07.01.2013 Aufrufe

TAB Mittelspannung 2008 - N-ERGIE Netz GmbH

TAB Mittelspannung 2008 - N-ERGIE Netz GmbH

TAB Mittelspannung 2008 - N-ERGIE Netz GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Technische Anschlussbedingungen - <strong>Mittelspannung</strong><br />

5 Betrieb<br />

5.1 Allgemeines<br />

Der Betrieb von elektrischen Anlagen umfasst alle technischen und organisatorischen Tätig-<br />

keiten, die erforderlich sind, damit Anlagen funktionstüchtig und sicher sind. Zu den Tätig-<br />

keiten gehören sämtliche Bedienhandlungen sowie elektrotechnische und nichtelektrotech-<br />

nische Arbeiten, wie sie in einschlägigen Vorschriften und Regeln beschrieben sind. Insbe-<br />

sondere wird auf DIN VDE 0105-100 /8/ hingewiesen. Beim Betrieb der Übergabestation<br />

sind zusätzlich zu den jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, insbe-<br />

sondere bei Schalthandlungen und Arbeiten am <strong>Netz</strong>anschlusspunkt, die Bestimmungen und<br />

Richtlinien des <strong>Netz</strong>betreibers einzuhalten.<br />

Für den Betrieb der Übergabestation ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.<br />

Der Anlagenbetreiber benennt dem <strong>Netz</strong>betreiber einen Betriebsverantwortlichen, der<br />

Elektrofachkraft ist und über eine Schaltberechtigung verfügt, als Verantwortlichen für den<br />

ordnungsgemäßen Betrieb der Übergabestation. Der Betriebsverantwortliche muss für den<br />

<strong>Netz</strong>betreiber ständig erreichbar sein. Entsprechende Informationen werden beim <strong>Netz</strong>betreiber<br />

hinterlegt und bei Änderungen beiderseits sofort aktualisiert. Der Anlagenbetreiber<br />

kann selbst die Funktion des Betriebsverantwortlichen ausüben, wenn er über die entspre-<br />

chenden Qualifikationen verfügt.<br />

Die Eigentumsgrenze und die Grenzen des Verfügungsbereiches sind zwischen <strong>Netz</strong>betreiber<br />

und Anlagenbetreiber zu vereinbaren.<br />

Bei Arbeiten an der Übergabestation, die im Verfügungsbereich des <strong>Netz</strong>betreibers liegen,<br />

benennt der Anlagenbetreiber dem <strong>Netz</strong>betreiber einen Anlagenverantwortlichen, der nach<br />

DIN VDE 0105-100 /8/ die Verantwortung für die Anlagenteile an der Arbeitsstelle trägt.<br />

Der <strong>Netz</strong>betreiber ist bei Gefahr, im Störungsfall und bei drohendem Verlust der <strong>Netz</strong>sicherheit<br />

zur sofortigen Trennung der Kundenanlage vom <strong>Netz</strong> bzw. zur Reduzierung der Wirkleistungsabgabe<br />

berechtigt.<br />

Stellt der <strong>Netz</strong>betreiber schwerwiegende Mängel bzgl. der Personen- und Anlagensicherheit<br />

in der Übergabestation fest, so ist er berechtigt, diese Anlagenteile bis zur Behebung der<br />

Mängel vom <strong>Netz</strong> zu trennen.<br />

Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die in seinem Verfügungsbereich liegenden Schaltfel-<br />

der der Übergabestation nach Aufforderung des <strong>Netz</strong>betreibers abzuschalten. Bei geplanten<br />

Abschaltungen von <strong>Netz</strong>betriebsmitteln sowie bei wartungsbedingten Schaltzustandsände-<br />

rungen kann es erforderlich sein, die Kundenanlage vorübergehend vom <strong>Netz</strong> zu trennen<br />

oder in ihrer Leistung zu reduzieren. Die Durchführung dieser Arbeiten erfolgt mit angemes-<br />

sener Vorankündigung.<br />

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. 33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!