seniorenzentrum vita - Der PARITÄTISCHE Sachsen Anhalt
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Marcel Kabel<br />
Grundsatzreferent Altenhilfe, Gesundheit und Selbsthilfe<br />
Tel.: 0391 / 6293508 • mkabel@paritaet-lsa.de<br />
»Jahr der Pflege blieb« aus –<br />
Pläne für Pflegereform enttäuschend<br />
Tief enttäuscht zeigte sich der <strong>PARITÄTISCHE</strong> von den im November 2011 im Kabinett<br />
beschlossenen Eckpunkten zur Pflegereform der Bundesregierung, die das Jahr 2011<br />
zunächst vollmundig zum »Jahr der Pflege« ausgerufen hatte.<br />
Konkret wurde die Bundesregierung ausschließlich bei der geplanten Beitragserhöhung<br />
und der Einführung einer privaten Zusatzvorsorge. Inhaltlich werden jedoch mehr Fragen<br />
aufgeworfen als beantwortet.<br />
<strong>Der</strong> hohe öffentliche Druck hat Bundesgesundheitsminister<br />
Bahr nun anscheinend<br />
dazu bewogen, Details seiner Reformpläne<br />
im Rahmen einer Pressekonferenz am<br />
18.01.2012vorzustellen. ImRahmendieser<br />
Pressekonferenz wurde die Zusammenfassung<br />
des Arbeitsentwurfs zum »Gesetz<br />
zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung«<br />
vorgestellt.<br />
Erster und wesentlicher Punkt des Papiers<br />
ist, das ambulante Leistungsangebot, das<br />
bisher Grundpflege und hauswirtschaftliche<br />
Versorgung umfasst, um Betreuungsleistungen<br />
für Demenzkranke zu erweitern.<br />
Es soll im ambulanten Bereich eine Erhöhung<br />
der Sachleistungen bzw. des Pflegegeldes<br />
für Pflegebedürftige mit erheblich<br />
eingeschränkter Alltagskompetenz in den<br />
Pflegestufen I und II geben: In der Pflegestufe<br />
I soll der Sachleistungsbetrag 665,00<br />
Eurobetragen,dasPflegegeld305,00Euro,<br />
in der Pflegestufe II sollen die Beträge auf<br />
1.250,00 Euro bzw. 525,00 Euro monatlich steigen. Personen<br />
mit eingeschränkter Alltagskompetenz in der sogenannten<br />
Pflegestufe 0 sollen 225,00 Euro als ambulante Sachleistung<br />
oder 120,00 Euro Pflegegeld erhalten. Von diesen LeistungsverbesserungenwerdennachAussagenindemPapier500.000<br />
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen profitieren.<br />
Weiterhin sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen<br />
mehr Wahlmöglichkeiten erhalten. Anstelle der bisherigen<br />
standardisierten Komplexleistungen mit den Pflegediensten<br />
soll die Möglichkeit geschaffen werden, ein Zeitkontingent<br />
zu vereinbaren, das nach dem individuellen Bedarf für unterschiedliche<br />
Leistungen eingesetzt werden kann. Dies helfe<br />
den Pflegebedürftigen und verbessere auch die Situation<br />
der Pflegekräfte, wenn diese nicht nach Leistungskomplexen<br />
unter hohem Zeitdruck Leistungen erbringen müssen. Hier<br />
ist anzumerken, dass eine Wahl zwischen Leistungspaketen<br />
und Zeiteinheiten auch heute schon gesetzlich möglich ist,<br />
Selbstbestimmt leben<br />
im Alter<br />
aber daran scheitert, dass leistungsgerechte Vergütungen pro<br />
Zeiteinheit mit den Pflegekassen nicht zu verhandeln sind.<br />
Bezogen auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff − über<br />
dessen Notwendigkeit bestehe weiterhin Konsens − soll ein<br />
Expertenbeirat unter Leitung von Herrn Wolfgang Zöllner und<br />
Herrn Karl-Dieter Voß das Bundesministerium zu der Frage<br />
beraten, wie dieser zügig umgesetzt werden kann. Damit hat<br />
sich die Regierung nach wie vor nicht dazu geäußert, welche<br />
der vom Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs<br />
dargelegten Alternativen bei der Umsetzung des neuen<br />
Pflegebedürftigkeitsbegriffs Gegenstand sein soll.<br />
Die in der Zusammenfassung des Arbeitsentwurfs aufgeführten<br />
Maßnahmen zur Förderung alternativer Wohnformen,<br />
zur Stärkung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen<br />
im Begutachtungsprozess und zur Stärkung der Rehabilitation,<br />
der Verbesserung der medizinischen Versorgung der<br />
BLICKPUNKTE | 19