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Schwarzbuch Hund - Problemhundtherapie in NRW

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A U S G A B E 3 / 2 0 0 9<br />

Rechtsprechung: kurz notiert...<br />

<strong>Hund</strong> verbuddelt Prothese<br />

E<strong>in</strong> <strong>Hund</strong> entwendete e<strong>in</strong> fremdes<br />

Gebiss aus dem Badezimmer<br />

und verbuddelte es unbeobachtet<br />

im Garten. Wer muss<br />

zahlen? Die Tierhalterhaftpflichtversicherung<br />

des <strong>Hund</strong>ehalters.<br />

Auch dann, wenn das<br />

Gebiss trotz <strong>in</strong>tensiver Suche<br />

nicht auff<strong>in</strong>dbar ist. Landgericht<br />

Hannover: Az. 18 S 86⁄04.<br />

Angele<strong>in</strong>ter <strong>Hund</strong> darf schnappen<br />

Wer e<strong>in</strong>en angele<strong>in</strong>ten fremden <strong>Hund</strong><br />

streichelt, muss damit rechnen, gebissen<br />

zu werden. Der Besitzer des Tieres<br />

ist für Schäden dann strafrechtlich<br />

nicht zu belangen. Das hat das Oberlandesgericht<br />

Celle <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Revisionsprozess<br />

entschieden. Im betreffenden<br />

Fall hatte der <strong>Hund</strong> e<strong>in</strong>en Wesenstest<br />

bestanden und musste daher ke<strong>in</strong>en<br />

Maulkorb tragen. Die Richter me<strong>in</strong>ten,<br />

der Halter habe der Sorgfaltspflicht<br />

Genüge getan, als er das Tier anle<strong>in</strong>te.<br />

Der <strong>Hund</strong> habe sich offenbar angegriffen<br />

gefühlt, als er angefasst wurde.<br />

Oberlandesgericht Celle: Az. 22 Ss 9⁄<br />

02.<br />

Massenbeißerei<br />

Versucht e<strong>in</strong> Halter bei e<strong>in</strong>er Massenbeißerei<br />

mehrerer <strong>Hund</strong>e dazwischen zu<br />

gehen und wird dabei verletzt, so haften<br />

alle <strong>Hund</strong>ehalter zu gleichen Teilen für<br />

den Schaden. Unerheblich ist, welcher<br />

<strong>Hund</strong> die Beißerei begonnen hat oder<br />

welcher <strong>Hund</strong>, den Menschen gebissen<br />

hat: Landgericht Ma<strong>in</strong>z: Az. 3 S 8⁄04<br />

Jagdhaftpflicht für Rauhaardackel<br />

E<strong>in</strong> Tierbesitzer hatte se<strong>in</strong>en Rauhaardackel<br />

über e<strong>in</strong>e Jagdhaftpflicht versichert.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs konnte der Dackel<br />

wegen Altersschwäche und e<strong>in</strong>er H<strong>in</strong>terhandlähmung<br />

nicht mehr am Jagdbetrieb<br />

teilnehmen. Jagdhaftpflichtversicherungen<br />

kommen auch für private<br />

Haftpflichtfälle auf, wenn der <strong>Hund</strong><br />

noch »jagdlich brauchbar« ist. Das<br />

Landgericht Mannheim hält es dagegen<br />

für entscheidend, dass der <strong>Hund</strong> trotz<br />

möglicher Gebrechen noch über charakterliche<br />

Jagdeigenschaften verfüge.<br />

Landgericht Mannheim: Az. 1 S 176⁄<br />

05.<br />

S E I T E 4 2

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