1 - Plantyn
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56 Lernfeld 8<br />
Unternehmenseigene Distributionsorgane<br />
Verkaufsniederlassungen<br />
Bei den Verkaufsniederlassungen handelt es sich um Verkaufsbüros oder Verkaufsfi lialen, die<br />
das Unternehmen einrichtet, um sein gesamtes Absatzgebiet mit unternehmenseigenen Absatzstellen<br />
bedienen zu können. Verkaufsniederlassungen sind deshalb nicht nur auf das Inland<br />
beschränkt, sondern müssen auch in ausländischen Absatzmärkten fl ächendeckend errichtet<br />
werden. Die Vorteile dieses direkten Absatzes, d. h. ohne die Einschaltung von selbstständigen<br />
Wiederverkäufern, bestehen darin, dass zum einen die Beratung und der Service, insbesondere<br />
bei technischen Produkten, gewährleistet werden kann, zum anderen der Verkauf von Produkten<br />
über eigene Verkaufsstellen für das Markenimage gut ist. Nachteilig ist sicher, dass ein eigenes<br />
Vertriebsnetz im Vergleich zur Einschaltung von selbstständigen Wiederverkäufern weitaus<br />
höhere Kosten verursacht.<br />
Reisende – angestellt und fl exibel<br />
Der Reisende ist ein Absatzmittler des direkten Absatzweges. Er hat die gleiche rechtliche Stellung<br />
wie die übrigen kaufmännischen Angestellten (Handlungsgehilfen). Darüber hinaus ist er<br />
gleichzeitig Handlungsbevollmächtigter. Er kann<br />
● Kaufverträge abschließen (Abschlussvertreter),<br />
● Zahlungen bei entsprechender Vollmacht kassieren,<br />
● Mängelrügen entgegennehmen.<br />
Dafür erhält er neben einem festen Gehalt (Fixum) als zusätzlichen Leistungsanreiz Provision,<br />
meist vom Umsatz, und Spesen, welche unterschiedlich eingesetzt werden können: Spesen aufgrund<br />
von Belegen, feste Spesen ohne Einzelnachweis oder Vertrauensspesen nach Angaben<br />
ohne Einzelnachweis.<br />
Da der angestellte Reisende dem Arbeitgeber ganz zur Verfügung steht, kann er den Markt besser<br />
bearbeiten als der Handelsvertreter. Er konzentriert seine Arbeit auf den Absatz der Produkte<br />
eines Unternehmens. Er ist auch fl exibler einsetzbar, z. B. um kurzfristig in einem Gebiet eine<br />
Werbeaktion durchzuführen. Allerdings ist ein ausgedehntes Vertriebssystem mit Reisenden<br />
teuer, sodass im Allgemeinen nur kapitalstarke Firmen und solche, die aufgrund ihres Sortiments<br />
dazu gezwungen sind, z. B. bei beratungsintensiven Produkten, wie Maschinen und Lichttechnik,<br />
ein Netz von Reisenden unterhalten.<br />
Der Reisende schreibt in kurzen Abständen oder täglich Reiseberichte, in welchen er besonders<br />
auf Erfahrungen und Beobachtungen hinweist, wie Erfolg einer Werbekam pagne, Vorgehen der<br />
Konkurrenz, Kundenwünsche, Mängelrügen usw. Er unterliegt einem gesetzlichen und in der<br />
Regel vertraglichen (maximal zwei Jahre nach dem Ausscheiden gegen Entschädigung) Wettbewerbsverbot.<br />
Unternehmensfremde Distributionsorgane<br />
Vertragliche Regelungen beim Fremdvertrieb werden in den letzten Jahren auf Druck der<br />
Hersteller dahingehend geändert oder erneuert, dass die Beeinfl ussbarkeit und die Steuerungsmöglichkeiten<br />
des Vertriebssystems durch die Hersteller immer mehr zunehmen. In fast<br />
allen vertraglich geregelten Vertriebssystemen werden Vertriebsbindungen oder Alleinvertriebsrechte<br />
vereinbart.<br />
Vertriebsbindungs- und Alleinvertriebssystem<br />
Bei einer vorliegenden Vertriebsbindung verpfl ichtet der Hersteller den Absatzmittler, vor allem<br />
räumliche oder personelle Restriktionen beim Vertrieb zu beachten.<br />
Räumliche Restriktionen: Der Absatzmittler darf die Produkte des Herstellers nur in einer abgegrenzten<br />
Region verkaufen, was für ihn eine Einschränkung bedeutet.<br />
Personelle Restriktionen: Der Absatz der Produkte darf nur an einen bestimmten Personenkreis<br />
erfolgen.