� Be<strong>im</strong> Brennschneiden von heißer<br />

Schlacke getroffen worden.<br />

� Schweißschlacke geriet in die offene<br />

Jacke des Schutzanzuges und führte<br />

zu der Verbrennung.<br />

� Be<strong>im</strong> Brennschneiden kam es in dem<br />

engen Raum zu einer Verpuffung.<br />

Gefahren:<br />

Gefahren be<strong>im</strong> Trennschleifen und<br />

Brennschneiden entstehen insbesondere,<br />

� wenn diese Arbeiten durch nicht dafür<br />

ausgebildete Personen ausgeführt<br />

werden,<br />

� durch Brand- und Explosionsgefahr,<br />

z.B. durch Funkenflug, heiße Metallund<br />

Schlacketeilchen, Wärmeleitung,<br />

� wenn Arbeiten ohne speziellen Augenoder<br />

Gesichtsschutz durchgeführt<br />

werden,<br />

� wenn <strong>Sicherheit</strong>seinrichtungen nicht<br />

vorhanden sind und nicht funktionieren,<br />

z.B. Schutzhauben an Handtrennschleifmaschinen,<br />

Einrichtungen<br />

gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag<br />

an Brennschneidgeräten,<br />

� durch das Wegschnellen verformter<br />

Stahlteile.<br />

224<br />

Schutzalterbest<strong>im</strong>mungen:<br />

� Für unter 18-Jährige sind Trennschleif-<br />

und Brennschneidarbeiten nur<br />

zum Zweck der feuerwehrtechnischen<br />

Ausbildung und unter Anleitung und<br />

Beaufsichtigung durch fachkundige<br />

Ausbilder erlaubt.<br />

� Für unter 15-Jährige sind diese<br />

Arbeiten grundsätzlich untersagt.<br />

Weitere <strong>Information</strong>en:<br />

� <strong>GUV</strong>-Regel „Betreiben von<br />

Arbeitsmitteln“<br />

(<strong>GUV</strong>-R 500, Kap. 2.19 und 2.26)<br />

Die abgeschlossene Verriegelung eines<br />

brennenden Altkleider-Containers wird<br />

mittels „Flex“ getrennt.<br />

<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong> – Arbeitshilfen für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz C 17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!