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teil drei technische grundlagen - von avantgarde

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TEIL DREI TECHNISCHE GRUNDLAGEN<br />

ANHEBEN VON PERSONEN UND<br />

KLETTERN AN TRAVERSEN<br />

� TECHNISCHE GRUNDLAGEN<br />

Die europäischen Maschinenrichtlinien fordern, dass eine<br />

Verdoppelung des Sicherheitsfaktors erfolgt, wenn eine Person<br />

<strong>von</strong> einer Maschine angehoben wird, darauf klettert, darauf<br />

arbeitet oder daran abgeseilt wird. Aus diesem Grund liegt<br />

beim Anheben <strong>von</strong> Personen und Klettern an Traversen<br />

die volle Verantwortung zur Einhaltung der erforderlichen<br />

Sicherheitsvorkehrungen ausschließlich beim Anwender selbst.<br />

Hierzu gibt es zwei Ansatzpunkte:<br />

• Verdoppelung des Eigengewichtes <strong>von</strong> Personen. Üblicherweise<br />

wird das Eigengewicht einer Person mit 1kN (ca. 100 kg für<br />

einen Arbeiter mit seinem Werkzeug) statischer Belastung<br />

angenommen. Folglich ist die Berechnungsgröße für eine<br />

Person, die sich an Traversen bewegt, mit 2 kN statischer<br />

Belastung anzusetzen. Jede kraftvolle oder harmonische<br />

Bewegung dieser Person oder einer Gruppe <strong>von</strong> Personen<br />

(beispielsweise Tänzer oder eine komplette Rock-Band) wird<br />

bei dieser Annahme nicht berücksichtigt und erfordert einer<br />

besonderen Betrachtung. Bewegungen führen zu dynamischen<br />

Beanspruchungen, die die angenommenen statischen Lasten<br />

weit überschreiten. Als Daumenregel gilt die Annahme<br />

eines Faktors Zwei für dynamische Lasten durch eine sich<br />

bewegende Person. Dies führt zu einer Berechnungsgröße<br />

<strong>von</strong> 4 kN pro Person.<br />

• Halbierung der Belastungsdaten aus den Tabellen, wenn<br />

Personen auf den Traversen zu erwarten sind. Dies führt<br />

ebenfalls zu einer Verdoppelung des Sicherheitsfaktors,<br />

entsprechend der Minimalanforderung der europäischen<br />

Maschinenrichtlinien.<br />

Abgesehen da<strong>von</strong> ist grundsätzlich sicherzustellen, dass<br />

ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Wenn<br />

beispielsweise eine Podestfläche mit Traversen als tragenden<br />

Elementen gebaut wird und Geländer daran befestigt werden,<br />

ist sicherzustellen, dass sowohl die Geländer als auch die<br />

Traversen die erforderlichen Horizontallasten aufnehmen können.<br />

Auch wenn eine Traverse „nur” zum Einleuchten beklettert wird,<br />

sind geeignete horizontale und vertikale Schutzmaßnahmen<br />

gegen Absturz und Sicherungsleinen zu installieren. Der Einfluß<br />

der durch die Sicherungseinrichtungen möglichen Belastung auf<br />

die Traverse muß in jedem Fall berechnet und überprüft werden.<br />

Prolyte empfiehlt Traversen mit Gurtrohrabständen unter 35 cm<br />

nicht zu beklettern. Dies bedeutet, dass die Traversen der 36er-<br />

und 40er-Serien die untere „Klettergrenze” darstellen. Allein die<br />

Tatsache, dass 30er Traversen aufgrund ihrer kleinen Abmessung<br />

sehr schwierig zu beklettern sind, sollte überzeugend genug<br />

sein. Abgesehen da<strong>von</strong> können belastete Traversen dieser Größe<br />

kaum die durch einen kletternde Person zusätzlich eingebrachten<br />

Lasten aufnehmen, geschweige denn, den Impulsbelastungen<br />

einer in die Sicherungseinrichtung fallenden Person standhalten.<br />

Dies kann auch bei größeren Traversen der Fall sein, wenn große<br />

Lasten oder Spannweiten in Betracht kommen, auch wenn die<br />

zulässigen Belastungsdaten halbiert wurden. Eine besondere<br />

Warnung muss ausgesprochen werden, wenn – wie <strong>teil</strong>weise<br />

beobachtet – Sicherungsleinen an Fachwerkstreben befestigt<br />

werden. Impulsbelastungen durch eine fallende Person können<br />

die angenommene Belastung einer sich vorsichtig bewegenden<br />

Person deutlich überschreiten. Sollten Sie jemals zweifeln,<br />

befragen Sie bitte Ihren Lieferanten oder Prolyte selbst.<br />

Wenn das Klettern zum Erreichen <strong>von</strong> Knotenpunkten in Dachkonstruktionen<br />

oder anderen Positionen mit Absturzgefahr<br />

erforderlich ist, sollte ein den internationalen, nationalen oder<br />

zumindest den regionalen Sicherungsanforderungen entsprechendes<br />

Sicherungssystem gegen Absturz vorhanden sein.<br />

Dieses muss durch eine unabhängige und anerkannte Prüfstelle<br />

zertifiziert und geprüft sein. Die kletternden Anwender müssen<br />

ihrerseits entsprechende Vorkehrungen gegen Absturz treffen.<br />

Hierzu gehört das Tragen <strong>von</strong> persönlicher Schutzausrüstung<br />

gegen Absturz (PSA), die den internationalen (EU, ISO),<br />

Nationalen (DIN, ANSI) und regionalen Anforderungen<br />

entsprechen muß.<br />

ANZUWENDENDE NORMEN:<br />

NEN-EN 353-2 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Teil 2:<br />

Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher<br />

Führung<br />

NEN-EN 360 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz -<br />

Höhensicherungsgeräte.<br />

NEN-EN 361 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz -<br />

Auffanggurte<br />

NEN-EN 363 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz -<br />

Auffangsysteme.<br />

NEN-EN 364 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz;<br />

Prüfverfahren<br />

ANSI E1.1 1999: Veranstaltungstechnik – Konstruktion und<br />

Anwendung <strong>von</strong> Strickleitern<br />

© PROLYTE PRODUCTS GROUP 192 WWW.PROLYTE.COM

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