159. September - bei der ÖVP Andritz
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Das Steuerservice von Mag. Andreas Wallner<br />
Ferialjob & Steuern<br />
Was Kin<strong>der</strong> in den Ferien verdienen dürfen<br />
Wenn studierende Kin<strong>der</strong> für die Ferien einen lukrativen Ferialjob � nden, so ist das<br />
sowohl für die Kin<strong>der</strong> als auch für die Eltern erfreulich. Für die Eltern kann ein Ferialjob<br />
allerdings auch zu emp� ndlichen � nanziellen Einbußen führen.<br />
Um die Familien<strong>bei</strong>hilfe und den Kin<strong>der</strong>absetzbetrag<br />
nicht zu gefährden, darf das steuerpfl<br />
ichtige Jahreseinkommen des Kindes<br />
(nach Abzug von Sozialversicherungs<strong>bei</strong>trägen,<br />
Werbungskosten, Son<strong>der</strong>ausgaben<br />
und außergewöhnlichen Belastungen) <strong>bei</strong><br />
Kin<strong>der</strong>n ab 18 Jahren 9.000 € pro Jahr nicht<br />
überschreiten, unabhängig davon, ob es in<br />
den Ferien o<strong>der</strong> außerhalb <strong>der</strong> Ferien erzielt<br />
wird. Bei Gehaltseinkünft en darf ein Kind<br />
daher insgesamt brutto rund 11.200 € pro<br />
Jahr (Bruttogehalt ohne Son<strong>der</strong>zahlungen<br />
unter Berücksichtigung von SV-Beiträgen<br />
in Höhe von rd 2.024 € bzw Werbungskosten-<br />
und Son<strong>der</strong>ausgabenpauschale von 192<br />
€) verdienen, ohne dass die Eltern die Familien<strong>bei</strong>hilfe<br />
und den Kin<strong>der</strong>absetzbetrag<br />
verlieren. Die Einkünft egrenze von 9.000<br />
€ ist ein Jahresbetrag, wo<strong>bei</strong> auch an<strong>der</strong>e<br />
Einkünft e (zb aus Vermietung) zu berücksichtigen<br />
sind. Lehrlingsentschädigungen,<br />
Waisenpensionen sowie einkommensteuerfreie<br />
Bezüge und endbesteuerte Einkünft e<br />
bleiben außer Ansatz.<br />
Folgende Beson<strong>der</strong>heiten sind noch zu beachten:<br />
Ein zu versteuerndes Einkommen,<br />
das in Zeiträumen erzielt wird, für die kein<br />
Anspruch auf Familien<strong>bei</strong>hilfe besteht (zB<br />
<strong>bei</strong> vorübergehen<strong>der</strong> Einstellung <strong>der</strong> Familien<strong>bei</strong>hilfe,<br />
weil die vorgesehene Studienzeit<br />
in einem Studienabschnitt abgelaufen ist),<br />
ist in die Berechnung des Grenzbetrages<br />
nicht einzubeziehen. Auch das Einkommen<br />
des Kindes innerhalb von drei Monaten<br />
nach Abschluss <strong>der</strong> Berufsausbildung wird<br />
auf die schädliche Einkommensgrenze nicht<br />
angerechnet.<br />
Die Familien<strong>bei</strong>hilfe und <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>absetzbetrag<br />
fallen übrigens nicht automatisch<br />
weg, son<strong>der</strong>n erst dann, wenn die Eltern<br />
den zu hohen Verdienst ihres Sprösslings<br />
pfl ichtgemäß dem Finanzamt melden. Wer<br />
eine solche Meldung unterlässt, riskiert zu-<br />
sätzlich zur Rückfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Familien<strong>bei</strong>hilfe<br />
und des Kin<strong>der</strong>absetzbetrages auch<br />
eine Finanzstrafe! Übrigens: Kin<strong>der</strong> unter<br />
18 Jahren können ganzjährig beliebig viel<br />
verdienen!<br />
Bei Ferialjobs in Form von Werkverträgen<br />
o<strong>der</strong> freien Dienstverträgen, (kein Lohnsteuerabzug),<br />
muss ab einem Jahreseinkommen<br />
(Bruttoeinnahmen abzüglich <strong>der</strong> mit<br />
<strong>der</strong> Tätigkeit verbundenen Ausgaben) von<br />
11.000 € für das betreff ende Jahr eine Einkommensteuererklärung<br />
abgegeben werden.<br />
Eine Ferialbeschäft igung im Werkvertrag<br />
bzw freien Dienstvertrag unterliegt grundsätzlich<br />
auch <strong>der</strong> Umsatzsteuer (im Regelfall<br />
20%). Umsatzsteuerpfl icht besteht jedoch<br />
erst ab einem Jahresumsatz (= Bruttoeinnahmen<br />
inklusive<br />
20% Umsatzsteuer) von mehr als 36.000 €<br />
(bis dahin gilt die unechte Steuerbefreiung<br />
für Kleinunternehmer).<br />
28 ECHOGRAZNORD <strong>September</strong> 2010 STEUERSERVICE<br />
Leserbriefe �<br />
Graz, Juni 2010<br />
An die Redaktion Echo Graz Nord<br />
Handymasten<br />
Wie ist es möglich, im großen Siedlungsgebiet<br />
von <strong>Andritz</strong>, Nordbergsiedlung, Radegun<strong>der</strong>straße,<br />
Ziegelstraße, weitere im Bau<br />
befi ndliche Wohneinheiten, einbezogen<br />
auch <strong>der</strong> große Spielplatz <strong>der</strong> Gemeinde in<br />
<strong>der</strong> Ziegelstraße; hinter dem Landeshauptschießstand,<br />
Radegun<strong>der</strong>straße 8, einen<br />
Handymasten zu errichten?<br />
Ich wohne in <strong>der</strong> Ziegelstraße, meine Wohnung<br />
ist genau ausgerichtet zum neuen Handymasten.<br />
Ich fühle mich in <strong>der</strong> Aussicht belästigt, und<br />
habe das Gefühl 24 Stunden den Strahlen<br />
des Handymasten ausgeliefert zu sein. Mein<br />
Radioempfang wurde gestört, so daß ich<br />
meinen Sen<strong>der</strong> neu einstellen mußte, um einen<br />
rauschfreien Empfang zu haben. Kann<br />
niemand sagen, daß <strong>der</strong> Handymasten KEI-<br />
NE Auswirkung hat.<br />
Wozu <strong>der</strong> wirklich schöne Spielplatz in <strong>der</strong><br />
Ziegelstraße, wenn unsere Kin<strong>der</strong> täglich<br />
vom Masten bestrahlt werden müssen?<br />
Wäre doch gut vorher zu bedenken, wofür<br />
man seinen Grund vermietet o<strong>der</strong> verpachtet,<br />
was man seinen Nachbarn damit antut.<br />
Name und Anschri� d. Red. bekannt<br />
Zebrastreifen<br />
Sehr geehrter Hr. Bezirksvorsteher, welche<br />
Freude, als wir vom Urlaub zurückkamen<br />
und feststellten, <strong>der</strong> Zebrastreifen <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />
Konditorei Pachernegg/Friseur Headline<br />
ist fertig!! Und so perfekt, wir nutzen ihn jeden<br />
Tag! Bravo und danke Ihnen und Ihrem<br />
Team für die Mühe und Organisation. Er ist<br />
perfekt umgesetzt und gelungen und macht<br />
wirklich Freude! Gerti Tanos