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Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die Standard- und Muster ...

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Gr<strong>und</strong>legende Voraussetzung für <strong>die</strong> Über<strong>mit</strong>tlung <strong>und</strong> Überlassung von Daten in Staaten <strong>mit</strong> nicht<br />

angemessenem Datenschutz ist jeweils, dass ausreichende Garantien hinsichtlich <strong>des</strong> Schutzes <strong>der</strong><br />

Privatsphäre, <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>rechte <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>freiheiten <strong>der</strong> Personen sowie hinsichtlich <strong>der</strong> Ausübung <strong>der</strong><br />

da<strong>mit</strong> verb<strong>und</strong>enen Rechte geboten werden. Diese Garantien können sich insbeson<strong>der</strong>e aus<br />

entsprechenden Vertragsklauseln ergeben (Art. 26 Abs. 2 <strong>der</strong> Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG).<br />

Hinsichtlich <strong>des</strong> in <strong>der</strong> <strong>Standard</strong>anwendung verwendeten Begriffs „Konzern“ wird auf <strong>die</strong> Auslegung <strong>des</strong><br />

Konzernbegriffs nach § 15 Aktiengesetz (AktG), BGBl. Nr. 98/1965, verwiesen.<br />

Zu den Z 2 (Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Inhaltsverzeichnisses <strong>der</strong> Anlage 1) <strong>und</strong> 9 (Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anlage 1,<br />

„SA034 Unterstützungsbek<strong>und</strong>ungen einer Europäischen Bürgerinitiative“):<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>Verordnung</strong> (EU) Nr. 211/2011 über <strong>die</strong> Bürgerinitiative, ABl. Nr. L 65 vom 11.03.2011<br />

S. 1, können Personengruppen bei <strong>der</strong> Europäischen Kommission eine Europäische Bürgerinitiative<br />

registrieren lassen, europaweit Unterstützungsbek<strong>und</strong>ungen sammeln <strong>und</strong> <strong>die</strong> Bürgerinitiative <strong>der</strong><br />

Europäischen Kommission vorlegen. Zur Durchführung <strong>die</strong>ser <strong>Verordnung</strong> wurde das Europäische-<br />

Bürgerinitiative-Gesetz (EBIG), BGBl. I Nr. 12/2012, erlassen, welches insbeson<strong>der</strong>e auch Vorgaben für<br />

ein Online-Sammelsystem in elektronischer Form festlegt.<br />

Um <strong>die</strong> im Zusammenhang <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Europäischen Bürgerinitiative stehenden Datenverwendungen von <strong>der</strong><br />

Meldepflicht an <strong>die</strong> Datenschutzkommission auszunehmen, soll <strong>die</strong> <strong>Standard</strong>anwendung „SA034<br />

Unterstützungsbek<strong>und</strong>ungen einer Europäischen Bürgerinitiative“ geschaffen <strong>und</strong> das Inhaltsverzeichnis<br />

entsprechend angepasst werden.<br />

Zu Z 3 (Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anlage 1, „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse <strong>und</strong> Stimmlisten“)<br />

In <strong>der</strong> <strong>Standard</strong>anwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse <strong>und</strong> Stimmlisten“ werden etwa<br />

durch <strong>die</strong> NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), LGBl. 0300, Anpassungen erfor<strong>der</strong>lich, da<br />

Wahlinformationen nun auch eine Buchstaben-/Ziffernkombination für den Identitätsnachweis enthalten<br />

können. Darüber hinaus sollen in <strong>der</strong> <strong>Standard</strong>anwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse<br />

<strong>und</strong> Stimmlisten“ <strong>die</strong> E-Mail-Adresse <strong>und</strong> <strong>die</strong> amtswegige Zustellung von Wahlkarten als Datenarten<br />

ergänzt werden.<br />

Zu Z 4 (Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anlage 1, „SA012 Europa-Wählerevidenz <strong>und</strong> Wählerverzeichnisse“)<br />

Ebenso wie in <strong>der</strong> <strong>Standard</strong>anwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse <strong>und</strong> Stimmlisten“<br />

sollen auch in <strong>der</strong> <strong>Standard</strong>anwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz <strong>und</strong> Wählerverzeichnisse“ <strong>die</strong> E-<br />

Mail-Adresse <strong>und</strong> <strong>die</strong> amtswegige Zustellung von Wahlkarten als Datenarten ergänzt werden.<br />

Zu den Z 6, 7 <strong>und</strong> 8 (Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anlage 1, „SA032 Videoüberwachung“):<br />

Mit <strong>der</strong> StMV-Nov 2010, BGBl. II Nr. 152/2010, wurden <strong>die</strong> Videoüberwachungen von Banken,<br />

Juwelieren, Händlern von Antiquitäten <strong>und</strong> Kunstgegenständen, Gold- <strong>und</strong> Silberschmieden, Trafiken,<br />

Tankstellen sowie von bebauten Privatgr<strong>und</strong>stücken (samt Hauseingang <strong>und</strong> Garage) im Rahmen <strong>der</strong><br />

<strong>Standard</strong>anwendung „SA032 Videoüberwachung“ meldefrei gestellt. Die StMV-Nov 2011, BGBl. II<br />

Nr. 105/2011, hat <strong>die</strong>se <strong>Standard</strong>anwendung um <strong>die</strong> Videoüberwachungen von Gebäuden ausländischer<br />

Vertretungsbehörden <strong>und</strong> internationaler Organisationen erweitert.<br />

In den Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren zu <strong>die</strong>sen StMV-Novellen wurde <strong>die</strong> Schaffung einer<br />

<strong>Standard</strong>anwendung für <strong>die</strong> Videoüberwachung von Rechenzentren angeregt. Über<strong>die</strong>s wurde auch <strong>die</strong><br />

Schaffung einer <strong>Standard</strong>anwendung für <strong>die</strong> Videoüberwachung von Amtsgebäuden vorgeschlagen.<br />

Diese Anregungen finden sich auch in <strong>der</strong> Vorschlagsliste <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> im Rahmen <strong>des</strong><br />

Deregulierungsprozesses zum Bun<strong>des</strong>recht (Teilbereich Datenschutz). Aus <strong>die</strong>sen Gründen soll nun <strong>die</strong><br />

<strong>Standard</strong>anwendung „SA032 Videoüberwachung“ um einen Abschnitt zur Videoüberwachung von<br />

Amtsgebäuden sowie von in Amtsgebäuden befindlichen Rechenzentren (Serverräume) <strong>und</strong> Amtskassen<br />

erweitert werden.<br />

Weiters werden vermehrt Videoüberwachungen in Parkgaragen <strong>und</strong> auf Parkplätzen eingesetzt, <strong>die</strong>s vor<br />

allem auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Prävention <strong>und</strong> Aufklärung von Sachbeschädigungen <strong>und</strong><br />

Diebstählen. Aus <strong>die</strong>sem Gr<strong>und</strong> soll auch <strong>die</strong> Videoüberwachung von Parkgaragen <strong>und</strong> -plätzen von <strong>der</strong><br />

Meldepflicht befreit werden.<br />

In den Empfängerkreisen <strong>der</strong> bereits in Geltung stehenden Abschnitte <strong>der</strong> <strong>Standard</strong>anwendung<br />

„SA032 Videoüberwachung“ sollen zudem <strong>die</strong> Verweisungen detaillierter geregelt werden.

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