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Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die Standard- und Muster ...

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Anlage 1: Darstellung <strong>der</strong> Verwaltungskosten für Bürger/innen<br />

Formblatt zur Darstellung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

auf Verwaltungskosten für Bürger/innen gemäß § 14a BHG<br />

VERORDNUNG DES BUNDESKANZLERS, MIT DER DIE STANDARD- UND MUSTER-<br />

VERORDNUNG 2004 – STMV 2004 GEÄNDERT WIRD (NOVELLE ZUR STMV 2004)<br />

Art <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung Novelle<br />

Ressort Bun<strong>des</strong>ka<br />

nzleramt<br />

Berechnungsdatum 4. Mai 2012 Anzahl geän<strong>der</strong>ter/neuer<br />

Informationsverpflichtungen<br />

BE-/ENTLASTUNG GESAMT ZEIT (in h, ger<strong>und</strong>et) -30<br />

DIREKTE KOSTEN (in €, ger<strong>und</strong>et) -20<br />

IVP 1 - VERPFLICHTUNG ZUR MELDUNG VON DATENANWENDUNGEN<br />

Art geän<strong>der</strong>te IVP<br />

Kurzbeschreibung Der Auftraggeber hat <strong>die</strong> Datenanwendung nach § 17 DSG 2000 an <strong>die</strong><br />

Datenschutzkommission zu melden. Anlass <strong>und</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong> Meldung werden von §<br />

4 DVRV 2002 festgelegt. Die Meldepflicht entfällt jedoch insbeson<strong>der</strong>e dann, wenn<br />

<strong>die</strong> Datenanwendung einer <strong>Standard</strong>anwendung entspricht.<br />

F<strong>und</strong>stelle § 4 DVRV 2002<br />

BE-/ENTLASTUNG ZEIT (in h, ger<strong>und</strong>et) -30<br />

DIREKTE KOSTEN (in €, ger<strong>und</strong>et) -15<br />

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