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bock elektro - Stadt Strehla

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Seite 2 Januar 2013<br />

Aus dem <strong>Stadt</strong>rat berichtet<br />

Am 13.12. tagte der <strong>Strehla</strong>er <strong>Stadt</strong>rat in diesem Jahr<br />

zum letzten Mal. Im Verlauf der Sitzung nahmen 15 <strong>Stadt</strong>räte<br />

daran teil, SR Tietze fehlte entschuldigt.<br />

Nachdem der Bürgermeister die rechtmäßige Zustellung<br />

der Einladung/Bekanntmachung sowie die Beschlussfähigkeit<br />

des <strong>Stadt</strong>rates geprüft und festgestellt hatte,<br />

konnte nach der vorliegenden Tagesordnung verfahren<br />

werden.<br />

Zunächst nahm der Bürgermeister eine Ehrung vor. Die<br />

Ehrennadel der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> 2012<br />

wurde an Frau<br />

Annegret Decker<br />

überreicht. Frau<br />

Decker erhält die<br />

Ehrennadel aufgrund<br />

ihres vielfachenEngagements<br />

in diversen<br />

Vereinen und öffentlichen<br />

Auftretens im <strong>Stadt</strong>bild <strong>Strehla</strong>s. Der Bürgermeister<br />

überreichte die Ehrennadel, eine Zehnereintrittskarte<br />

für unser Nixenbad und einen Blumenstrauß. Frau<br />

Decker bedankte sich herzlich und versprach, so lange<br />

wie es ihr selbst möglich ist in ihrem Engagement nicht<br />

nachzulassen.<br />

Anschließend informierte der Kämmerer, Herr Schäfer,<br />

zum Stand der Einführung der Doppik ab 01.01.2013<br />

im Bereich der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Strehla</strong> und im sich<br />

anschließenden TOP 5 zum Beteiligungsbericht der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Strehla</strong> 2011. Beide Berichterstattungen wurden ohne<br />

Anfragen der <strong>Stadt</strong>räte zur Kenntnis genommen.<br />

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde der Antrag des<br />

<strong>Stadt</strong>rat Ullrich Tietze zur vorzeitigen Beendigung des Ehrenamtes<br />

und Geltendmachung eines wichtigen Grundes<br />

festgestellt. Die Nachfolge zur Besetzung des Amtes wird<br />

derzeit durch die Verwaltung vorbereitet.<br />

Beschluss-Nr. 1372/42/12<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat stellt fest, dass die Geltendmachung eines<br />

wichtigen Grundes lt. Antrag des <strong>Stadt</strong>rates Ullrich Tietze<br />

vom 16.11.2012, bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> eingegangen am<br />

20.11.2012 und ergänzt mit Schreiben vom 03.12.2012,<br />

gem. § 18 SächsGemO anerkannt wird und somit die ehrenamtliche<br />

Tätigkeit als <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> endet.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig unter Beteiligung<br />

von 14 Stimmberechtigten einschl. Bürgermeister.<br />

Kein <strong>Stadt</strong>rat war von der Abstimmung ausgeschlossen.<br />

Im TOP 7 wurde die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> beschlossen. Herr Frank<br />

Pietsch berichtete dazu über die Tätigkeit, die Entwicklung<br />

und Probleme der Feuerwehr <strong>Strehla</strong> und Paußnitz<br />

bei ihrer Arbeit. Der Bürgermeister bedankte sich im Namen<br />

des <strong>Stadt</strong>rates für das freiwillige Engagement und die<br />

sehr gute Arbeit der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr<br />

und sicherte auch für die Zukunft jegliche Unterstützung<br />

zu.<br />

Beschluss-Nr. 1373/43/12<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> beschließt die Fortschreibung<br />

des Brandschutzbedarfsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong><br />

vom 01.02.2007 einstimmig unter Beteiligung von 15<br />

Stimmberechtigten, einschl. Bürgermeister. Kein <strong>Stadt</strong>rat<br />

war von der Abstimmung ausgeschlossen.<br />

Im abschließenden TOP 8 hatten die <strong>Stadt</strong>räte Gelegenheit,<br />

Anfragen an den Bürgermeister zu stellen.<br />

Die nächste Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Strehla</strong> wird voraussichtlich<br />

am 24. Januar 2013 stattfinden. Näheres<br />

entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen im Rathaus<br />

bzw. den Ortstafeln.<br />

Hinweise aus dem Bauamt<br />

zum Straßenwinterdienst und<br />

zur Schnee- und Räumpflicht<br />

Auf der Grundlage des „Sächsischen Straßengesetzes“ ist<br />

der Straßenbaulastträger/Gemeinde für die Unterhaltung<br />

und Instandsetzung seiner Straßen verantwortlich. Zu<br />

den Aufgaben gehören nicht das Schneeräumen, das<br />

Streuen bei Schnee- und Eisglätte, die Reinigung und die<br />

Beleuchtung. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.<br />

Allerdings hat die <strong>Stadt</strong> als Sicherungspflichtiger im Rahmen<br />

des Zumutbaren durch Schneeräumen und Bestreuen<br />

mit abstumpfenden Mitteln die Gefahren zu beseitigen.<br />

Der im November 2011 beschlossene Streuplan für alle<br />

verkehrswichtigen Verbindungsstraßen hat weiterhin<br />

seine Gültigkeit.<br />

Alle Ortsverbindungsstraßen werden grundsätzlich gestreut.<br />

Die als innerörtliche Verbindungsstraßen deklarierten<br />

Straßen, entsprechend der beiliegenden Aufstellung,<br />

werden ebenfalls gestreut.<br />

Es handelt sich hierbei um folgende Straßen<br />

- Altoppitzscher Straße<br />

- Am Heger<br />

- Am Nixstein<br />

- Am Wasserturm / Am Wasserwerk<br />

(Verbindung Oschatzer Straße bis Feldstraße)<br />

- An der alten Leimfabrik<br />

- Badergasse<br />

- Bahnhofstraße<br />

- Dorfstraße (OT Paußnitz)<br />

- Ernst-Thälmann-Straße<br />

- Feldstraße<br />

- Fischergasse (außer Nr. 14, 14a, 16 und 20)<br />

- Forberger Ring<br />

- Görziger Straße (Verbindungsstraße <strong>Strehla</strong> – Lößnig<br />

Ortslage Görzig und Kreuzungsbereich)<br />

- Hugo-Haase-Straße<br />

- Karl-Liebknecht-Straße<br />

- Kirchgasse<br />

- Kleinrügelner Straße (Buswendeschleife)<br />

- Leckwitzer Straße<br />

- Lindenstraße<br />

- Lößniger Straße (OT Paußnitz)<br />

- Markt<br />

- Neuer Weg<br />

- Oppitzscher Weg (außer 26 und 26a)<br />

- Reinhold-Kirsten-Straße<br />

- Schlossplatz Nr. 1 bis Ecke Julius-Scharre-Straße<br />

- Schulstraße<br />

- Trebnitzer Weg<br />

- Unterreußener Straße<br />

- Ladestraße<br />

Dieser Beschluss betrifft nur die Streupflicht mit abstumpfenden<br />

Mitteln. Die Schneeräumpflicht ist davon<br />

nicht betroffen und wird wie gewohnt durchgeführt.<br />

Bitte beachten Sie dabei auch die Festlegungen in der Reinigungs-<br />

und Streupflichtsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong>, die Sie<br />

auf der Internetseite der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> und der Rubrik Ortsrecht<br />

nachlesen können.<br />

Bitte räumen Sie die Fußwege vom Schnee. Der Schnee<br />

sollte aber nicht auf der Straße abgelagert werden!<br />

Die Kämmerei informiert<br />

Aufgrund der komplexen Umstellung des Rechnungswesens<br />

zum Jahreswechsel 2012/13 möchten wir alle Zahlungspflichtigen<br />

informieren, dass die Abbuchungen<br />

durch die <strong>Stadt</strong>kasse <strong>Strehla</strong> im Januar 2013 voraus-

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