bock elektro - Stadt Strehla
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Seite 2 Januar 2013<br />
Aus dem <strong>Stadt</strong>rat berichtet<br />
Am 13.12. tagte der <strong>Strehla</strong>er <strong>Stadt</strong>rat in diesem Jahr<br />
zum letzten Mal. Im Verlauf der Sitzung nahmen 15 <strong>Stadt</strong>räte<br />
daran teil, SR Tietze fehlte entschuldigt.<br />
Nachdem der Bürgermeister die rechtmäßige Zustellung<br />
der Einladung/Bekanntmachung sowie die Beschlussfähigkeit<br />
des <strong>Stadt</strong>rates geprüft und festgestellt hatte,<br />
konnte nach der vorliegenden Tagesordnung verfahren<br />
werden.<br />
Zunächst nahm der Bürgermeister eine Ehrung vor. Die<br />
Ehrennadel der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> 2012<br />
wurde an Frau<br />
Annegret Decker<br />
überreicht. Frau<br />
Decker erhält die<br />
Ehrennadel aufgrund<br />
ihres vielfachenEngagements<br />
in diversen<br />
Vereinen und öffentlichen<br />
Auftretens im <strong>Stadt</strong>bild <strong>Strehla</strong>s. Der Bürgermeister<br />
überreichte die Ehrennadel, eine Zehnereintrittskarte<br />
für unser Nixenbad und einen Blumenstrauß. Frau<br />
Decker bedankte sich herzlich und versprach, so lange<br />
wie es ihr selbst möglich ist in ihrem Engagement nicht<br />
nachzulassen.<br />
Anschließend informierte der Kämmerer, Herr Schäfer,<br />
zum Stand der Einführung der Doppik ab 01.01.2013<br />
im Bereich der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Strehla</strong> und im sich<br />
anschließenden TOP 5 zum Beteiligungsbericht der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Strehla</strong> 2011. Beide Berichterstattungen wurden ohne<br />
Anfragen der <strong>Stadt</strong>räte zur Kenntnis genommen.<br />
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde der Antrag des<br />
<strong>Stadt</strong>rat Ullrich Tietze zur vorzeitigen Beendigung des Ehrenamtes<br />
und Geltendmachung eines wichtigen Grundes<br />
festgestellt. Die Nachfolge zur Besetzung des Amtes wird<br />
derzeit durch die Verwaltung vorbereitet.<br />
Beschluss-Nr. 1372/42/12<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat stellt fest, dass die Geltendmachung eines<br />
wichtigen Grundes lt. Antrag des <strong>Stadt</strong>rates Ullrich Tietze<br />
vom 16.11.2012, bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> eingegangen am<br />
20.11.2012 und ergänzt mit Schreiben vom 03.12.2012,<br />
gem. § 18 SächsGemO anerkannt wird und somit die ehrenamtliche<br />
Tätigkeit als <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> endet.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig unter Beteiligung<br />
von 14 Stimmberechtigten einschl. Bürgermeister.<br />
Kein <strong>Stadt</strong>rat war von der Abstimmung ausgeschlossen.<br />
Im TOP 7 wurde die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> beschlossen. Herr Frank<br />
Pietsch berichtete dazu über die Tätigkeit, die Entwicklung<br />
und Probleme der Feuerwehr <strong>Strehla</strong> und Paußnitz<br />
bei ihrer Arbeit. Der Bürgermeister bedankte sich im Namen<br />
des <strong>Stadt</strong>rates für das freiwillige Engagement und die<br />
sehr gute Arbeit der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr<br />
und sicherte auch für die Zukunft jegliche Unterstützung<br />
zu.<br />
Beschluss-Nr. 1373/43/12<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> beschließt die Fortschreibung<br />
des Brandschutzbedarfsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong><br />
vom 01.02.2007 einstimmig unter Beteiligung von 15<br />
Stimmberechtigten, einschl. Bürgermeister. Kein <strong>Stadt</strong>rat<br />
war von der Abstimmung ausgeschlossen.<br />
Im abschließenden TOP 8 hatten die <strong>Stadt</strong>räte Gelegenheit,<br />
Anfragen an den Bürgermeister zu stellen.<br />
Die nächste Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Strehla</strong> wird voraussichtlich<br />
am 24. Januar 2013 stattfinden. Näheres<br />
entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen im Rathaus<br />
bzw. den Ortstafeln.<br />
Hinweise aus dem Bauamt<br />
zum Straßenwinterdienst und<br />
zur Schnee- und Räumpflicht<br />
Auf der Grundlage des „Sächsischen Straßengesetzes“ ist<br />
der Straßenbaulastträger/Gemeinde für die Unterhaltung<br />
und Instandsetzung seiner Straßen verantwortlich. Zu<br />
den Aufgaben gehören nicht das Schneeräumen, das<br />
Streuen bei Schnee- und Eisglätte, die Reinigung und die<br />
Beleuchtung. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.<br />
Allerdings hat die <strong>Stadt</strong> als Sicherungspflichtiger im Rahmen<br />
des Zumutbaren durch Schneeräumen und Bestreuen<br />
mit abstumpfenden Mitteln die Gefahren zu beseitigen.<br />
Der im November 2011 beschlossene Streuplan für alle<br />
verkehrswichtigen Verbindungsstraßen hat weiterhin<br />
seine Gültigkeit.<br />
Alle Ortsverbindungsstraßen werden grundsätzlich gestreut.<br />
Die als innerörtliche Verbindungsstraßen deklarierten<br />
Straßen, entsprechend der beiliegenden Aufstellung,<br />
werden ebenfalls gestreut.<br />
Es handelt sich hierbei um folgende Straßen<br />
- Altoppitzscher Straße<br />
- Am Heger<br />
- Am Nixstein<br />
- Am Wasserturm / Am Wasserwerk<br />
(Verbindung Oschatzer Straße bis Feldstraße)<br />
- An der alten Leimfabrik<br />
- Badergasse<br />
- Bahnhofstraße<br />
- Dorfstraße (OT Paußnitz)<br />
- Ernst-Thälmann-Straße<br />
- Feldstraße<br />
- Fischergasse (außer Nr. 14, 14a, 16 und 20)<br />
- Forberger Ring<br />
- Görziger Straße (Verbindungsstraße <strong>Strehla</strong> – Lößnig<br />
Ortslage Görzig und Kreuzungsbereich)<br />
- Hugo-Haase-Straße<br />
- Karl-Liebknecht-Straße<br />
- Kirchgasse<br />
- Kleinrügelner Straße (Buswendeschleife)<br />
- Leckwitzer Straße<br />
- Lindenstraße<br />
- Lößniger Straße (OT Paußnitz)<br />
- Markt<br />
- Neuer Weg<br />
- Oppitzscher Weg (außer 26 und 26a)<br />
- Reinhold-Kirsten-Straße<br />
- Schlossplatz Nr. 1 bis Ecke Julius-Scharre-Straße<br />
- Schulstraße<br />
- Trebnitzer Weg<br />
- Unterreußener Straße<br />
- Ladestraße<br />
Dieser Beschluss betrifft nur die Streupflicht mit abstumpfenden<br />
Mitteln. Die Schneeräumpflicht ist davon<br />
nicht betroffen und wird wie gewohnt durchgeführt.<br />
Bitte beachten Sie dabei auch die Festlegungen in der Reinigungs-<br />
und Streupflichtsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong>, die Sie<br />
auf der Internetseite der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> und der Rubrik Ortsrecht<br />
nachlesen können.<br />
Bitte räumen Sie die Fußwege vom Schnee. Der Schnee<br />
sollte aber nicht auf der Straße abgelagert werden!<br />
Die Kämmerei informiert<br />
Aufgrund der komplexen Umstellung des Rechnungswesens<br />
zum Jahreswechsel 2012/13 möchten wir alle Zahlungspflichtigen<br />
informieren, dass die Abbuchungen<br />
durch die <strong>Stadt</strong>kasse <strong>Strehla</strong> im Januar 2013 voraus-