DFV-Familie - Deutscher Familienverband
DFV-Familie - Deutscher Familienverband
DFV-Familie - Deutscher Familienverband
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
8<br />
SOZIALVERSICHERUNG<br />
Ungewöhnlich ausführlich befasst sich<br />
das Gericht mit demografischen und<br />
volkswirtschaftlichen Themen und nimmt<br />
Stellung zur Migrationspolitik. Mit der niedrigsten<br />
Geburtsrate in der EU könne das<br />
Sozialversicherungssystem, ja die gesamte<br />
deutsche Volkswirtschaft in Zukunft<br />
nicht aufrecht erhalten werden. Ein Zusammenbruch<br />
des Systems sei aber nicht<br />
zu erwarten, da angesichts des „generativen<br />
Streiks“ ein wirtschaftlicher Ausgleich<br />
auch durch erweiterte Zulassung von Immigration<br />
ersetzt werden könnte. Diese<br />
<strong>Familie</strong>n seien in aller Regel kinderreich<br />
und stellten dem deutschen Arbeitsmarkt,<br />
gegebenenfalls nach entsprechenden<br />
Qualifikationsmaßnahmen, die notwendigen<br />
Arbeitskräfte zur Verfügung. Damit<br />
wird die <strong>Familie</strong>npolitik in Deutschland<br />
aus ihrer Verantwortung entlassen – zu<br />
Lasten anderer Länder, die ebenfalls unter<br />
Wenn im Urlaub das eigene Kind<br />
krank und pflegebedürftig wird, erlischt<br />
der Urlaubsanspruch der Mutter oder des<br />
Vaters. So hat es das Berliner Arbeitsgericht<br />
am 17. Juni entschieden (2 Ca<br />
1648/19), berichtet der Verband deutscher<br />
Arbeitsrechtsanwälte.<br />
Eine Verkäuferin hatte 2009 Erholungsur-<br />
erheblichen Nachwuchssorgen leiden.<br />
Ohne Frage wird der Immigrationspolitik<br />
zukünftig eine noch größere Bedeutung<br />
zukommen. Aber Eltern alleine zu lassen<br />
mit den finanziellen Belastungen für Kinder<br />
ist nicht zukunftsorientiert. Junge Menschen,<br />
egal welcher Nationalität, haben<br />
kein Interesse daran, „notwendige Arbeitskräfte<br />
zur Verfügung zu stellen“, sondern<br />
brauchen Mutmacher, Unterstützer und Begleiter<br />
für ein Leben mit Kindern. (Anmerkung<br />
der Redaktion: Zu einem völlig anderen<br />
Ergebnis kommt übrigens die Dissertation<br />
der Demografin Nadja Milewski.<br />
So passe sich die Geburtenrate von Einwanderinnen<br />
der zweiten Generation inzwischen<br />
der der Einheimischen weitgehend<br />
an. Zwar würden Migrantinnen zwei<br />
Jahre früher ihr erstes Kind bekommen, allerdings<br />
liege die Kinderzahl nicht höher als<br />
bei deutschen Frauen. „Fertility of Immi-<br />
Urlaubsanspruch<br />
erlischt bei Erkrankung<br />
des Kindes<br />
laub beantragt. In dieser Zeit erkrankte aber<br />
ihre neunjährige Tochter und musste betreut<br />
werden. Die Frau legte eine ärztliche<br />
Bescheinigung vor und beantragte unbezahlte<br />
Freistellung beim Arbeitgeber zur<br />
Betreuung des kranken Kindes. In der Annahme,<br />
ihr Urlaub wäre nicht verbraucht,<br />
beantragte sie ihn später erneut. Der Ar-<br />
grants. A Two-Generational Approach in<br />
Germany“, Universität Rostock.)<br />
Aber es gibt auch Positives in diesem Urteil:<br />
Das Sozialgericht greift die Frage auf,<br />
ob, ähnlich wie im Steuerrecht, wo für Kinder<br />
Steuerfreibeträge zugestanden werden,<br />
im Bereich des Beitragsrechts der<br />
Sozialversicherung bestimmte Anteile am<br />
Arbeitsentgelt beitragsfrei gestellt werden<br />
müssten. Nichts anderes fordert das<br />
vom <strong>DFV</strong> mitinitiierte und unterstützte<br />
„Aktionsbündnis <strong>Familie</strong>“. Dies ist nach<br />
Auffassung des Gerichts „aus verfassungsrechtlichen<br />
Gründen nicht zwingend<br />
geboten“. Aber nach Auffassung<br />
des <strong>DFV</strong> wäre die Freistellung des Kinderexistenzminimums<br />
ein erster richtiger<br />
Schritt. Übrigens bedurfte es auch im<br />
Steuerrecht deutlicher Entscheidungen<br />
des Bundesverfassungsgerichtes, bis der<br />
Gesetzgeber handelte. y<br />
beitgeber bewilligte den Urlaub nicht und<br />
bekam Recht vom Arbeitsgericht Berlin.<br />
Der Urlaubsanspruch erlösche und auch<br />
ein Schadenersatzanspruch entstehe<br />
nicht, denn es sei nicht Zweck des § 45<br />
SGB V, den Arbeitnehmer vor Vergütungseinbußen<br />
wegen der Erkrankung<br />
eines Kindes zu schützen. y<br />
<strong>DFV</strong>-<strong>Familie</strong> 5/2010