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Gemeindeamt Axams - Gemeinde Axams - Land Tirol

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<strong>Gemeinde</strong>rat am 13.4.2004 - Niederschrift Seite 12<br />

______________________________________________________________________________<br />

Antrag – Mag. Josef Bucher:<br />

a) Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll für die im Bereich des Alters- und Pflegeheimes verordnete<br />

Kurzparkzone die erlaubte Parkzeit mit Minimum 30, Maximum 180 Minuten beschließen.<br />

b) Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll den Wortlaut für das Halte- und Parkverbot im Bereich des<br />

Feuerwehrhauses wie folgt beschließen:<br />

„Bringen und Abholen von Kindern für die Dauer von 10 Minuten und ausgenommen<br />

gekennzeichnete Fahrzeuge der Feuerwehr“.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig dafür<br />

4) Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes; Christian<br />

Nagl, Karl-Schönherr-Str. 12; Erlassung von Bebauungsfestlegungen für das<br />

Grundstück Baufläche 118/2 sowie für die Nachbargrundstücke<br />

Sachverhalt:<br />

Die Häuser Karl-Schönherr-Straße 10, 12 und 14 wurden durch einen Brand zerstört.<br />

Christian Nagl möchte nun sein Haus neu aufbauen. Zur Sicherstellung einer geordneten<br />

Bebauung soll daher für das Grundstück des Christian Nagl und für die Nachbargrundstücke<br />

ein Bebauungsplan erlassen werden.<br />

In der Sitzung des Bau- und Raumordnungsausschusses vom 12.2.2004 wurde dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat empfohlen, für die Grundstücke des Christian Nagl, für das Grundstück des<br />

Hans Bucher und für die Grundstücke des Franz Nagl einen allgemeinen und ergänzenden<br />

Bebauungsplan zu erlassen. Der Bebauungsplan soll u.a. ein Abrücken von der Straße um<br />

2,50 m vorsehen und eine traufenseitige Wandhöhe von 8,0 m festlegen. Für Christian Nagl<br />

wird die traufenseitige Wandhöhe am Südosteck des Grundstückes Baufläche 118/1<br />

gemessen. Weiters soll die westliche Außenwand des Neubaues des Christian Nagl an der<br />

ehemaligen Stelle wieder errichtet werden dürfen. Die übrigen Bebauungsfestlegungen sind<br />

aus dem Bebauungsplan ersichtlich Die Kosten des Bebauungsplanes sollen von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> bezahlt werden.<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde weiters empfohlen, jene Fläche südlich der ehemaligen Hausmauer,<br />

die Christian Nagl als sein Eigentum behauptet, um 60,- € je Quadratmeter zu kaufen. Die<br />

Kosten der Vermessung und die Kosten der grundbücherlichen Durchführung soll die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> bezahlen.<br />

Wegen Befangenheit des Bürgermeisters übernimmt Vbgm. Adolf Schiener bei diesem Punkt<br />

den Vorsitz.<br />

Bgm. Rudolf Nagl informiert den <strong>Gemeinde</strong>rat über den Stand der Verhandlungen zur<br />

Grundabtretung durch Franz Nagl. Durch eine verlaufende Verbreiterung der Engstelle und<br />

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Sachbearbeiter: Reiner Sarg, Tel. 052 34 / 6 81 10 Dw. 71

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