1 - Plantyn
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Beziehungen zwischen Händler, Hersteller und Importeur<br />
Das direkte Vertriebssystem erfolgt entweder durch Direktgeschäfte des Herstellers/Importeurs<br />
an meistens Großkunden und Sonderabnehmer (Kommunen, Pfl egedienste, Mietwagenanbieter<br />
u. a.). Dabei kann ein Händler auch als Agent, Fahrzeugauslieferer und Inkassostelle auftreten;<br />
dies wird im Rahmen eines Agenturvertrages geregelt.<br />
Eine weitere Möglichkeit des Direktvertriebs ist der Verkauf über Niederlassungen (z. B. bei<br />
Mercedes-Benz). Es sind jedoch auch Mischsysteme möglich. So verkauft BMW z. B. sowohl<br />
durch Direktvertrieb wie auch über Niederlassungen, hauptsächlich aber über markengebundene<br />
Eigenhändler.<br />
Auch können sich die unterschiedlichen Vertriebssysteme auf die Fahrzeugmodelle beziehen.<br />
Bei VW z. B. wird der „Phaeton“ ausschließlich im Direktvertrieb vom Hersteller selbst vertrieben.<br />
Die meisten Automobilhersteller vertreiben ihre Fahrzeuge über markengebundene Eigenhändler.<br />
Diese handeln im eigenen Namen und kaufen/verkaufen Automobile für eigene Rechnung.<br />
1.2.1 Händlervertrag<br />
Händlerverträge haben in der Regel ähnliche Inhalte. Nur die Ausprägung (z. B. die Formulierung<br />
der Standards oder die Auswahl des Margensystems) kann unterschiedlich ausfallen.<br />
Die wichtigsten Inhalte der Händlerverträge:<br />
● Vertragsgegenstand<br />
● Aufgaben und Rechtsstellung des Händlers<br />
● Leistungen des Herstellers/Importeurs<br />
● Vertragsdauer/Kündigung/allgemeine Bestimmungen<br />
1.2.1.1 Vertragsgegenstand<br />
Im Abschnitt „Vertragsgegenstand“ werden die Grundlagen des Händlervertrages genannt:<br />
Art des Vertrages (in der Regel selektives Vertriebssystem im Sinne der GVO)<br />
Vertriebsgebiet (europäischer Wirtschaftsraum: EU, Norwegen, Island, Liechtenstein und die<br />
Schweiz)<br />
Vertragsprodukte (aktuelle Neufahrzeuge des Herstellers, die für Deutschland hergestellt wurden,<br />
mit evtl. Ausnahmen, wie bei VW der „Phaeton“): Dies bedeutet, dass Fahrzeuge die nicht<br />
für den deutschen Markt produziert wurden und z. B. reimportiert werden, nicht zur Vertragsware<br />
gehören und außerhalb des Händlervertrages vertrieben werden können.<br />
Qualitative Standards: Die im Händlervertrag genannten qualitativen Standards müssen vom<br />
Händler ständig erfüllt werden. Dazu gehören z. B.:<br />
● Zertifi zierung nach Richtlinien des Herstellers (z. B. Qualitätssicherungssystem nach EN ISO<br />
9 000 ff.)<br />
● Informations- und Kommunikationssysteme: Der Händler verpfl ichtet sich, die vom Hersteller<br />
vorgegebenen Management- und Reportingsysteme zu nutzen und zu bedienen und die entsprechende<br />
Infrastruktur (Hardware, Software, Schnittstellen zum Hersteller) bereitzustellen.<br />
Der Händler beteiligt sich weiterhin an einem Austausch von Kundendaten mit dem<br />
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