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Beziehungen zwischen Händler, Hersteller und Importeur<br />

Das direkte Vertriebssystem erfolgt entweder durch Direktgeschäfte des Herstellers/Importeurs<br />

an meistens Großkunden und Sonderabnehmer (Kommunen, Pfl egedienste, Mietwagenanbieter<br />

u. a.). Dabei kann ein Händler auch als Agent, Fahrzeugauslieferer und Inkassostelle auftreten;<br />

dies wird im Rahmen eines Agenturvertrages geregelt.<br />

Eine weitere Möglichkeit des Direktvertriebs ist der Verkauf über Niederlassungen (z. B. bei<br />

Mercedes-Benz). Es sind jedoch auch Mischsysteme möglich. So verkauft BMW z. B. sowohl<br />

durch Direktvertrieb wie auch über Niederlassungen, hauptsächlich aber über markengebundene<br />

Eigenhändler.<br />

Auch können sich die unterschiedlichen Vertriebssysteme auf die Fahrzeugmodelle beziehen.<br />

Bei VW z. B. wird der „Phaeton“ ausschließlich im Direktvertrieb vom Hersteller selbst vertrieben.<br />

Die meisten Automobilhersteller vertreiben ihre Fahrzeuge über markengebundene Eigenhändler.<br />

Diese handeln im eigenen Namen und kaufen/verkaufen Automobile für eigene Rechnung.<br />

1.2.1 Händlervertrag<br />

Händlerverträge haben in der Regel ähnliche Inhalte. Nur die Ausprägung (z. B. die Formulierung<br />

der Standards oder die Auswahl des Margensystems) kann unterschiedlich ausfallen.<br />

Die wichtigsten Inhalte der Händlerverträge:<br />

● Vertragsgegenstand<br />

● Aufgaben und Rechtsstellung des Händlers<br />

● Leistungen des Herstellers/Importeurs<br />

● Vertragsdauer/Kündigung/allgemeine Bestimmungen<br />

1.2.1.1 Vertragsgegenstand<br />

Im Abschnitt „Vertragsgegenstand“ werden die Grundlagen des Händlervertrages genannt:<br />

Art des Vertrages (in der Regel selektives Vertriebssystem im Sinne der GVO)<br />

Vertriebsgebiet (europäischer Wirtschaftsraum: EU, Norwegen, Island, Liechtenstein und die<br />

Schweiz)<br />

Vertragsprodukte (aktuelle Neufahrzeuge des Herstellers, die für Deutschland hergestellt wurden,<br />

mit evtl. Ausnahmen, wie bei VW der „Phaeton“): Dies bedeutet, dass Fahrzeuge die nicht<br />

für den deutschen Markt produziert wurden und z. B. reimportiert werden, nicht zur Vertragsware<br />

gehören und außerhalb des Händlervertrages vertrieben werden können.<br />

Qualitative Standards: Die im Händlervertrag genannten qualitativen Standards müssen vom<br />

Händler ständig erfüllt werden. Dazu gehören z. B.:<br />

● Zertifi zierung nach Richtlinien des Herstellers (z. B. Qualitätssicherungssystem nach EN ISO<br />

9 000 ff.)<br />

● Informations- und Kommunikationssysteme: Der Händler verpfl ichtet sich, die vom Hersteller<br />

vorgegebenen Management- und Reportingsysteme zu nutzen und zu bedienen und die entsprechende<br />

Infrastruktur (Hardware, Software, Schnittstellen zum Hersteller) bereitzustellen.<br />

Der Händler beteiligt sich weiterhin an einem Austausch von Kundendaten mit dem<br />

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