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Gut sehen,<br />

wenig blenden<br />

_ In Deutschland sind die Rahmenbedingungen für das korrekte<br />

Einstellen der Fahrzeugscheinwerfer in der StVZO exakt<br />

definiert. Diese Vorgaben sind im Werkstattalltag aber nicht<br />

immer präsent. Hier eine Zusammenfassung.<br />

Um eine möglichst hohe Sicherheit<br />

im Straßenverkehr zu<br />

gewährleisten, müssen die<br />

Scheinwerfer eines Fahrzeugs<br />

bei Abblendlicht eine<br />

maximale Fahrbahnausleuchtung erreichen,<br />

ohne jedoch den Gegenverkehr<br />

zu blenden. Die korrekte Einstellung<br />

der Scheinwerfer ist also ein wichtiges<br />

Sicherheitskriterium im Straßenverkehr.<br />

Deshalb hat der Gesetzgeber genau<br />

definiert, wann eine Blendung vorliegt<br />

und wie die Scheinwerfereinstellung<br />

im Rahmen der Hauptuntersuchung zu<br />

prüfen ist. So gilt beispielsweise nach<br />

§ 50 Abs. 6 StVZO „eine Blendung des<br />

Gegenverkehrs für behoben, wenn die<br />

Beleuchtungsstärke in einer Entfernung<br />

von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer<br />

auf einer Ebene senkrecht zur<br />

Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte<br />

und darüber nicht mehr als 1 Lux<br />

beträgt.“ Diese Forderung wird dem<br />

Gesetzestext zufolge in der Regel dann<br />

6 MAHA spezial 3/2011<br />

erfüllt, wenn die Scheinwerfer den Richtlinien<br />

entsprechend eingestellt sind.<br />

Prüfvoraussetzungen<br />

Die gesetzlichen Vorgaben für das korrekte<br />

Einstellen der Fahrzeugscheinwerfer<br />

sind in der „Richtlinie für die Einstellung<br />

und die Prüfung von Scheinwerfern<br />

an Kraftfahrzeugen“ verankert. Sie beschreibt<br />

wie das Fahrzeug vor der Prüfung<br />

zu konditionieren ist und wie die<br />

Scheinwerfer anhand der Hell-Dunkel-<br />

Grenze einzustellen sind.<br />

So muss beim zu prüfenden Fahrzeug<br />

zunächst der Reifendruck überprüft und<br />

ggf. gemäß Herstellervorgaben korrigiert<br />

werden. Das zu prüfende Fahrzeug darf<br />

außerdem nicht beladen sein. Pkw sind<br />

jedoch mit einer Person oder 75 kg auf<br />

dem Fahrersitz zu belasten. Ferner ist das<br />

Fahrzeug nach dem Beladen einige Meter<br />

zu rollen, damit sich die Federn richtig<br />

setzen. Bei Fahrzeugen mit manueller<br />

Nach einer Reparatur an der Fahrzeugfederung<br />

oder bei Änderungen und Maßnahmen,<br />

die die Scheinwerfereinstellung beeinflussen,<br />

müssen die Scheinwerfer stets neu eingestellt<br />

werden. Foto: Maha<br />

Leuchtweitenregelung muss der Prüfer<br />

darauf achten, dass sich die Verstelleinrichtung<br />

in der Grundposition befindet.<br />

Zudem ist das Fahrzeug auf eine<br />

ebene Fläche zu stellen. Für die Überprüfung<br />

der Scheinwerfereinstellung nach<br />

§ 29 StVZO gibt es dafür genaue Angaben.<br />

Demnach darf die Standfläche des<br />

Scheinwerfereinstellprüfgerätes eine<br />

Abweichung von ±0,5 mm/m nicht überschreiten.<br />

Für die Standfläche des Fahrzeugs<br />

gilt eine maximale Abweichung<br />

von ±1 mm/m.<br />

Einstellmaß „e“<br />

Für das Prüfen der Scheinwerfereinstellung<br />

sieht die Richtlinie eine helle,<br />

verstellbare und ebene Fläche vor, die<br />

in 10 m Entfernung vom Scheinwerfer<br />

senkrecht zur Standfläche des Fahrzeugs<br />

und zur Fahrzeuglängsachse anzubringen<br />

ist. Auf der Fläche ist eine Zentralmarke<br />

und ein horizontaler Trennstrich<br />

anzubringen. Die Zentralmarke muss in<br />

der zur Fahrzeuglängsachse parallelen<br />

Ebene liegen, die vertikal durch die Mitte<br />

des Scheinwerfers geht. Der Trennstrich<br />

muss auf die Höhe h eingestellt<br />

werden. Die Höhe h wird in Zentimeter<br />

angegeben und errechnet sich aus der<br />

Höhe des Scheinwerfermittelpunktes zur<br />

Fahrzeugaufstandsfläche (H) abzüglich<br />

des Einstellmaßes e (siehe Tabelle). Das<br />

Zur exakten Prüfung der Scheinwerferein-<br />

stellung muss das Fahrzeug und das<br />

Einstellgerät auf einer ebenen Fläche stehen.

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