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seniorenzentrum vita - Der PARITÄTISCHE Sachsen Anhalt

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Marcel Kabel<br />

Grundsatzreferent Altenhilfe, Gesundheit und Selbsthilfe<br />

Tel.: 0391 / 6293508 • mkabel@paritaet-lsa.de<br />

»Jahr der Pflege blieb« aus –<br />

Pläne für Pflegereform enttäuschend<br />

Tief enttäuscht zeigte sich der <strong>PARITÄTISCHE</strong> von den im November 2011 im Kabinett<br />

beschlossenen Eckpunkten zur Pflegereform der Bundesregierung, die das Jahr 2011<br />

zunächst vollmundig zum »Jahr der Pflege« ausgerufen hatte.<br />

Konkret wurde die Bundesregierung ausschließlich bei der geplanten Beitragserhöhung<br />

und der Einführung einer privaten Zusatzvorsorge. Inhaltlich werden jedoch mehr Fragen<br />

aufgeworfen als beantwortet.<br />

<strong>Der</strong> hohe öffentliche Druck hat Bundesgesundheitsminister<br />

Bahr nun anscheinend<br />

dazu bewogen, Details seiner Reformpläne<br />

im Rahmen einer Pressekonferenz am<br />

18.01.2012vorzustellen. ImRahmendieser<br />

Pressekonferenz wurde die Zusammenfassung<br />

des Arbeitsentwurfs zum »Gesetz<br />

zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung«<br />

vorgestellt.<br />

Erster und wesentlicher Punkt des Papiers<br />

ist, das ambulante Leistungsangebot, das<br />

bisher Grundpflege und hauswirtschaftliche<br />

Versorgung umfasst, um Betreuungsleistungen<br />

für Demenzkranke zu erweitern.<br />

Es soll im ambulanten Bereich eine Erhöhung<br />

der Sachleistungen bzw. des Pflegegeldes<br />

für Pflegebedürftige mit erheblich<br />

eingeschränkter Alltagskompetenz in den<br />

Pflegestufen I und II geben: In der Pflegestufe<br />

I soll der Sachleistungsbetrag 665,00<br />

Eurobetragen,dasPflegegeld305,00Euro,<br />

in der Pflegestufe II sollen die Beträge auf<br />

1.250,00 Euro bzw. 525,00 Euro monatlich steigen. Personen<br />

mit eingeschränkter Alltagskompetenz in der sogenannten<br />

Pflegestufe 0 sollen 225,00 Euro als ambulante Sachleistung<br />

oder 120,00 Euro Pflegegeld erhalten. Von diesen LeistungsverbesserungenwerdennachAussagenindemPapier500.000<br />

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen profitieren.<br />

Weiterhin sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen<br />

mehr Wahlmöglichkeiten erhalten. Anstelle der bisherigen<br />

standardisierten Komplexleistungen mit den Pflegediensten<br />

soll die Möglichkeit geschaffen werden, ein Zeitkontingent<br />

zu vereinbaren, das nach dem individuellen Bedarf für unterschiedliche<br />

Leistungen eingesetzt werden kann. Dies helfe<br />

den Pflegebedürftigen und verbessere auch die Situation<br />

der Pflegekräfte, wenn diese nicht nach Leistungskomplexen<br />

unter hohem Zeitdruck Leistungen erbringen müssen. Hier<br />

ist anzumerken, dass eine Wahl zwischen Leistungspaketen<br />

und Zeiteinheiten auch heute schon gesetzlich möglich ist,<br />

Selbstbestimmt leben<br />

im Alter<br />

aber daran scheitert, dass leistungsgerechte Vergütungen pro<br />

Zeiteinheit mit den Pflegekassen nicht zu verhandeln sind.<br />

Bezogen auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff − über<br />

dessen Notwendigkeit bestehe weiterhin Konsens − soll ein<br />

Expertenbeirat unter Leitung von Herrn Wolfgang Zöllner und<br />

Herrn Karl-Dieter Voß das Bundesministerium zu der Frage<br />

beraten, wie dieser zügig umgesetzt werden kann. Damit hat<br />

sich die Regierung nach wie vor nicht dazu geäußert, welche<br />

der vom Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs<br />

dargelegten Alternativen bei der Umsetzung des neuen<br />

Pflegebedürftigkeitsbegriffs Gegenstand sein soll.<br />

Die in der Zusammenfassung des Arbeitsentwurfs aufgeführten<br />

Maßnahmen zur Förderung alternativer Wohnformen,<br />

zur Stärkung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen<br />

im Begutachtungsprozess und zur Stärkung der Rehabilitation,<br />

der Verbesserung der medizinischen Versorgung der<br />

BLICKPUNKTE | 19

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