seniorenzentrum vita - Der PARITÄTISCHE Sachsen Anhalt
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Die Familienpflegezeit −<br />
Füreinander da sein.<br />
Ein neues Programm des Bundes will Pflege und Beruf<br />
miteinander vereinbaren.<br />
Die neue Familienpflegezeit macht es möglich, nahe Angehörige<br />
zu pflegen und weiterhin erwerbstätig zu sein. In der<br />
Familienpflegezeit können Beschäftigte, die nahe Angehörige<br />
pflegen, ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal<br />
zwei Jahren auf bis zu 15Wochenarbeitsstunden reduzieren.<br />
So können beispielsweise Vollzeitbeschäftige ihre Arbeitszeit<br />
halbieren – und das bei einem Gehalt von 75% des bisherigen<br />
regelmäßigen Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen<br />
sie im Anschluss an die Pflegephase wieder voll arbeiten,<br />
bekommen aber nur 75% des Gehaltes, bis das Wert- oder<br />
Arbeitsguthaben wieder ausgeglichen ist.<br />
Die Aufstockung des Arbeitsentgelts während der Pflegephase<br />
kann durch ein zinsloses Darlehen refinanziert<br />
werden.<br />
Arbeitgeber und Beschäftigte schließen eine Vereinbarung<br />
zur Familienpflegezeit ab. Die Arbeitgeber beantragen beim<br />
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben<br />
(BaFzA) die Gewährung eines zinslosen Darlehens. Im Anschluss<br />
an die Pflegephase behalten sie einen Teil des Gehaltes der<br />
Beschäftigten ein und zahlen diesen an das BAFzA zurück..<br />
Selbstbestimmt leben<br />
im Alter<br />
Von der Familienpflegezeit profitieren Beschäftigte und<br />
Arbeitgeber gleichermaßen: die Beschäftigten sind bei<br />
verbindlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick<br />
auf mögliche Rentenansprüche, finanziell abgesichert.<br />
Sie können den Kontakt zum Unternehmen aufrechterhalten<br />
und nicht zuletzt Pflege und Beruf besser vereinbaren.<br />
Den Arbeitgebern bleiben ohne finanziellen Aufwand qualifizierte<br />
Beschäftigte erhalten. Damit bleibt auch ihre Personalplanung<br />
abgesichert.<br />
Weiterführende Informationen zu dem Thema »Alter und<br />
Pflege« finden Sie unter www.familien-pflege-zeit.de des<br />
Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.<br />
BLICKPUNKTE | 21