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teil drei technische grundlagen - von avantgarde

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TEIL DREI TECHNISCHE GRUNDLAGEN<br />

Einfache Aufhängung (Direct hitch)<br />

Diese Anschlagart findet nur dann Anwendung, wenn eine<br />

zusätzliche Lastaufnahmeeinrichtung wie z.B. ein<br />

Traversenadapter mit einer Anschlagöse oder Ringmutter an<br />

der Traverse befestigt ist. Das Anschlagmittel (Rundschlinge,<br />

Stahlseil oder Kette) wird mit einem Haken oder Schäkel<br />

hieran befestigt. Werden alle Sicherheitsaspekte berücksichtigt,<br />

ist es offensichtlich, daß nur eine einfache Umschlingung<br />

des gesamten Traversenquerschnitts als Aufhängung nicht<br />

angewendet werden sollte.<br />

Geschnürte Aufhängung (Choke hitch)<br />

Diese Anschlagart wird üblicherweise nur mit Rundschlingen<br />

durchgeführt und sollte nur unter paarweiser Verwendung der<br />

Rundschlingen erfolgen. Je eine Rundschlinge trägt hierbei eine<br />

Seite des Traversenquerschnitts. Die Rundschlingen werden um<br />

einen Untergurt – sich selbst zuziehend - geschnürt und um<br />

einen Obergurt gewickelt, bevor sie durch einen Schäkel oder<br />

Haken miteinander verbunden werden. Es ist zu beachten, dass<br />

diese Anschlagmethode die Tragfähigkeit des Anschlagmittels<br />

um den Schlingfaktor 0,8 herabsetzt. Obwohl hier zwei<br />

Anschlagmittel verwendet werden, beträgt die Gesamttragfähigkeit<br />

nur das 1,6-fache eines einzelnen Anschlagmittels.<br />

Korbaufhängung (Basket hitch)<br />

Dies ist die am häufigsten verwendete Anschlagart bei Traversen.<br />

Das Anschlagmittel wird unterhalb der Traverse geführt und<br />

umwickelt die Untergurte oder wird an beiden Seiten der<br />

Traverse direkt aufwärts geführt und um die Obergurte gewickelt,<br />

bevor die Enden durch einen Haken oder Schäkel miteinander<br />

verbunden werden. Die Tragfähigkeit der Anschlagmittel<br />

wird hierbei um den Schlingfaktor 1,4 bis 2 – abhängig vom<br />

Aufspannwinkel der Anschlagmittelenden zur Senkrechten –<br />

verbessert. Entsprechend der neuesten Europäischen Normen<br />

darf der Aufspannwinkel nicht größer als 45° sein. Somit ist<br />

der Winkel zwischen den Anschlagmittelenden immer kleiner<br />

als 90°. Es ist sicherzustellen, dass das Anschlagmittel nahe<br />

an einer Horizontalstrebe eingesetzt wird, damit diese die<br />

komprimierenden Kräfte zwischen den Obergurten aufnimmt.<br />

Sollte eine Traverse aus irgendwelchen Gründen nur an den<br />

Obergurten angeschlagen werden können, so ist sicherzustellen,<br />

dass sie mit maximal 50 % der zulässigen Werte aus den<br />

Tabellen belastet wird. Das Anschlagen einer Traverse an nur<br />

einem Gurtrohr – unabhängig <strong>von</strong> der Bauform – ist nicht<br />

zulässig, außer im Einzelfall, wenn keine Last eingeleitet wird und<br />

die Anwendung rein dekorative Zwecke erfüllt.<br />

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