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56 Lernfeld 8<br />

Unternehmenseigene Distributionsorgane<br />

Verkaufsniederlassungen<br />

Bei den Verkaufsniederlassungen handelt es sich um Verkaufsbüros oder Verkaufsfi lialen, die<br />

das Unternehmen einrichtet, um sein gesamtes Absatzgebiet mit unternehmenseigenen Absatzstellen<br />

bedienen zu können. Verkaufsniederlassungen sind deshalb nicht nur auf das Inland<br />

beschränkt, sondern müssen auch in ausländischen Absatzmärkten fl ächendeckend errichtet<br />

werden. Die Vorteile dieses direkten Absatzes, d. h. ohne die Einschaltung von selbstständigen<br />

Wiederverkäufern, bestehen darin, dass zum einen die Beratung und der Service, insbesondere<br />

bei technischen Produkten, gewährleistet werden kann, zum anderen der Verkauf von Produkten<br />

über eigene Verkaufsstellen für das Markenimage gut ist. Nachteilig ist sicher, dass ein eigenes<br />

Vertriebsnetz im Vergleich zur Einschaltung von selbstständigen Wiederverkäufern weitaus<br />

höhere Kosten verursacht.<br />

Reisende – angestellt und fl exibel<br />

Der Reisende ist ein Absatzmittler des direkten Absatzweges. Er hat die gleiche rechtliche Stellung<br />

wie die übrigen kaufmännischen Angestellten (Handlungsgehilfen). Darüber hinaus ist er<br />

gleichzeitig Handlungsbevollmächtigter. Er kann<br />

● Kaufverträge abschließen (Abschlussvertreter),<br />

● Zahlungen bei entsprechender Vollmacht kassieren,<br />

● Mängelrügen entgegennehmen.<br />

Dafür erhält er neben einem festen Gehalt (Fixum) als zusätzlichen Leistungsanreiz Provision,<br />

meist vom Umsatz, und Spesen, welche unterschiedlich eingesetzt werden können: Spesen aufgrund<br />

von Belegen, feste Spesen ohne Einzelnachweis oder Vertrauensspesen nach Angaben<br />

ohne Einzelnachweis.<br />

Da der angestellte Reisende dem Arbeitgeber ganz zur Verfügung steht, kann er den Markt besser<br />

bearbeiten als der Handelsvertreter. Er konzentriert seine Arbeit auf den Absatz der Produkte<br />

eines Unternehmens. Er ist auch fl exibler einsetzbar, z. B. um kurzfristig in einem Gebiet eine<br />

Werbeaktion durchzuführen. Allerdings ist ein ausgedehntes Vertriebssystem mit Reisenden<br />

teuer, sodass im Allgemeinen nur kapitalstarke Firmen und solche, die aufgrund ihres Sortiments<br />

dazu gezwungen sind, z. B. bei beratungsintensiven Produkten, wie Maschinen und Lichttechnik,<br />

ein Netz von Reisenden unterhalten.<br />

Der Reisende schreibt in kurzen Abständen oder täglich Reiseberichte, in welchen er besonders<br />

auf Erfahrungen und Beobachtungen hinweist, wie Erfolg einer Werbekam pagne, Vorgehen der<br />

Konkurrenz, Kundenwünsche, Mängelrügen usw. Er unterliegt einem gesetzlichen und in der<br />

Regel vertraglichen (maximal zwei Jahre nach dem Ausscheiden gegen Entschädigung) Wettbewerbsverbot.<br />

Unternehmensfremde Distributionsorgane<br />

Vertragliche Regelungen beim Fremdvertrieb werden in den letzten Jahren auf Druck der<br />

Hersteller dahingehend geändert oder erneuert, dass die Beeinfl ussbarkeit und die Steuerungsmöglichkeiten<br />

des Vertriebssystems durch die Hersteller immer mehr zunehmen. In fast<br />

allen vertraglich geregelten Vertriebssystemen werden Vertriebsbindungen oder Alleinvertriebsrechte<br />

vereinbart.<br />

Vertriebsbindungs- und Alleinvertriebssystem<br />

Bei einer vorliegenden Vertriebsbindung verpfl ichtet der Hersteller den Absatzmittler, vor allem<br />

räumliche oder personelle Restriktionen beim Vertrieb zu beachten.<br />

Räumliche Restriktionen: Der Absatzmittler darf die Produkte des Herstellers nur in einer abgegrenzten<br />

Region verkaufen, was für ihn eine Einschränkung bedeutet.<br />

Personelle Restriktionen: Der Absatz der Produkte darf nur an einen bestimmten Personenkreis<br />

erfolgen.

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