betriebliche umweltschutzbeauftragte - Institut für ökologische ...
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Das zu erstellende Kontroll buch und der jährliche Umweltbericht sind<br />
zu einem "<strong>betriebliche</strong>n Umweltkataster" zu entwickeln, aus dem<br />
- der Verbrauch von Rohstoff und Energie und die daraus resultieren-<br />
den Umweltbelastungen,<br />
- die Bilanz über die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Grenzwerte und der daraus resultierenden Umweltbelastungen,<br />
- die Reduzierung der Umweltbelastungen unterhalb des gesetzlich<br />
zugelassenen Belastungsniveaus,<br />
- die Durchführung von <strong>betriebliche</strong>n Umweltverträglichkei tsprü-<br />
fungen und<br />
- Vorschläge <strong>für</strong> Innovations- und Investitionsentsc'neidungen<br />
ersichtlich wird.<br />
Bei Investitionsentscheidungen, die den <strong>betriebliche</strong>n Umweltschutz tan<br />
gieren, ist die Stellungnahme des <strong>betriebliche</strong>n Umweltbeauftragten<br />
rechtzeitig einzuholen, damit eine Prüfung der Umweltverträglichkeit<br />
erfolgen und Vorschläge seitens des Umweltbeauftragten noch berück-<br />
sichtigt werden können.<br />
Vorschläge, die der Umweltbeauftragte im Rahmen seiner Aufgaben dem<br />
<strong>für</strong> Umweltpolitik zuständigen Mitglied der Geschäftsführung unterbrei-<br />
tet, müssen begründet abgelehnt werden. Die begründete Ablehnung der<br />
Vorschläge ist qleichzeitig der zuständigen Behörde und dem Betriebs-<br />
rat mitzuteilen.<br />
Der Uniweltbeauftragte muß aufgrund seiner interdisziplinären Aufgaben<br />
über ein interdiszipl ir.äres Qualifikationsniveau verfügen. Neben natur<br />
wissenschaftlich-technischen und ökologisch-ökonomischen Kenntnissen<br />
sollte der <strong>betriebliche</strong> Umweltbeauftragte über <strong>betriebliche</strong> Erfahrun-<br />
gen verfügen, üm einen vergleichbaren Informationsstandard zu errei-<br />
chen, sind einheitliche Qualifikationskriterien festzuhalten, die bei<br />
der Berufung von ümweltbeauftragten zur Beurteilung dient. Zur ord-<br />
nungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben die Ümweltbeauftragten<br />
zur Aktualisierung ihres Wissens und zur Vervollständigung ihrer Kennt<br />
nisse Anspruch auf Weiterbildung während der Arbeitszeit.