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DFV-Familie - Deutscher Familienverband

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8<br />

SOZIALVERSICHERUNG<br />

Ungewöhnlich ausführlich befasst sich<br />

das Gericht mit demografischen und<br />

volkswirtschaftlichen Themen und nimmt<br />

Stellung zur Migrationspolitik. Mit der niedrigsten<br />

Geburtsrate in der EU könne das<br />

Sozialversicherungssystem, ja die gesamte<br />

deutsche Volkswirtschaft in Zukunft<br />

nicht aufrecht erhalten werden. Ein Zusammenbruch<br />

des Systems sei aber nicht<br />

zu erwarten, da angesichts des „generativen<br />

Streiks“ ein wirtschaftlicher Ausgleich<br />

auch durch erweiterte Zulassung von Immigration<br />

ersetzt werden könnte. Diese<br />

<strong>Familie</strong>n seien in aller Regel kinderreich<br />

und stellten dem deutschen Arbeitsmarkt,<br />

gegebenenfalls nach entsprechenden<br />

Qualifikationsmaßnahmen, die notwendigen<br />

Arbeitskräfte zur Verfügung. Damit<br />

wird die <strong>Familie</strong>npolitik in Deutschland<br />

aus ihrer Verantwortung entlassen – zu<br />

Lasten anderer Länder, die ebenfalls unter<br />

Wenn im Urlaub das eigene Kind<br />

krank und pflegebedürftig wird, erlischt<br />

der Urlaubsanspruch der Mutter oder des<br />

Vaters. So hat es das Berliner Arbeitsgericht<br />

am 17. Juni entschieden (2 Ca<br />

1648/19), berichtet der Verband deutscher<br />

Arbeitsrechtsanwälte.<br />

Eine Verkäuferin hatte 2009 Erholungsur-<br />

erheblichen Nachwuchssorgen leiden.<br />

Ohne Frage wird der Immigrationspolitik<br />

zukünftig eine noch größere Bedeutung<br />

zukommen. Aber Eltern alleine zu lassen<br />

mit den finanziellen Belastungen für Kinder<br />

ist nicht zukunftsorientiert. Junge Menschen,<br />

egal welcher Nationalität, haben<br />

kein Interesse daran, „notwendige Arbeitskräfte<br />

zur Verfügung zu stellen“, sondern<br />

brauchen Mutmacher, Unterstützer und Begleiter<br />

für ein Leben mit Kindern. (Anmerkung<br />

der Redaktion: Zu einem völlig anderen<br />

Ergebnis kommt übrigens die Dissertation<br />

der Demografin Nadja Milewski.<br />

So passe sich die Geburtenrate von Einwanderinnen<br />

der zweiten Generation inzwischen<br />

der der Einheimischen weitgehend<br />

an. Zwar würden Migrantinnen zwei<br />

Jahre früher ihr erstes Kind bekommen, allerdings<br />

liege die Kinderzahl nicht höher als<br />

bei deutschen Frauen. „Fertility of Immi-<br />

Urlaubsanspruch<br />

erlischt bei Erkrankung<br />

des Kindes<br />

laub beantragt. In dieser Zeit erkrankte aber<br />

ihre neunjährige Tochter und musste betreut<br />

werden. Die Frau legte eine ärztliche<br />

Bescheinigung vor und beantragte unbezahlte<br />

Freistellung beim Arbeitgeber zur<br />

Betreuung des kranken Kindes. In der Annahme,<br />

ihr Urlaub wäre nicht verbraucht,<br />

beantragte sie ihn später erneut. Der Ar-<br />

grants. A Two-Generational Approach in<br />

Germany“, Universität Rostock.)<br />

Aber es gibt auch Positives in diesem Urteil:<br />

Das Sozialgericht greift die Frage auf,<br />

ob, ähnlich wie im Steuerrecht, wo für Kinder<br />

Steuerfreibeträge zugestanden werden,<br />

im Bereich des Beitragsrechts der<br />

Sozialversicherung bestimmte Anteile am<br />

Arbeitsentgelt beitragsfrei gestellt werden<br />

müssten. Nichts anderes fordert das<br />

vom <strong>DFV</strong> mitinitiierte und unterstützte<br />

„Aktionsbündnis <strong>Familie</strong>“. Dies ist nach<br />

Auffassung des Gerichts „aus verfassungsrechtlichen<br />

Gründen nicht zwingend<br />

geboten“. Aber nach Auffassung<br />

des <strong>DFV</strong> wäre die Freistellung des Kinderexistenzminimums<br />

ein erster richtiger<br />

Schritt. Übrigens bedurfte es auch im<br />

Steuerrecht deutlicher Entscheidungen<br />

des Bundesverfassungsgerichtes, bis der<br />

Gesetzgeber handelte. y<br />

beitgeber bewilligte den Urlaub nicht und<br />

bekam Recht vom Arbeitsgericht Berlin.<br />

Der Urlaubsanspruch erlösche und auch<br />

ein Schadenersatzanspruch entstehe<br />

nicht, denn es sei nicht Zweck des § 45<br />

SGB V, den Arbeitnehmer vor Vergütungseinbußen<br />

wegen der Erkrankung<br />

eines Kindes zu schützen. y<br />

<strong>DFV</strong>-<strong>Familie</strong> 5/2010

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