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Spezial Adaptive Lichtsysteme<br />
Gut sehen,<br />
wenig blenden<br />
_ In Deutschland sind die Rahmenbedingungen für das korrekte<br />
Einstellen der Fahrzeugscheinwerfer in der StVZO exakt<br />
definiert. Diese Vorgaben sind im Werkstattalltag aber nicht<br />
immer präsent. Hier eine Zusammenfassung.<br />
Um eine möglichst hohe Sicherheit<br />
im Straßenverkehr zu<br />
gewährleisten, müssen die<br />
Scheinwerfer eines Fahrzeugs<br />
bei Abblendlicht eine<br />
maximale Fahrbahnausleuchtung erreichen,<br />
ohne jedoch den Gegenverkehr<br />
zu blenden. Die korrekte Einstellung<br />
der Scheinwerfer ist also ein wichtiges<br />
Sicherheitskriterium im Straßenverkehr.<br />
Deshalb hat der Gesetzgeber genau<br />
definiert, wann eine Blendung vorliegt<br />
und wie die Scheinwerfereinstellung<br />
im Rahmen der Hauptuntersuchung zu<br />
prüfen ist. So gilt beispielsweise nach<br />
§ 50 Abs. 6 StVZO „eine Blendung des<br />
Gegenverkehrs für behoben, wenn die<br />
Beleuchtungsstärke in einer Entfernung<br />
von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer<br />
auf einer Ebene senkrecht zur<br />
Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte<br />
und darüber nicht mehr als 1 Lux<br />
beträgt.“ Diese Forderung wird dem<br />
Gesetzestext zufolge in der Regel dann<br />
6 MAHA spezial 3/2011<br />
erfüllt, wenn die Scheinwerfer den Richtlinien<br />
entsprechend eingestellt sind.<br />
Prüfvoraussetzungen<br />
Die gesetzlichen Vorgaben für das korrekte<br />
Einstellen der Fahrzeugscheinwerfer<br />
sind in der „Richtlinie für die Einstellung<br />
und die Prüfung von Scheinwerfern<br />
an Kraftfahrzeugen“ verankert. Sie beschreibt<br />
wie das Fahrzeug vor der Prüfung<br />
zu konditionieren ist und wie die<br />
Scheinwerfer anhand der Hell-Dunkel-<br />
Grenze einzustellen sind.<br />
So muss beim zu prüfenden Fahrzeug<br />
zunächst der Reifendruck überprüft und<br />
ggf. gemäß Herstellervorgaben korrigiert<br />
werden. Das zu prüfende Fahrzeug darf<br />
außerdem nicht beladen sein. Pkw sind<br />
jedoch mit einer Person oder 75 kg auf<br />
dem Fahrersitz zu belasten. Ferner ist das<br />
Fahrzeug nach dem Beladen einige Meter<br />
zu rollen, damit sich die Federn richtig<br />
setzen. Bei Fahrzeugen mit manueller<br />
Nach einer Reparatur an der Fahrzeugfederung<br />
oder bei Änderungen und Maßnahmen,<br />
die die Scheinwerfereinstellung beeinflussen,<br />
müssen die Scheinwerfer stets neu eingestellt<br />
werden. Foto: Maha<br />
Leuchtweitenregelung muss der Prüfer<br />
darauf achten, dass sich die Verstelleinrichtung<br />
in der Grundposition befindet.<br />
Zudem ist das Fahrzeug auf eine<br />
ebene Fläche zu stellen. Für die Überprüfung<br />
der Scheinwerfereinstellung nach<br />
§ 29 StVZO gibt es dafür genaue Angaben.<br />
Demnach darf die Standfläche des<br />
Scheinwerfereinstellprüfgerätes eine<br />
Abweichung von ±0,5 mm/m nicht überschreiten.<br />
Für die Standfläche des Fahrzeugs<br />
gilt eine maximale Abweichung<br />
von ±1 mm/m.<br />
Einstellmaß „e“<br />
Für das Prüfen der Scheinwerfereinstellung<br />
sieht die Richtlinie eine helle,<br />
verstellbare und ebene Fläche vor, die<br />
in 10 m Entfernung vom Scheinwerfer<br />
senkrecht zur Standfläche des Fahrzeugs<br />
und zur Fahrzeuglängsachse anzubringen<br />
ist. Auf der Fläche ist eine Zentralmarke<br />
und ein horizontaler Trennstrich<br />
anzubringen. Die Zentralmarke muss in<br />
der zur Fahrzeuglängsachse parallelen<br />
Ebene liegen, die vertikal durch die Mitte<br />
des Scheinwerfers geht. Der Trennstrich<br />
muss auf die Höhe h eingestellt<br />
werden. Die Höhe h wird in Zentimeter<br />
angegeben und errechnet sich aus der<br />
Höhe des Scheinwerfermittelpunktes zur<br />
Fahrzeugaufstandsfläche (H) abzüglich<br />
des Einstellmaßes e (siehe Tabelle). Das<br />
Zur exakten Prüfung der Scheinwerferein-<br />
stellung muss das Fahrzeug und das<br />
Einstellgerät auf einer ebenen Fläche stehen.